Die 5 Pflegegrade in der Übersicht
Alles, was Sie über die 5 Pflegegrade der Pflegeversicherung wissen müssen
Alles, was Sie über die 5 Pflegegrade der Pflegeversicherung wissen müssen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die verschiedenen Pflegegrade in der Übersicht
- Von Pflegestufen zu Pflegegraden: der Unterschied
- Warum ist die Einstufung in Pflegegrade so wichtig?
- Welche Pflegegrade gibt es?
- Die Einstufung: Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade
- Pflege, Versorgung, Wohnen: Leistungen der einzelnen Pflegegrade
- Pflegegrade selbst berechnen
- Wie Sie einen Pflegegrad richtig beantragen
- Widerspruch gegen Pflegebescheid einlegen: so geht’s
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die verschiedenen Pflegegrade in der Übersicht
- Von Pflegestufen zu Pflegegraden: der Unterschied
- Warum ist die Einstufung in Pflegegrade so wichtig?
- Welche Pflegegrade gibt es?
- Die Einstufung: Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade
- Pflege, Versorgung, Wohnen: Leistungen der einzelnen Pflegegrade
- Pflegegrade selbst berechnen
- Wie Sie einen Pflegegrad richtig beantragen
- Widerspruch gegen Pflegebescheid einlegen: so geht’s
1. Die verschiedenen Pflegegrade in der Übersicht
Wenn Sie selbst, Angehörige oder nahestehende Personen plötzlich pflegebedürftig werden – sei es aufgrund des Alters, einer Krankheit oder eines Unfalls – stellt sich schnell die Frage: Welche Unterstützung gibt es, und wie beantragt man einen Pflegegrad? Die gute Nachricht: In vielen Fällen haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Leistungen durch die Pflegeversicherung – gesetzlich oder privat.
Diese beantragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung (Pflegekasse oder private Pflegeversicherung). Das System der verschiedenen Pflegegrade und ihre Anspruchsvoraussetzungen sind allerdings nicht leicht zu verstehen. Gleiches gilt für den Prozess von Antrag, Einstufung und gegebenenfalls Widerspruch. Gerade in dieser schwierigen Situation ist professionelle Hilfe häufig eine große Erleichterung.
Erfahren Sie hier, was die fünf Pflegegrade bedeuten, welche Schritte Sie im Einstufungsprozess durchlaufen und welche Leistungen Sie erwarten können. Wenn Sie es wünschen, unterstützen und begleiten wir Sie von einer ersten Beratung über die Antragsstellung bis hin zum Widerspruch gegen Ihren Pflegebescheid.
2. Von Pflegestufen zu Pflegegraden: der Unterschied
Die fünf Pflegegrade, Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5, gibt es in dieser Form erst seit Januar 2017. Vorher gab es das System der drei Pflegestufen. Dabei wurde der zeitliche Aufwand ermittelt, der für die Pflege notwendig war (sogenannte “Minutenpflege”).
Die Änderung der bisherigen drei Pflegestufen in die fünf Pflegegrade sollte für weniger Benachteiligung bestimmter Patienten sorgen. Vor allem Menschen mit schwerwiegenden mentalen oder psychiatrischen Problemen waren oft von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen.
Alle Pflegebedürftigen sind nun gleichberechtigt, wenn es um den Zugang zu Pflegeleistungen geht. Dabei wird kein Unterschied zwischen körperlich und geistig eingeschränkten Personen gemacht. Mit anderen Worten: Demenzkranke und geistig Behinderte werden bezüglich der notwendigen Hilfe genauso behandelt wie beispielsweise Personen mit körperlichen Einschränkungen.
Die damit verbundene gerechtere Behandlung aller Patienten ist für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine große Erleichterung. Der Anspruch auf Pflegeleistungen besteht nach den neuen Pflegegraden nun in vielen Fällen bereits deutlich früher als vor 2017.
3. Warum ist die Einstufung in Pflegegrade so wichtig?
Die Einteilung in einen der fünf Pflegegrade wird nach festen Kriterien für die Pflegebegutachtung vorgenommen. Ziel der Begutachtung ist es, den Grad der Selbstständigkeit der jeweiligen Person zu ermitteln. Das heißt: Nur wenn die Selbstständigkeit eingeschränkt ist und die Person Hilfe benötigt, kann ein Pflegegrad resultieren.
Je stärker die Hilfebedürftigkeit ist, desto höher ist der Pflegegrad. Abhängig vom Pflegegrad bekommt die pflegebedürftige Person bestimmte Geld- und Sachleistungen. Dazu gehören zum Beispiel Pflegegeld, ambulante oder stationäre Pflegesachleistungen oder die Kostenübernahme einer Verhinderungspflege.
Um Pflegebedürftige und Angehörige zu entlasten, sind die Leistungen der Pflegekassen in verschiedene Kategorien eingeteilt, die eine bedarfsgerechte Verteilung der Leistungen zulassen. Dazu gehören Geld- und Sachleistungen.
Damit dem individuellen Bedarf der zu pflegenden Person Rechnung getragen wird, ist es deshalb wichtig, dass der richtige Pflegegrad gefunden wird.
4. Welche Pflegegrade gibt es?
Die insgesamt fünf Pflegegrade unterscheiden sich nach der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und nach dem Pflegebedarf, der sich daraus ergibt:
Pflegegrad | Punktebereich | Einschränkung der Selbstständigkeit |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
5. Die Einstufung: Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade
Wer ist pflegegradberechtigt?
Für die Bewilligung eines Pflegegrades muss eine Pflegebedürftigkeit bestehen. Dabei denken viele vorrangig an ältere oder behinderte Menschen. Doch auch aufgrund von Krankheiten kann eine Zuordnung zu einem Pflegegrad möglich sein. Dazu zählen zum Beispiel COPD, Multiple Sklerose oder Krebserkrankungen. Auch psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Schizophrenie können eine Pflegebedürftigkeit zur Folge haben.
Begutachtung und Kriterien
Bei der Pflegebegutachtung wird der erforderliche Pflegegrad ermittelt. Sobald Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse eingereicht haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof. Der Medizinische Dienst kümmert sich um gesetzlich Versicherte, die Firma Medicproof um privat Versicherte.
Der Gutachter stellt bei einem Hausbesuch fest, in welchem Umfang ein Pflegebedarf besteht. Dabei ist ein glaubwürdiger Eindruck in Ihren Alltag besonders wichtig. Bereiten Sie sich daher gut auf den Termin vor. Bei der Begutachtung werden Punkte für gesetzlich definierte Kriterien vergeben, die sich aus den folgenden sechs Bereichen (Modulen) ergeben:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Punktevergabe
Jedes der sechs genannten Module hat eine andere Gewichtung. Der Gutachter bewertet die Intensität und Häufigkeit der benötigten Unterstützung und vergibt je nach Einschätzung des jeweiligen Sachverhalts Punkte für die festgelegten Kriterien. Die gewichteten Punkte werden addiert und ergeben schlussendlich den Pflegegrad.
Je weniger selbstständig eine Person ist, desto höher sind die zu vergebenden Punkte und somit auch der Pflegegrad. Es besteht eine Sonderregelung für Personen, die einen spezifischen und außergewöhnlichen Hilfebedarf haben. Dazu zählen zum Beispiel Personen, die weder ihre Arme noch ihre Beine benutzen können. Hier erfolgt stets eine Einstufung in den Pflegegrad 5, selbst wenn bei einer Begutachtung nicht die erforderlichen 90 Punkte erreicht wurden.
Führen Sie ein Pflegetagebuch
Ein Pflegetagebuch bietet nicht nur Ihnen einen guten Überblick, es kann für den jeweiligen Gutachter eine große Hilfe bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit darstellen. Der Hausbesuch des Gutachters stellt lediglich eine Momentaufnahme dar. In dem Pflegetagebuch kann hingegen der gesamte Alltag abgebildet und es können zurückliegende Ereignisse berücksichtigt werden. Mit diesem Link können Sie kostenlos unser Pflegetagebuch erhalten.
Beginnen Sie mit dem Pflegetagebuch am besten zwei bis vier Wochen vor dem Termin der Begutachtung und führen Sie es regelmäßig und gewissenhaft. Beschreiben Sie dabei alltägliche Situationen wie die Körperpflege, die Ernährung oder die hauswirtschaftliche Versorgung. Um Ihnen die Bearbeitung zu erleichtern, haben wir für Sie Tipps zur Führung eines Pflegetagebuchs zusammengetragen und bieten Ihnen sowohl ein Muster als auch eine Vorlage zum Download an.
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6. Pflege, Versorgung, Wohnen: Leistungen der einzelnen Pflegegrade
Das Bundesgesundheitsministerium definiert elf verschiedene Leistungen, für die Ihnen bzw. der pflegebedürftigen Person je nach Pflegegrad ein bestimmter Geldbetrag zusteht. Diese unterteilen sich wie folgt:
- Pflegegeld für häusliche Pflege (ab Pflegegrad 2)
- Pflegesachleistung für häusliche Pflege (ab Pflegegrad 2; z.B. durch Pflegedienst)
- Pflegehilfsmittel (ab Pflegegrad 1)
- Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2; ambulante Pflege bei Verhinderung der Hauptpflegeperson)
- Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2; stationäre Pflege, wenn häusliche Pflege nicht möglich ist)
- Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (ab Pflegegrad 1; Zuschuss bis 4.180 Euro)
- Teilstationäre Leistungen der Tages- und Nachtpflege
- Leistungen bei vollstationärer Pflege
- Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1)
- Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
Während beispielsweise der Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade einheitlich 131 Euro monatlich beträgt, können viele der anderen Leistungen erst ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Patienten mit dem Pflegegrad 1 haben unter anderem Anspruch auf Pflegehilfsmittel, Umbaumaßnahmen (barrierefreies Bad, Treppenlift) und Wohngruppenzuschuss.
Eine Extraregelung gibt es für Menschen, die lediglich übergangsweise pflegebedürftig sind. Das tritt zum Beispiel nach einer Operation, einem Krankenhausaufenthalt oder einer bestimmten Behandlung ein. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, eine häusliche Krankenpflege (HKP) für Menschen ohne Pflegegrad von der Krankenkasse zu bekommen. Der Anspruch auf Grundpflege und ‑versorgung gilt bis zu vier Wochen lang, kann aber in bestimmten Situationen sogar um mehrere Monate verlängert werden.
7. Pflegegrade selbst berechnen
Bevor Sie sich der Einstufung durch Ihre Pflegekasse stellen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Pflegegrad unverbindlich online zu berechnen. Unser Pflegegradrechner steht Ihnen hierfür völlig kostenfrei zu Verfügung. Geben Sie Ihre Einschätzung zu den sechs Modulen ein und erhalten Sie am Ende eine detaillierte Analyse, die wir Ihnen per E‑Mail zukommen lassen.
Diese hochwertige Ergebnisanalyse ist eine optimale Grundlage für Ihren Termin mit dem MD oder Medicproof. Stellen Sie damit sicher, dass der Gutachter eine genaue Einschätzung Ihrerseits bekommt und keine der 64 gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtungskriterien vergessen wird.
Wenn Sie den Pflegegrad in unserem Pflegegradrechner online selbst berechnen und auch bei Ihrem Begutachtungstermin ist es hilfreich, wenn Sie Ihr Pflegetagebuch dabei haben, um Ihre Angaben zu überprüfen.
8. Wie Sie einen Pflegegrad richtig beantragen
Die Beantragung eines Pflegegrades ist unkomplizierter, als Sie vielleicht im ersten Moment denken. Seien Sie unbesorgt, denn wir helfen Ihnen Schritt für Schritt bei dem korrekten Erstantrag und bei einem Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie den Antrag stellen, desto besser! Denn Sie haben erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung einen Anspruch auf Pflegeleistungen.
Der Erstantrag
Den Erstantrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diese gehört zu Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse, sodass Sie dieselben Kontaktdaten verwenden können. Dabei wird jede schriftliche und telefonische Mitteilung mit dem Wunsch zur Bewertung des Pflegegrades bereits als Antrag gewertet. Es ist auch möglich, stellvertretend für die pflegebedürftige Person einen Antrag zu stellen, solange Sie dazu bevollmächtigt sind. Ein Muster für solch einen Antrag stellen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Nach der Antragstellung meldet sich die Pflegekasse bei Ihnen und Sie vereinbaren einen Termin für die Begutachtung.
Höherstufung des Pflegegrades
Hat sich der Gesundheitszustand von Ihnen oder der pflegebedürftigen Person verschlechtert oder haben Sie das Gefühl, dass der Pflegegrad grundsätzlich zu niedrig ist? Dann helfen wir Ihnen bei dem Antrag auf eine Höherstufung. Die Beantragung erfolgt ebenso wie beim Erstantrag bei der zuständigen Pflegekasse und ist sowohl schriftlich als auch telefonisch möglich. Anschließend müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, den Sie von der Pflegekasse zugeschickt bekommen. Auch dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
9. Widerspruch gegen Pflegebescheid einlegen: so geht’s
Drei Viertel der Gutachten fehlerhaft
Rund 75% der Gutachten, die uns unsere Kunden zur Begutachtung vorlegen, sind fehlerhaft. Unsere Korrektur dieser Fehler im Widerspruchsverfahren hat in vielen Fällen die Einstufung in einen höheren Pflegegrad zur Folge.
Sie haben Ihren Termin mit dem MD oder Medicproof erfolgreich überstanden, Ihren Antrag gestellt, sind aber nicht zufrieden mit dem Ergebnis? Oft schätzen Gutachter und Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit einer Person anders ein als Sie und bewilligen deshalb nur eine niedrige Pflegestufe oder lehnen den Antrag auf Höherstufung komplett ab. Das ist nicht nur unbefriedigend, sondern bedeutet für Patienten und Angehörige häufig eine enorme Belastung aufgrund von unzureichenden Pflegeleistungen.
Wenden Sie sich an uns! Wir helfen Ihnen bei Fragen zu Ihrem Pflegebescheid, beurteilen gemeinsam mit Ihnen Ihre Erfolgsaussichten im Falle eines Widerspruchs und stehen das gesamte Verfahren über beratend an Ihrer Seite.
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