Finanzierung und Kostenübernahme für das Pflegeheim
Alles, was Sie über die Finanzierung und Kostenübernahme für das Pflegeheim wissen müssen
Alles, was Sie über die Finanzierung und Kostenübernahme für das Pflegeheim wissen müssen
Das Wichtigste auf einen Blick
- In welchen Fällen ist ein Pflegeheim sinnvoll?
- Die Heimtypen und ihre Unterschiede
- Die richtige Entscheidung treffen
- Welche Kosten entstehen beim stationären Aufenthalt im Pflegeheim?
- Welche Leistungen werden von der Pflegeversicherung übernommen?
- Gutachtertermin mit MDK oder Medicproof richtig nutzen
- Wichtig: zugelassene Pflegeheime prüfen
- Der Eigenanteil
- Müssen Angehörige den Eigenanteil übernehmen?
- Die Wahl des Heims ist entscheidend
- Was passiert, wenn Sie den Eigenanteil nicht zahlen können?
- Stationäre Kurzzeitpflege
- Möglichkeiten der Finanzierung von Experten prüfen lassen
Das Wichtigste auf einen Blick
- In welchen Fällen ist ein Pflegeheim sinnvoll?
- Die Heimtypen und ihre Unterschiede
- Die richtige Entscheidung treffen
- Welche Kosten entstehen beim stationären Aufenthalt im Pflegeheim?
- Welche Leistungen werden von der Pflegeversicherung übernommen?
- Gutachtertermin mit MDK oder Medicproof richtig nutzen
- Wichtig: zugelassene Pflegeheime prüfen
- Der Eigenanteil
- Müssen Angehörige den Eigenanteil übernehmen?
- Die Wahl des Heims ist entscheidend
- Was passiert, wenn Sie den Eigenanteil nicht zahlen können?
- Stationäre Kurzzeitpflege
- Möglichkeiten der Finanzierung von Experten prüfen lassen
Entscheiden Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger sich für einen stationären Aufenthalt im Pflegeheim, dann gilt es, viele Punkte zu bedenken. Einer davon ist die Finanzierung des Pflegeheims und die Frage, ob und welche Kosten Ihre Pflegekasse übernimmt.
Erfahren Sie hier wann ein Pflegeheim sinnvoll ist, welche Kosten entstehen und was die Unterstützung durch die Pflegekasse und der Eigenanteil wirklich bedeuten. Sprechen Sie anschließend direkt mit unseren Experten, wenn Sie eine zusätzliche, persönliche Beratung benötigen.
1. In welchen Fällen ist ein Pflegeheim sinnvoll?
Wenn pflegebedürftige Personen noch relativ vital sind und die nötige Pflege nur wenige Stunden am Tag beansprucht, ist eine Unterbringung in einem Heim nicht zwingend notwendig. Erhöht sich der Pflegebedarf jedoch so weit, dass Angehörige oder der Pflegedienst die Pflege nicht mehr ausreichend leisten können, bietet ein Heim jede Menge Vorteile. Welcher Heimtyp
für die betroffene Person am ehesten in Frage kommt, ist individuell und abhängig von der Intensität der Pflegebedürftigkeit und dem benötigten zeitlichen Aufwand der Pflege.
2. Die Heimtypen und ihre Unterschiede
Bei der Entscheidung, ob Sie oder einer Ihrer Angehörigen die Möglichkeit eines Heimplatzes in Anspruch nimmt, ist der Heimtyp von großer Bedeutung. Die verschiedenen Heimtypen unterscheiden sich hauptsächlich im Grad der Selbstständigkeit, der bei den Bewohnern noch vorhanden ist. Es wird unterschieden zwischen den folgenden Typen:
- Altenwohnheim
- Altenheim
- Pflegeheim
Obwohl die Bezeichnungen sich sehr ähneln, gibt es doch gravierende Unterschiede. In einem Altenwohnheim besteht die größte Eigenständigkeit. Hier wohnen üblicherweise ältere Menschen in eigenen Wohnungen in einer Anlage, die Gemeinschaftsräume, beispielsweise für gemeinsame Mahlzeiten oder Freizeitaktivitäten, besitzt.
Auch Altenheime bieten ihren Bewohnern meist eigene Räumlichkeiten, hier ist jedoch meistens eine mindestens leichte Pflegebedürftigkeit vorhanden, die eine Betreuung notwendig macht. Auch hier ist die Selbstständigkeit bei vielen Bewohnern noch hoch, es findet zusätzlich Unterstützung in den Bereichen Pflege, Haushalt und Alltag statt.
Ein Pflegeheim bietet schließlich die umfassendste Pflege und Betreuung für seine Bewohner. Die Pflegebedürftigen leben im Normalfall alleine oder zu zweit in Zimmern, die oft ein eigenes Bad besitzen. Es gibt, je nach Heim, die Möglichkeit, in ein möbliertes Zimmer zu ziehen oder eigene Möbel mitzubringen. Die Bewohner werden rund um die Uhr betreut und bei allen
pflegerischen Tätigkeiten sowie im Alltag von professionellen Pflegekräften unterstützt.
Neben den drei Heimtypen gibt es auch Einrichtungen, in denen Elemente aus Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim miteinander verbunden werden.
3. Die richtige Entscheidung treffen
Die Entscheidung für den richtigen Heimtypen zu wählen, kann Angehörige wie Pflegebedürftige vor eine Herausforderung stellen. Wichtig ist, dass Sie sich über die Ihnen offenstehenden Möglichkeiten informieren und zunächst selbst ehrlich einschätzen, wie viel Pflege und Unterstützung benötigt werden und wie viel Eigenständigkeit noch möglich ist. Bei dieser Einschätzung helfen wir von Familiara Ihnen gerne.
Eine finale Begutachtung und Einstufung in einen Pflegegrad findet nach Antragstellung durch einen Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder von Medicproof statt. Hier entscheidet sich auch, welche Zuschüsse Sie von Ihrer Pflegekasse bekommen.
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4. Welche Kosten entstehen beim stationären Aufenthalt im Pflegeheim?
Der Aufwand für die Unterbringung in einem Pflegeheim setzt sich aus mehreren Posten zusammen. Zum einen fallen Kosten für eine gute und umfassende Pflege der betroffenen Person an, welche von der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Des Weiteren müssen auch die Unterkunft und Verpflegung finanziert werden. Dazu zählen unter anderem die Zimmerreinigung sowie die Wäscheversorgung. Die Kosten können je nach Einrichtung und Zimmergröße variieren. Ein weiterer Teil der monatlichen Kosten entsteht durch PflegeheimInvestitionskosten. Darunter fallen zum Beispiel Instandhaltungskosten und Kosten für Gemeinschaftsräume.
Wenn das jeweilige Pflegeheim Auszubildende beschäftigt, kann zusätzlich eine Ausbildungsumlage anfallen. Dadurch werden die Pflegeheimbewohner an den Kosten beteiligt, die bei der Vergütung von Auszubildenden in der Altenpflege entstehen.
Darüber hinaus können häufig individuell Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden. Damit sind verschiedene Komfortleistungen für die Unterkunft oder besondere betreuende Leistungen gemeint. Das Angebot ist je nach Einrichtung unterschiedlich.
5. Welche Leistungen werden von der Pflegeversicherung übernommen?
Im Falle einer vollstationären Versorgung im Pflegeheim übernimmt Ihre Pflegekasse einen Teil der notwendigen Finanzierung. Sie bekommen eine festgelegte, monatliche Pauschale, die abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit ist:
Pflegegrad | Zuschuss durch Pflegekasse |
---|---|
Pflegegrad 1 | 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro |
Bei der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse handelt es sich immer um einen maximalen, pauschalen Betrag, der pflegebedingte Aufwendungen abdeckt. Dazu zählen Betreuung und Pflege sowie medizinische Behandlungen.
6. Gutachtertermin mit MDK oder Medicproof richtig nutzen
Den Grad der Pflegebedürftigkeit beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Nach Antragstellung wird ein Termin festgelegt, bei dem ein Gutachter des MDK oder von Medicproof eine persönliche Begutachtung bei Ihnen bzw. Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen vornimmt.
Dieser Termin ist entscheidend für die spätere Einordnung in eine Pflegegrad. Stellen Sie also sicher, dass Sie Ihrem Gutachter alle relevanten Informationen zukommen lassen und ein möglichst umfassendes Bild der aktuellen Situation und des Pflegebedarfs beschreiben. Hilfreich ist hier, wenn Sie im Vorhinein ein Pflegetagebuch führen, in dem Sie detailliert festhalten, in welchem Umfang Pflege und Unterstützung in welchen Bereichen und bei welchen Tätigkeiten genau notwendig waren.
Bereits vor Ihrem Termin mit Medicproof oder dem MDK können Sie Ihren bzw. den Pflegegrad eines Angehörigen selbstständig mithilfe unseres Pflegegradrechners einschätzen. Machen Sie möglichst genaue Angaben und erhalten Sie eine erste Orientierung, in Richtung welchen Pflegegrads sich Ihre oder die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen bewegt.
7. Wichtig: zugelassene Pflegeheime prüfen
Damit Sie von Ihrer Pflegekasse die finanzielle Unterstützung beziehen können, die Ihnen für Ihren Pflegegrad oder den Ihres Angehörigen zusteht, müssen Sie die dazugehörigen Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehört auch, dass Sie ein zugelassenes Pflegeheim auswählen. Nicht alle Einrichtungen werden von den Kassen unterstützt. Welche Pflegeheime von Ihrer Pflegekasse zugelassen sind und damit für Sie in Frage kommen, erfragen Sie kostenfrei bei Ihrer Pflegekasse. Die Liste zugelassener Pflegeheime ist entweder frei im Internet verfügbar oder wird Ihnen auf Anfrage vor Verfügung gestellt.
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8. Der Eigenanteil
Den monatlichen Zuschuss für die Betreuung und die medizinische Pflege in einem Pflegeheim mit vollstationärer Pflege erhalten Sie von Ihrer Pflegeversicherung, abhängig vom festgestellten Pflegegrad. Reicht dieser Zuschuss nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen zu decken, fällt ein Eigenanteil an. Dieser setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und hängt auch davon ab, für welches Heim Sie sich entscheiden.
9. Müssen Angehörige den Eigenanteil übernehmen?
Entstehen im Pflegeheim Kosten, die die Leistungen Ihrer Pflegekasse übersteigen, dann fällt ein sogenannter Eigenanteil an. Dieser wurde mit Einführung der Pflegegrade Anfang 2017 für die Pflegegrade 2 bis 5 vereinheitlicht. Das bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person mit dem Pflegegrad 4 denselben Anteil für die Pflege bezahlt, wie eine Person mit dem Pflegegrad 2 und
das, obwohl der Pflegebedarf höher ist.
Dieser Eigenanteil wird zunächst von der pflegebedürftigen Person und ggf. auch von deren Angehörigen getragen. Reichen das Vermögen oder das monatliche Einkommen der pflegebedürftigen Person nicht aus, um den Eigenanteil zu finanzieren, wird geprüft, ob Angehörige gemäß §§ 1601 f. BGB dazu verpflichtet sind, sich an den Kosten zu beteiligen. In diesem Falle müssen direkte Angehörige Angaben zu eigenen Einkünften und eigenem Vermögen machen. Die Auskunftspflicht gemäß § 1605 Abs. 1 BGB verpflichtet „Verwandte in gerader Linie […] einander […], auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu
erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.”
Das ist notwendig, da Angehörige erst ab einem bestimmten Einkommen dazu verpflichtet sind, den Eigenanteil zu übernehmen. Zum 01.01.2020 wurde mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe, kurz Angehörigen-Entlastungsgesetz, unter anderem festgelegt, dass Kinder ihren Eltern gegenüber
erst ab einem eigenen Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro unterhaltsverpflichtet sind.
Können weder pflegebedürftige Person noch deren Kinder für die Pflegekosten aufkommen, greift die Sozialhilfe. Bei anderen Verwandten wie Geschwistern, Enkelkindern, Cousins und Co. besteht im Normalfall keine Unterhaltspflicht und damit auch keine Auskunftspflicht gemäß § 1605 Abs. 1 BGB.
10. Die Wahl des Heims ist entscheidend
Während die finanzielle Unterstützung durch Ihre Pflegekasse und der Eigenanteil sich an festgelegten Pauschalen orientieren und im letzteren Fall für die verschiedenen Pflegegrade vereinheitlicht sind, gilt dies nicht für zusätzliche Leistungen im Pflegeheim. Neben der eigentlichen Pflege und medizinischer Betreuung können weitere Kosten anfallen. Dazu gehören die unter 2. angesprochenen Posten, beispielsweise für Unterbringung, Ausstattung, Verpflegung und Investitionen, die von den Pflegeheimen selbst festgelegt werden.
Diese Kosten werden von der Pflegekasse nicht übernommen und sind gesetzlich nicht vereinheitlicht. Dadurch variieren die Kosten, je nachdem, für welches Pflegeheim Sie sich entscheiden. Trotz vereinheitlichtem Eigenanteil für die Pflegeleistungen kann der GesamtEigenanteil je nach Einrichtung sehr unterschiedlich ausfallen. Wir raten Ihnen dazu, sich im Vorhinein unbedingt ausführlich über die anfallenden Kosten und angebotenen Leistungen der einzelnen Pflegeheime zu informieren. So vermeiden Sie teure Überraschungen.
11. Was passiert, wenn Sie den Eigenanteil nicht zahlen können?
Wenn Sie den Eigenanteil nicht selbstständig finanzieren können und es keine unterhaltsverpflichteten Angehörigen gibt, können Sie finanzielle Hilfe beim Sozialamt beantragen. Der verbleibende Eigenanteil kann dann in voller Höhe vom Sozialhilfeträger übernommen werden, denn gemäß § 61 SGB XII haben „Personen, die pflegebedürftig […] sind, […] Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren […] Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des Elften Kapitels aufbringen.” Falls nötig, unterstützen wir Sie auch bei
solch einem Antrag und besprechen gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten zur Finanzierung der Pflege im Pflegeheim.
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12. Stationäre Kurzzeitpflege
Sind Sie für kurze Zeit auf vollstationäre Hilfe angewiesen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn eine betreuende Person ausfällt, können Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Die Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegeversicherung
entsteht erst ab dem Pflegegrad 2, wenn eine häusliche Pflege noch nicht oder nicht im notwendigen Umfang möglich ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine Kurzzeitpflege auch für Betroffene mit dem Pflegegrad 1 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten wird.
Damit die Pflegeversicherung die Kosten der Kurzzeitpflege übernimmt, muss die entsprechende Einrichtung von der Pflegekasse zugelassen sein. Der Zuschuss der Pflegeversicherung beträgt einheitlich für die Pflegegrade 2 bis 5 bis zu 1.612 Euro für bis zu acht Wochen im Jahr. Reicht der Betrag für die Kurzzeitpflege nicht aus, können noch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege für den finanziellen Aufwand der Kurzzeitpflege verwendet werden. Somit kann der Betrag insgesamt auf bis zu 3.224 Euro erhöht werden. Für den Pflegegrad 1 können lediglich 125 Euro im Monat, also maximal 1.500 Euro im Jahr, in Anspruch genommen werden.
Beachten Sie, dass auch bei der Kurzzeitpflege je nach Einrichtung unterschiedlich hohe Kosten, u. a. für die Unterkunft und die Verpflegung, anfallen können.
13. Möglichkeiten der Finanzierung von Experten prüfen lassen
Nicht nur der kurzfristige, sondern gerade der langfristige, stationäre Aufenthalt in einem Pflegeheim ist teuer. Damit Sie hier nicht unnötig viel selbst zahlen müssen, beraten wir Sie auch persönlich, wenn es um die Finanzierung und Kostenübernahme durch das Pflegeheim geht. Sprechen Sie mit unseren Experten, um genau die Unterstützung zu erhalten, die Sie verdienen.
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