Pflegegradrechner

Berech­nen Sie jetzt Ihren Pflegegrad 

Berech­nen Sie jetzt Ihren Pflegegrad

* Wich­ti­ger Hin­weis: Um unse­ren Pfle­ge­grad­rech­ner nut­zen zu kön­nen, müs­sen Sie alle Coo­kies akzeptieren.

1. Wie wird Ihr Pflegegrad ermittelt?

Seit 2017 gilt das zwei­te Pfle­ge­stär­kungs­ge­setz (PSG II): Pfle­ge­stu­fen wur­den durch Pfle­ge­gra­de ersetzt und der Begriff der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit völ­lig neu defi­niert. Pfle­ge­be­dürf­tig­keit wird nun als ein­ge­schränk­te Selbst­stän­dig­keit ver­stan­den. Neben kör­per­li­chen wer­den end­lich auch geis­ti­ge Ein­schrän­kun­gen ange­mes­sen berücksichtigt.

Um den Grad der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit zu ermit­teln, hat der Gesetz­ge­ber das soge­nann­te „Neue Begut­ach­tung­in­stru­ment“ (NBI) ent­wi­ckelt. Anhand von 64 Fra­gen wird ermit­telt, wie selbst­stän­dig bzw. unselbst­stän­dig die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son ist. Jede Fra­ge wird mit Punk­ten bewer­tet, aus denen sich am Ende der Pfle­ge­grad berech­net. Ihr Pfle­ge­grad bestimmt, wel­che Leis­tun­gen Sie von der Pfle­ge­kas­se erwar­ten dürfen.

Sie möch­ten wis­sen, wel­cher Pfle­ge­grad Ihnen mög­li­cher­wei­se nach dem neu­en Begut­ach­tungs­ver­fah­ren zusteht? Nut­zen Sie unse­ren Pfle­ge­grad­rech­ner für eine ers­te Ein­schät­zung. Beach­ten Sie aber bit­te: Als Betrof­fe­ner oder Ange­hö­ri­ger schätzt man die Din­ge oft nicht ganz objek­tiv ein. Wir kön­nen des­we­gen kei­ne Gewähr übernehmen.

2. Erhalten Sie eine kostenfreie Ergebnisanalyse für Ihren MD-Termin

Nach­dem Sie im Pfle­ge­grad­rech­ner die erfor­der­li­chen Anga­ben gemacht haben, schi­cken wir Ihnen eine E‑Mail mit einer detail­lier­ten Ana­ly­se. Dar­in infor­mie­ren wir Sie, wel­cher Pfle­ge­grad Ihnen zusteht und wie weit Sie vom nächs­ten Pfle­ge­grad ent­fernt sind. Und das Wich­tigs­te: Sie erhal­ten von uns eine Aus­füh­rung Ihres Berech­nungs­er­geb­nis­ses spe­zi­ell für den MD. Geben Sie die­ses Doku­ment dem Gut­ach­ter vor oder wäh­rend der Begut­ach­tung. Es ist eine her­vor­ra­gen­de Grund­la­ge, um den Gut­ach­ter von Ihrer Ein­schät­zung zu über­zeu­gen. Die Nut­zung des Pfle­ge­grad­rech­ners und die Aus­wer­tung per E‑Mail sind für Sie übri­gens völ­lig kostenfrei.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Antrag

Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie dabei, Ihren Pfle­ge­grad zu bean­tra­gen und durch­zu­set­zen. Wir hel­fen Ihnen bei:

  • Antrag­stel­lung bei der Pflegeversicherung
  • Ermitt­lung Ihres gerech­ten Pflegegrades
  • Zusam­men­stel­lung aller Unter­la­gen und Diagnosen
  • Vor­be­rei­tung auf den MD bzw. Medic­pro­of Begutachtungstermin
  • Per­sön­li­che Beglei­tung bei der MD-Begutachtung
  • Über­prü­fung des Pfle­ge­be­schei­des – und wenn nötig Unter­stüt­zung im Wider­spruch mit pfle­ge­fach­li­cher Stellungnahme
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