Umfrage zur Begutachtung durch MD oder Medicproof

Wie zufrie­den sind Pfle­ge­be­dürf­ti­ge mit der Pfle­ge­grad-Begut­ach­tung und was hat sich seit Coro­na verändert?

Wie zufrie­den sind Pfle­ge­be­dürf­ti­ge mit der Pfle­ge­grad-Begut­ach­tung und was hat sich seit Coro­na verändert?

(K)ein angenehmer Termin?
Wie Pflegebedürftige die Begegnung mit MD und Medicproof wahrnehmen

Der MD führt jedes Jahr rund zwei Mil­lio­nen Begut­ach­tun­gen zur Fest­stel­lung einer Pfle­ge­be­dürf­tig­keit durch. Dazu kom­men mehr als 100.000 Begut­ach­tungs­ter­mi­ne durch Medic­pro­of, die Gut­acht­er­or­ga­ni­sa­ti­on der pri­va­ten Versicherer.

Der Begut­ach­tungs­ter­min ist für vie­le Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und ihre Ange­hö­ri­gen mit vie­len Unwäg­bar­kei­ten und Ängs­ten ver­bun­den, da hier über den Pfle­ge­grad und damit über zukünf­ti­ge finan­zi­el­le Leis­tun­gen ent­schie­den wird. Über­ra­schen­der­wei­se kommt eine MD-Umfra­ge zu dem Ergeb­nis, dass 88 Pro­zent aller Ver­si­cher­ten mit der Begut­ach­tung ins­ge­samt zufrie­den sind.¹ Die­ses Ergeb­nis kön­nen wir bei Fami­li­a­ra nicht mit unse­rer eige­nen Bera­tungs­er­fah­rung in Ein­klang bringen.

Aus die­sem Grund haben wir zwei Umfra­gen unter Pfle­ge­be­dürf­ti­gen gestar­tet. Die ers­te Umfra­ge fand 2019 statt, also vor Coro­na. Die zwei­te Umfra­ge haben wir 2020 gestar­tet, um zu sehen, wie sich die Zufrie­den­heit mög­li­cher­wei­se durch die Umstel­lung von der häus­li­chen Begut­ach­tung auf Tele­fon­in­ter­views ver­än­dert hat.

Die 332 bzw. 308 Teilnehmer*innen waren Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und pri­va­te Pfle­ge­per­so­nen, die einen Begut­ach­tungs­ter­min absol­viert haben. Die Mehr­heit von ihnen hat in der Ver­gan­gen­heit unse­ren Pfle­ge­grad­rech­ner genutzt oder unser kos­ten­frei­es Pfle­ge­ta­ge­buch her­un­ter­ge­la­den. Ledig­lich ein knap­pes Vier­tel der Teilnehmer*innen waren Familiara-Kunden.

Bei­de Befra­gun­gen fan­den online und anonym statt. Die Ergeb­nis­se der ers­ten Umfra­ge wer­den jeweils zuerst genannt.

¹ Quel­le: https://www.mdk.de/fileadmin/MDK-zentralerOrdner/Downloads/18_Meldungen/19–04-11_PK_Leistungsbilanz/5_Versichertenbefragung.pdf (Sei­te auf­ge­ru­fen am 05.05.2019)

Das Wichtigste vorweg

Unse­re Umfra­gen legen nahe, dass die Zufrie­den­heit der Begut­ach­te­ten deut­lich gerin­ger ist, als vom MD behauptet.

Das liegt vor allem dar­an, dass die im Schnell­durch­lauf statt­fin­det. In der Theo­rie soll­te sie min­des­tens 60 Minu­ten dau­ern, um die Pfle­ge­si­tua­ti­on wirk­lich­keits­ge­treu erfas­sen zu kön­nen. Statt­des­sen ist sie für vie­le bereits nach 45 Minu­ten vor­bei: Vor Coro­na war dies bei einem Vier­tel, wäh­rend Coro­na sogar bei knapp der Hälf­te aller Betrof­fe­nen der Fall.

In die­ser zu kur­zen Zeit­span­ne kön­nen natür­lich auch nicht alle 64 vor­ge­ge­be­nen Ein­zel­fra­gen gestellt und beant­wor­tet wer­den. Wäh­rend sich bei den häus­li­chen Begut­ach­tun­gen knapp die Hälf­te der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen hin­sicht­lich ihrer Pro­ble­me nicht aus­rei­chend gewür­digt fühl­te, ist es bei den Tele­fon­in­ter­views sogar schon deut­lich mehr als die Hälfte.

Kein Wun­der, dass die Befrag­ten sowohl nach einer häus­li­chen als auch nach einer tele­fo­ni­schen Begut­ach­tung häu­fig einen um ein oder zwei Gra­de gerin­ge­ren Pfle­ge­grad erteilt beka­men, als sie erwar­tet hatten.

39 bzw. 42 Pro­zent waren von die­sem Ergeb­nis ver­ständ­li­cher­wei­se ent­täuscht und etwa jede*r Drit­te legt Wider­spruch gegen den Bescheid ein.

Wer­fen Sie mit uns einen Blick auf die wich­tigs­ten Erkenn­tis­se unse­rer Umfra­gen und erfah­ren Sie, wie Sie sich davor schüt­zen, falsch ein­ge­stuft zu werden.

Die Erkenntnisse im Überblick:

  1. Der Ter­min wird häu­fig zu kurz­fris­tig vereinbart. 
  2. Die Begut­ach­tung fin­det oft im Schnell­durch­lauf statt. 
  3. Der Ein­druck von den Gutachter*innen ist sehr unterschiedlich. 
  4. Es kann zu län­ge­ren War­te­zei­ten auf den Bescheid kommen. 
  5. In vie­len Fäl­len ist der Pfle­ge­grad gerin­ger als erwartet. 

Ergebnis 1: Der Termin wird häufig zu kurzfristig vereinbart

Die Begut­ach­tungs­richt­li­ni­en sehen eine Vor­lauf­zeit von min­des­tens einer Woche vor. Damit soll den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen, ihren Ange­hö­ri­gen und Pfle­ge­fach­per­so­nen genü­gend Zeit gege­ben wer­den, den Ter­min ein­zu­pla­nen und sich gut dar­auf vorzubereiten.

In unse­ren bei­den Umfra­gen zeigt sich aller­dings ein ande­res Bild: Etwa ein Vier­tel der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen wur­de mit weni­ger als einer Woche Vor­lauf über den bevor­ste­hen­den Begut­ach­tungs­ter­min infor­miert. In sel­te­nen Fäl­len waren es sogar weni­ger als drei Tage.

Unser Tipp:

Es ist Ihr gutes Recht, die Min­dest­vor­lauf­zeit ein­zu­for­dern. Neh­men Sie den von MD oder Medic­pro­of vor­ge­schla­ge­nen Ter­min nur an, wenn er für alle erfor­der­li­chen Per­so­nen passt und Ihnen noch genug Zeit bleibt, alle Unter­la­gen zusammenzutragen.

Ergebnis 2: Die Begutachtung findet im Schnelldurchlauf statt

Eine voll­stän­di­ge Erfas­sung der meist kom­ple­xen Pfle­ge­si­tua­tio­nen ist unter 45 Minu­ten nicht mög­lich. Schließ­lich müs­sen 64 Ein­zel­fra­gen aus ver­schie­de­nen Lebens­be­rei­chen beant­wor­tet und in Hin­blick auf die ver­blei­ben­de Selbst­stän­dig­keit bewer­tet werden.

Lei­der wird die­se kri­ti­sche Zeit­mar­ke in der Rea­li­tät oft nicht erreicht. Obwohl die Begut­ach­tun­gen zur­zeit nicht mehr vor Ort, son­dern am Tele­fon statt­fin­den, schei­nen die Gutachter*innen noch immer unter gro­ßem Zeit­druck zu ste­hen. Die Begut­ach­tungs­dau­er ist seit der Umstel­lung noch mal gesun­ken. Vor Coro­na war es „nur“ etwa ein Drit­tel aller Pfle­ge­be­dürf­ti­gen, die in weni­ger als 45 Minu­ten befragt wur­den. Seit Beginn der Pan­de­mie ist die Begut­ach­tung für knapp die Hälf­te aller Teilnehmer*innen nach spä­tes­tens 45 Minu­ten vorbei.

Das bedeu­tet auch, dass vie­le der vor­ge­ge­be­nen 64 Fra­gen zur Bewer­tung der Selbst­stän­dig­keit gar nicht gestellt wur­den. Rund 42 Pro­zent aller Betrof­fe­nen fühl­ten sich wäh­rend der häus­li­chen Begut­ach­tung hin­sicht­lich ihrer Pro­ble­me nicht aus­rei­chend gewür­digt. Bei den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen, die nur am Tele­fon mit den Gutachter*innen spre­chen konn­ten sind es sogar rund 59 Prozent.

Unser Tipp:

Infor­mie­ren Sie sich vor­ab über die Begut­ach­tungs­kri­tie­ri­en und bestehen Sie wäh­rend des Inter­views dar­auf, dass wirk­lich alle Fra­gen auch gestellt werden. 

Ergebnis 3: Die Gutachter*innen wirken am Telefon freundlicher

Auch, wenn die Begut­ach­tung in ers­ter Linie eine „Prü­fung“ ist, soll­te sich das für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge nicht so anfüh­len. Ein gewis­ses Maß an Höf­lich­keit und Freund­lich­keit darf erwar­tet wer­den und erleich­tert die Befra­gung enorm.

Die erfreu­li­che Nach­richt: In allen vier Kate­go­rien (Höf­lich­keit, Vor­be­rei­tung, Pro­fes­sio­na­li­tät und Freund­lich­keit) gab es – auf einer Ska­la von 0 bis 10 Punk­ten – vor und wäh­rend der Pan­de­mie – mehr posi­ti­ve als nega­ti­ve Beurteilungen.

Eben­falls posi­tiv ist, dass es seit Beginn der Umstel­lung auf Tele­fon­in­ter­views für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge sel­te­ner Grund zur Beschwer­de zu geben scheint: Vor Coro­na beklag­te sich noch jede*r Vier­te über man­geln­de Freund­lich­keit sei­tens der Gutachter*innen. Aktu­ell ist es nur noch jede*r Siebte. 

Unser Tipp:

Las­sen Sie sich in kei­nem Fall ver­un­si­chern. Auch, wenn Sie bei Ihrer Begut­ach­tung an eine*n gestresste*n Gutachter*in gera­ten, soll­ten Sie den­noch gelas­sen blei­ben und nicht vor Rück­fra­gen zurückscheuen.

Ergebnis 4: Die Wartezeiten auf den Bescheid sind teilweise zu lang

Die coro­nabe­ding­ten Ein­schrän­kun­gen haben sich zum Glück bis­her nicht nega­tiv auf die War­te­zeit aus­ge­wirkt. Vor der Pan­de­mie erhielt jede*r Drit­te den Bescheid inner­halb einer Woche nach der Begut­ach­tung. Jetzt bekommt sogar jede*r Zwei­te den Bescheid inner­halb von sie­ben Tagen.

Kri­tisch ist aller­dings, dass vor Coro­na rund 27 Pro­zent län­ger als zwei Wochen auf den Bescheid war­ten muss­ten und aktu­ell immer noch rund 21 Pro­zent län­ger als 14 Tage war­ten. Ange­sichts der Dring­lich­keit des Bescheids ist das nicht akzeptabel.

Unser Tipp:

Erkun­di­gen Sie sich nach spä­tes­tens zwei Wochen bei der Kas­se nach dem Bearbeitungsstand.

Ergebnis 5: Der Pflegegrad ist oft geringer als erwartet

Sehr vie­le betrof­fe­ne Fami­li­en haben, spä­tes­tens bei einem Höher­stu­fungs­an­trag oder einem Wider­spruch, eine genaue Vor­stel­lung davon, wel­cher Pfle­ge­grad gerecht­fer­tigt ist.

Da die Begut­ach­tungs­dau­er in vie­len Fäl­len zu kurz ist und nicht alle rele­van­ten Fra­gen gestellt wer­den, ist es nicht über­ra­schend, dass sowohl vor als auch wäh­rend der Pan­de­mie knapp die Hälf­te aller Antragsteller*innen ein Ergeb­nis hin­neh­men muss, dass ein oder sogar zwei Gra­de unter dem erwar­te­ten Pfle­ge­grad liegt.

39 bzw. 42 Pro­zent waren ange­sichts des Bescheids ent­täuscht: 16 bzw. 18 Pro­zent davon waren „nur“ ver­är­gert, 23 bzw. 24 Pro­zent reagier­ten mit „Fas­sungs­lo­sig­keit“.

Wur­de der Bescheid von den Betrof­fe­nen akzep­tiert? Vor Coro­na akzep­tier­ten rund 60 Pro­zent den Bescheid ohne Wider­spruch, aktu­ell nur noch 50 Pro­zent. Dabei hol­ten sich nur die wenigs­ten fach­li­che Unter­stüt­zung. Liess vor der Pan­de­mie noch jede*r Sieb­te den Bescheid prü­fen, ist es nun nur noch jede* Achtzehnte.

Unser Tipp:

Holen Sie sich pro­fes­sio­nel­le Hil­fe wäh­rend Ihres Wider­spruchs­ver­fah­rens. Dies ist auch unter Beach­tung der aktu­el­len Schutz­maß­nah­men zum Bei­spiel über Tele­fon oder Video­kon­fe­ren­zen möglich.

Sie möchten noch detailliertere Einblicke in unsere Umfrage?

Eine genaue Aus­wer­tung sowie Gra­fi­ken der Ergeb­nis­se kön­nen Sie hier herunterladen.

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