Pflegegrad Widerspruch
Erfahren Sie, worauf es beim Widerspruch
gegen einen Pflegebescheid ankommt
Erfahren Sie, worauf es beim Widerspruch gegen einen Pflegebescheid ankommt
1. Widerspruch gegen Ihren Pflegebescheid einlegen
Jedes Jahr werden in Deutschland rund eine Million Anträge auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit gestellt. Etwa jeder dritte Erstantrag wird jedoch abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig eingestuft. Bei Anträgen auf Pflegegraderhöhung wird sogar etwa jeder zweite abgelehnt.
Diese Ablehnungen erfolgen nicht immer zu Recht. Der Pflegebedarf wird durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof, dem Dienst der Privatversicherer, oft falsch eingeschätzt. Die Folge: Pflegebedürftige Menschen erhalten von ihrer Pflegeversicherung nicht den Pflegegrad und die Leistungen, die ihnen zustehen.
Hohe Ablehnungsquote beim Pflegegrad Widerspruch
In 75% der Gutachten, die wir für unsere Kunden prüfen, finden wir pflegefachliche Fehler, deren Korrektur zu einem höheren Pflegegrad führt. Leider legen aber nur 7% der Menschen, die mit ihrem Bescheid unzufrieden sind, Widerspruch ein.
2. Erfolgsaussichten beurteilen
Wenn die Pflegekasse Ihren Antrag auf Leistungen abgelehnt hat, können Sie Ihr gesetzlich geregeltes Widerspruchsrecht nutzen.
Ihre Chancen auf Erfolg stehen gut, denn drei von vier Gutachten, die wir prüfen, enthalten gravierende Fehler. Der Grund: Selbst für erfahrene MD- bzw. Medicproof-Gutachter ist es schwierig, die Pflegebedürftigkeit korrekt zu beurteilen. Die pflegebedürftige Person, die Angehörigen und gegebenenfalls die Pflegekräfte wissen am besten, wie selbstständig oder unselbstständig die betroffene Person ist. Von allen Seiten gut vorbereitete Widersprüche haben daher oft Erfolg.
Ob ein Widerspruch aussichtsreich ist, hängt vor allem von zwei Fragen ab:
- Haben Sie gute Argumente für einen Widerspruch?
- Ist ein höherer Pflegegrad in greifbarer Nähe?
Haben Sie gute Argumente für einen Widerspruch?
Das MD-Gutachten dient der Pflegeversicherung als Grundlage für die Entscheidung über den Pflegegrad. Sind Sie mit den bewilligten Leistungen nicht einverstanden, müssen Sie beim Gutachten ansetzen und auf Fehleinschätzungen hinweisen. Unsere Empfehlung: Um Ihre Widerspruchsfrist nicht verstreichen zu lassen, legen Sie am besten sofort und formlos einen unbegründeten Widerspruch ein. Fordern Sie in diesem Widerspruchsschreiben das MD-Gutachten an, falls es Ihnen noch nicht vorliegt. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich das Gutachten als PDF an Ihre E‑Mail-Adresse schicken lassen.
Seit dem 01.01.2017 gilt das sogenannte „Neues Begutachtungsinstrument (NBI)”: Der Gutachter des MDK beurteilt die Selbstständigkeit des Antragstellers anhand von 64 Fragen, die mit Punkten bewertet werden. Je höher die Punktzahl, desto größer der Hilfsbedarf.
Nutzen Sie unser Pflegetagebuch, um Ihre Selbstständigkeit entlang dieser 64 Fragen selbst zu bewerten. So können Sie das Gutachten des MD mit Ihrer eigenen Einschätzung vergleichen und erhalten schnell einen Überblick, in welchen Bereichen Ihre Pflegesituation möglicherweise falsch eingeschätzt wurde.
Haben Sie eine oder mehrere Fehleinschätzungen gefunden? Dann könnte sich ein Widerspruch lohnen.
Ist ein höherer Pflegegrad in greifbarer Nähe?
Wenn Sie im MD-Gutachten Fehleinschätzungen gefunden haben, sollten Sie als nächstes prüfen, wie groß der Punkteabstand zum höheren Pflegegrad ist. Im Gutachten finden Sie die Punktzahl, aus der sich Ihr Pflegegrad errechnet.
Ist der Abstand zwischen der Punktzahl im Gutachten und der Mindestpunktzahl für den gewünschten Pflegegrad gering, lohnt sich der Widerspruch. Wichtig zu wissen: Die fehlenden Punkte lassen sich oft schon erreichen, wenn nur eine einzige Frage etwas anders bewertet wird. In der folgenden Tabelle sehen Sie, wie sich aus den Punkten Pflegegrade berechnen.
Pflegegrad | Ausmaß der Selbstständigkeit | Punkte im NBI |
---|---|---|
PG 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5–26,5 Punkte |
PG 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 27–47 Punkte |
PG 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5–69,5 Punkte |
PG 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70–89,5 Punkte |
PG 5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an pflegerische Versorgung | 90–100 Punkte |
Wir beraten sie gerne
Die Berechnungsformeln hinter dem neuen Begutachtungsassessment sind kompliziert. Gerne helfen wir Ihnen bei der Prüfung Ihres Gutachtens und errechnen, wie sich geänderte Einschätzungen auf die Punktzahl und damit den Pflegegrad auswirken würden.
3. Widerspruchsfrist beachten
Sie sind mit dem Bescheid Ihrer Pflegekasse nicht einverstanden? Dann können und sollten Sie über einen Widerspruch nachdenken. Er kostet nichts und kann formlos eingereicht werden. Wichtig ist, dass Sie die Widerspruchsfrist einhalten. Auf dieser Seite erfahren Sie:
- Welche Frist Sie beachten müssen
- Was die Rechtsgrundlage für diese Frist ist
- Wie sich die Frist genau berechnet
- Wie Sie fristgerecht Einspruch einlegen
- Was Sie tun können, wenn die Frist verstrichen ist
Achten Sie unbedingt auf die Frist, denn nach deren Ablauf ist der Bescheid bestandskräftig. Häufig kommt es auf den genauen Tag an, an dem der Bescheid bei Ihnen eingegangen ist. Gerne helfen wir Ihnen zu prüfen, ob die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und zeigen Ihnen, wie Sie auch trotz abgelaufener Frist noch Widerspruch einlegen können. Sprechen Sie uns an.
Diese Frist gilt für den Widerspruch gegen den Pflegebescheid
Bescheide der Pflegeversicherung sind „Verwaltungsakte”. Der Gesetzgeber hat für einen Widerspruch gegen einen solchen Verwaltungsakt eine Widerspruchsfrist von einem Monat festgelegt.
Oft wird im Internet und manchmal auch vom MD und den Pflegekassen eine Frist von vier Wochen genannt. Korrekt ist jedoch die Frist von einem Monat. Sie müssen also innerhalb von einem Monat, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, Einspruch einlegen.
Für Bescheide der Privaten Pflegeversicherung gilt diese Frist übrigens nicht. Hier haben Sie bis zu einem Jahr Zeit.
Wann beginnt die Frist und wann endet sie?
Die Frist für den Widerspruch endet genau einen Monat nachdem der Bescheid zugestellt wurde. Wenn Sie den Bescheid zum Beispiel am 12. Juni bekommen haben, endet die Frist am 12. Juli um 00:00 Uhr.
Wenn die Zustellung nicht bekannt ist oder im Streitfall nicht bewiesen werden kann, beginnt die Frist drei Werktage nach dem Datum im Bescheid. Das Problem: Es kommt nicht selten vor, dass die Pflegekasse den Bescheid erst Tage nach dem Ausdruck versendet oder die Zustellung länger als die angenommenen drei Tage dauert.
Wenn es knapp wird, bringen Sie Ihren schriftlichen Widerspruch lieber persönlich zur Kasse und lassen Sie sich den Erhalt quittieren. Sie können auch ein Fax mit Sendebestätigung schicken. Wenn es nicht eilt, empfehlen wir, den Widerspruch als Einwurf-Einschreiben zu versenden. So können Sie ausreichend dokumentieren, wann er bei Ihrer Pflegekasse eingegangen ist.
Sie sind sich unsicher, ob Sie noch innerhalb der Monatsfrist liegen? Unsere Pflegeberater helfen Ihnen gerne.
Beispiel für die Berechnung einer Frist
Der Sachbearbeiter Ihrer Pflegekasse bearbeitet Ihren Bescheid am 13. Mai. Dieses Datum ist auf dem Bescheid vermerkt. Zwei Tage später wird der Bescheid bei der Post aufgegeben. Das Datum des Poststempels ist also der 15. Mai. Sie erhalten den Bescheid am 17. Mai.
Da der Bescheid auf dem normalen Postweg verschickt wurde, ist das Datum der Bekanntgabe der dritte Tag nach dem Tag des Poststempels, also der 18. Mai. Ihre Frist beginnt am Tag nach der Bekanntgabe – also am 19. Mai um 00:00 Uhr morgens. Sie haben nun einen Monat Zeit – also bis zum 18. Juni 23:59 Uhr – den Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einzureichen.
Entscheidend ist das Datum, an dem Ihr Widerspruch tatsächlich bei der Pflegekasse eingeht.
Was tun, wenn die Frist abgelaufen ist?
Wenn Sie nicht innerhalb der Monatsfrist Widerspruch einlegen, geht die gesetzliche Pflegeversicherung davon aus, dass Sie den Bescheid anerkennen. Der Bescheid wird somit bestandskräftig und ein Widerspruch ist nicht mehr so einfach möglich.
Prüfen Sie in diesem Fall, ob Ihr Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Wenn nicht: Glück gehabt. Sie haben ein ganzes Jahr Zeit für Ihren Widerspruch. Die Rechtsbehelfsbelehrungen fehlen jedoch nur selten.
Haben Sie die Frist verpasst und der Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, können Sie „Wiedereinsetzung des vorherigen Stands“ beantragen. Darin bitten Sie die Kasse darum, die Bestandskräftigkeit aufzuheben und Ihren Widerspruch zu berücksichtigen. Sie müssen allerdings nachweisen, dass Sie nicht in der Lage waren, rechtzeitig Widerspruch einzulegen.
Hier muss im Einzelfall geprüft werden, welche Gründe sich eignen. Krankenhausaufenthalte oder Urlaube werden übrigens nicht akzeptiert. Reichen Sie den Widerspruch zusammen mit der Begründung innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Gründe für die Verhinderung weggefallen sind, bei der Pflegekasse ein.
Versuchen Sie am besten zeitgleich, Ihren Sachbearbeiter bei der Kasse persönlich zu erreichen.
4. Pflegefachliche Begründung
Ein rechtzeitig eingereichter Widerspruch garantiert, dass Sie die Frist einhalten und damit das Verfahren am Laufen halten. Die Pflegekasse wird nun eine schriftliche Begründung von Ihnen fordern. Im Idealfall haben Sie als Unterstützung eine pflegeachliche Stellungnahme, erstellt von einem ausgebildeten Pflegeberater.
Wenn Sie keine pflegefachliche Begründung für Ihren Widerspruch liefern, kann die Kasse die Ablehnung „nach Aktenlage“, also ohne mündliche Verhandlung, bestätigen. Das sollten Sie dringend vermeiden, da dann nur noch der Widerspruchsausschuss und die Klage vor dem Sozialgericht möglich sind.
Eine pflegefachliche Begründung ist in der Regel notwendig und sollte mit Bedacht formuliert sein. Schauen Sie sich die im Gutachten dokumentierten Hilfsbedarfe gut an. Entsprechen sie der Realität? An welchen Stellen bewertet das Gutachten die Selbstständigkeit zu positiv? Wo ist mehr Pflege erforderlich? Genau hier setzen Sie mit Ihrer fachlichen Argumentation an. Am besten haben Sie gleich mehrere Punkte, die Sie angreifen können.
Wichtig: Das Einreichen einer Widerspruchsbegründung ist eine Rechtshandlung. Sie darf nur durch die versicherte Person oder einen mandatierten Anwalt erfolgen.
Eine gute pflegefachliche Argumentation ist entscheidend
Teilen Sie der Pflegeversicherung mit, an welchen Punkten das Gutachten Ihre Situation falsch einschätzt und wie die Situation tatsächlich ist. Der Gutachter wird Ihren Widerspruch zum Termin mitbringen und beurteilen, ob Ihre Darstellung den Tatsachen entspricht.
Die pflegefachliche Begründung sollte u.a. folgende Punkte beinhalten:
- Welche Hilfebedarfssituationen wurden im MD-Gutachten nicht berücksichtigt?
- Welche Diagnosen/Befunde wurden im MD-Gutachten nicht berücksichtigt?
- Bei welchen Fragen wird zu viel Selbstständigkeit angenommen?
Idealerweise können Sie mithilfe eines Pflegetagebuches beweisen, dass Ihre Sicht der Dinge richtig ist. Wir beraten Sie gern und gehen mit Ihnen die erforderlichen Angaben durch.
Pflegetagebuch
Wir haben für Sie ein Pflegetagebuch mit einer detaillierten Anleitung erstellt, um Ihnen das richtige Ausfüllen zu erleichtern und Sie mit den formalen Vorgaben vertraut zu machen. Übrigens: Sie haben eine gesetzlich geregelte Mitwirkungspflicht. Sie können also verpflichtet werden, ein Pflegetagebuch auszufüllen.
Die Pflegekasse wird Ihre fachliche Begründung prüfen und gegebenenfalls den MD mit einem erneuten Gutachten beauftragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in Ihrer Begründung wichtige neue Informationen eingebracht und nachvollziehbar auf Unstimmigkeiten im Gutachten hingewiesen haben. Die erneute Prüfung durch den MD nennt man Widerspruchsbegutachtung. Sie wird durch einen anderen als den ersten Gutachter durchgeführt.
5. Erneute Begutachtung
Aktueller Hinweis
Das strukturierte Telefon-Interview entspricht inhaltlich der normalerweise üblichen Begutachtung zu Hause oder in einer stationären Einrichtung. Nutzen Sie daher unsere Informationen und Tipps, um sich gut darauf vorzubereiten. Wichtig: Auch beim Telefon-Interview sollte unbedingt die Hauptpflegeperson dabei sein.
Wenn Ihr Widerspruch pflegefachlich gut begründet war, beauftragt die Pflegekasse den MD mit einer Widerspruchsbegutachtung. Diese zweite Begutachtung wird nicht vom Erstgutachter, sondern durch einen anderen Gutachter des MD durchgeführt.
In der Widerspruchsbegutachtung versuchen Sie den Gutachter davon zu überzeugen, dass die ursprüngliche Entscheidung zum Pflegegrad zurückgenommen werden sollte. In der Regel hat er Ihre fachliche Widerspruchsbegründung dabei und überprüft die darin beschriebenen „Unterschiede“.
Es ist wichtig, dass Sie dem MD-Gutachter „Brücken bauen“. Eine (damals) fehlende Diagnose kann sehr hilfreich sein, damit Sie jetzt den richtigen Pflegegrad erhalten. Auch ein Pflegetagebuch, das beim letzten Gutachten noch nicht vorlag, kann Wunder wirken.
So bereiten Sie sich optimal vor
Die Widerspruchsbegutachtung ist der wichtigste Termin und sollte gut vorbereitet werden. In Ihrer pflegefachlichen Begründung haben Sie konkrete Gründe für den Widerspruch genannt. Halten Sie alles bereit, was Ihre Argumentation unterstützt, zum Beispiel Unterlagen, Berichte, Bescheinigungen oder Medikamente.
Kopieren Sie die wichtigsten Dokumente und geben Sie sie dem Gutachter mit. Beantworten Sie alle Fragen des Gutachters wahrheitsgemäß und stellen Sie die Pflegesituation realistisch dar.
Nach der Widerspruchsbegutachtung wird Ihnen die Pflegekasse einen weiteren Pflegebescheid schicken. Entweder nimmt sie darin ihre Erstentscheidung zurück – im Fachjargon nennt man das vollständige bzw. teilweise Abhilfe – oder sie lehnt Ihren Widerspruch ab.
- Vollständige Abhilfe: Die Pflegekasse erkennt den beantragten Pflegegrad rückwirkend an. Sie bekommen die Leistungen ab dem Datum Ihres Erstantrags.
- Teilweise Abhilfe: Der beantragte Pflegegrad wird bewilligt, gilt aber erst ab einem späteren Zeitpunkt. Zum Beispiel ab dem Tag der Widerspruchsbegutachtung. Das passiert, wenn sich die Pflegesituation zwischen der Erst- und der Zweitbegutachtung wesentlich verändert hat. In diesem Fall bekommen Sie die Leistungen nicht rückwirkend.
6. Widerspruch aufrecht erhalten
Wenn die Pflegekasse Ihren Widerspruch gegen einen Pflegebescheid abgelehnt hat oder Sie mit dem neuen Gutachten noch immer unzufrieden sind, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können die Ablehnung akzeptieren oder Ihren Widerspruch aufrecht erhalten.
Wenn Sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten, wird er dem sogenannten Widerspruchsausschuss vorgelegt. Vor dem Ausschuss können Sie – gerne auch mit unserer Hilfe – noch einmal Gründe dafür vortragen, dass der Bescheid zurückgenommen werden sollte. Allerdings bestätigt der Ausschuss in den meisten Fällen die Einstufung der Pflegekasse. Nur wenn Sie Ihren ersten Widerspruch sehr oberflächlich vorbereitet und vorgetragen haben oder wichtige Dokumente oder Diagnosen fehlten, haben Sie eine Chance auf Erfolg. Übrigens ist es Ihr Recht, Ihre Argumente vor dem Widerspruchsausschuss persönlich vorzutragen.
Im nächsten Schritt bekommen Sie einen „klagefähigen Bescheid”, mit dem Sie zum Sozialgericht gehen können. Gut zu wissen: Auch wenn Sie nicht klagen, können Sie jederzeit erneut einen Antrag stellen. Sie müssen keine Fristen beachten.
In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit, das Verfahren trotz eines abgelehnten Widerspruchs erneut zu öffnen. Dadurch umgehen Sie das Sozialgericht, Ihr Erstantrag wird noch einmal geprüft und Ihr Leistungsanspruch gilt rückwirkend ab dem Tag des Erstantrags.
7. Klagefähiger Bescheid
Erhalten Sie von der Pflegekasse einen klagefähigen Bescheid, können Sie innerhalb eines Monats beim zuständigen Sozialgericht Klage einreichen. Das ist generell kostenfrei.
Ob Sie einen Anwalt beauftragen oder sich vor Gericht selbst vertreten, steht Ihnen frei. Einen erfahrenen Anwalt an der Seite zu haben, ist allerdings sinnvoll, da Sie für Ihre Klage eine gute Argumentation brauchen. Die pflegefachlichen Gründe dafür liefern Ihnen beispielsweise unsere Pflegesachverständigen und Pflegeberater.
Sie müssen dem Gericht glaubhaft machen, dass die Pflegekasse die Pflegesituation falsch einschätzt. Gehen Sie auf die konkreten Unterschiede zwischen dem Gutachten des MD und der tatsächlichen Situation ein. Weisen Sie auf Fehler des Gutachters hin und begründen Sie ausführlich, warum der Pflegebedarf bei einzelnen Punkten höher ist, als im MD-Gutachten angegeben.
Nach Eingang Ihrer Klage gibt das Gericht der Pflegekasse Gelegenheit, sich noch einmal schriftlich zu äußern. Dann wird in der Regel ein neutraler Gutachter damit beauftragt, die Pflegesituation zu prüfen.
Der Gutachter macht Ihnen schriftlich einen Terminvorschlag und kommt dann am vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause. Auch er wird, wie der MDK-Gutachter, die Pflegesituation entlang der wesentlichen Fragen beurteilen. Anschließend verfasst er ein Pflegegutachten, das er an das Sozialgericht schickt. Die Kosten für den Gutachter trägt das Gericht.
Ist Ihre Klage erfolgreich, wird der gewünschte Pflegegrad anerkannt. Sie haben dann einen rückwirkenden Leistungsanspruch. Das bedeutet, dass die Pflegekasse die Kosten für das Verfahren und für Ihren Anwalt übernehmen muss.
Wird Ihre Klage abgelehnt, müssen Sie die Anwaltskosten selbst tragen. Sie sollten sich also vorher mit Ihrem Anwalt über die Erfolgsaussichten und die Kosten verständigen. Sie können auch Prozesskostenhilfe beantragen. Lassen Sie sich dazu am besten von Ihrem Anwalt beraten. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann werden die Anwaltskosten in den meisten Fällen von der Versicherung übernommen.
8. Muster für den Widerspruch
Wenn Sie Widerspruch gegen einen Pflegebescheid einlegen, sollten Sie das unbedingt schriftlich machen. Es gibt keine formalen Vorgaben, Sie müssen nur die Widerspruchsfrist einhalten. Kündigen Sie in Ihrem Schreiben an, dass Sie Ihre pflegefachliche Begründung nachreichen. Zusätzlich sollten Sie das Gutachten des MD (bzw. von Medicproof, wenn Sie privat versichert sind) anfordern. Es ist die wichtigste Grundlage für Ihre Widerspruchsbegründung.
Um Missverständnisse bei den Formulierungen zu vermeiden, haben wir für Sie eine Vorlage erstellt.
Max Mustermann, Musterweg 1, 11111 Musterhausen
An die Musterkasse
Musterstraße
PLZ, Musterort
Versichertennummer: …….
(Datum)
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom ……
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich fristgerecht Ihrem Bescheid vom ….. , bei mir eingegangen am .… .
Bitte übersenden Sie mir das vollständige Gutachten des Medizinischen Dienstes / von Medicproof an meine o.g. Anschrift / an meine Mailadresse max@mustermann.de. Nach Erhalt des Gutachtens werde ich in einer schriftlichen Stellungnahme meinen Widerspruch begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Tipp: Begründung nachreichen
Kündigen Sie in Ihrem Widerspruch eine separate schriftliche Widerspruchsbegründung an. Dafür ist keine Frist vorgesehen. Wir empfehlen jedoch, die Widerspruchsbegründung so bald wie möglich nachzureichen, um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern.
Fordern Sie im Widerspruch auch eine vollständige Kopie des MD-Gutachtens an, falls es Ihnen noch nicht vorliegt.
Die 5 wichtigsten Schritte im Widerspruchsverfahren
1. Überlegen Sie, ob sich ein Widerspruch lohnt:
Ist das Gutachten fehlerhaft oder unvollständig? Wie viele Punkte fehlen zum höheren Pflegegrad?
2. Prüfen Sie die Widerspruchsfrist:
Schauen Sie auf das Datum im Bescheid, die Frist beträgt einen Monat.
3. Reichen Sie formlos unbegründeten Widerspruch ein:
Kündigen Sie in Ihrem Schreiben bereits Ihre schriftliche Begründung an.
4. Sammeln Sie Argumente für Ihre Widerspruchsbegründung:
Weisen Sie auf Fehleinschätzungen im Gutachten hin und füllen Sie ein Pflegetagebuch aus.
5. Bereiten Sie sich auf die erneute Begutachtung vor:
Halten Sie für den Gutachter alles bereit, was wichtig sein könnte: Kopien von Dokumenten, Medikamente etc.
Gut zu wissen:
Wenn Sie mit dem erneuten Gutachten nicht zufrieden sind oder Ihr Widerspruch abgelehnt wurde, können Sie den Widerspruch einfach aufrechterhalten. Er wird dann dem Widerspruchsauschuss vorgelegt, der Ihnen einen klagefähigen Bescheid für das Sozialgericht erteilt.
Häufige Fragen:
Postanschrift:
Familiara GmbH
Scanbox #08009
Ehrenbergstr. 16a
10245 Berlin
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