Wiederholungs­­begutachtung durch MD

Was ver­steht man eigent­lich unter einer Wie­der­ho­lungs­be­gut­ach­tung? Wir erklä­ren Ihnen alles Wichtige.

Was ver­steht man eigent­lich unter einer Wie­der­ho­lungs­be­gut­ach­tung? Wir erklä­ren Ihnen alles Wichtige.

1. Was versteht man unter einer Wiederholungsbegutachtung?

Ein bewil­lig­ter Pfle­ge­grad gilt nicht auto­ma­tisch für das gan­ze Leben. Wenn sich zum Bei­spiel ein Schlag­an­fall­pa­ti­ent gut erholt hat, kann der zunächst bewil­lig­te Pfle­ge­grad durch Errei­chen erhöh­ter Selb­stän­dig­keit redu­ziert wer­den, so dass durch den Medi­zi­ni­schen Dienst (MD, frü­her MDK) eine Wie­der­ho­lungs­be­gut­ach­tung anvi­siert wird.

2. Welche Gründe gibt es für Wiederholungsbegutachtungen?

Es gibt zwei Grün­de für eine Wie­der­ho­lungs­be­gut­ach­tung. Wich­tig zu wis­sen: Grund­sätz­lich darf die Pfle­ge­kas­se die Zuord­nung zu einem Pfle­ge­grad und die Bewil­li­gung von Leis­tun­gen befris­ten! Aller­dings nur dann, wenn die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit eine Dau­er unter 6 Mona­ten vor­her­sieht und mit einer Ver­bes­se­rung der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit zu rech­nen ist.

Grund 1: Ange­nom­men, ein Schlag­an­fall­pa­ti­ent erhält nach Kran­ken­haus- oder Reha­bi­li­ta­ti­ons­auf­ent­halt The­ra­pien, dann wird hier eine Ver­bes­se­rung der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit erwartet.

Grund 2: Zum ande­ren wer­den die meis­ten Wie­der­ho­lungs­be­gut­ach­tun­gen bei Kin­dern ange­setzt, da man hier durch die Ent­wick­lung des Kin­des von einer Änderung/Verbesserung der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit ausgeht.

Die Kas­se legt dann bereits bei erst­ma­li­ger Ertei­lung eines Pfle­ge­gra­des eine erneu­te Über­prü­fung fest. Den Zeit­punkt für eine sol­che Wie­der­ho­lungs­be­gut­ach­tung, sowie eine Pro­gno­se zur Pfle­ge­be­dürf­tig­keit fin­den Sie im Gut­ach­ten des MDs unter Punkt 9.

Wir unterstützen Sie bei einer Wiederholungsbegutachtung

Hat die Pfle­ge­kas­se bei Ihnen eine Wie­der­ho­lungs­be­gut­ach­tung zur Über­prü­fung eines Pfle­ge­grads ange­ord­net? Hier­zu braucht man Erfah­rung und Fach­wis­sen, damit kei­ne Feh­ler pas­sie­ren — Feh­ler, die am Ende bares Geld kos­ten. Wen­den Sie sich daher an uns, damit Sie sicher zu Ihrem guten Recht kommen.

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