Treppenlifte

Anbie­ter­ver­gleich: Prei­se ver­glei­chen und sparen

Anbie­ter­ver­gleich: Prei­se ver­glei­chen und sparen

Mobil in den eigenen vier Wänden

Wenn Ihnen das Trep­pen­stei­gen im Alter schwe­rer fällt, ist ein Trep­pen­lift eine gro­ße Erleich­te­rung. Er ermög­licht es Ihnen, sich eigen­stän­di­ger, frei­er und vor allem siche­rer in den eige­nen vier Wän­den zu bewegen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Trep­pen­lift-Arten:

Der Steh­lift ist der ein­fachs­te Trep­pen­lift. Er ermög­licht einen ste­hen­den Trans­port und ist ide­al geeig­net für Men­schen mit Knie- oder Hüftbeschwerden.

Der Sitz­lift ist opti­mal geeig­net in Fäl­len in denen län­ge­res ste­hen schwie­rig ist aber noch kein Roll­stuhl benö­tigt wird.

Der Platt­form­lift ist die rich­ti­ge Wahl für Men­schen, die auf einen Roll­stuhl oder einen Rol­la­tor ange­wie­sen sind.

Ein­bau­or­te:

Es gibt über 100 ver­schie­de­ne Anbie­ter von Trep­pen­lif­ten in Deutsch­land. Ange­bo­ten wer­den viel­fäl­ti­ge Lösun­gen für fast alle Einbausituationen.

Trep­pen­lif­te wer­den sowohl für gera­de Trep­pen als auch für kur­vi­ge Trep­pen ange­bo­ten und sind an Stei­gung und Stu­fen­an­zahl fle­xi­bel anpass­bar. Lif­te für kur­vi­ge Trep­pen sind in der Regel teurer.

Alle Trep­pen­lift­ar­ten wer­den für den Ein­satz innen und außen angeboten.

Trep­pen­lift Kosten:

Die Kos­ten eines Trep­pen­lif­tes hän­gen stark von der jewei­li­gen Ein­bau­si­tua­ti­on ab.

Steh­lif­te begin­nen bei ca. 3.000 Euro und kön­nen bis zu 10.000 Euro kosten.

Sitz­lif­te kos­ten in der Regel zwi­schen 3.000 Euro und 12.000 Euro.

Platt­form­lif­te sind am teu­ers­ten. Sie kos­ten je nach Ein­bau­si­tua­ti­on zwi­schen 7.000 Euro und 20.000 Euro.

Staatliche Förderung und KfW-Darlehen

Pflegekasse: Bis zu 4.000 €

Die Pfle­ge­ver­si­che­rung sieht in §40 (4) SGB XI bis zu 4.000 Euro Zuschuss für Maß­nah­men vor, die das Wohn­um­feld ver­bes­sern. Das trifft auf den Ein­bau eines Trep­pen­lif­tes zu, wenn dadurch die Bar­rie­re­frei­heit gestei­gert wird. Vor­aus­set­zung ist ein bewil­lig­ter Pfle­ge­grad. Die Höhe des Zuschus­ses ist unab­hän­gig davon, wel­cher Pfle­ge­grad bewil­ligt wur­de. Woh­nen zwei pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­so­nen in einem Haus­halt wer­den bis zu 8.000 Euro Zuschuss gewährt.

KfW: Bis zu 6.250 €

Die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau för­dert bau­li­che Maß­nah­men zur Redu­zie­rung von Bar­rie­ren im Wohn­um­feld in Form von Trep­pen­lif­ten mit meh­re­ren Pro­gram­men. För­der­pro­gramm Num­mer 455 ermög­licht einen Zuschuss in Höhe von 10% der Inves­ti­ti­ons­kos­ten bis zu einer Höhe von 6.250 Euro. För­der­pro­gramm Num­mer 159 ermög­licht zudem eine Finan­zie­rung in Höhe von bis zu 100% der Inves­ti­ti­ons­kos­ten zu sehr güns­ti­gen Dar­le­hens­zin­sen ab 0,75%.

Unser kostenfreier Service für Sie

Meh­re­re Ange­bo­te renom­mier­ter Anbie­ter: Die Ein­ho­lung meh­re­rer Ange­bo­te ist eine Anfor­de­rung der Pfle­ge­ver­si­che­rung. Sie erhal­ten bis zu drei Angebote.

Durch Preis­ver­gleich bis zu 30% spa­ren: Durch die Ein­ho­lung meh­re­rer Ange­bo­te fin­den Sie ganz bequem den güns­tigs­ten Trep­pen­lift für Ihre Situation.

Bis zu 4.000 Euro Zusschuss von der Pfle­ge­kas­se: Die Pfle­ge­ver­si­che­rung zahlt bis zu 4.000 Euro Zuschuss zu Ihrem Trep­pen­lift. Wir erklä­ren Ihnen die Voraussetzungen.

Wir rufen Sie zeit­nah zurück und bera­ten Sie. Neh­men Sie jetzt Kon­takt mit uns auf!

Ich wün­sche eine Trep­pen­lift-Bera­tung durch Fami­li­a­ra oder einen Koope­ra­ti­ons­part­ner

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