Pflegegrad Höherstufung
So beantragen Sie erfolgreich
einen höheren Pflegegrad
So beantragen Sie erfolgreich einen höheren Pflegegrad
Das Wichtigste auf einen Blick
- Einen höheren Pflegegrad beantragen
- Wann sollten Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen?
- War die Überleitung in Pflegegrade gerecht?
- Haben Sie Anspruch auf einen höheren Pflegegrad?
- Besitzstandsschutz: Kein Risiko der Herabstufung
- Vorsicht bei Einstufungen, die schon viele Jahre zurückliegen
- Sonderfall: Höherstufung des Pflegegrades bei Kindern
- Fazit: Chancen nutzen – Risiken erkennen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Einen höheren Pflegegrad beantragen
- Wann sollten Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen?
- War die Überleitung in Pflegegrade gerecht?
- Haben Sie Anspruch auf einen höheren Pflegegrad?
- Besitzstandsschutz: Kein Risiko der Herabstufung
- Vorsicht bei Einstufungen, die schon viele Jahre zurückliegen
- Sonderfall: Höherstufung des Pflegegrades bei Kindern
- Fazit: Chancen nutzen – Risiken erkennen
1. Einen höheren Pflegegrad beantragen
Sie sind mit Ihrem Pflegegrad nicht einverstanden? Dann haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Pflegekasse einen Höherstufungsantrag zu stellen. Die Erfahrungen unserer Pflegeberater zeigen, dass eine Überprüfung des Pflegegrads (Pflegestufe) in vielen Fällen zum Erfolg führt.
Tipp: Überprüfen Sie Ihren Pflegegrad
Am 1. Juli 2017 wurden Pflegestufen automatisch auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem hat schätzungsweise jeder Fünfte Anspruch auf einen höheren Pflegegrad. Auch wenn sich die Pflegesituation nicht verändert hat. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Chancen auf eine Höherstufung zu prüfen. Es könnte sich für Sie lohnen.
2. Wann sollten Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen?
Wenn sich Ihre gesundheitliche Situation weiter verschlechtert und Sie mehr Pflege benötigen, sollten Sie unbedingt einen Höherstufungsantrag stellen. Gut zu wissen: Die fünf Pflegegrade müssen nicht Schritt für Schritt durchlaufen werden. Schreitet Ihre körperliche oder psychische Beeinträchtigung schnell voran, können Sie auch Pflegegrade überspringen.
Auch wenn sich Ihre Situation nicht wesentlich verändert hat, kann sich ein Höherstufungsantrag lohnen: Grund dafür ist die 2017 vorgenommene Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade. Die bis dahin geltenden Pflegestufen wurden ohne erneute Begutachtung in Pflegegrade übersetzt. Viele Pflegebedürftige haben dadurch einen zu geringen Pflegegrad erhalten und bekommen nicht die Leistungen, die Ihnen eigentlich zusteht.
Unsere Pflegeberater helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Aussichten auf einen höheren Pflegegrad besser einzuschätzen und stehen Ihnen auch bei der Antragstellung mit ihrer Erfahrung zur Seite.
Jetzt Unterstützung durch unsere Pflegegrad-Experten erhalten
3. War die Umstellung Ihrer Pflegestufe auf einen Pflegegrad gerecht?
2017 haben rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland einen Bescheid von ihrer Pflegekasse erhalten. Darin wurden sie über die Umstellung ihrer Pflegestufe auf einen Pflegegrad informiert. Statt drei Pflegestufen gibt es seitdem fünf Pflegegrade. Wer bisher zum Beispiel eine Pflegestufe 1 hatte, ist nun in Pflegegrad 2. Wer zusätzlich von einer eingeschränkten Alltagskompetenz betroffen war, erhält jetzt Leistungen des Pflegegrades 3.
Gesetzgeber und Kassen haben in den letzten Jahren ausführlich getestet, ob die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade wirklich zu vergleichbaren Leistungen geführt hat. Das Ergebnis: Jeder fünfte Pflegebedürftige war entweder zu hoch oder zu niedrig eingestuft. Diejenigen, die zu hoch eingestuft wurden, sind durch den Gesetzgeber abgesichert: für sie besteht Bestandsschutz. Sie erhalten mehr Leistungen, als ihnen nach dem neuen Begutachtungssystem zusteht, werden aber dennoch nicht herabgestuft.
MD Pflegebegutachtungen
Ergebnisse der Pflegebegutachtungen nach dem neuen Begutachtungsverfahren in Prozent
Quelle: https://www.mds-ev.de/mdk-statistik/spv-beratungen-und-begutachtungen.html
Jetzt Unterstützung durch unsere Pflegegrad-Experten erhalten
4. Haben Sie Anspruch auf einen höheren Pflegegrad?
Mehr als eine halbe Million Pflegebedürftige, die von der Pflegekasse automatisch auf einen neuen Pflegegrad umgestellt wurden, könnten möglicherweise einen höheren Pflegegrad und mehr Leistungen erhalten. Der Grund: Während das alte Begutachtungsverfahren vor allem die körperliche Pflegebedürftigkeit bewertet hat, werden im „Neuen Begutachtungsinstrument“ (NBI) auch psychische Probleme (wie bei Demenz) stärker berücksichtigt.
Aber auch wenn die betroffene Person nicht oder nur gering unter einer Demenz leidet, kann eine Überprüfung der Pflegesituation zu einem höheren Pflegegrad führen. Denn auch Fragen der Selbstversorgung, des Umgangs mit Krankheiten oder Unfallfolgen (Medikation, Verbandwechsel, Begleitung bei Arztbesuchen) und des Alltagslebens (Gestaltung des Tagesablaufes, Kontaktpflege zu anderen Menschen) fließen nun zum ersten Mal oder stärker als bisher in die Bewertung ein.
5. Besitzstandsschutz: Kein Risiko der Herabstufung
Für alle, die schon vor dem 31. Dezember 2016 Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen haben (auch Pflegestufe 0), gilt der garantierte Bestandsschutz. Das bedeutet: Auch wenn eine Höherstufungsbegutachtung ergeben würde, dass die Voraussetzungen für den bewilligten Pflegegrad nicht mehr erfüllt sind, erhält die pflegebedürftige Person weiterhin ihre Leistungen.
6. Vorsicht bei Einstufungen, die schon viele Jahre zurückliegen
Der Bestandsschutz gilt allerdings nur, wenn die Pflegebedürftigkeit nicht vollständig aberkannt werden muss. Das würde passieren, wenn bei der erneuten Begutachtung die Mindestpunktzahl für Pflegegrad 1 nicht erreicht wird (12,5 Punkte). In diesem Fall kann die Pflegeversicherung – trotz des gesetzlichen Bestandsschutzes – die Leistungen komplett einstellen.
Wir hatten in den letzten zehn Jahren immer wieder Fälle, bei denen die Betroffenen „schlafende Hunde geweckt“ haben. Ein Querschnittsgelähmter zum Beispiel, der nach vielen Jahren die Höherstufung auf Pflegestufe 2 beantragt hatte und damit das Gegenteil erreicht hat: die vollständige Aberkennung der Pflegebedürftigkeit.
Tipp: Nutzen Sie den Pflegegradrechner
Pflegebedürftige, die schon seit vielen Jahren Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten (besonders Pflegestufe 1 bzw. Pflegegrad 2), sollten das Risiko herabgestuft zu werden genau prüfen. Nutzen Sie dafür unseren Pflegegradrechner und ermitteln Sie Ihren Pflegegrad selbst.
Jetzt Unterstützung durch unsere Pflegegrad-Experten erhalten
7. Sonderfall: Höherstufung des Pflegegrades bei Kindern
Auch bei Höherstufungsanträgen für pflegebedürftige Kinder sollten Sie vorsichtig sein. Der MD-Gutachter geht davon aus, dass sich der Umgang mit der Behinderung und die Selbstständigkeit mit dem Heranwachsen verbessert. Darum wird jeder Höherstufungsantrag kritisch beurteilt. Im schlimmsten Fall kann eine selbst veranlasste Wiederholungsbegutachtung dazu führen, dass die Pflegebedürftigkeit als nicht mehr vorhanden eingeschätzt wird – auch wenn die betroffenen Eltern das ganz anders sehen.
Die bei Kindern regelmäßig angeordneten Wiederholungsbegutachtungen sind zwar derzeit ausgesetzt. Die Kasse kann aber eine erneute Prüfung anordnen, wenn sich der Grad der Pflegebedürftigkeit mit fortschreitendem Alter verringert haben könnte. Wer also mit dem Gedanken spielt, einen Höherstufungsantrag für sein Kind zu stellen, sollte sich am besten vorher beraten lassen.
8. Fazit: Chancen nutzen – Risiken erkennen
Seit der Umstellung auf Pflegegrade ist es möglich, auch ohne Verschlechterung der Pflegesituation höhere Leistungen zu erhalten. Das neue Begutachtungsverfahren bietet vielen Betroffenen die Aussicht auf mehr Geld und bessere Leistungen. In bestimmten Fällen bestehen aber Risiken, die vorher fachlich abgeklärt werden sollten.
Die Ablehnungsquote bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen lag in den letzten Jahren bei rund 60%. Nur ein erfahrener Pflegesachverständiger kann die möglichen Risiken genau einschätzen. Generell gilt also: Lassen Sie sich vor Ihrem Höherstufungsantrag von unseren Pflegegradexperten beraten. Nach einer Begutachtung bei Ihnen zu Hause kann der Berater unabhängig einschätzen, ob ein höherer Pflegegrad erreichbar ist und wie Sie sich am besten auf die Begutachtung durch den MD vorbereiten.
Jetzt Unterstützung durch unsere Pflegegrad-Experten erhalten
Häufige Fragen:
Postanschrift:
Familiara GmbH
Scanbox #08009
Ehrenbergstr. 16a
10245 Berlin
Bitte nutzen Sie ausschließlich die Postadresse, wenn Sie uns postalisch erreichen möchten.
Bitte senden Sie keine Originalunterlagen.
© 2024 Familiara GmbH