Alles Wichtige zum 4.180-Euro-Zuschuss
Ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Maßnahmen in der Wohnung oder im Haus zur Erleichterung der Pflege – das ist eine Leistung, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Allerdings zeigt der Pflegereport 2022 der Barmer, dass im Jahr 2020 nur etwa 1,1 % der Berechtigten in Deutschland diese Leistung genutzt haben.
Wir empfehlen Ihnen, den 4.180-Euro-Zuschuss nicht ungenutzt zu lassen. In unserem Artikel haben wir für Sie alle wichtigen Aspekte zusammengefasst, um Ihnen die richtige Entscheidung zu erleichtern.
Was sind typische Maßnahmen, die bezuschusst werden können?
- Einbau eines Treppenlifts: Erleichtert im Haus die Beweglichkeit zwischen Stockwerken
- Umbau des Badezimmers: Installation einer bodengleichen Dusche oder einer Tür für die Badewanne
- Anbringung von Haltegriffen: Unterstützung in Bad, Flur oder an anderen Stellen für mehr Sicherheit
- Abbau von Türschwellen: Verhindert Stolperfallen und erleichtert die Nutzung von Rollatoren oder Rollstühlen
- Verbreiterung von Türen: Erforderlich für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehhilfen
- Anpassung des Fußbodens: Rutschfester Belag oder Entfernung von Teppichen zur Vermeidung von Stürzen
- Installation eines elektrisch höhenverstellbaren Pflegebetts: Erleichtert die Pflege und erhöht den Komfort der pflegebedürftigen Person
- Anschaffung eines Notrufsystems: Installation von Notrufgeräten, die Pflegebedürftigen schnelle Hilfe ermöglichen
- Einbau einer Rampe: Überwindung von Stufen oder Schwellen, z. B. an Hauseingängen
- Installation von Bewegungsmeldern und automatischer Beleuchtung: Verbessert die Sicherheit in dunklen Bereichen und reduziert Unfallrisiken
Dürfen Angehörige diese Maßnahmen durchführen?
Angehörige dürfen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durchführen – eine Beauftragung einer Fremdfirma ist nicht zwingend erforderlich. Es gibt jedoch wichtige Punkte, die beachtet werden müssen, damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt oder bezuschusst:
- Erlaubt: Angehörige, Freunde oder Nachbarn können die Maßnahmen selbst durchführen (z. B. Anbringen von Haltegriffen oder das Verlegen eines rutschfesten Bodens)
- Voraussetzung: Die Kosten für Material oder notwendige Werkzeuge müssen nachweisbar sein (z. B. durch Rechnungen). Die Maßnahmen müssen fachgerecht ausgeführt werden, so dass sie sicher und zweckmäßig sind
- Dokumentation der Kosten: Auch wenn keine Handwerkerrechnung vorliegt, müssen die Materialkosten durch Quittungen oder Rechnungen belegt werden. Arbeitsleistungen von Angehörigen oder Freunden können jedoch nicht abgerechnet werden
- Ausnahme: Bei bestimmten Maßnahmen kann eine Fachfirma erforderlich sein. Beispiele: Einbau eines Treppenlifts, Installation eines höhenverstellbaren Bettsystems, Umbau des Badezimmers (z. B. bodengleiche Dusche). Diese Maßnahmen erfordern oft Fachkenntnisse, Sicherheitsprüfungen oder garantierte Standards, die nur durch qualifizierte Betriebe gewährleistet werden können
- Antrag Kostenübernahme: Vor Durchführung der Maßnahmen sollte die Pflegekasse kontaktiert werden, um sicherzustellen, dass die geplanten Arbeiten (egal ob durch Angehörige oder Fachfirmen) die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllen
- Zusammengefasst: Die Möglichkeit, Maßnahmen selbst durchzuführen, spart Kosten und ermöglicht oft schnellere Anpassungen. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die Sicherheit und die Zweckmäßigkeit der Maßnahme gewährleistet sind.
Kann ein 4.180-Euro-Zuschuss mehrfach bewilligt werden?
Ja, Pflegebedürftige können den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mehrfach erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hier sind drei typische Situationen und die entsprechenden Voraussetzungen:
Veränderung der Pflegesituation
- Beispiel: Eine pflegebedürftige Person wird von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 hochgestuft, da sich ihr Zustand verschlechtert hat
- Voraussetzung: Die zusätzlichen oder angepassten Maßnahmen müssen notwendig sein, um die Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu fördern oder die Lebensqualität zu verbessern
- Maßnahme: Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers (z. B. bodengleiche Dusche)
Umzug in eine neue Wohnung
- Beispiel: Eine pflegebedürftige Person zieht in eine barrierefreie Wohnung oder in die Nähe von Angehörigen, die die Pflege übernehmen
- Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen auf die neue Wohnsituation abgestimmt sein und zur Unterstützung der Pflege beitragen
- Maßnahme: Installation von Haltegriffen, Anpassen von Türschwellen oder Ausbau eines Pflegezimmers
Wiederholte Anpassung bei fortschreitender Krankheit
- Beispiel: Eine Person mit einer progressiven Erkrankung (z. B. Multiple Sklerose, Demenz) benötigt im Verlauf der Zeit weitere Anpassungen in der Wohnung
- Voraussetzung: Die fortschreitende Erkrankung erfordert neue Maßnahmen, um die Pflege weiterhin zu ermöglichen
- Maßnahme: Nachträglicher Einbau von elektronischen Hilfen wie einem höhenverstellbaren Bett oder Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Person mit Demenz
Ein höherer Pflegegrad ist nicht zwingend erforderlich, um einen weiteren Zuschuss zu erhalten. Die Pflegekasse geht aber erfahrungsgemäß davon aus, dass eine Verschlechterung der Pflegesituation immer auch mit einer Erhöhung des Pflegegrades verbunden ist.
Achtung: Mehrere unterschiedliche Maßnahmen (z. B. ein Treppenlift und ein Hausnotruf) gelten grundsätzlich als eine zusammenhängende Maßnahme, auch wenn sie unterschiedliche Situationen erleichtern. Sie erhalten dann nur maximal 4.180 Euro für alle beantragten Maßnahmen zusammen, nicht 4.180 Euro für jede einzelne Maßnahme.
Entscheidend ist immer die aktuelle Pflegesituation. Erst wenn sich die Situation ändert und neue, bisher nicht durchgeführte Maßnahmen erforderlich sind, kann der Zuschuss erneut beantragt werden.
Unser Tipp: Wenn Sie mehrere Maßnahmen planen, die in Summe weit mehr als 4.180 Euro kosten, sollten Sie zunächst Prioritäten setzen. Beginnen Sie mit der wichtigsten oder dringendsten Maßnahme. Warten Sie danach etwa sechs Monate und beobachten Sie, welche weitere Maßnahme nun erforderlich ist. Stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades und beantragen Sie parallel einen weiteren Zuschuss.
Wichtig für Paare, die beide einen Pflegegrad haben: Wenn zwei Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt leben und eine Maßnahme durchführen lassen möchten, dann können beide jeweils 4.180 Euro beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass beide von der Umbaumaßnahme profitieren.
Welche Besonderheiten sollte man beachten?
- Eine Zuschussgewährung für Wartungen oder Reparaturen ist nur möglich, wenn bei einer vorherigen genehmigten und geförderten Umbaumaßnahme der Höchstbetrag von 4.180 Euro nicht vollständig ausgeschöpft wurde. In solchen Fällen wird der Zuschuss auf den noch verfügbaren Restbetrag begrenzt. Es ist leider nicht möglich, einen neuen Zuschuss für Reparaturen oder Wartungen zu erhalten.
- Pflegebedürftige mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten keinen anteiligen Zuschuss
Kann der Zuschuss zu einer Aberkennung des Pflegegrades führen?
Diese Frage hören wir sehr oft. Und sie ist natürlich berechtigt: Eine Verbesserung der Selbstständigkeit durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann theoretisch zu einer Neubewertung des Pflegegrades führen. Die Pflegekasse kann eine erneute Begutachtung veranlassen, wenn Anhaltspunkte für eine Verbesserung des Zustands vorliegen.
Allerdings ist eine Rückstufung des Pflegegrades nicht automatisch die Folge jeder Verbesserung. Die Entscheidung hängt von der individuellen Situation und dem Ausmaß der wiedererlangten Selbstständigkeit ab. Es ist daher ratsam, vor der Durchführung größerer Maßnahmen Rücksprache mit einem Pflegeexperten zu halten, um mögliche Auswirkungen auf den Pflegegrad zu klären.
Unser Angebot für Sie
Unsere Expertinnen und Experten stehen bereit, um Ihnen eine unabhängige Einschätzung zu Ihrer Pflegesituation zu geben. Dieser Service ist für Sie unverbindlich und kostet Sie keinen Cent.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um:
- Sicherheit über Ihren Anspruch auf Pflegeleistungen zu gewinnen
- Ihre Chancen auf den Zuschuss oder auf eine angemessene Einstufung zu erhöhen
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Wir sind für Sie da
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Ihr

Dr. med. Jörg Zimmermann
- Geschäftsführer -