Finanzierung und Kostenübernahme für die Tagespflege und Nachtpflege
Alles, was Sie über die Finanzierung und Kostenübernahme für die Tagespflege und Nachtpflege wissen müssen
Alles, was Sie über die Finanzierung und Kostenübernahme für die Tagespflege und Nachtpflege wissen müssen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was bedeutet Tagespflege und Nachtpflege?
- Wann kommt Tagespflege bzw. Nachtpflege in Frage?
- Für welche Leistungen Kosten bei Tagespflege und Nachtpflege entstehen
- Die Leistungen der Pflegeversicherung für die Tagespflege und Nachtpflege
- Wofür darf die Unterstützung der Pflegekasse genutzt werden?
- Eigenanteil bzw. soziale Leistungen
- Einrichtung zur Tagespflege und Nachtpflege vorher genau prüfen
- Expertenwissen in Anspruch nehmen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was bedeutet Tagespflege und Nachtpflege?
- Wann kommt Tagespflege bzw. Nachtpflege in Frage?
- Für welche Leistungen Kosten bei Tagespflege und Nachtpflege entstehen
- Die Leistungen der Pflegeversicherung für die Tagespflege und Nachtpflege
- Wofür darf die Unterstützung der Pflegekasse genutzt werden?
- Eigenanteil bzw. soziale Leistungen
- Einrichtung zur Tagespflege und Nachtpflege vorher genau prüfen
- Expertenwissen in Anspruch nehmen
Die Tages- und Nachtpflege kommt für viele Menschen in Frage, die zwar einer gewissen Pflege bedürfen, ihren Alltag aber trotzdem noch größtenteils autonom bewältigen können. Hier gibt es die Möglichkeit der ambulanten Tages- und Nachtpflege zuhause oder aber den stundenweisen Besuch einer Pflegeeinrichtung. Dies bietet den pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, ihr eigenes Zuhause zu behalten und ihren Alltag größtmöglich autonom weiterführen zu können. Gleichzeitig bekommen sie genau die Unterstützung, die in ihrem individuellen Lebensabschnitt notwendig ist.
Erfahren Sie in unserem Ratgeber, welche Möglichkeiten es bei der Tages- und Nachtpflege gibt, für wen diese geeignet ist, welche Leistungen der Pflegekasse Sie beantragen können und worauf Sie bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung für die Tages- und Nachtpflege achten sollten.
1. Was bedeutet Tagespflege und Nachtpflege?
Die Tages- und Nachtpflege gehört zu den teilstationären Leistungen der Pflegeversicherung. Laut § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB XI haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die Einrichtungen, welche diese Pflege anbieten, müssen sich gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB XI auch um den Transport des Pflegebedürftigen kümmern.
Bei der Tagespflege werden die Personen tagsüber in der Einrichtung betreut und verbringen die Nacht zuhause. Die Einrichtungen bieten verschiedene Beschäftigungsmaßnahmen an und soziale Kontakte können geknüpft bzw. gestärkt werden. Eine Nachtpflege in solch einer Einrichtung kann hilfreich sein, wenn der Pflegebedürftige Unterstützung beim Zubettgehen oder bei der Medikamentengabe benötigt.
Mithilfe der Tages- oder Nachtpflege können die Angehörigen entlastet werden, wenn sie bspw. einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zu den Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege gehören keine Krankenhäuser oder stationäre Einrichtungen, die bspw. auf die Rehabilitation oder Ausbildung von Menschen mit Behinderungen oder Krankheiten spezialisiert sind.
2. Wann kommt Tagespflege bzw. Nachtpflege in Frage?
Wenn der Pflegebedürftige die Unterbringung in einem Pflegeheim ablehnt, aber Familienmitglieder die Betreuung nicht mehr stemmen können, ist die Tagespflege eine gute Alternative. Besonders bei älteren Menschen, die alleine leben, kann es zu Altersdepressionen kommen, wodurch sie häufig sich selbst, aber auch den Haushalt vernachlässigen. In einer Einrichtung der Tagespflege kann dem vorgebeugt werden, indem viele soziale Kontakte geknüpft werden.
Für Menschen mit einer Demenzerkrankung, die in ihren kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt sind, ist eine Tages- oder Nachtpflege sinnvoll, um mögliche Unfälle im eigenen Zuhause zu vermeiden. Auch körperliche Beeinträchtigungen können dazu führen, dass eine Tages- oder Nachtpflege nötig ist, um die erforderliche Unterstützung zu gewährleisten. Des Weiteren sollte beachtet werden, dass
ältere Menschen dazu neigen, das Essen und Trinken zu vergessen. Damit keine Mangelernährung oder ein Flüssigkeitsmangel auftreten, kann dies während einer Tagespflege besonders berücksichtigt werden.
3. Für welche Leistungen Kosten bei Tagespflege und Nachtpflege entstehen
Die Kosten für eine Tages- oder Nachtpflege unterscheiden sich je nach Einrichtung und Region und hängen außerdem davon ab, welche Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Hierunter gehören u. a. die Kosten pro Tag und Nacht, aber auch die Mahlzeiten und die Reinigung der Einrichtung bzw. der zur Verfügung gestellten Zimmer und Betten.
- Kosten für Pflege und Betreuung: Hierzu zählen die soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege und allgemeine pflegebedingte Aufwendungen, wie etwa Hilfe bei der Ernährung oder der Körperpflege.
- Fahrtkosten: Die pflegebedürftigen Personen werden von Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtung von zuhause abgeholt und auch wieder zurückgebracht.
- Altenpflegeausbildungsumlage: Mithilfe der Altenpflegeausbildungsumlage werden die Ausbildungsvergütungen abgedeckt, um eine qualifizierte Ausbildung von Pflegekräften sicherzustellen.
- Investitionskosten: Hierzu gehören Aufwendungen, die bei der Instandhaltung oder Modernisierung der Einrichtung anfallen.
Für die Kosten der Unterkunft, Verpflegung und soziale Betreuung muss der Pflegebedürftige in der Regel selbst aufkommen. Pflegerische Versorgung und Aufwendungen sowie die Fahrtkosten übernimmt die Pflegekasse. Die Höhe der Kostenübernahme unterscheidet sich je nach Pflegegrad.
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4. Die Leistungen der Pflegeversicherung für die Tagespflege und Nachtpflege
Wie hoch die finanzielle Unterstützung ist, die Sie von Ihrer Pflegekasse erhalten, hängt davon ab, in welchen Pflegegrad Sie eingestuft wurden. Abhängig vom Pflegegrad erhalten Sie einen festgelegten monatlichen Geldbetrag, der für die Leistungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden darf.
Erfahren Sie hier, welche Leistungen Ihnen für Ihren Pflegegrad zustehen:
Grad der Pflegebedürftigkeit | max. monatl. Leistung der Pflegekasse |
---|---|
Pflegegrad 1 | bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro |
Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse bei Tages- und Nachtpflege haben erst Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2. Für Pflegebedürftige des Pflegegrads 1 kann jedoch der sogenannte Entlastungsbetrag beantragt werden, der Angehörige bei der Pflege gering pflegebedürftiger Personen unterstützen soll.
Achtung: Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Pflegegrad bzw. der Pflegegrad Ihres Angehörigen als zu niedrig eingestuft wurde, dann können Sie Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Sprechen Sie uns hierfür gerne an.
5. Wofür darf die Unterstützung der Pflegekasse genutzt werden?
Die teilstationäre Tages- und Nachtpflege ist eine Maßnahme, um die Pflege zuhause und Angehörige tagsüber bzw. nachts zu unterstützen. Ist es den Angehörigen zum Beispiel aus beruflichen Gründen nicht möglich, die pflegebedürftige Person tagsüber zu betreuen, kann diese sich tagsüber in einer Pflegeeinrichtung aufhalten. Genau hierfür sind die Leistungen der Pflegekasse gedacht.
Finanziell unterstützt werden Betreuungsangebote in Pflegeeinrichtungen oder bei der pflegebedürftigen Person zuhause, die Angehörige entlasten bzw. eine größtmögliche Autonomie zulassen. Übernommen werden zum Beispiel:
- Tages- und Nachtbetreuung in Pflegeeinrichtung (stunden- oder tageweise)
- Beförderung zu und von der Pflegeeinrichtung
- zusätzliche Betreuungskräfte in der Pflegeeinrichtung
- ambulante Tages- und Nachtpflege zuhause
Zur Betreuung in den Pflegeeinrichtungen gehören zahlreiche Leistungen, die je nach Einrichtung variieren können. Informieren Sie sich also im Vorfeld, welche Angebote es bei den Einrichtungen in Ihrer Nähe gibt. Zu den üblichen Leistungen gehören neben Abhol- und Bringdienst auch regelmäßige Mahlzeiten, Hilfe beim Essen oder Badezimmergang und sogar Freizeitangebote wie leichte Bewegung, Spiele, Kochen oder gemeinsame Ausflüge.
Bedenken Sie, dass die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und ggf. Investitionskosten von der pflegebedürftigen Person privat getragen werden müssen. Die Leistungen der Pflegekasse umfassen lediglich die pflegerische Versorgung sowie die Beförderung.
Zur Nachtpflege, zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung, gehören die Unterstützung beim Zubettgehen, die Beaufsichtigung der Patienten und natürlich das sofortige Eingreifen bei eventuell eintretenden Notfällen. Gerade bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz kann eine nächtliche Betreuung sinnvoll sein.
Sind Sie sich unsicher, ob die Einrichtung bzw. der Pflegedienst Ihrer Wahl den Anforderungen für die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse entsprechen, dann wenden Sie sich an unsere Experten, die die verschiedenen Möglichkeiten mit Ihnen durchsprechen.
6. Eigenanteil bzw. soziale Leistungen
Übersteigen die Kosten für die Tages- und Nachtpflege den maximal zulässigen Betrag für Ihren Pflegegrad, müssen Sie bzw. Ihre Angehörigen den Restbetrag selbst begleichen. Das kann passieren, wenn die gewählte Pflegeeinrichtung besonders teuer ist oder wenn ein täglicher Aufenthalt der pflegebedürftigen Person nötig ist.
Auch die bereits erwähnten pflegeunabhängigen Leistungen der Einrichtungen oder der ambulanten Pflege werden nicht von der Pflegekasse getragen. Dazu gehören die Mahlzeiten und Kosten für die reine Unterkunft.
Bei geringem Einkommen sowie geringen Vermögenswerten ist es zusätzlich möglich, soziale Leistungen der Pflegehilfe zu beziehen. Dafür ist das Sozialamt zuständig.
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7. Einrichtung zur Tagespflege und Nachtpflege vorher genau prüfen
Die Einrichtung für die Tages- und Nachtpflege sollte sorgfältig ausgewählt werden. Die zu pflegende Person und im besten Fall auch deren Angehörige sollten sich wohlfühlen und das dort herrschende Klima sowie die Pflegekräfte als positiv wahrnehmen. Auch, dass die pflegebedürftige Person bereits Bekannte oder Kontakte in einer Einrichtung hat, kann ein Grund für die Entscheidung für einen bestimmten Ort sein. Berücksichtigen Sie hier als Angehöriger unbedingt die Wünsche und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person.
Neben dem sozialen Aspekt spielt es auch eine Rolle, welche Angebote die Pflegeeinrichtung bietet. Ist der Bewegungsdrang trotz Pflegebedürftigkeit noch recht hoch, sollte darauf geachtet werden, dass gemeinsame Aktivitäten wie leichte Sporteinheiten, Spaziergänge, Ausflüge oder einfache Ballspiele zum Angebot der Pflegeeinrichtung gehören. Folgen Sie einer bestimmten Ernährung — auf eigenen Wunsch oder aufgrund von Erkrankungen — muss auch hier geklärt werden, ob die Pflegeeinrichtung dem nachkommen kann. Auch die Frage, wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird, spielt eine wichtige Rolle.
Hilfreich ist es, wenn Sie sich im Vorfeld überlegen, welche Ansprüche Sie an eine Pflegeeinrichtung stellen und welche Ausschlusskriterien es für Sie gibt. Damit erleichtern Sie sich die Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung enorm.
8. Expertenwissen in Anspruch nehmen
Überlassen Sie bei der Wahl der perfekten Einrichtung für Tages- und Nachtpflege nichts dem Zufall und profitieren Sie von der jahrelangen Erfahrung unserer Experten. Wir helfen Ihnen unabhängig davon, an welchem Punkt Sie sich gerade befinden: Recherche nach passenden Einrichtungen, Besuche zur Besichtigung oder Antragsstellung. Auch, wenn Sie Begleitung zu einem Gutachter-Termin wünschen oder der bereits erfolgten Einschätzung des Gutachters widersprechen möchten, sind wir für Sie da. Schildern Sie uns in einem ersten Gespräch gerne Ihre individuelle Situation und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.
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