Pflegegrade in der Übersicht
Alles, was Sie über die verschiedenen Pflegegrade wissen müssen
Alles, was Sie über die verschiedenen Pflegegrade wissen müssen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die verschiedenen Pflegegrade in der Übersicht
- Von Pflegestufen zu Pflegegraden: der Unterschied
- Warum ist die Einstufung in Pflegegrade so wichtig?
- Welche Pflegegrade gibt es?
- Die Einstufung: Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade
- Pflege, Versorgung, Wohnen: Leistungen der einzelnen Pflegegrade
- Pflegegrade selbst berechnen
- Wie Sie einen Pflegegrad richtig beantragen
- Widerspruch gegen Pflegebescheid einlegen: so geht’s
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die verschiedenen Pflegegrade in der Übersicht
- Von Pflegestufen zu Pflegegraden: der Unterschied
- Warum ist die Einstufung in Pflegegrade so wichtig?
- Welche Pflegegrade gibt es?
- Die Einstufung: Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade
- Pflege, Versorgung, Wohnen: Leistungen der einzelnen Pflegegrade
- Pflegegrade selbst berechnen
- Wie Sie einen Pflegegrad richtig beantragen
- Widerspruch gegen Pflegebescheid einlegen: so geht’s
1. Die verschiedenen Pflegegrade in der Übersicht
Wenn Sie selbst, nahestehende Personen oder Angehörige aufgrund von Alter oder einer Krankheit plötzlich mehr Pflege benötigen, dann steht Ihnen in vielen Fällen finanzielle Unterstützung zu. Diese beantragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung. Die verschiedenen Pflegegrade, ihre Voraussetzungen, der Prozess von Antrag, Einstufung und gegebenenfalls Widerspruch ist jedoch für viele Angehörige und Pflegebedürftige nicht auf den ersten Blick durchschaubar. Gerade in dieser schwierigen Situation ist Hilfe von außen häufig eine große Erleichterung.
Erfahren Sie hier, was die fünf Pflegegrade sind, welche Schritte Sie im Einstufungsprozess durchlaufen und welche Leistungen Sie erwarten. Außerdem unterstützen und begleiten wir Sie von einer ersten Beratung über die Antragsstellung bis hin zum Widerspruch gegen Ihren Pflegebescheid, falls nötig.
2. Von Pflegestufen zu Pflegegraden: der Unterschied
Die fünf Pflegegrade, Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5, gibt es in dieser Form erst seit Januar 2017. Die Umwandlung der bisherigen drei Pflegestufen in die fünf Pflegegrade soll für weniger Benachteiligung der Patienten sorgen. Alle Pflegebedürftigen sind nun gleichberechtigt, wenn es um den Zugang zu Pflegeleistungen geht. Dabei wird kein Unterschied zwischen körperlich und geistig eingeschränkten Personen gemacht, Demenzkranke und geistig Behinderte werden beispielsweise genauso behandelt wie Personen mit körperlichen Einschränkungen.
Die damit verbundene gerechtere Behandlung aller Patienten ist für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine große Erleichterung. Der Anspruch auf Pflegeleistungen besteht nach den neuen Pflegegraden nun in vielen Fällen bereits deutlich früher als vor 2017.
3. Warum ist die Einstufung in Pflegegrade so wichtig?
Die Einteilung in einen der fünf Pflegegrade wird nach festen Kriterien für die Pflegebegutachtung vorgenommen, die die Bestimmung des Grades der Selbstständigkeit der jeweiligen Person zum Ziel haben.
Abhängig vom Pflegegrad bekommen Sie bzw. die pflegebedürftige Person bestimmte Geld- und Sachleistungen, zu denen zum Beispiel Pflegegeld, stationäre Pflege sowie notwendige Wohnraumanpassungen gehören. Um Pflegebedürftige und Angehörige zu entlasten, sind die Leistungen der Pflegekassen in verschiedene Kategorien eingeteilt, die eine bedarfsgerechte Verteilung der Leistungen zulassen.
Um Ihrem individuellen Bedarf bzw. dem der zu pflegenden Person gerecht zu werden, ist es wichtig, dass die richtige Pflegestufe gefunden wird, die pflegende und zu pflegende Person in ihrem Alltag entlastet und unterstützt.
4. Welche Pflegegrade gibt es?
Die insgesamt fünf Pflegegrade unterscheiden sich nach der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und nach dem Pflegebedarf, der sich daraus ergibt:
Pflegegrad | Punktebereich | Einschränkung der Selbstständigkeit |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
5. Die Einstufung: Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade
Wer ist pflegegradberechtigt?
Für die Zuordnung zu einem Pflegegrad muss eine Pflegebedürftigkeit bestehen. Dabei denken viele vorrangig an eine Pflegegradberechtigung für ältere Menschen. Doch auch aufgrund von verschiedenen Krankheiten kann eine Zuordnung zu einem Pflegegrad möglich sein. Dazu zählen zum Beispiel Patientengruppen, die an Diabetes, Multipler Sklerose oder Krebserkrankungen leiden. Auch physische Erkrankungen wie Depressionen können eine Pflegebedürftigkeit zur Folge haben.
Begutachtung und Kriterien
Bei der Pflegebegutachtung wird der erforderliche Pflegegrad ermittelt. Sobald Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse eingereicht haben, beauftragt diese Prüforganisationen wie den MD oder Medicproof. Der Medizinische Dienst (MD) kümmert sich um gesetzlich Versicherte, die Firma Medicproof um privat Versicherte. Der Gutachter stellt bei einem Hausbesuch fest, in welchem Umfang ein Pflegebedarf besteht. Dabei ist ein glaubwürdiger Eindruck in Ihren Alltag besonders wichtig, bereiten Sie sich daher gut auf den Termin vor. Bei der Begutachtung werden Punkte für gesetzlich definierte Kriterien vergeben, die sich aus den folgenden sechs Modulen ergeben:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Punktevergabe
Jedes der sechs vorgestellten Module hat eine andere Gewichtung. Der Gutachter bewertet die Intensität und Häufigkeit der benötigten Unterstützung und vergibt je nach Einschätzung des jeweiligen Sachverhalts Punkte für die festgelegten Kriterien. Die gewichteten Punkte werden addiert und ergeben schlussendlich den Pflegegrad. Je weniger selbstständig eine Person ist, desto höher sind die zu vergebenden Punkte und somit auch der Pflegegrad. Es besteht eine Sonderregelung für Personen, die einen spezifischen und außergewöhnlichen Hilfebedarf haben. Dazu zählen bspw. Personen, die weder ihre Arme noch ihre Beine benutzen können. Hier erfolgt stets eine Einstufung in den Pflegegrad 5, selbst wenn bei einer Begutachtung nicht die erforderlichen 90 Punkte erreicht
wurden.
Führen Sie ein Pflegetagebuch
Ein Pflegetagebuch bietet nicht nur Ihnen einen guten Überblick, es kann für den jeweiligen Gutachter eine große Hilfe bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit darstellen. Der Hausbesuch des Gutachters stellt lediglich eine Momentaufnahme dar. In dem Pflegetagebuch kann hingegen der gesamte Alltag abgebildet und es können zurückliegende Ereignisse berücksichtigt werden. Beginnen Sie mit dem Pflegetagebuch am besten zwei Wochen vor dem Termin der Begutachtung und führen Sie es regelmäßig und gewissenhaft. Beschreiben Sie dabei alltägliche Situationen wie die Körperpflege, die Ernährung oder die hauswirtschaftliche Versorgung. Um Ihnen die Bearbeitung zu erleichtern, haben wir für Sie Tipps zur Führung eines Pflegetagebuchs zusammengetragen und bieten Ihnen sowohl ein Muster als auch eine Vorlage zum Download an.
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6. Pflege, Versorgung, Wohnen: Leistungen der einzelnen Pflegegrade
Das Bundesgesundheitsministerium definiert elf verschiedene Leistungen, für die Ihnen bzw. der pflegebedürftigen Person je nach Pflegegrad ein bestimmter Geldbetrag zusteht. Diese unterteilen sich wie folgt:
- Pflegegeld für häusliche Pflege
- Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
- Pflegehilfsmittel
- Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson
- Kurzzeitpflege
- zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- teilstationäre Leistungen der Tages- und Nachtpflege
- Leistungen bei vollstationärer Pflege
- Entlastungsbetrag
- Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
Während beispielsweise der Entlastungsbetrag seit 2017 für alle Pflegegrade einheitlich 125 Euro monatlich beträgt, können viele der anderen Leistungen erst ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Patienten mit dem Pflegegrad 1 haben unter anderem Anspruch auf Pflegehilfsmittel und Wohngruppenzuschuss.
Eine Extraregelung gibt es für Menschen, die lediglich übergangsweise pflegebedürftig sind. Das tritt zum Beispiel nach einer Operation, einem Krankenhausaufenthalt oder einer bestimmten Behandlung ein. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, die Übergangspflege für Menschen ohne Pflegegrad von Ihrer Pflegekasse zu bekommen. Der Anspruch auf Grundpflege und ‑versorgung gilt bis zu vier Wochen lang, kann aber in bestimmten Situationen sogar um mehrere Monate verlängert werden.
7. Pflegegrade selbst berechnen
Bevor Sie sich der Einstufung durch Ihre Pflegekasse stellen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Pflegegrad unverbindlich online zu berechnen. Unser Pflegegradrechner steht Ihnen hierfür völlig kostenfrei zu Verfügung. Geben Sie Ihre Einschätzung zu den sechs Modulen ein, erwartet Sie am Ende eine detaillierte Analyse, die wir Ihnen per E‑Mail zukommen lassen. Diese hochwertige Ergebnisanalyse ist eine optimale Grundlage für Ihren Termin mit dem MDK oder Medicproof. Stellen Sie damit sicher, dass der Gutachter einen genaue Einschätzung Ihrerseits zu allen 64 gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtungskriterien bekommt und dass nichts vergessen wird. Wenn Sie den Pflegegrad in unserem Pflegegradrechner online selbst berechnen und auch bei Ihrem Begutachtungstermin ist es hilfreich, wenn Sie Ihr Pflegetagebuch dabei haben, um Ihre Angaben zu überprüfen.
8. Wie Sie einen Pflegegrad richtig beantragen
Die Beantragung eines Pflegegrades ist unkomplizierter, als Sie vielleicht im ersten Moment denken. Seien Sie unbesorgt, denn wir helfen Ihnen Schritt für Schritt bei dem korrekten Erstantrag und bei einem Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie den Antrag stellen, desto besser! Denn Sie haben erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung einen Anspruch auf Pflegeleistungen.
Der Erstantrag
Den Erstantrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diese gehört zu Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse, sodass Sie dieselben Kontaktdaten verwenden können. Dabei wird jede schriftliche und telefonische Mitteilung mit dem Wunsch zur Bewertung des Pflegegrades bereits als Antrag gewertet. Es ist auch möglich, stellvertretend für die pflegebedürftige Person einen Antrag zu stellen, solange Sie dazu bevollmächtigt sind. Ein Muster für solch einen Antrag stellen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Nach der Antragstellung meldet sich die Pflegekasse bei Ihnen und Sie vereinbaren einen Termin für die Begutachtung.
Höherstufung des Pflegegrades
Hat sich der Gesundheitszustand von Ihnen oder der pflegebedürftigen Person verschlechtert oder haben Sie das Gefühl, dass der Pflegegrad grundsätzlich zu niedrig ist? Dann helfen wir Ihnen bei dem Antrag auf eine Höherstufung. Besonders aufgrund der Umstellung von 2017 von Pflegestufen zu Pflegegraden kann sich solch ein Antrag lohnen. Die Beantragung erfolgt ebenso wie beim Erstantrag bei der zuständigen Pflegekasse und ist sowohl schriftlich als auch telefonisch möglich. Anschließend müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, den Sie von der Pflegekasse zugeschickt bekommen. Auch dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
9. Widerspruch gegen Pflegebescheid einlegen: so geht’s
Drei Viertel der Gutachten fehlerhaft
75% der Gutachten, die uns unsere Kunden zur Begutachtung vorlegen, sind fehlerhaft. Unsere Korrektur hat in vielen Fällen die Einstufung in einen höheren Pflegegrad zur Folge.
Sie haben Ihren Termin mit dem MD oder Medicproof erfolgreich überstanden, Ihren Antrag gestellt, sind aber nicht zufrieden mit dem Ergebnis? Oft schätzen Gutachter und Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit einer Person anders ein als Sie und bewilligen deshalb nur eine niedrige Pflegestufe oder lehnen den Antrag auf Höherstufung komplett ab. Das ist nicht nur unbefriedigend, sondern bedeutet für Patienten und Angehörige häufig eine enorme Belastung aufgrund von unzureichenden Pflegeleistungen.
Wenden Sie sich an uns! Wir helfen Ihnen bei Fragen zu Ihrem Pflegebescheid, beurteilen gemeinsam mit Ihnen Ihre Erfolgsaussichten im Falle eines Widerspruchs und stehen das gesamte Verfahren über beratend an Ihrer Seite.
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