Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Allgemein
Der Bescheid legt fest, welcher Pflegegrad gilt und welche Leistungen Sie erhalten. Wenn Sie nichts tun, bleibt es bei der Entscheidung der Pflegekasse. In der Regel haben Sie einen Monat Zeit, um in Widerspruch zu gehen.
Ein formloses Schreiben per Post (als Einschreiben Einwurf!) genügt. Anrufe oder E‑Mails werden in der Regel nicht anerkannt. Bei manchen Kassen gibt es ein Online-Portal, auf dem Sie Ihren Widerspruch einreichen können.
In der Regel drei bis fünf Monate. Das Gesetz schreibt drei vor, aber manchmal verzögert es sich, z.B. weil Sie einen Termin mit dem Medizinischen Dienst verschieben müssen.
Ja, dafür gibt es auch keine gesetzliche Frist. Aber lassen Sie sich nicht mehr als vier bis sechs Wochen Zeit. Sonst entscheidet die Kasse, ohne Ihre neuen Argumente zu kennen.
Zunächst kommt üblicherweise eine Bestätigung von der Pflegekasse, dass der Widerspruch eingegangen ist. Einige Wochen später kommt dann die Frage, wann eine neue Begutachtung möglich ist oder ob man den Widerspruch zurücknehmen möchte. Die Pflegekasse kann auch direkt den Medizinischen Dienst mit einer erneuten Begutachtung beauftragen. Fehlt die Widerspruchsbegründung oder überzeugt sie nicht, wird der Widerspruch in der Regel nach Aktenlage abgelehnt.
In der Regel etwa ein bis zwei Wochen. Es kann allerdings auch länger dauern.
Wird Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen, beginnt das Anhörungsverfahren. Auch zu diesem Zeitpunkt können wir Sie unterstützen. Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.
Eine Rückstufung oder vollständige Aberkennung wird in der Regel schriftlich angekündigt. Sie haben dann die Möglichkeit, dazu selbst Stellung zu nehmen. Danach wird die Kasse entscheiden, ob sie die Rückstufung vornimmt oder nicht. Erst wenn diese Leistungsanpassung rechtskräftig beschieden wurde, können Sie in den Widerspruch gehen.
Auf unserer Webseite können Sie sich unser Pflegetagebuch herunterladen.
Nein, das Pflegetagebuch gibt es nur in digitaler Version.
2. Beauftragung Familiara
Antworten Sie einfach auf die E‑Mail mit dem Angebot oder senden Sie uns eine Mitteilung über das Kontaktformular.
Bitte füllen Sie das Kontaktformular auf der Webseite aus.
Sie erhalten nach der Zustimmung zu unserem Angebot eine E‑Mail, in welcher alle erforderlichen Daten und Unterlagen abgefragt werden. Sobald alle Datensätze vollständig sind, erhalten Sie die Auftragsbestätigung. Parallel wird sich ein:e Pflegeberater:in mit Ihnen zur Terminvereinbarung in Verbindung setzen (Familiara Profi) bzw. prüft Familiara, ob eine kostenlose Begleitung Ihres Widerspruchs möglich ist (Familiara Plus).
Bitte übersenden Sie uns Unterlagen als PDF-Dokument per E‑Mail an kunde@familiara.de. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, senden Sie uns die kopierten Unterlagen per Post an die Postanschrift:
Familiara GmbH
Scanbox #08009
Ehrenbergstraße 16a
10245 Berlin
Bitte senden Sie uns keine Originale!
Ja, bitte senden Sie uns die unterschriebenen Formulare S1 und A1 vorab — unterschrieben und mit Datum versehen — zurück an kunde@familiara.de
Innerhalb von wenigen Tagen erhalten Sie eine telefonische Rückmeldung und vereinbaren einen gemeinsamen Termin.
Solange unser kooperierender Anwalt noch nicht mandatiert ist, müssen Sie selber Widerspruch einlegen. Sonst übernimmt dies die Kanzlei für Sie.
Dies ist keine gesetzliche Frist. Bitten Sie die Kasse um eine Fristverlängerung mit der Begründung, dass Sie noch Zeit benötigen. Sobald unser kooperierender Anwalt mandatiert ist, übernimmt er das für Sie.
Bitte überlassen Sie uns die regelmäßigen Sachstandsanfragen. Sollte es einmal notwendig sein, dass Sie aktiv werden, so werden wir Ihnen dies mitteilen.
Während des Widerspruchsverfahrens werden Sie in regelmäßigen Abständen von uns über Neuigkeiten informiert. Jeglicher Schriftverkehr wird an Sie weitergeleitet. In regelmäßigen Abständen erfragt unser kooperierender Anwalt bei der zuständigen Pflegekasse den Sachstand.
Bitte übersenden Sie uns das Schreiben als Scan im PDF-Format an kunde@familiara.de Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, senden Sie uns die kopierten Unterlagen per Post an die Postanschrift:
Familiara GmbH
Scanbox #08009
Ehrenbergstraße 16a
10245 Berlin
Bitte übersenden Sie uns das Schreiben des Medizinischen Dienstes als Scan im PDF-Format. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, senden Sie uns die kopierten Unterlagen per Post an die Postanschrift:
Familiara GmbH
Scanbox #08009
Ehrenbergstraße 16a
10245 Berlin
Bitte teilen Sie uns über das Kontaktformular auf der Webseite direkt den vereinbarten Termin mit, sodass eine kurzfristige Abstimmung zur gemeinsamen Teilnahme am Begutachtungstermin (nur bei Familiara Profi; falls gewünscht/erforderlich) gewährleistet werden kann.
Erfahrungsgemäß dauert die Terminierung beim Medizinischen Dienst sechs bis acht Wochen. Der Termin sollte idealerweise zwei Wochen vorab schriftlich angekündigt werden.
Bitte stimmen Sie dem Termin nicht ohne Rücksprache mit uns bzw. Ihrem Pflegeberater zu. Notieren Sie sich den Termin und den Ansprechpartner. Informieren Sie uns umgehend über das Kontaktformular auf der Webseite.
Bitte beantworten Sie keine Fragen und verweisen Sie freundlich darauf, dass ein Anwalt mandatiert wurde. Die Kasse ist verpflichtet, mit dem Anwalt zu kommunizieren.
Bitte senden Sie uns den Bescheid und das Gutachten. Wir werden das Gutachten pflegefachlich prüfen und informieren auch den Kooperationsanwalt über den Bescheid, falls er beauftragt ist.
Nein. Mit dem Tod treten die Erben automatisch in das Verfahren ein. Anträge, für die Zukunft Pflegeleistungen zu bewilligen, sind nun natürlich hinfällig, aber der Kooperationsanwalt passt Anträge automatisch an. Sie müssen nichts tun.
Die Entscheidung treffen natürlich die Erben gemeinsam. Wir empfehlen in der Regel, das Verfahren weiterlaufen zu lassen, weil es häufig um rückwirkende Ausgleichszahlungen der Kasse geht, die nun den Erben zustehen.
3. Kosten/Rechnung
149,- € für die Pflegebedarfsanalyse zur Einschätzung des objektiv richtigen Pflegegrades. Die Pflegebedarfsanalyse kann (video-)telefonisch bzw. vor Ort erfolgen, je nach Verfügbarkeit. Außerdem wird ein Erfolgshonorar bei Erreichen des gewünschten Pflegegrades vereinbart.
Wichtig: In bestimmten Fällen können wir Ihr Verfahren kostenfrei begleiten. Fordern Sie ein individuelles Angebot an!
Der Partneranwalt kann bei einem erfolgreichen Widerspruch nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine Gebühr mit der Pflegekasse abrechnen. Zahlt die Pflegekasse diese Gebühr nicht, übernimmt Familiara die Anwaltskosten für Sie. Die Kosten eines erfolglosen Widerspruchs trägt ebenfalls Familiara.
Ja, die telefonische Erstberatung ist kostenfrei.
Die Rechnung wird nach dem Ersttermin per E‑Mail an Sie versendet. Sollten Sie eine Zusendung per Post bevorzugen, geben Sie uns bitte Bescheid.
Wenn der Bewilligungsbescheid der Kasse vorliegt, erhalten Sie eine Rechnung per E‑Mail. Sollte der vereinbarte Pflegegrad nicht erreicht werden, übernimmt Familiara das Kostenrisiko und Sie zahlen nichts.