Wenn deut­lich wird, dass Sie oder einer Ihrer Ange­hö­ri­gen Pfle­ge­be­darf haben, dann stellt sich oft die Fra­ge nach den vor­han­de­nen Optio­nen. Wir bei Fami­li­a­ra sind Exper­ten, wenn es um Pfle­ge­be­ra­tung, Anträ­ge auf Pfle­ge­be­dürf­tig­keit und anschlie­ßen­de Betreu­ungs­for­men geht. Erfah­ren Sie in die­sem Rat­ge­ber, für wen betreu­tes Woh­nen geeig­net ist, wel­che Leis­tun­gen in die­sem Betreu­ungs­mo­dell ent­hal­ten sind und ob Sie mit finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung durch Ihre Pfle­ge­kas­se rech­nen können.

1. Was bedeutet betreutes Wohnen? 

Betreu­tes Woh­nen bedeu­tet nicht gleich einen Auf­ent­halt im Heim. Für die zu pfle­gen­de Per­son unter­schei­det sich betreu­tes Woh­nen inso­fern von einem Pfle­ge­heim, als dass hier eine höhe­re Auto­no­mie mög­lich ist. Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um unter­schei­det zwi­schen drei ver­schie­de­nen Heim-Typen:

  • Alten­wohn­heim
  • Alten­heim
  • Pfle­ge­heim

Wäh­rend die Bewoh­ner eines Pfle­ge­heims umfas­send und rund um die Uhr betreut und bei all­täg­li­chen Tätig­kei­ten wie Essen und Kör­per­pfle­ge fast immer unter­stützt wer­den, bie­ten Alten­hei­me und Alten­wohn­hei­me eine grö­ße­re Eigen­stän­dig­keit. In letz­te­ren haben die Bewoh­ner ihre eige­ne klei­ne Woh­nung inner­halb eines grö­ße­ren Kom­ple­xes, der Gemein­schafts­räu­me für Mahl­zei­ten und Frei­zeit bie­tet. Ähn­lich ist sieht es in Alten­hei­men aus, in denen trotz größ­ten­teils auto­no­men All­ta­ges der Pfle­ge­be­darf der Bewoh­ner etwas höher ist. Nicht jede Ein­rich­tung kann klar einem der drei Heim­ty­pen zuge­ord­net wer­den. Häu­fig fin­den Sie Kom­bi­na­tio­nen der ein­zel­nen Modelle.

Bevor Sie sich für eine Ein­rich­tung für betreu­tes Woh­nen für sich oder einen Ange­hö­ri­gen ent­schei­den, eva­lu­ie­ren Sie also ehr­lich, wie hoch der Pfle­ge­be­darf tat­säch­lich ist und wel­che Min­dest­ver­sor­gung benö­tigt wird. Da die Begriff­lich­keit „betreu­tes Woh­nen“ kei­ne geschütz­te ist, unter­schei­den sich die Ange­bo­te der ein­zel­nen Ein­rich­tun­gen teils stark von­ein­an­der. Berück­sich­ti­gen Sie dies bei Ihrer Suche. Grund­sätz­lich kön­nen Sie aber davon aus­ge­hen, dass in einer Ein­rich­tung für betreu­tes Woh­nen alters- bzw. kran­ken­ge­rech­te Räum­lich­kei­ten zu fin­den sind. Meist bedeu­tet das eine eige­ne Woh­nung mit Küche und Bade­zim­mer für die Bewoh­ner, Bar­rie­re­frei­heit sowie zusätz­li­chen Gemein­schafts­räu­men und ggf. zubuch­ba­re Extras und Pflegeleistungen. 

2. Für wen ist betreutes Wohnen geeignet?

Der Vor­teil von betreu­tem Woh­nen ist neben leich­ten Pfle­ge­leis­tun­gen und Extras auch die Gemein­schaft. In einer Ein­rich­tung für betreu­tes Woh­nen tref­fen die Bewoh­ner meist auf Per­so­nen in ähn­li­chen Lebens­si­tua­tio­nen. Hier ent­ste­hen oft gute Bekannt­schaf­ten zwi­schen Per­so­nen, die sich sonst nie ken­nen­ge­lernt hät­ten. Auch ange­bo­te­ne Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten wie leich­te Bewe­gung, Kreatives
oder Spie­le­aben­de tra­gen zu einem Gemein­schafts­ge­fühl bei und erhö­hen die Bin­dung der Bewoh­ner zueinander.

Eine Ein­rich­tung für betreu­tes Woh­nen ist also für alle die­je­ni­gen geeig­net, die sich mehr Kon­tak­te wün­schen und auf­grund von Alter oder Krank­heit leicht ein­ge­schränkt in ihrem All­tag sind. Größ­ten­teils auto­no­mes Woh­nen in eige­nen Woh­nun­gen ist mög­lich, wäh­rend gleich­zei­tig Gemein­schafts­räu­me für gesel­li­ges Bei­sam­men­sein zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Außer­dem über­neh­men geschul­te Pfle­ge­kräf­te und aus­ge­bil­de­te Hel­fer auf Wunsch Haus­halts- oder All­tags­tä­tig­kei­ten wie zum Bei­spiel Wäsche­wa­schen, Kochen, Put­zen, Behör­den­gän­ge und mehr.

Nicht geeig­net ist betreu­tes Woh­nen für Per­so­nen mit erhöh­tem oder star­kem Pfle­ge­be­darf. Hier soll­ten Sie sich nach ande­ren Ein­rich­tun­gen und Mög­lich­kei­ten erkunden.

Nut­zen Sie ein Pfle­ge­ta­ge­buch und unse­ren Pfle­ge­grad­rech­ner, um rea­lis­tisch ein­schät­zen zu kön­nen, wie hoch Ihr Pfle­ge­be­darf oder der eines Ange­hö­ri­gen wirk­lich ist.

3. Betreutes Wohnen: die Alternative zum Pflegeheim?

Betreu­tes Woh­nen ist also auf kei­nen Fall eine gleich­wer­ti­ge Alter­na­ti­ve zum Pfle­ge­heim. Die Anfor­de­run­gen an Pfle­ger und Pfle­ge­diens­te sowie der medi­zi­ni­sche Bedarf der Bewoh­ner bei­der Ein­rich­tun­gen unter­schei­den sich stark. Ist die zu pfle­gen­de Per­son auf die Leis­tun­gen in einem Pfle­ge­heim ange­wie­sen, dann ist betreu­tes Woh­nen unge­eig­net. Anders­rum benö­ti­gen Per­so­nen in Anla­gen für betreu­tes Woh­nen nicht die umfang­rei­che Pfle­ge, die in Pfle­ge­hei­men ange­bo­ten wird.

Betreu­tes Woh­nen kann jedoch als eine Vor­stu­fe zum Pfle­ge­heim die­nen. Teil­wei­se lie­gen Ein­rich­tun­gen für betreu­tes Woh­nen und sol­che für umfas­sen­de­re Pfle­ge dicht bei­ein­an­der, sodass Sie oder Ihre Ange­hö­ri­gen bei einer Ver­schlech­te­rung des Gesund­heits­zu­stan­des bzw. einem höhe­ren Pfle­ge­be­darf trotz­dem in gewohn­ter Umge­bung blei­ben. Infor­mie­ren Sie sich hier bei der jewei­li­gen Ein­rich­tung oder bespre­chen Sie die­ses The­ma direkt mit unse­ren Experten.

Wich­tig ist immer, dass im Ein­zel­fall ent­schie­den und genau dar­auf geach­tet wird, was die zu pfle­gen­de Per­son braucht. Wen­den Sie sich ger­ne an uns, wenn Sie hier­für einen höhe­ren Pfle­ge­grad bei Ihrer Pfle­ge­kas­se bean­tra­gen möchten.

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4. Die Kosten für betreutes Wohnen

Die Kos­ten für betreu­tes Woh­nen kön­nen, wie die Leis­tun­gen, abhän­gig von der Ein­rich­tung stark vari­ie­ren. Ent­schei­den Sie außer­dem, ob Sie mie­ten oder kau­fen möch­ten. Letz­te­res ist deut­lich teu­rer, kann sich aber lang­fris­tig rentieren.

5. Welche Leistungen sind in den Kosten enthalten?

Ein­rich­tun­gen für betreu­tes Woh­nen bie­ten ver­schie­de­ne Betreu­ungs- und Pfle­ge­leis­tun­gen an. Dabei wird in den meis­ten Fäl­len zwi­schen Mie­te, Basis­leis­tun­gen und zubuch­ba­ren Extras unter­schie­den. Dazu gehört auch die medi­zi­ni­sche Versorgung.

Zunächst fällt, wie in jeder ande­ren Woh­nung auch, ent­we­der ein monat­li­cher Miet­be­trag oder ein Kauf­preis an. Zusätz­lich zah­len Sie einen monat­li­chen Pau­schal­be­trag für die Basis­leis­tun­gen. Dazu zäh­len zum Bei­spiel Betreu­er, ein Not­ruf-Ser­vice, Grund­rei­ni­gung und ‑pfle­ge von Gebäu­de und Außen­flä­chen, Gemein­schafts­räu­me, ange­bo­te­ne Akti­vi­tä­ten, Beglei­tung bei Behör­den­gän­gen und Arzt­be­su­chen und ggf. nöti­ge Pflegekräfte.

Dazu kom­men Extra­leis­tun­gen. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel die Rei­ni­gung der pri­va­ten Räum­lich­kei­ten, Beglei­tung zu Ein­käu­fen oder ande­ren Ter­mi­nen, Wasch­ser­vice oder Essensservice

Brin­gen Sie im Vor­feld in Erfah­rung, wel­che Tätig­kei­ten genau in den Basis­leis­tun­gen ent­hal­ten sind, wofür Sie extra bezah­len müs­sen und ob die Ein­rich­tung alle für Sie wich­ti­gen Leis­tun­gen über­haupt anbie­tet. Teils sind bestimm­te Leis­tun­gen bei einer Ein­rich­tung in der Pau­scha­le für die Basis­leis­tun­gen ent­hal­ten, wäh­rend Sie woan­ders extra zah­len müssen.

6. Die Leistungen der Pflegeversicherung für betreutes Wohnen

Im Nor­mal­fall müs­sen Sie bzw. Ihre pfle­ge­be­dürf­ti­gen Ange­hö­ri­gen die Kos­ten für betreu­tes Woh­nen selbst bezah­len. Ihre Pfle­ge­kas­se über­nimmt weder die Kos­ten für Mie­te bzw. Kauf der Woh­nung noch die ein­rich­tungs­in­ter­nen Kos­ten wie Gebäu­de­rei­ni­gung oder Wäsche­ser­vice. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen haben Sie den­noch die Chan­ce auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung durch Ihre Pflegekasse.

7. Der Pflegegrad als Voraussetzung

Grund­sätz­lich zahlt die Pfle­ge­kas­se nur, wenn eine offi­zi­el­le Pfle­ge­be­dürf­tig­keit vor­liegt. Das bedeu­tet, dass Sie einen Antrag auf Pfle­ge­be­dürf­tig­keit stel­len müs­sen. Nur wenn die­ser bewil­ligt wird und Sie oder ein Ange­hö­ri­ger einem Pfle­ge­grad zuge­ord­net wur­den, besteht der Anspruch auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung durch Ihre Pfle­ge­kas­se. Auch dann über­nimmt die Pfle­ge­kas­se jedoch nur bestimm­te Leis­tun­gen. Dazu zäh­len Pfle­ge­leis­tun­gen in einer Ein­rich­tung für betreu­tes Woh­nen oder, wenn das betreu­te Woh­nen im eige­nen Zuhau­se statt­fin­den soll, Kos­ten für Wohn­raum­an­pas­sung und ambu­lan­ten Pflegedienst

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8. Relevanz des Gutachtertermins

Für die Ein­stu­fung in einen Pfle­ge­grad ist der Gut­ach­t­er­ter­min mit dem MDK oder Medic­pro­of von gro­ßer Bedeu­tung. Hier wird ent­schie­den, wel­chem Pfle­ge­grad Sie oder Ihre Ange­hö­ri­gen zuge­ord­net wer­den. Je höher der Pfle­ge­grad ist, des­to weni­ger Eigen­stän­dig­keit ist vor­han­den und des­to höher ist im Nor­mal­fall die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung durch Ihre Pflegekasse.

Im bes­ten Fall haben Sie vor dem Gut­ach­t­er­ter­min bereits ein aus­führ­li­ches Pfle­ge­ta­ge­buch über einen län­ge­ren Zeit­raum hin­weg geführt, das Sie mit dem jewei­li­gen Gut­ach­ter bespre­chen kön­nen. Hier wird meist viel bes­ser deut­lich, wie hoch die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit einer Per­son tat­säch­lich ist.

Wir bera­ten Sie vor die­sem wich­ti­gen Tag ger­ne und beglei­ten Sie, falls nötig, auch zum Ter­min mit dem Gutachter. 

9. Wie Sie den richtigen Anbieter für betreutes Wohnen auswählen

Wenn Sie auf der Suche nach einer Ein­rich­tung für betreu­tes Woh­nen sind, dann betrei­ben Sie im Vor­feld eine gründ­li­che Recher­che. Dazu gehö­ren unter ande­rem der Antrag auf Kos­ten­über­nah­me und finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bei Ihrer Pfle­ge­kas­se sowie eine genaue Betrach­tung ver­schie­de­ner Ein­rich­tun­gen und deren Ange­bo­ten. Per­sön­li­che Kri­te­ri­en wie Lage und Erreich­bar­keit mit ver­schie­de­nen Ver­kehrs­mit­teln für Besu­che durch Ange­hö­ri­ge spie­len hier eine eben­so gro­ße Rol­le wie die Qua­li­tät und der Umfang der ange­bo­te­nen Leis­tun­gen im betreu­ten Woh­nen. Im bes­ten Fall kön­nen Sie die Anla­ge vor der Ent­schei­dung besichtigen.

Damit Sie bei der gro­ßen Aus­wahl an Ange­bo­ten und den unter­schied­li­chen Ser­vices, Leis­tun­gen und zubuch­ba­ren Extras nicht den Über­blick ver­lie­ren, ste­hen wir von Fami­li­a­ra wäh­rend des gesam­ten Pro­zes­ses ger­ne an Ihrer Sei­te. Unse­re Exper­ten beglei­ten Sie bei der Antrags­stel­lung, bera­ten Sie, wenn es um die Ein­stu­fung in einen Pfle­ge­grad geht und geben Ihnen Tipps, wor­auf Sie bei der Suche nach der opti­ma­len Ein­rich­tung für betreu­tes Woh­nen ach­ten soll­ten. Natür­lich ste­hen wir Ihnen auch jeder­zeit für Fra­gen zur Verfügung.

10. Den Vertrag für betreutes Wohnen gründlich prüfen

Sie haben sich für eine Ein­rich­tung für betreu­tes Woh­nen ent­schei­den, in der Sie und Ihre Ange­hö­ri­gen sich wohl­füh­len? Herz­li­chen Glück­wunsch! Nun gilt es ledig­lich, den Ver­trag vor Unter­schrift genau zu prü­fen. Din­ge, die Sie im Vor­feld in Erfah­rung gebracht und die Sie im Ver­trag noch­mals prü­fen soll­ten, sind unter ande­rem die folgenden:

  • ange­mes­se­ne Prei­se: unab­hän­gig davon, ob Sie die Wohn­ein­heit mie­ten oder kau­fen, soll­ten Sie
    dar­auf ach­ten, dass Sie nicht zu viel bezahlen
  • Art und Umfang der Betreu­ung (Basis­leis­tun­gen, Extraleistungen)
  • Wel­che Leis­tun­gen sind enthalten?
  • Wel­che Leis­tun­gen müs­sen extra gebucht werden?

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