Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) zur Nutzung der kostenpflichtigen Beratungsleistungen der Familiara GmbH
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, bei denen die Familiara GmbH mit der Beantragung oder Durchsetzung von Leistungen gegenüber der Pflegeversicherung schriftlich beauftragt wird, sowie in allen Fällen, in denen Teile der hierfür zu erbringenden Dienstleistungen beauftragt werden, wie zum Beispiel die Erstellung von Gegengutachten oder Gutachtenprüfungen oder die Wahrnehmung von Erstberatungsterminen. Diese AGB gelten nicht für die kostenlosen Angebote der Familiara GmbH, wie die Nutzung der Webseiten des Unternehmens, die Verwendung des kostenlosen Pflegetagebuches oder des kostenlosen Pflegegradrechners.
§ 1 Geltung, Annahme des Auftrages
1. Mit Unterzeichnung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen der Familiara GmbH („Familiara“) als verbindlich an. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Familiara nicht an, es sei denn, Familiara hätte der Geltung schriftlich zugestimmt.
2. Der Auftraggeber ist an den von ihm unterzeichneten Auftrag gebunden. Der Auftrag kommt mit Unterzeichnung oder Erbringung der Leistung durch Familiara zustande.
§ 2 Auftragsinhalt/-umfang, Begutachtung
1. Der Auftrag umfasst nur die Tätigkeiten, die zur Erbringung der auftragsgemäßen Leistung erforderlich sind. Weitergehende Tätigkeiten, wie z. B. die Sachverhaltsermittlung bei Dritten oder die Hilfestellung bei der Korrespondenz mit Kostenträgern und Behörden, sind nicht geschuldet.
2. Der Inhalt des Auftrages bestimmt sich nach den Vereinbarungen im Auftragsformular. Fragen, Wünsche oder Besonderheiten hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung bekannt zu geben. Diese gelten nur dann als vereinbart, wenn und soweit sie mit dem Einverständnis von Familiara in die schriftliche Auftragserteilung aufgenommen sind.
3. Die Tätigkeit von Familiara beschränkt sich auf die Feststellung der tatsächlichen pflegerischen Voraussetzungen für einen möglichen Anspruch des Auftraggebers/Betroffenen auf Bewilligung eines Pflegegrades.
4. Inhalt und Umfang schriftlicher fachlicher Stellungnahmen oder von Gutachten bestimmen sich nach den Erfordernissen der individuellen Pflegesituation, der Art des Verfahrens sowie des jeweiligen Auftrages. Die Erstellung eines Gutachtens kann von Familiara abgelehnt werden, wenn nach seiner Einschätzung die Voraussetzungen für den angestrebten Pflegegrad offensichtlich nicht vorliegen. Alle sonstigen Vertragsbestimmungen bleiben hiervon unberührt.
5. Die Teilnahme am Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes bzw. von Medicproof kann von Familiara abgelehnt werden, wenn dies für den angestrebten Pflegegrad nicht erforderlich oder kontraproduktiv ist oder die Voraussetzungen für den angestrebten Pflegegrad offensichtlich nicht vorliegen. Alle sonstigen Vertragsbestimmungen bleiben hiervon unberührt.
§ 3 Ausschluss Erfolgsgewähr und Rechtsberatung
1. Familiara leistet keine Gewähr für die Zuerkennung bestimmter Leistungen des Kostenträgers, z. B. die Bewilligung eines Pflegegrades.
2. Es findet ausdrücklich keine Rechtsberatung statt. Der Auftraggeber muss für eine gegebenenfalls erforderliche rechtliche Beratung und/oder Vertretung einen hierfür befugten Rechtsbeistand (z. B. Rechtsanwalt) hinzuziehen. Die betrifft bereits das Verfahren über Versicherungsleistungen (Verwaltungsverfahren) einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Vorfragen und vorbereitenden Tätigkeiten.
§ 4 Rechte und Pflichten von Familiara
1. Der Auftrag wird von Familiara nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Familiara ist an Vorgaben oder Weisungen des Auftraggebers oder Dritter im Hinblick auf Feststellungen und Beurteilungen sowie auf Inhalt und Ergebnis der Stellungnahme/des Gutachtens nicht gebunden.
2. Familiara erbringt seine Tätigkeit grundsätzlich durch eigene oder im Auftrag von Familiara arbeitende Pflegeberater/-sachverständige. Familiara kann sich dabei jedoch nach eigenem Ermessen fachkundiger Dritter bedienen.
3. Familiara kann bei Ärzten, Krankenhäusern, ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen und sonstigen Dritten gegebenenfalls erforderliche Auskünfte einholen sowie Unterlagen anfordern oder einsehen. Dem Auftraggeber obliegt die Erteilung von gegebenenfalls erforderlichen Vollmachten und Schweigepflichtentbindungen. Eine Pflicht zur Ermittlung oder Beschaffung solcher Auskünfte oder Unterlagen besteht für Familiara jedoch nicht.
4. Familiara ist nicht verpflichtet, einen nicht schriftlich erteilten Auftrag anzunehmen und kann dies ohne Nennung von Gründen ablehnen.
§ 5 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Familiara rechtzeitig alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen erhält und Unterlagen (z. B. Befunde, Atteste, Vorgutachten, Bescheide) einsehen kann. Familiara ist von allen Vorgängen und Umständen, die für die von ihm zu treffenden Feststellungen bzw. die Erstellung des Gutachtens von Bedeutung sein könnten, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.
2. Es obliegt dem Auftraggeber, rechtzeitig und auf seine Kosten, Familiara alle zur Erledigung des Auftrages erforderlichen Untersuchungen und Tests zu ermöglichen oder diese durchführen zu lassen und Familiara die Ergebnisse nachprüfbar zugänglich zu machen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Familiara unverzüglich und vollständig über den Stand des Verwaltungsverfahrens, insbesondere etwaige Anträge, Begutachtungen, Bewilligungen, Ablehnungen oder sonstige Entscheidungen oder Äußerungen des Kostenträgers über Leistungsansprüche oder deren Vorausset-zungen zu informieren und Einsicht in die betreffenden Unterlagen zu ermöglichen. Dasselbe gilt bezüglich etwaiger Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.
4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und kommt es dadurch zu Verzögerungen oder Mängeln der vertraglich vereinbarten Leistung, ist Familiara dafür nicht verantwortlich. Eine diesbezügliche Haftung ist ausgeschlossen.
§ 6 Schweigepflicht, Leistungsschutz
1. Familiara sowie seine beauftragten Pflegeberater/-sachverständige unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz. Alle Informationen und Unterlagen, insbesondere personenbezogene Daten, die im Rahmen dieses Auftrages erfasst werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen sind Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt und zugänglich oder dem Dritten bereits bekannt waren oder ihm berechtigterweise bereits zugänglich gemacht worden sind.
2. Beauftragt der Auftraggeber einen Rechtsbeistand mit der Wahrnehmung seiner Interessen gegenüber dem Kostenträger, ist Familiara gegenüber dem Rechtsbeistand von seiner Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden. Familiara kann dem Rechtsbeistand alle Informationen und Unterlagen über den Auftraggeber und die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung stehenden Umstände übermitteln, soweit dies für die Tätigkeit des Rechtsbeistandes erforderlich ist.
3. Die von Familiara sowie von beauftragten Pflegeberatern/-sachverständigen erstellten Werke (Pflegefachliche Stellungnahme, Gutachten o.ä.) dürfen nur für den der Auftragserteilung zugrunde liegenden Zweck verwendet werden. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder inhaltliche Änderung sind dem Auftraggeber nur mit ausdrücklicher Einwilligung von Familiara gestattet.
§ 7 Widerruf, Vergütung bereits erbrachter Leistungen
1. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit Familiara zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer Familiara mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. als Brief, Fax oder E‑Mail; Adresse: Familiara GmbH, Wiesbadener Straße 3, 12161 Berlin; E‑Mail: widerruf@familiara.de; Fax: 030 577 015 901) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerru-fen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
2. Folgen des Widerrufs: Wenn der Auftraggeber den Vertrag fristgerecht widerruft, hat Familiara ihm alle von ihm erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Familiara eingegangen ist. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
3. Wird der Vertrag von einer der beiden Seiten nach Inanspruchnahme bereits erbrachter Leistungen widerrufen, hat Familiara Anspruch auf die Vergütung der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Die Vergütung beträgt 199 Euro für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder eines Höherstufungsantrages, 199 Euro für die Einschätzung der Pflegesituation bei einem Erstantrag, 450 Euro für die Erstellung einer Pflegefachlichen Stellungnahme (Widerspruchsgutachten) oder einer Pflegefachlichen Klagebegründung sowie 450 Euro für die Begleitung eines Begutachtungstermins (alle Honorare inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
§ 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen
1. Familiara hat nach Erbringen der vereinbarten Leistung Anspruch auf Zahlung der im Auftrag vereinbarten Vergütung.
2. Maßgebend für die Fälligkeit der Vergütung ist die vollständig erbrachte Leistung, beim Erfolgshonorar der Bescheid des Kostenträgers (Pflegekasse bzw. private Pflegeversicherung), der Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren oder die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts.
3. Der Auftraggeber hat Familiara innerhalb von einer Woche nach Zugang des entsprechenden Bescheides über diesen zu informieren (per Post, E‑Mail oder Telefon) und eine Kopie des Bescheides vorzulegen.
4. Mit Abschluss des Verfahrens bzw. nach vollständig erbrachter Leistung von Familiara erhält der Auftraggeber eine Rechnung per Post oder E‑Mail. Das vereinbarte Gesamthonorar ist per Überweisung innerhalb von zehn Tagen nach Zugang dieser Rechnung zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei Familiara.
5. Familiara prüft vor oder während der Leistungserbringung die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen oder das Vorliegen von Merkmalen, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, haben die Ablehnung von Leistungen bzw. sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Familiara zur Folge.
6. Verstirbt der Auftraggeber bzw. Begünstigte vor der maßgeblichen Entscheidung und wird der Pflegegrad rückwirkend bewilligt, hat Familiara gleichwohl Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung.
§ 9 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung
1. Familiara behält sich das Eigentum an dem Gutachten und an sonstigen erstellten Unterlagen bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Auftrag vor.
2. Gegen Ansprüche von Familiara kann der Auftraggeber, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers anerkannt oder unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
§ 10 Haftungsausschluss, Gewährleistung
1. Die Haftung von Familiara und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Fahrlässigkeit von Familiara oder auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit von Familiara oder einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Ist die Leistung von Familiara mit Mängeln behaftet, kann Familiara nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist den Mangel beheben oder eine erneute Ersteinschätzung oder Begutachtung vornehmen (Nacherfüllung). Das gesetzliche Recht zur Verweigerung der Nacherfüllung durch Familiara bleibt unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, hat der Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
3. Reklamationen des Auftraggebers müssen, wenn der Mangel offensichtlich ist, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ersteinschätzung bzw. des Gutachtens erfolgen. Zur Einhaltung der Frist genügt die Absendung der Reklamation. Erfolgt die Reklamation nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die betreffenden Gewährleistungsrechte.
4. Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels oder einer Forderung verjähren im Übrigen mit Ablauf eines Jahres nach Vertragsschluss.
§ 11 Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingend anzuwendende Rechtsvorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften eines anderen Staates, in dem der Auftraggeber seinen Wohnsitz hat, bleiben von der hier getroffenen Rechtswahl unberührt.
2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber Familiara oder einem Dritte abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 12 Änderungen, salvatorische Klausel
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Nebenabreden zu den Auftragsbedingungen oder diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber Familiara oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
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