Finanzierung und Kostenübernahme für das betreute Wohnen
Alles, was Sie über die Finanzierung und Kostenübernahme für das betreute Wohnen wissen müssen
Alles, was Sie über die Finanzierung und Kostenübernahme für das betreute Wohnen wissen müssen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was bedeutet betreutes Wohnen?
- Für wen ist betreutes Wohnen geeignet?
- Betreutes Wohnen: die Alternative zum Pflegeheim?
- Die Kosten für betreutes Wohnen
- Welche Leistungen sind in den Kosten enthalten?
- Die Leistungen der Pflegeversicherung für betreutes Wohnen
- Der Pflegegrad als Voraussetzung
- Relevanz des Gutachtertermins
- Wie Sie den richtigen Anbieter für betreutes Wohnen auswählen
- Den Vertrag für betreutes Wohnen gründlich prüfen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was bedeutet betreutes Wohnen?
- Für wen ist betreutes Wohnen geeignet?
- Betreutes Wohnen: die Alternative zum Pflegeheim?
- Die Kosten für betreutes Wohnen
- Welche Leistungen sind in den Kosten enthalten?
- Die Leistungen der Pflegeversicherung für betreutes Wohnen
- Der Pflegegrad als Voraussetzung
- Relevanz des Gutachtertermins
- Wie Sie den richtigen Anbieter für betreutes Wohnen auswählen
- Den Vertrag für betreutes Wohnen gründlich prüfen
Wenn deutlich wird, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen Pflegebedarf haben, dann stellt sich oft die Frage nach den vorhandenen Optionen. Wir bei Familiara sind Experten, wenn es um Pflegeberatung, Anträge auf Pflegebedürftigkeit und anschließende Betreuungsformen geht. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, für wen betreutes Wohnen geeignet ist, welche Leistungen in diesem Betreuungsmodell enthalten sind und ob Sie mit finanzieller Unterstützung durch Ihre Pflegekasse rechnen können.
1. Was bedeutet betreutes Wohnen?
Betreutes Wohnen bedeutet nicht gleich einen Aufenthalt im Heim. Für die zu pflegende Person unterscheidet sich betreutes Wohnen insofern von einem Pflegeheim, als dass hier eine höhere Autonomie möglich ist. Das Bundesgesundheitsministerium unterscheidet zwischen drei verschiedenen Heim-Typen:
- Altenwohnheim
- Altenheim
- Pflegeheim
Während die Bewohner eines Pflegeheims umfassend und rund um die Uhr betreut und bei alltäglichen Tätigkeiten wie Essen und Körperpflege fast immer unterstützt werden, bieten Altenheime und Altenwohnheime eine größere Eigenständigkeit. In letzteren haben die Bewohner ihre eigene kleine Wohnung innerhalb eines größeren Komplexes, der Gemeinschaftsräume für Mahlzeiten und Freizeit bietet. Ähnlich ist sieht es in Altenheimen aus, in denen trotz größtenteils autonomen Alltages der Pflegebedarf der Bewohner etwas höher ist. Nicht jede Einrichtung kann klar einem der drei Heimtypen zugeordnet werden. Häufig finden Sie Kombinationen der einzelnen Modelle.
Bevor Sie sich für eine Einrichtung für betreutes Wohnen für sich oder einen Angehörigen entscheiden, evaluieren Sie also ehrlich, wie hoch der Pflegebedarf tatsächlich ist und welche Mindestversorgung benötigt wird. Da die Begrifflichkeit „betreutes Wohnen“ keine geschützte ist, unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Einrichtungen teils stark voneinander. Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Suche. Grundsätzlich können Sie aber davon ausgehen, dass in einer Einrichtung für betreutes Wohnen alters- bzw. krankengerechte Räumlichkeiten zu finden sind. Meist bedeutet das eine eigene Wohnung mit Küche und Badezimmer für die Bewohner, Barrierefreiheit sowie zusätzlichen Gemeinschaftsräumen und ggf. zubuchbare Extras und Pflegeleistungen.
2. Für wen ist betreutes Wohnen geeignet?
Der Vorteil von betreutem Wohnen ist neben leichten Pflegeleistungen und Extras auch die Gemeinschaft. In einer Einrichtung für betreutes Wohnen treffen die Bewohner meist auf Personen in ähnlichen Lebenssituationen. Hier entstehen oft gute Bekanntschaften zwischen Personen, die sich sonst nie kennengelernt hätten. Auch angebotene Freizeitaktivitäten wie leichte Bewegung, Kreatives
oder Spieleabende tragen zu einem Gemeinschaftsgefühl bei und erhöhen die Bindung der Bewohner zueinander.
Eine Einrichtung für betreutes Wohnen ist also für alle diejenigen geeignet, die sich mehr Kontakte wünschen und aufgrund von Alter oder Krankheit leicht eingeschränkt in ihrem Alltag sind. Größtenteils autonomes Wohnen in eigenen Wohnungen ist möglich, während gleichzeitig Gemeinschaftsräume für geselliges Beisammensein zur Verfügung gestellt werden. Außerdem übernehmen geschulte Pflegekräfte und ausgebildete Helfer auf Wunsch Haushalts- oder Alltagstätigkeiten wie zum Beispiel Wäschewaschen, Kochen, Putzen, Behördengänge und mehr.
Nicht geeignet ist betreutes Wohnen für Personen mit erhöhtem oder starkem Pflegebedarf. Hier sollten Sie sich nach anderen Einrichtungen und Möglichkeiten erkunden.
Nutzen Sie ein Pflegetagebuch und unseren Pflegegradrechner, um realistisch einschätzen zu können, wie hoch Ihr Pflegebedarf oder der eines Angehörigen wirklich ist.
3. Betreutes Wohnen: die Alternative zum Pflegeheim?
Betreutes Wohnen ist also auf keinen Fall eine gleichwertige Alternative zum Pflegeheim. Die Anforderungen an Pfleger und Pflegedienste sowie der medizinische Bedarf der Bewohner beider Einrichtungen unterscheiden sich stark. Ist die zu pflegende Person auf die Leistungen in einem Pflegeheim angewiesen, dann ist betreutes Wohnen ungeeignet. Andersrum benötigen Personen in Anlagen für betreutes Wohnen nicht die umfangreiche Pflege, die in Pflegeheimen angeboten wird.
Betreutes Wohnen kann jedoch als eine Vorstufe zum Pflegeheim dienen. Teilweise liegen Einrichtungen für betreutes Wohnen und solche für umfassendere Pflege dicht beieinander, sodass Sie oder Ihre Angehörigen bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes bzw. einem höheren Pflegebedarf trotzdem in gewohnter Umgebung bleiben. Informieren Sie sich hier bei der jeweiligen Einrichtung oder besprechen Sie dieses Thema direkt mit unseren Experten.
Wichtig ist immer, dass im Einzelfall entschieden und genau darauf geachtet wird, was die zu pflegende Person braucht. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie hierfür einen höheren Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse beantragen möchten.
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4. Die Kosten für betreutes Wohnen
Die Kosten für betreutes Wohnen können, wie die Leistungen, abhängig von der Einrichtung stark variieren. Entscheiden Sie außerdem, ob Sie mieten oder kaufen möchten. Letzteres ist deutlich teurer, kann sich aber langfristig rentieren.
5. Welche Leistungen sind in den Kosten enthalten?
Einrichtungen für betreutes Wohnen bieten verschiedene Betreuungs- und Pflegeleistungen an. Dabei wird in den meisten Fällen zwischen Miete, Basisleistungen und zubuchbaren Extras unterschieden. Dazu gehört auch die medizinische Versorgung.
Zunächst fällt, wie in jeder anderen Wohnung auch, entweder ein monatlicher Mietbetrag oder ein Kaufpreis an. Zusätzlich zahlen Sie einen monatlichen Pauschalbetrag für die Basisleistungen. Dazu zählen zum Beispiel Betreuer, ein Notruf-Service, Grundreinigung und ‑pflege von Gebäude und Außenflächen, Gemeinschaftsräume, angebotene Aktivitäten, Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen und ggf. nötige Pflegekräfte.
Dazu kommen Extraleistungen. Dazu gehören zum Beispiel die Reinigung der privaten Räumlichkeiten, Begleitung zu Einkäufen oder anderen Terminen, Waschservice oder Essensservice
Bringen Sie im Vorfeld in Erfahrung, welche Tätigkeiten genau in den Basisleistungen enthalten sind, wofür Sie extra bezahlen müssen und ob die Einrichtung alle für Sie wichtigen Leistungen überhaupt anbietet. Teils sind bestimmte Leistungen bei einer Einrichtung in der Pauschale für die Basisleistungen enthalten, während Sie woanders extra zahlen müssen.
6. Die Leistungen der Pflegeversicherung für betreutes Wohnen
Im Normalfall müssen Sie bzw. Ihre pflegebedürftigen Angehörigen die Kosten für betreutes Wohnen selbst bezahlen. Ihre Pflegekasse übernimmt weder die Kosten für Miete bzw. Kauf der Wohnung noch die einrichtungsinternen Kosten wie Gebäudereinigung oder Wäscheservice. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie dennoch die Chance auf finanzielle Unterstützung durch Ihre Pflegekasse.
7. Der Pflegegrad als Voraussetzung
Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse nur, wenn eine offizielle Pflegebedürftigkeit vorliegt. Das bedeutet, dass Sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen müssen. Nur wenn dieser bewilligt wird und Sie oder ein Angehöriger einem Pflegegrad zugeordnet wurden, besteht der Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch Ihre Pflegekasse. Auch dann übernimmt die Pflegekasse jedoch nur bestimmte Leistungen. Dazu zählen Pflegeleistungen in einer Einrichtung für betreutes Wohnen oder, wenn das betreute Wohnen im eigenen Zuhause stattfinden soll, Kosten für Wohnraumanpassung und ambulanten Pflegedienst
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8. Relevanz des Gutachtertermins
Für die Einstufung in einen Pflegegrad ist der Gutachtertermin mit dem MDK oder Medicproof von großer Bedeutung. Hier wird entschieden, welchem Pflegegrad Sie oder Ihre Angehörigen zugeordnet werden. Je höher der Pflegegrad ist, desto weniger Eigenständigkeit ist vorhanden und desto höher ist im Normalfall die finanzielle Unterstützung durch Ihre Pflegekasse.
Im besten Fall haben Sie vor dem Gutachtertermin bereits ein ausführliches Pflegetagebuch über einen längeren Zeitraum hinweg geführt, das Sie mit dem jeweiligen Gutachter besprechen können. Hier wird meist viel besser deutlich, wie hoch die Pflegebedürftigkeit einer Person tatsächlich ist.
Wir beraten Sie vor diesem wichtigen Tag gerne und begleiten Sie, falls nötig, auch zum Termin mit dem Gutachter.
9. Wie Sie den richtigen Anbieter für betreutes Wohnen auswählen
Wenn Sie auf der Suche nach einer Einrichtung für betreutes Wohnen sind, dann betreiben Sie im Vorfeld eine gründliche Recherche. Dazu gehören unter anderem der Antrag auf Kostenübernahme und finanzielle Unterstützung bei Ihrer Pflegekasse sowie eine genaue Betrachtung verschiedener Einrichtungen und deren Angeboten. Persönliche Kriterien wie Lage und Erreichbarkeit mit verschiedenen Verkehrsmitteln für Besuche durch Angehörige spielen hier eine ebenso große Rolle wie die Qualität und der Umfang der angebotenen Leistungen im betreuten Wohnen. Im besten Fall können Sie die Anlage vor der Entscheidung besichtigen.
Damit Sie bei der großen Auswahl an Angeboten und den unterschiedlichen Services, Leistungen und zubuchbaren Extras nicht den Überblick verlieren, stehen wir von Familiara während des gesamten Prozesses gerne an Ihrer Seite. Unsere Experten begleiten Sie bei der Antragsstellung, beraten Sie, wenn es um die Einstufung in einen Pflegegrad geht und geben Ihnen Tipps, worauf Sie bei der Suche nach der optimalen Einrichtung für betreutes Wohnen achten sollten. Natürlich stehen wir Ihnen auch jederzeit für Fragen zur Verfügung.
10. Den Vertrag für betreutes Wohnen gründlich prüfen
Sie haben sich für eine Einrichtung für betreutes Wohnen entscheiden, in der Sie und Ihre Angehörigen sich wohlfühlen? Herzlichen Glückwunsch! Nun gilt es lediglich, den Vertrag vor Unterschrift genau zu prüfen. Dinge, die Sie im Vorfeld in Erfahrung gebracht und die Sie im Vertrag nochmals prüfen sollten, sind unter anderem die folgenden:
- angemessene Preise: unabhängig davon, ob Sie die Wohneinheit mieten oder kaufen, sollten Sie
darauf achten, dass Sie nicht zu viel bezahlen - Art und Umfang der Betreuung (Basisleistungen, Extraleistungen)
- Welche Leistungen sind enthalten?
- Welche Leistungen müssen extra gebucht werden?
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