Finanzierung und Kostenübernahme für die Pflege zu Hause
Alles, was Sie über die Finanzierung und Kostenübernahme für die Pflege zu Hause wissen müssen
Alles, was Sie über die Finanzierung und Kostenübernahme für die Pflege zu Hause wissen müssen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Größtmögliche Autonomie: die Pflege zu Hause
- Warum die Pflege zu Hause nicht für jeden infrage kommt
- Die verschiedenen Möglichkeiten für die Pflege zu Hause
- Betreuung durch ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst
- Schulungen für Angehörige durch Pflegekassen
- Kurzzeitige Freistellung vom Beruf
- Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflege zu Hause
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Kombinationsleistungen
- Lassen Sie sich von Experten beraten
Das Wichtigste auf einen Blick
- Größtmögliche Autonomie: die Pflege zu Hause
- Warum die Pflege zu Hause nicht für jeden infrage kommt
- Die verschiedenen Möglichkeiten für die Pflege zu Hause
- Betreuung durch ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst
- Schulungen für Angehörige durch Pflegekassen
- Kurzzeitige Freistellung vom Beruf
- Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflege zu Hause
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Kombinationsleistungen
- Lassen Sie sich von Experten beraten
Wenn Eltern oder Großeltern altersbedingt Pflege benötigen, dann steht oft die Frage im Raum, ob der Verbleib im eigenen Zuhause möglich ist. Das gleiche gilt für Betroffene aller Altersgruppen, die wegen körperlichen Einschränkungen oder aus anderen Gründen kein eigenständiges Leben mehr führen können.
So stark der Wille zu helfen auch ist, so belastend kann die Situation für Angehörige sein. Erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Finanzierung und Kostenübernahme für die Pflege zuhause, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen und welche finanzielle Unterstützung Sie von Ihrer Pflegekasse erwarten können. Finden Sie außerdem heraus, welche Fortbildungsmöglichkeiten pflegenden Angehörigen zur Verfügung stehen und welche gesetzlichen Regelungen es hinsichtlich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gibt.
1. Größtmögliche Autonomie: die Pflege zu Hause
Die Pflege zuhause ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, trotz sinkender Eigenständigkeit, in einer vertrauten Umgebung zu bleiben. Der Umzug ins Pflege- oder Altenheim bedeutet für viele Menschen den schmerzlichen Verlust von gewohnten Räumlichkeiten, einem Stück Autonomie, Kontakten zu Nachbarn und Co. und schlimmstenfalls auch eine größere Entfernung zu Freunden und Familie.
Solange es der Zustand der zu pflegenden Person erlaubt, ist die Pflege zuhause also häufig eine gute Möglichkeit, im eigenen Zuhause Unterstützung im Alltag zu bekommen.
2. Warum die Pflege zu Hause nicht für jeden infrage kommt
Nicht immer ist die Pflege zuhause die beste Lösung. Aus verschiedenen Gründen kann es sein, dass diese Art der Pflege nicht infrage kommt oder nicht unbedingt erwünscht ist. Dazu zählen zum Beispiel die folgenden:
- keine Angehörigen oder nur Angehörige mit wenig Zeit für ausreichend Pflege vorhanden
- Grad der Eigenständigkeit zu niedrig für ambulanten Pflegedienst, umfassendere Betreuung wird benötigt
- kaum soziale Kontakte an Wohnort
Gerade Personen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit wenig bis keine sozialen Kontakte haben, fühlen sich oft in Pflegeheimen, in denen sie auf Menschen in ähnlichen Lebenssituationen treffen und in denen es Gemeinschaftsangebote gibt, wohler.
Ob die Pflege zuhause infrage kommt, kann nur die pflegebedürftige Person selbst entscheiden, im besten Fall gemeinsam mit einem Angehörigen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie noch unsicher sind, ob und welche Art der Pflege zuhause für Sie infrage kommt.
3. Die verschiedenen Möglichkeiten für die Pflege zu Hause
Um Pflegebedürftigen ein Leben zuhause zu ermöglichen, stellt die Pflegeversicherung eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung. Dabei gibt es sowohl Möglichkeiten der ambulanten Betreuung als auch die Inanspruchnahme von Geldleistungen. Zusammen mit ihren Angehörigen können pflegebedürftige Personen entscheiden, welche Leistungen am besten zu ihrer Lebenssituation passen.
Jetzt Unterstützung durch unsere Pflegegrad-Experten erhalten
4. Betreuung durch ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst
Ambulante Pflegedienste unterstützen sowohl die Pflegebedürftigen zuhause als auch die Angehörigen bei der Vereinbarkeit von Betreuung und Berufsleben. Der ambulante Dienst kommt je nach Bedarf mehrmals in der Woche oder sogar mehrmals am Tag zu der pflegebedürftigen Person nach Hause und bietet folgende Leistungen an:
- Körperpflege, Ernährung und Förderung der Bewegungsfähigkeit
- Unterstützung im Haushalt und bei der Vermittlung von Hilfsdiensten
- Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und der Erhaltung sozialer Kontakte
- häusliche Krankenpflege, wie die Gabe von Medikamenten, Verbandswechsel oder Injektionen als Leistung der Krankenversicherung
- Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen
Ambulante Betreuungsdienste bieten ebenfalls persönliche Hilfeleistungen unter der Leitung einer verantwortlichen, fachlich qualifizierten Kraft an. Diese Fachkraft muss keine Pflegefachkraft sein. Zu der Leistung der Betreuungsdienste gehören die häusliche Betreuung und Hilfe bei der Haushaltsführung.
Einzelpflegekräfte
Auch Einzelpflegekräfte kommen für die Unterstützung bei der Pflege zuhause infrage. Dabei handelt es sich um selbstständige Altenpfleger oder Altenpflegehelfer, die Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Einzelpflegekraft einen Vertrag mit der zuständigen Pflegekasse abgeschlossen hat. Dies kann dabei helfen, besondere Wünsche von Pflegebedürftigen bei der Gestaltung der Unterstützung zu erfüllen.
Pflege durch die Angehörigen
Bevorzugt die pflegebedürftige Person die Pflege durch Angehörige statt durch einen ambulanten Dienst, gibt es auch hier verschiedene Angebote zur Unterstützung. Zum einen bieten Pflegekassen unentgeltliche Schulungskurse an, zum anderen gibt es Regelungen zu Freistellungen vom Beruf aufgrund von kurzzeitigen Arbeitsverhinderungen.
5. Schulungen für Angehörige durch Pflegekassen
Bei alltäglichen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten können Angehörige ohne Probleme helfen, doch viele verfügen nicht über das Fachwissen der Kranken- und Körperpflege und haben daher Angst, etwas falsch zu machen. Um die nötige Sicherheit und ein gewisses Basiswissen zu vermitteln, bieten die Pflegekassen, häufig in Zusammenarbeit mit Pflegediensten oder Volkshochschulen, kostenlose Schulungskurse an. Nicht nur praktische Tipps zu den unterschiedlichsten Themen können den Angehörigen bei der Pflege helfen, sondern auch die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern des Kurses auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Bei Bedarf ist es ebenfalls möglich, die Schulung zuhause bei der pflegebedürftigen Person durchzuführen.
6. Kurzzeitige Freistellung vom Beruf
Das unerwartete Eintreten eines Pflegefalls oder ein verschlimmerter Zustand eines Pflegebedürftigen können dazu führen, dass Angehörige mehr Zeit für die Pflege aufbringen müssen. Aus diesem Grund wurden Möglichkeiten geschaffen, den pflegenden Angehörigen genügend Zeit für die Organisation und Durchführung notwendiger Angelegenheiten zu gewährleisten. Gem. § 2 Abs. 1 PflegeZG haben „Beschäftigte […] das Recht, bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernzubleiben, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren”. Reicht diese kurzzeitige Arbeitsverhinderung nicht aus, kann sich der pflegende Angehörige auch für die Dauer von bis zu sechs Monaten freistellen lassen kann. Diese Pflegezeit kann jedoch nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten in Anspruch genommen werden.
7. Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflege zu Hause
Die Leistungen, die Ihnen von Ihrer Pflegeversicherung zustehen, richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Hierfür müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen. Bei einem Gutachtertermin mit dem MDK oder Medicproof wird anschließend von Experten eingeschätzt, wie hoch Ihre bzw. die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen ist. Die Einstufung erfolgt in die Pflegegrade 1 bis 5, je nach Höhe der Eigenständigkeit.
Pflegebedürftige haben das Recht selbst zu entscheiden, welche Art der häuslichen Pflege ihnen am liebsten ist. Bei der Pflege durch Angehörige wird diese durch Pflegegeld unterstützt. Aber auch für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst können finanzielle Hilfen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.
Jetzt Unterstützung durch unsere Pflegegrad-Experten erhalten
8. Pflegegeld
Pflegegeld steht Ihnen zu, wenn Sie statt eines ambulanten Pflegedienstes die Unterstützung von Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten in Anspruch nehmen. Dabei kümmert sich die zu pflegende Person bzw. ein Angehöriger selbstständig um die Organisation der Pflege und verfügt im Gegenzug frei über den von der Pflegekasse zur Verfügung gestellten Betrag. Dieser wird nach eigenem Ermessen an die pflegenden Privatpersonen weitergegeben. Während die Organisation
zusätzlichen Aufwand bedeutet, sind Sie mit dem Pflegegeld maximal flexibel und können von Angehörigen und Co. genau die Leistungen in Anspruch nehmen, die Sie benötigen.
Die Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegeld staffeln sich wie folgt, abhängig nach Pflegegrad:
Grad der Pflegebedürftigkeit | max. monatl. Leistung der Pflegekasse |
---|---|
Pflegegrad 1 | - |
Pflegegrad 2 | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro |
9. Pflegesachleistungen
Als Pflegesachleistungen werden diejenigen finanziellen Leistungen Ihrer Pflegekasse bezeichnet, die Ihnen zustehen, wenn Sie die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Welche Aufgaben Pfleger ambulanter Pflegedienste üblicherweise erfüllen, erfahren Sie unter 3. Genau wie beim Pflegegeld ist auch die Höhe der Kostenübernahme für ambulante Pflegedienste nach Pflegegraden gestaffelt:
Grad der Pflegebedürftigkeit | max. monatl. Leistung der Pflegekasse |
---|---|
Pflegegrad 1 | - |
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro |
10. Kombinationsleistungen
Im Normalfall entscheiden Sie sich für eine der beiden vorgestellten Pflegearten für zuhause. Entweder passiert die Pflege durch einen Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson und Sie erhalten Pflegegeld oder aber, Ihre Pflegekasse übernimmt einen festgelegten Teil der Kosten für einen ambulanten Pflegedienst.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Hierbei verringert sich das Pflegegeld, je mehr Pflegesachleistungen Sie in Anspruch nehmen.
11. Lassen Sie sich von Experten beraten
Welche Art der häuslichen Pflege am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Vorstellungen, Gegebenheiten und Bedürfnissen ab. Finden Sie mit unseren Experten gemeinsam heraus, ob für Sie die Pflege durch Angehörige, durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine genau auf Sie abgestimmte Kombination aus beidem die beste Wahl ist.
Wir von Familiara unterstützen Sie bereits im Vorfeld bei der Antragsstellung, bereiten Sie auf Ihren Termin mit dem MD oder Medicproof vor und helfen Ihnen bei der Entscheidung für eine optimale Pflege zuhause. Auch die Anträge zur Finanzierungshilfe für Ihre Pflegekasse gehen wir gerne mit Ihnen gemeinsam durch.
Sie haben bereits einen Antrag gestellt, Antwort der Pflegekasse und die Pflegegrad-Einstufung entsprechen aber nicht Ihren Vorstellungen? Legen Sie mit unserer Hilfe Widerspruch ein. Wir stehen an Ihrer Seite, wenn Sie die Entscheidung Ihrer Pflegekasse anfechten möchten. Lassen Sie sich von unseren Pflegegrad-Experten beraten, die Sie auf dem Weg unterstützen, dass Sie genau die Pflegegrad-Einstufung und die finanzielle Unterstützung bekommen, die Ihnen zustehen.
Jetzt Unterstützung durch unsere Pflegegrad-Experten erhalten
Postanschrift:
Familiara GmbH
Scanbox #08009
Ehrenbergstr. 16a
10245 Berlin
Bitte nutzen Sie ausschließlich die Postadresse, wenn Sie uns postalisch erreichen möchten.
Bitte senden Sie keine Originalunterlagen.
© 2024 Familiara GmbH