Die elektronische Patientenakte (ePA) – Ein Segen für Versicherte

Einleitung

Die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te (ePA) mar­kiert einen Mei­len­stein in der Digi­ta­li­sie­rung des deut­schen Gesund­heits­we­sens. Seit ihrer Ein­füh­rung im Jahr 2021 bie­tet sie die Mög­lich­keit, die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung effi­zi­en­ter, siche­rer und pati­en­ten­freund­li­cher zu gestal­ten. Beson­ders für Ver­si­cher­te bringt die ePA zahl­rei­che Vor­tei­le, die den Umgang mit Gesund­heits­da­ten ver­ein­fa­chen und die Qua­li­tät der medi­zi­ni­schen Betreu­ung ver­bes­sern. Die­ser Arti­kel beleuch­tet, was die ePA ist, wie sie funk­tio­niert und wel­che Vor­tei­le sie für Ver­si­cher­te bietet.

Was ist die ePA?

Die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te (ePA) ist ein digi­ta­les Sys­tem, das alle rele­van­ten medi­zi­ni­schen Infor­ma­tio­nen eines Pati­en­ten an einem zen­tra­len Ort bün­delt. Dazu gehö­ren Dia­gno­sen, Befun­de, The­ra­pie­plä­ne, Medi­ka­ti­ons­lis­ten und ande­re Doku­men­te, die bis­her oft ver­teilt in Arzt­pra­xen, Kli­ni­ken oder bei Pati­en­ten selbst lagen. Die ePA ist Teil der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI), einer siche­ren Platt­form, die den Aus­tausch von Gesund­heits­da­ten zwi­schen Pati­en­ten, Ärz­ten, Apo­the­ken und Kran­ken­häu­sern ermög­licht (Bun­des­ärz­te­kam­mer: ePA).

Die ePA ist eine Sekun­där­do­ku­men­ta­ti­on, die Kopien pri­mä­rer medi­zi­ni­scher Unter­la­gen ent­hält, ohne die tra­di­tio­nel­len Pati­en­ten­ak­ten zu erset­zen. Ab dem 15. Janu­ar 2025 wird die ePA für alle gesetz­lich Ver­si­cher­ten auto­ma­tisch ein­ge­rich­tet, sofern sie nicht inner­halb von sechs Wochen wider­spre­chen (Opt-out-Modell). Ziel ist es, dass bis Ende 2025 etwa 80 % der gesetz­lich Ver­si­cher­ten die ePA nut­zen (Digi­tal-Gesetz – DigiG).

Vorteile der ePA für Versicherte

Die ePA bie­tet zahl­rei­che Vor­tei­le, die sowohl die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung als auch die Selbst­ver­wal­tung der Gesund­heits­da­ten ver­bes­sern. Hier sind die wich­tigs­ten Vor­tei­le im Detail:

1. Zentrale Speicherung aller medizinischen Daten

Die ePA bün­delt alle medi­zi­ni­schen Infor­ma­tio­nen wie Befun­de, Dia­gno­sen, The­ra­pien und Medi­ka­ti­ons­plä­ne an einem siche­ren Ort. Dies erspart Ver­si­cher­ten das Mit­füh­ren phy­si­scher Unter­la­gen und stellt sicher, dass Ärz­te schnell auf rele­van­te Daten zugrei­fen kön­nen. Beson­ders in Not­fäl­len ist dies ent­schei­dend, da wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen wie All­er­gien oder bestehen­de Erkran­kun­gen sofort ver­füg­bar sind (Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um: ePA Vor­tei­le).

2. Vermeidung von doppelten Untersuchungen

Da Ärz­te und Kli­ni­ken auf bestehen­de Befun­de in der ePA zugrei­fen kön­nen, wer­den unnö­ti­ge Wie­der­ho­lungs­un­ter­su­chun­gen ver­mie­den. Dies spart Zeit, redu­ziert Kos­ten und mini­miert Belas­tun­gen für Pati­en­ten. Bei­spiels­wei­se kann ein Fach­arzt direkt auf Labor­er­geb­nis­se zugrei­fen, anstatt neue Tests anzu­ord­nen (Ver­brau­cher­zen­tra­le: ePA).

3. Verbesserte Kommunikation zwischen Ärzten

Die ePA ermög­licht einen naht­lo­sen Aus­tausch von Doku­men­ten zwi­schen Haus­ärz­ten, Fach­ärz­ten, Apo­the­ken und Kli­ni­ken. Dies ver­bes­sert die Koor­di­na­ti­on der Behand­lung und redu­ziert das Risi­ko von Feh­lern durch unvoll­stän­di­ge Infor­ma­tio­nen. Zum Bei­spiel kann ein Fach­arzt die Berich­te eines Haus­arz­tes direkt ein­se­hen und eige­ne Befun­de in die ePA hoch­la­den (KBV: ePA).

4. Selbstverwaltung und Kontrolle über die eigenen Daten

Ver­si­cher­te haben die vol­le Kon­trol­le über ihre ePA. Sie kön­nen ent­schei­den, wel­che Daten gespei­chert wer­den, wer dar­auf zugrei­fen darf und wie lan­ge der Zugriff erlaubt ist (z. B. 1 Tag, 90 Tage oder unbe­grenzt). Doku­men­te kön­nen gelöscht oder ver­bor­gen wer­den, um die Pri­vat­sphä­re zu schüt­zen. Über die ePA-App kön­nen Ver­si­cher­te ihre Daten jeder­zeit ein­se­hen und ver­wal­ten (AOK: ePA für alle).

5. Automatische und aktuelle Daten

Die ePA ent­hält auto­ma­tisch gene­rier­te Doku­men­te wie die elek­tro­ni­sche Medi­ka­ti­ons­lis­te (eML), die aus eRe­zept-Daten erstellt wird, und den elek­tro­ni­schen Medi­ka­ti­ons­plan (eMP), der von Ärz­ten gepflegt wird. Die­se Funk­tio­nen sor­gen für aktu­el­le und umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen, die Medi­ka­ti­ons­feh­ler mini­mie­ren und die Behand­lungs­si­cher­heit erhö­hen (KBV: Fra­gen und Ant­wor­ten zur ePA).

6. Einfacherer Wechsel des Arztes

Beim Wech­sel des Arz­tes kann der neue Arzt direkt auf die medi­zi­ni­schen Daten in der ePA zugrei­fen. Dies erleich­tert den Über­gang und stellt sicher, dass der neue Arzt über alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen ver­fügt, ohne dass Pati­en­ten Doku­men­te phy­sisch über­ge­ben müs­sen (Ver­brau­cher­zen­tra­le: ePA).

7. Integration von Digital Health Apps

Daten aus zer­ti­fi­zier­ten Digi­tal Health Apps (§ 33a SGB V), wie Fit­ness-Tra­cker oder Gesund­heits-Apps, kön­nen in die ePA inte­griert wer­den. Dies ermög­licht einen ganz­heit­li­chen Über­blick über die eige­ne Gesund­heit, indem per­sön­li­che Gesund­heits­da­ten mit medi­zi­ni­schen Infor­ma­tio­nen ver­knüpft wer­den (Bun­des­ärz­te­kam­mer: ePA).

8. Sichere und datenschutzkonforme Speicherung

Die Daten in der ePA wer­den auf zer­ti­fi­zier­ten Ser­vern in Deutsch­land gespei­chert und durch Ver­schlüs­se­lung geschützt. Zugrif­fe sind nur mit der elek­tro­ni­schen Gesund­heits­kar­te (eGK) oder einem Per­so­nal­aus­weis und PIN mög­lich. Stren­ge Sicher­heits­maß­nah­men, ent­wi­ckelt in Zusam­men­ar­beit mit dem Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI), ver­hin­dern Miss­brauch (BSI: ePA).

9. Vereinfachte Notfallversorgung

In Not­fäl­len kön­nen medi­zi­ni­sche Ein­rich­tun­gen, sofern der Ver­si­cher­te dies erlaubt, schnell auf wich­ti­ge Gesund­heits­da­ten zugrei­fen. Dies kann lebens­ret­tend sein, da Ärz­te sofort über All­er­gien, bestehen­de Erkran­kun­gen oder Medi­ka­men­te infor­miert sind (Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um: ePA für alle).

10. Digitalisierung von Papierdokumenten

Ver­si­cher­te kön­nen ihre Kran­ken­kas­se bit­ten, bis zu 10 Papier­do­ku­men­te in die ePA zu über­neh­men, und dies zwei­mal inner­halb von 24 Mona­ten. Dies redu­ziert den Auf­wand für die Ver­wal­tung phy­si­scher Unter­la­gen und macht alle rele­van­ten Daten digi­tal ver­füg­bar (Bun­des­ärz­te­kam­mer: ePA).

11. Unterstützung bei der Einholung einer Zweitmeinung

Die ePA erleich­tert die Ein­ho­lung einer ärzt­li­chen Zweit­mei­nung, da alle rele­van­ten medi­zi­ni­schen Daten schnell und ein­fach für einen wei­te­ren Arzt zugäng­lich gemacht wer­den kön­nen (Ver­brau­cher­zen­tra­le: Ärzt­li­che Zweit­mei­nung).

Datensicherheit und Datenschutz

Die Sicher­heit der ePA ist ein zen­tra­ler Aspekt. Die Daten wer­den auf siche­ren Ser­vern in Deutsch­land gespei­chert und durch ver­schlüs­sel­te Über­tra­gungs­ka­nä­le geschützt. Zugrif­fe sind streng regu­liert, und unge­wöhn­li­che Akti­vi­tä­ten, wie über­mä­ßi­ge Zugrif­fe, füh­ren zu einer Sper­rung, bis die Situa­ti­on geklärt ist. Ver­si­cher­te kön­nen zudem eine Stell­ver­tre­tung (z. B. ein Fami­li­en­mit­glied) für die Ver­wal­tung der ePA benen­nen, was beson­ders in beson­de­ren Lebens­si­tua­tio­nen hilf­reich ist (Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um: ePA für alle).

Trotz der hohen Sicher­heits­stan­dards wur­den in der Ver­gan­gen­heit ver­ein­zelt Sicher­heits­lü­cken in der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur ent­deckt. Die­se wur­den jedoch beho­ben, und die Sicher­heits­ar­chi­tek­tur wur­de für den bun­des­wei­ten Roll­out 2025 wei­ter ver­bes­sert (Stif­tung Gesund­heits­wis­sen: ePA).

Wie funktioniert die Nutzung der ePA?

Ver­si­cher­te kön­nen die ePA über eine App oder einen PC nut­zen, indem sie sich mit ihrer elek­tro­ni­schen Gesund­heits­kar­te (eGK) oder einem Per­so­nal­aus­weis und PIN anmel­den. Die ePA-App ermög­licht das Ein­se­hen, Ver­wal­ten und Tei­len von Daten. Ver­si­cher­te kön­nen auch per­sön­li­che Gesund­heits­da­ten, z. B. von Weara­bles, hoch­la­den und Papier­do­ku­men­te digi­ta­li­sie­ren las­sen (AOK: ePA für alle).

Funk­ti­onBeschrei­bungVor­teil für Versicherte
Zen­tra­le SpeicherungBün­delt alle medi­zi­ni­schen DatenSchnel­ler Zugriff, weni­ger Ver­lust von Dokumenten
Pati­en­ten­kon­trol­leEnt­schei­dung über Daten und ZugriffeSchutz der Pri­vat­sphä­re, Autonomie
Auto­ma­ti­sche DateneML und eMP wer­den auto­ma­tisch aktualisiertAktu­el­le Infor­ma­tio­nen, weni­ger Medikationsfehler
Digi­ta­li­sie­rung von DokumentenBis zu 10 Doku­men­te kön­nen digi­ta­li­siert werdenWeni­ger Auf­wand für phy­si­sche Unterlagen
Not­fall­zu­griffSchnel­ler Zugriff auf Daten in NotfällenLebens­ret­ten­de Infor­ma­tio­nen sofort verfügbar

Herausforderungen und Ausblick

Obwohl die ePA vie­le Vor­tei­le bie­tet, ist die Nut­zung bis­her gering (ca. 1 % der gesetz­lich Ver­si­cher­ten). Dies liegt vor allem am hohen Auf­wand bei der Bean­tra­gung. Das Opt-out-Modell ab Janu­ar 2025 soll dies ändern, indem die ePA auto­ma­tisch für alle ein­ge­rich­tet wird. Zukünf­ti­ge Ver­sio­nen der ePA (3.1 ab Juli 2025 und 3.2 ab Janu­ar 2026) wer­den wei­te­re Funk­tio­nen ein­füh­ren, um die Nut­zung noch attrak­ti­ver zu machen (gema­tik: ePA für alle).

Ver­si­cher­te soll­ten sich über die ePA infor­mie­ren, um ihre Vor­tei­le voll aus­zu­schöp­fen. Ein kos­ten­lo­ser Online-Selbst­lern­kurs der Ver­brau­cher­zen­tra­le (Mei­ne ePA) bie­tet eine gute Mög­lich­keit, mehr über Funk­tio­nen, Vor­tei­le und Daten­schutz zu erfahren.

Fazit

Die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te (ePA) ist ein mäch­ti­ges Werk­zeug, das die Gesund­heits­ver­sor­gung effi­zi­en­ter, siche­rer und pati­en­ten­freund­li­cher macht. Für Ver­si­cher­te bedeu­tet sie eine zen­tra­le, siche­re Platt­form, auf der alle Gesund­heits­da­ten gebün­delt sind, mit vol­ler Kon­trol­le über Zugrif­fe und Inhal­te. Sie spart Zeit, redu­ziert unnö­ti­ge Unter­su­chun­gen und ver­bes­sert die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Ärz­ten. Mit dem Opt-out-Modell ab Janu­ar 2025 wird die ePA für alle gesetz­lich Ver­si­cher­ten zugäng­lich, was die Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens wei­ter vor­an­treibt. Ver­si­cher­te soll­ten die Gele­gen­heit nut­zen, sich über die ePA zu infor­mie­ren und ihre Vor­tei­le aktiv zu nutzen.

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