Pflegegrad Begutachtung
10 Tipps für den Termin mit dem
MD oder Medicproof
10 Tipps für den Termin mit dem MD oder Medicproof
Das Wichtigste auf einen Blick
- Legen Sie den Termin so, dass er in Ihren Zeitplan passt
- Tragen Sie alle wichtigen Unterlagen sorgfältig zusammen
- Machen Sie sich mit den Begutachtungskriterien vertraut
- Bereiten Sie die pflegebedürftige Person auf den Termin vor
- Starten Sie erst, wenn alle da sind
- Achten Sie darauf, dass alle Kriterien abgefragt werden
- Versuchen Sie nicht, den Pflegebedürftigen zu schützen
- Achtung bei der Frage nach einer Verschlechterung des Zustands
- Sprechen Sie auch alleine mit dem Gutachter
- Überprüfen Sie, ob alle pflegebedürftigen Bereiche besprochen wurden
Das Wichtigste auf einen Blick
- Legen Sie den Termin so, dass er in Ihren Zeitplan passt
- Tragen Sie alle wichtigen Unterlagen sorgfältig zusammen
- Machen Sie sich mit den Begutachtungskriterien vertraut
- Bereiten Sie die pflegebedürftige Person auf den Termin vor
- Starten Sie erst, wenn alle da sind
- Achten Sie darauf, dass alle Kriterien abgefragt werden
- Versuchen Sie nicht, den Pflegebedürftigen zu schützen
- Achtung bei der Frage nach einer Verschlechterung des Zustands
- Sprechen Sie auch alleine mit dem Gutachter
- Überprüfen Sie, ob alle pflegebedürftigen Bereiche besprochen wurden
Pflegegrad Begutachtung durch MD oder Medicproof
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Leistungen gestellt haben, wird die Pflegeversicherung ein Gutachten beauftragen. Sind Sie gesetzlich versichert, ist dafür der Medizinische Dienst (MD) zuständig. Bei Privatversicherten übernimmt das die Firma Medicproof.
Während des Begutachtungstermins prüft der Gutachter mithilfe eines gesetzlich definierten Kriterienkataloges, ob und in welchem Umfang bei Ihnen ein Pflegebedarf besteht.
Bereiten Sie sich so gut wie möglich auf diesen Termin vor: Er ist für die Bewilligung der Leistungen entscheidend, da sich die Pflegeversicherung ausschließlich auf das Urteil des Gutachters stützt.
Durch unsere jahrelange Erfahrung mit Pflegegrad-Anträgen wissen wir, was es für Besonderheiten bei den Begutachtungen gibt und welche Probleme auftreten können. Dieses Wissen möchten wir mit Ihnen teilen und Sie mit unseren Tipps und Hinweisen bestmöglich auf den Termin vorbereiten.
Hier finden Sie unsere Umfrage zur Begutachtung durch MDK oder Medicproof.
1. Legen Sie den Termin so, dass er in Ihren Zeitplan passt
Der MD bzw. Medicproof wird Ihnen einen Termin für die Begutachtung vorschlagen. Haben Sie am Tag der Begutachtung die nötige Ruhe? Bleibt Ihnen vorher genug Zeit, sich gründlich darauf vorzubereiten?
Stimmen Sie dem Terminvorschlag wirklich nur dann zu, wenn er Ihnen passt. Der MD oder Medicproof muss Sie bei der Planung miteinbeziehen. Kommt Ihnen etwas dazwischen, sollten Sie den Begutachtungstermin verschieben. Gehen Sie auf keinen Fall unter Zeitdruck oder unvorbereitet in den Termin.
Gut zu wissen:
Es kommt regelmäßig vor, dass der Gutachter früher oder später als vereinbart bei Ihnen erscheint. Planen Sie zur Sicherheit also mindestens vier Stunden ein: zwei Stunden für den Termin und jeweils eine Stunde davor und danach.
Sie können einen vorgeschlagenen Termin übrigens auch ein- oder sogar zweimal verschieben. Daraus entstehen Ihnen keine Nachteile. Allerdings sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkungspflicht dazu verpflichtet, sich bei Terminplanung kooperativ zu zeigen.
2. Tragen Sie alle wichtigen Unterlagen sorgfältig zusammen
Haben Sie alle Unterlagen griffbereit? Machen Sie Kopien von allem, was wichtig sein könnte: medizinische Dokumente, ärztliche Verordnungen, Arztberichte und Bescheinigungen, Medikamenten- und Therapiepläne, Entlassungsberichte, MRT- oder Röntgenbilder und alles, was Ihnen sonst noch relevant erscheint. Selbst über Allergien oder vom Arzt empfohlene Einreibungen sollten Sie den Gutachter informieren, da diese den Pflegeaufwand erhöhen.
Tragen Sie auch die Pflegehilfsmittel für den Gutachter zusammen – von der Schnabeltasse über Inkontinenzartikel bis zum Rollator. Je genauer Sie zeigen, wie Sie pflegen bzw. gepflegt werden, desto besser versteht der Gutachter die Situation.
Erstellen Sie außerdem Listen: Führen Sie die behandelnden Ärzte auf, die letzten Arzttermine und Behandlungen und die Kontaktdaten aller Pflegekräfte.
3. Machen Sie sich mit den Begutachtungskriterien vertraut
Um den Pflegegrad zu errechnen, muss der Gutachter einen gesetzlich definierten Fragenkatalog beantworten. Je besser Sie diesen Fragenkatalog kennen, desto gezielter können Sie dem Gutachter erklären, in welchen Bereichen die Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
Dokumentieren Sie den Pflegebedarf mit unserem Pflegetagebuch und ermitteln Sie dann mit unserem Pflegegradrechner, welcher Pflegegrad Ihnen wahrscheinlich zusteht. Notieren Sie sich wirklich alle Kriterien, bei denen die betroffene Person eingeschränkt ist und halten Sie das Pflegetagebuch während der Begutachtung bereit.
4. Bereiten Sie die pflegebedürftige Person auf den Termin vor
Es ist wichtig, dass Sie und die pflegebedürftige Person dem Gutachter einen glaubwürdigen Eindruck Ihres Pflegealltags vermitteln. Nur dann kann er beurteilen, wie selbstständig der Alltag bewältigt wird.
Richten Sie also sich selbst oder die pflegebedürftige Person und auch das Wohnumfeld nicht extra her für die Begutachtung her. Ein Beispiel: Möchte die pflegebedürftige Person jeden Morgen vom Schlafanzug in Tageskleidung wechseln? Dann empfangen Sie den Gutachter in Tageskleidung. Zeigen Sie dem Gutachter einfach einen ganz normalen Tag.
Wichtig ist auch, dass Sie alle Fragen des Gutachters ehrlich beantworten. Auch wenn die Antwort beschämend oder peinlich ist. Nur wenn alle Einschränkungen offen angesprochen werden, erhalten Sie Ihren gerechten Pflegegrad.
Oft verhält sich die pflegebedürftige Person während der Begutachtung wie in einem Vorstellungsgespräch oder einer Prüfungssituation. Um möglichst selbstständig zu wirken, werden die letzten Kräfte mobilisiert und die Gedanken mit aller Kraft sortiert. Das sollten Sie unbedingt vermeiden.
5. Starten Sie erst, wenn alle da sind
Auch wenn der Gutachter viel früher als vereinbart kommt: Beginnen Sie wirklich erst, wenn alle Beteiligten anwesend sind. Sätze wie “Wir können ja schon mal anfangen” gilt es zu vermeiden. Die besten Chancen haben Sie, wenn alle wichtigen Personen vor Ort und gut vorbereitet sind. Wer auf jeden Fall die ganze Zeit dabei sein sollte, sind die Hauptpflegekraft und die wichtigste Vertrauensperson: Lassen Sie den Pflegebedürftigen nie allein mit dem Gutachter.
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6. Achten Sie darauf, dass alle Kriterien abgefragt werden
In der Regel dauert eine Begutachtung höchstens eine Stunde. Um alle 64 gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtungskriterien abzufragen, bräuchte der Gutachter jedoch deutlich mehr Zeit. Anstatt die Fragen zu stellen, beantwortet er sie darum oft aus seiner Wahrnehmung heraus. Oder er stellt Suggestivfragen wie “Und das mit dem Toilettengang in der Nacht klappt doch auch noch, oder?”. In beiden Fällen kann es trotz der Erfahrung des Gutachters zu falschen Einschätzungen kommen.
Unsere Empfehlung:
Verschaffen Sie sich vor dem Termin mithilfe unseres Pflegetagebuchs einen Überblick, an welchen Stellen die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Bei der Begutachtung können Sie dann gedanklich abhaken, ob alles angesprochen wurde.
7. Versuchen Sie nicht, den Pflegebedürftigen zu schützen
Häufig möchte der Gutachter bestimmte pflegerische Handlungen sehen, wie zum Beispiel den Gang zur Toilette oder das Aufstehen aus dem Bett. Oder er stellt sehr anspruchsvolle Fragen, um die geistigen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu testen.
Aus Ihrem pflegerischen Alltag sind Sie es gewohnt, die pflegebedürftige Person vor Überforderungen, Überlastungen und peinlichen Momenten zu schützen. Geben Sie dem Gutachter die Möglichkeit, sich einen realistischen Eindruck zu verschaffen. Auch wenn dadurch unangenehme Situationen entstehen. Nur wenn die pflegebedürftige Person durch die geforderten Handlungen gefährdet wird, sollten Sie einschreiten.
8. Achtung bei der Frage nach einer Verschlechterung des Zustands
Eine Standardfrage während der Begutachtung: Hat sich der Zustand der pflegebedürftigen Person in letzter Zeit oder seit der letzten Begutachtung verschlechtert? Da man dem Gutachter vermitteln möchte, dass die pflegerische Situation schwierig ist und man finanzielle Unterstützung bei der Pflege benötigt, wird die Frage oft intuitiv mit “Ja” beantwortet. Doch Achtung: Ist der Zustand der pflegebedürftigen Person tatsächlich schlechter geworden? Antworten Sie nur mit “Ja”, wenn es auch so ist. Erläutern Sie ganz genau, was sich verändert hat.
Warum ist das so wichtig? Ganz einfach: Bewilligte Leistungen stehen Ihnen ab dem Tag zu, an dem Sie den Antrag gestellt haben oder die Voraussetzungen für den entsprechenden Pflegegrad erfüllt waren. Hat sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person in den Wochen oder Monaten vor der Begutachtung jedoch verschlechtert, lehnt die Pflegeversicherung genau diesen rückwirkenden Anspruch oft ab. Schließlich ging es der Person zum Zeitpunkt der Antragstellung noch besser.
9. Sprechen Sie auch alleine mit dem Gutachter
Als Hauptpflegeperson haben Sie die Möglichkeit, mit dem Gutachter unter vier Augen zu sprechen. Fordern Sie dieses Gespräch ein und korrigieren Sie, wenn nötig, die Eindrücke des Gutachters.
Unangenehme Themen wie Inkontinenz werden im Beisein des Pflegebedürftigen häufig nur sehr kurz besprochen. Nutzen Sie das Gespräch unter vier Augen dafür, diese Themen klar anzusprechen.
Auch bei Demenzpatienten kann es passieren, dass der Gutachter einen falschen Eindruck bekommt. Die Betroffenen nehmen die eigenen Fähigkeiten oft verzerrt wahr. Korrigieren Sie die Selbsteinschätzung der pflegebedürfigen Person im direkten Gespräch mit dem Gutachter.
10. Überprüfen Sie, ob alle pflegebedürftigen Bereiche besprochen wurden
Werfen Sie noch einmal einen Blick auf Ihren Notizzettel, bevor sich der Gutachter verabschiedet. Kamen alle Bereiche zur Sprache? Wenn eine der Einschränkungen nicht explizit besprochen wurde, sollten Sie den Gutachter konkret darauf hinweisen. Stellen Sie sicher, dass der Gutachter jede Einschränkung erkannt hat.
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