Pflegegrad Erstantrag
Wir zeigen Ihnen, wie Sie zum ersten Mal
einen Pflegegrad beantragen
Wir zeigen Ihnen, wie Sie zum ersten Mal einen Pflegegrad beantragen
1. Erstmalig einen Pflegegrad beantragen
Sie möchten Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen? Dann müssen Sie einen Pflegegrad beantragen. Das geht einfacher, als Sie vielleicht denken. Allerdings gibt es ein paar Dinge, die Sie beachten sollten.
Auf dieser Seite führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie zu dem Pflegegrad kommen, der Ihnen zusteht.
Tipp: Je früher, desto besser
Zögern Sie den Erstantrag nicht hinaus: Ihr Leistungsanspruch beginnt nämlich an dem Tag, an dem Sie sich das erste Mal mit Ihrem Anliegen bei Ihrer Pflegekasse melden.
Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Sie gehört zu Ihrer Krankenkasse und hat in der Regel dieselbe Adresse.
Ihre Pflegekasse wird dann den Medizinischen Dienst (MD) mit einem Gutachten beauftragen. Wenn Sie privat versichert sind, ist die Firma Medicproof dafür zuständig.
Das Gutachten ist die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad. Allerdings ist es auch für erfahrene Gutachter oft schwierig, die Pflegebedürftigkeit realistisch zu beurteilen.
Eine gute Vorbereitung und Erfahrung im Umgang mit der Pflegeversicherung sowie mit dem MD oder Medicproof erhöhen daher Ihre Chancen, einen gerechten Pflegegrad zu bekommen. Unsere Pflegeberater stehen Ihnen während des gesamten Antragsprozesses gerne zur Seite.
Widerspruch einlegen
Wenn Ihnen bereits ein Pflegegrad bewilligt wurde, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen bzw. Widerspruch einlegen. Ihre Erfolgsaussichten sind gut: Drei von vier Gutachten, die wir für unsere Kunden prüfen, enthalten Fehler, deren Korrektur zu einem höheren Pflegegrad führt.
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2. Den Antrag stellen
Der erste Schritt ist schnell erledigt: Melden Sie sich bei Ihrer Pflegekasse und beantragen Sie formlos einen Pflegegrad.
Ein formloser Antrag genügt
Entscheidend für den Beginn der Leistungen ist der Tag, an dem Sie Ihre Pflegekasse zum ersten Mal kontaktieren.
Schicken Sie Ihrer Pflegekasse einen formlosen, schriftlichen Antrag per Einwurf-Einschreiben. Auch ein Fax mit Sendebestätigung ist eine gute Alternative. So haben Sie einen handfesten Beleg dafür, wann Sie den Antrag gestellt haben.
Eine telefonische Antragstellung ist zwar rechtlich möglich, wir empfehlen jedoch sicherheitshalber den schriftlichen Weg.
Gut zu wissen:
Die pflegebedürftige Person muss den Antrag nicht unbedingt selbst stellen. Auch die mit der Pflege beauftragte bzw. bevollmächtigte Person kann das erledigen.
3. Musterantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Manuela Mustermann, Musterweg 1, 11111 Musterhausen
An die Musterkasse
Musterstraße
PLZ, Musterort
(Datum)
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich ab dem heutigen Tag Leistungen aus der Pflegeversicherung für:
Max Mustermann
Musterweg 1
11111 Musterhausen
Versichertennummer: .….….….…
Ich bitte um Zusendung der benötigten Antragsunterlagen und zügige Bearbeitung meines Antrags.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Mustermann
Das Antragsformular Ihrer Pflegekasse
Nachdem Sie Ihren formlosen, schriftlichen Antrag gestellt haben, bekommen Sie von Ihrer Pflegekasse ein Antragsformular oder den Hinweis, wo Sie es herunterladen können. Ob Sie das Formular von Ihrer Pflegekasse oder ein neutrales Formular aus dem Internet verwenden, spielt keine Rolle.
In jedem Fall sollten Sie alle Fragen korrekt und – soweit möglich – vollständig beantworten. Lassen Sie einzelne Punkte, die Sie (noch) nicht ausfüllen können, einfach offen. Auf keinen Fall sollten Sie unrichtige Angaben machen, um die Pflegesituation zu dramatisieren. Wenn Sie das Antragsformular ausgefüllt haben, schicken Sie es am besten per Einschreiben oder Fax an die Pflegekasse.
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4. Einen Termin für die Begutachtung vereinbaren
Aktueller Hinweis
Aufgrund der Corona-Epidemie finden die Begutachtungen teilweise telefonisch statt.
Das strukturierte Telefon-Interview entspricht inhaltlich der normalerweise üblichen Begutachtung zu Hause oder in einer stationären Einrichtung. Nutzen Sie daher unsere Informationen und Tipps, um sich gut darauf vorzubereiten. Wichtig: Auch beim Telefon-Interview sollte unbedingt die Hauptpflegeperson dabei sein.
Wenn Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt sie den Medizinischen Dienst (MD) mit einem Gutachten. Bei Privatversicherten übernimmt die Firma Medicproof die Begutachtung.
Der Gutachter kündigt sich einige Tage vor dem Termin schriftlich an. Die Hauptpflegeperson (zum Beispiel ein pflegender Angehöriger) sollte unbedingt bei diesem Termin dabei sein. Ist das nicht möglich, vereinbaren Sie einfach einen neuen Termin.
Oft wird Ihnen der Termin mit einem „großzügigen“ Zeitfenster (zum Beispiel von 8–12 Uhr) mitgeteilt. Scheuen Sie sich nicht davor, telefonisch eine genauere Uhrzeit zu verlangen.
Die Begutachtung findet zu Hause oder in der entsprechenden Einrichtung (zum Beispiel Krankenhaus oder Reha) statt. Ein Hausbesuch hat den Vorteil, dass der Gutachter sich das Wohnumfeld anschauen kann. So ist es für ihn leichter einzuschätzen, welche Voraussetzungen sich daraus für die Pflege ergeben. Eine Begutachtung im Krankenhaus ist nur sinnvoll, wenn die pflegebedürftige Person anschließend in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen werden soll oder noch lange im Krankenhaus bleiben muss.
Tipp: Erst anfangen, wenn alle da sind
Wir stellen in letzter Zeit oft fest, dass die Gutachter deutlich früher als zur verabredeten Zeit kommen. Dann kann es passieren, dass die Begutachtung ohne Angehörige oder ohne uns durchgeführt wird. Bestehen Sie darauf, dass die Begutachtung erst beginnt, wenn alle, die beim Termin dabei sein sollen, da sind.
5. Den Begutachtungstermin vorbereiten
Zu einer guten Vorbereitung gehört in jedem Fall ein aktuelles Pflegetagebuch. Es hilft Ihnen dabei, die tatsächliche Pflegesituation realistisch zu schildern. Auch wenn das Pflegetagebuch kein Beweis im juristischen Sinne ist, können sie damit belegen, dass Ihre während der Begutachtung gemachten Angaben mit der Realität des Pflegealltags übereinstimmen. Falls ein Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig bewilligt wurde, ist das Pflegetagebuch eine gute Grundlage für einen Widerspruch.
Achten Sie aber darauf, dass das Pflegetagebuch die 64 Fragen des “Neuen Begutachtungsinstrument (NBI)” berücksichtigt und Ihnen die notwendigen Erläuterungen bietet, um die Fragen richtig zu beantworten. Es sollte auch möglich sein, zu jeder Frage mehrere Einträge machen zu können. Das einmalige Durchspielen mithilfe eines Pflegegradrechners reicht nicht aus. Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, haben wir für Sie ein Pflegetagebuch erstellt, das alle diese Voraussetzungen erfüllt.
Tipp: Pflegetagebuch ausfüllen
Wenn Sie ein Pflegetagebuch ausfüllen, hilft das nicht nur Ihnen, sondern auch dem MD-Gutachter. Er kann so die Selbstständigkeit der betroffenen Person schnell und zielführend erfassen. Nutzen Sie gerne unser leicht verständliches Pflegetagebuch.
Besorgen Sie während der Vorbereitung alle wichtigen Unterlagen. Fragen Sie die behandelnden Ärzte nach Diagnosen, nach schriftlichen Anordnungen von therapeutischen und pflegerischen Leistungen, nach Stellungnahmen zur Pflegebedürftigkeit und Befunden. Auch ein Krankenhausbericht kann hilfreich sein. Fragen Sie gezielt nach Diagnosen, die die Pflegebedürftigkeit untermauern. Ärztliche Diagnosen muss der MD-Gutachter berücksichtigen.
Checkliste:
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6. Herausforderungen bei der Begutachtung
Die „Stunde der Wahrheit“ im gesamten Antragsprozess ist die Begutachtung durch den MD. Jetzt können Fehler passieren, denn Betroffene und Angehörige sind zum ersten Mal in der Situation und haben noch keine Erfahrung.
Was kann schieflaufen?
- Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in manchen Bereichen zu hoch.
- Bestimmte Auffälligkeiten, wie zum Beispiel bei Demenz, werden nicht berücksichtigt.
- Weitere Faktoren, die die Pflege erschweren, werden nicht erfasst.
Das Begutachtungssystem ist so kompliziert, dass Laien die Arbeit des MD-Gutachters nur schwer beurteilen können. Das aber ist notwendig, um schon während des Termins zu erkennen, bei welchen Punkten Korrekturbedarf besteht. Manchmal sind es auch Verständigungsprobleme der Betroffenen, die dem Gutachter ein falsches Bild vermitteln.
Lassen Sie sich im Antragsprozess von unseren Pflegeberatern unterstützen. So vermeiden Sie, dass der MD die Pflegesituation falsch einschätzt.
Ablauf der Begutachtung
Der Gutachter des MD prüft, in welchem Maß die betroffene Person ihren Alltag bestreiten kann. Je unselbstständiger die betroffene Person ist, desto höher wird der bewilligte Pflegegrad ausfallen.
Insgesamt werden 64 Fragen aus folgenden Bereichen beurteilt:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen/Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Um die Pflegebedürftigkeit fachgerecht und individuell einschätzen zu können, müsste sich der MD-Gutachter eigentlich zwei Stunden Zeit nehmen.
Das Problem: Oft dauert der Besuch weniger als eine Stunde, weil der Gutachter viele Termine absolvieren muss und unter Zeitdruck steht.
Die Begutachtung wird daher häufig sehr oberflächlich durchgeführt und die Pflegebedürftigkeit falsch eingeschätzt.
Achten Sie also immer genau darauf, dass der MD-Gutachter alle Fähigkeiten vollständig abfragt und korrekt aufnimmt. Fragen Sie ruhig hartnäckig nach und bestehen Sie darauf, dass der Gutachter Ihnen am Ende seines Besuches seine Einschätzung zusammenfassend mitteilt.
Begutachtung nach Aktenlage
In Ausnahmefällen findet eine sogenannte Begutachtung nach Aktenlage statt. Das heißt, es gibt keinen Termin mit dem MD. Meistens passiert das, wenn es schnell gehen muss. Zum Beispiel, weil nach einer Krankenhausentlassung ein stationärer Heimaufenthalt organisiert werden muss. Entscheidungen nach Aktenlage werden einige Wochen nach Einzug in die stationäre Einrichtung im Auftrag der Pflegeversicherung überprüft.
Oft erleben Versicherte, dass ihnen diese Einstufung nach der Überprüfung wieder aberkannt wird. Besonders dramatisch ist das, wenn ein Aufenthalt im Pflegeheim nur mit einem Pflegegrad möglich ist. Wird dieser Pflegegrad aberkannt, muss die betroffene Person zwangsweise aus der Einrichtung ausziehen.
Sie sollten in diesem Fall dringend Widerspruch gegen den Aberkennungsbescheid einlegen. In vielen Fällen stehen die Chancen gut, den bewilligten Pflegegrad zu behalten oder sogar eine Höherstufung durchzusetzen. Unsere Pflegesachverständigen und Pflegeberater helfen Ihnen gerne dabei.
7. Den Bescheid der Pflegekasse prüfen
Einige Tage nach dem MD-Besuch erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen schriftlichen Bescheid. Darin teilt sie Ihnen die Einschätzung des MD und die Entscheidung über den Pflegegrad mit. Die Leistungen werden kurze Zeit später ausgezahlt.
Achten Sie bitte darauf, dass die Zahlung rückwirkend zum Tag der Antragstellung erfolgt. Wenn Sie Ihren formlosen Antrag zum Beispiel am 4. Januar bei der Pflegekasse gestellt haben und am 15. Februar Ihren Bescheid bekommen, sollte die Zahlung rückwirkend zum 4. Januar erfolgen.
Auch wenn Sie schon vor der Bewilligung eines Pflegegrades einen Pflegedienst beauftragt haben, erhalten Sie die entsprechenden Leistungen rückwirkend. Der Pflegedienst rechnet seine Sachleistungen in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab.
War die betroffene Person schon im Pflegeheim bevor der Pflegegrad bewilligt wurde, wird der Zuschuss zum Pflegeheim (Sachleistung stationär) ebenfalls rückwirkend zum Tag der Antragstellung gezahlt.
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Häufige Fragen:
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