Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 und § 7a SGB XI — Praktische Tipps für Pflegebedürftige und Angehörige
Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig sind, haben Sie bundesweit Anspruch auf Beratung und Unterstützung rund um das Thema Pflege. Das Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) sieht hierzu zwei wesentliche Formen der Pflegeberatung vor: Erstens die individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die vor allem bei Eintritt oder Änderung der Pflegesituation greift, und zweitens den regelmäßigen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI (auch Pflegeberatung nach § 37.3 genannt) für Empfänger von Pflegegeld. Im Folgenden erklären wir beide Beratungsformen und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie die Beratung organisieren, welche Schritte notwendig sind, wer zuständig ist, wie häufig die Beratung erfolgen muss, welche Inhalte sie umfasst und worauf Sie besonders achten sollten.
Beratung nach § 7a SGB XI: Ihr gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung
Ihr Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Sobald Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen oder einen Pflegegrad erhalten haben, haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung. Seit 2009 sind die Pflegekassen verpflichtet, jedem Pflegebedürftigen eine solche Beratung anzubieten. Die Beratung zielt darauf ab, Sie und Ihre Angehörigen umfassend über alle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren, die Ihnen zustehen, und gemeinsam einen Plan für die Versorgung zu erstellen. Die Beratung kann bei Bedarf auch Angehörige einbeziehen, sofern die pflegebedürftige Person damit einverstanden ist. Sie sollen durch dieses Angebot Hilfe bei der Planung und Organisation der Pflege bekommen – von der Auswahl passender Leistungen bis zur Beantragung von Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten.
Ablauf und Organisation: Ihre Pflegekasse (Pflegeversicherung) muss Ihnen innerhalb von 2 Wochen nach Eingang Ihres Pflegeantrags proaktiv einen Beratungstermin anbieten. Ihnen wird eine feste Ansprechperson benannt, die alle Ihre Anliegen rund um die Pflege koordiniert. In der Praxis bedeutet das: Nachdem Sie z. B. einen Erstantrag auf einen Pflegegrad gestellt haben, erhalten Sie von der Kasse entweder einen konkreten Terminvorschlag mit Kontaktdaten eines Pflegeberaters oder einen Beratungsgutschein, der Ihnen unabhängige Beratungsstellen nennt. Diesen Gutschein können (und sollten) Sie innerhalb von 2 Wochen bei einer der genannten Stellen einlösen. Sollte Ihre Pflegekasse die Beratung nicht selbst durchführen, sorgt sie also dafür, dass Sie bei externen Pflegestützpunkten oder Beratungsstellen Hilfe bekommen. Pflegestützpunkte sind regionale Anlaufstellen, in denen Pflegeberater der Kassen und Kommunen oft gemeinsam neutral beraten – fragen Sie Ihre Kasse nach einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Übrigens können Sie auf Wunsch die Beratung auch zu Hause in Anspruch nehmen, selbst wenn das länger als 2 Wochen nach Antragstellung dauert – die Kasse muss Sie über diese Möglichkeit informieren. Zögern Sie nicht, aktiv bei Ihrer Pflegekasse nachzufragen, falls Sie innerhalb der Frist nichts gehört haben oder eine Beratung zu Hause bevorzugen.
Inhalte der Beratung: In der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bespricht eine qualifizierte Pflegeberaterin oder ein Pflegeberater mit Ihnen Ihre gesamte Pflegesituation. Zunächst wird gemeinsam Ihr individueller Hilfe- und Pflegebedarf ermittelt – dabei können z. B. bereits die Ergebnisse des Medizinischen Dienstes (MD) aus dem Pflegegutachten berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage erstellt der Berater mit Ihnen einen Versorgungsplan, der alle notwendigen Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten umfasst (von Pflegeleistungen der Kasse über Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis hin zu Reha-Maßnahmen oder sozialer Unterstützung). Der Berater hilft Ihnen anschließend, die im Plan vorgesehenen Maßnahmen auch umzusetzen und die nötigen Anträge bei den zuständigen Leistungsträgern zu stellen. In komplexen Fällen bleibt der Berater länger an Ihrer Seite, überwacht den Verlauf der Hilfe und passt den Versorgungsplan bei Bedarf an. Außerdem wird ausdrücklich darauf geachtet, pflegende Angehörige zu entlasten – der Berater informiert Sie also auch über Angebote wie Pflegekurse, Kurzzeitpflege, Tagespflege oder Leistungen zur Unterstützung im Alltag, damit die Pflege zu Hause machbar bleibt.
Typische Themen in so einem Beratungsgespräch sind zum Beispiel: Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad X zu? Wie finde ich einen passenden Pflegedienst oder eine Tagespflege? Welche Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Badewannenlift) kann ich bekommen und wer bezahlt das? Kann meine Wohnung barrierefrei umgebaut werden? Welche Entlastungsangebote gibt es für die pflegenden Angehörigen (z. B. Verhinderungspflege oder Ehrenamtliche)? – All diese Fragen können Sie mit dem Pflegeberater besprechen. Trauen Sie sich, alle Unklarheiten anzusprechen. Die Berater verfügen über umfangreiches Fachwissen im Sozial- und Pflegeversicherungsrecht und kennen die lokalen Hilfsangebote sehr gut. Je besser der Berater Ihre Situation kennt, desto gezielter kann er helfen.
Praktische Tipps zur Vorbereitung: Vor dem Beratungstermin können Sie bereits Notizen machen: Halten Sie fest, welche Fragen Sie haben und wo Sie die dringendsten Probleme sehen. Sinnvoll ist es auch, wichtige Unterlagen bereitzulegen, z. B. den Bescheid über den Pflegegrad, eventuelle Arztberichte oder das Gutachten des MDK. So kann der Berater sich schnell ein Bild machen. Planen Sie genug Zeit ein und bitten Sie ggf. eine Vertrauensperson (Angehörige, Freund) dabei zu sein, die ebenfalls Fragen stellen oder Informationen mit aufnehmen kann. Während des Gesprächs lohnt es sich, Notizen zu machen. Bitten Sie am Ende gern um eine Zusammenfassung oder Kopie des Beratungsplans, falls ein solcher erstellt wird. So haben Sie schwarz auf weiß, welche Schritte als nächstes empfohlen wurden.
Gut zu wissen: Die Kosten dieser Pflegeberatung trägt vollständig Ihre Pflegeversicherung – Sie müssen nichts bezahlen oder vorstrecken. Dieses Beratungsangebot gibt es in allen Bundesländern. Sollte es in Ihrer Region keinen Pflegestützpunkt geben, vermittelt die Pflegekasse eine alternative Beratungsstelle oder schickt auf Wunsch einen Berater zu Ihnen nach Hause. Privat versichert? – Kein Problem: Auch privat Pflegeversicherte haben Anspruch auf Beratung. Die COMPASS Private Pflegeberatung bietet in Ihrem Auftrag kostenlose Beratung an, sowohl telefonisch als auch bei Bedarf zuhause. Sie erreichen COMPASS bundesweit gebührenfrei unter Tel. 0800 101 88 00.
Zusätzliche Anlaufstellen: Neben den Pflegekassen und Pflegestützpunkten gibt es weitere Informationsquellen. So können Sie z. B. über das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) eine Datenbank aller Beratungsstellen abrufen, um regionale Angebote zu finden. Auch Wohlfahrtsverbände bieten Hilfe an – der AWO-Bundesverband etwa stellt eine Online-Pflegeberatung per E‑Mail, Text- oder Video-Chat zur Verfügung, die Sie kostenlos nutzen können. Zögern Sie nicht, diese Unterstützungsangebote frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Eine gute Beratung kann Ihnen viel Arbeit abnehmen und Sicherheit geben, dass Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Regelmäßige Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug
Pflicht zur Beratung bei Pflegegeld: Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt werden (also kein Pflegedienst regelmäßig kommt), sind Sie gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI abzurufen. Diese Beratung – oft Beratungseinsatz oder Qualitätssicherungsbesuch genannt – ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend vorgesehen, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ist der Beratungsbesuch freiwillig möglich (einmal halbjährlich), aber nicht vorgeschrieben.
Häufigkeit der Beratungsbesuche: Die Intervalle richten sich nach Ihrem anerkannten Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss der Beratungseinsatz halbjährlich einmal erfolgen, d. h. zweimal im Jahr. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist er vierteljährlich einmal durchzuführen, also viermal pro Jahr. Diese Fristen gelten, nachdem der erste Beratungsbesuch absolviert wurde. Die Pflegekasse wird Sie in der Regel schriftlich darüber informieren, bis wann spätestens der erste Beratungstermin stattfinden muss (dieser erste Termin kann individuell festgelegt sein). Danach laufen feste Halbjahres- bzw. Quartalsfristen. Achtung: Versäumen Sie einen vorgeschriebenen Termin, kann die Pflegekasse Ihr Pflegegeld kürzen, im Wiederholungsfall sogar komplett streichen. Nehmen Sie diese Pflicht also ernst – sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie Ihr Pflegegeld weiterhin in voller Höhe erhalten.
Durchführung und Organisation: Den Beratungsbesuch führen qualifizierte Pflegefachkräfte oder Pflegeberater durch, die von der Pflegekasse anerkannt sind. In der Praxis sind dies häufig Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes oder freiberufliche Pflegeberater, die einen Vertrag mit der Pflegekasse haben. Die Kosten für den Hausbesuch rechnet der Berater direkt mit der Pflegekasse ab – für Sie fallen keine Kosten an. Wichtig: Obwohl Ihre Pflegekasse Sie an die Beratungspflicht erinnert (z. B. per Brief), müssen Sie selbst den Termin organisieren. Das heißt, Sie kontaktieren rechtzeitig einen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle und vereinbaren einen Hausbesuch. Viele Pflegedienste bieten diese Beratungsbesuche an – nennen Sie am Telefon einfach, dass es um den „Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI“ geht. Sollte Ihr bevorzugter Pflegedienst keine freien Kapazitäten haben, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach: Dort kann man Ihnen eine Liste anerkannter Beratungsstellen nennen oder Kooperationspartner vermitteln. Sie dürfen den Berater grundsätzlich selbst auswählen, solange er die nötige Qualifikation hat und von der Kasse zugelassen ist.
Ablauf des Beratungsbesuchs: Die Beratung findet in der Regel bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt. Derdie Beraterin verschafft sich zunächst einen Überblick: Er oder sie überprüft die Pflege- und Betreuungssituation vor Ort aus Sicht der gepflegten Person und der Pflegeperson. Dabei wird geschaut, ob die notwendige Versorgung sichergestellt ist – zum Beispiel ob die Grundpflege klappt, Medikamente richtig verabreicht werden, Ernährung passt, etc. Anschließend gibt der Berater eine fachliche Einschätzung, ob die häusliche Pflege ausreichend und angemessen ist, und bespricht mit Ihnen, ob Verbesserungen nötig sind. Keine Angst: Hierbei geht es nicht darum, Sie zu kritisieren, sondern Ihnen zu helfen. Wenn also etwas nicht optimal läuft, können gemeinsam Lösungen gesucht werden. Der Berater wird Ihnen Tipps und Ratschläge geben, wie Sie die Pflege eventuell erleichtern oder verbessern können. Typische Themen sind etwa: Pflegehilfsmittel (Brauchen Sie z. B. einen Pflegebett-Tisch, einen Rollstuhl oder Windeln? Wie können Sie diese erhalten?), Hilfetechniken (etwa rückenschonendes Heben, Lagerung des Pflegebedürftigen), Wohnraumanpassung (Sturzgefahren reduzieren, Haltegriffe anbringen) oder Hinweise auf weitere Leistungen der Pflegeversicherung. So kann der Berater z. B. empfehlen, einen Pflegekurs zu besuchen, wenn Sie unsicher in der Versorgung sind, oder er merkt an, dass eventuell ein höherer Pflegegrad beantragt werden sollte, falls der aktuelle nicht mehr ausreicht. Sie können und sollen Fragen stellen – nutzen Sie die Erfahrung des Beraters. Jede Pflegesituation ist anders, und oft haben die Profis hilfreiche Ideen (etwa zum Umgang mit Demenz, zu Ernährungstipps, etc.), auf die man selbst nicht gekommen ist.
Nachdem alles Wichtige besprochen wurde, füllt der Berater ein Formular – den Nachweis über den Beratungsbesuch – aus. Darin werden Datum, Dauer und Inhalte der Beratung festgehalten, und es wird dokumentiert, ob die Pflege zu Hause weiterhin sichergestellt ist. Sie (bzw. der/die Pflegebedürftige) unterschreiben in der Regel eine Einwilligung, dass diese Daten an die Pflegekasse übermittelt werden dürfen. Gut zu wissen: Meist schickt der Berater das Formular direkt an die Pflegekasse, sodass Sie sich um den Papierkram nicht extra kümmern müssen. Zur Sicherheit können Sie aber um eine Kopie der Bescheinigung bitten – so haben Sie selbst einen Nachweis in Ihren Unterlagen und können später noch einmal nachlesen, was besprochen wurde. Sobald die Pflegekasse den Nachweis erhalten hat, ist für diesen Zeitraum alles erledigt.
Tipp: Notieren Sie sich am besten in Ihrem Kalender im Voraus, wann der nächste Beratungstermin fällig ist (spätestens sechs oder drei Monate nach dem letzten, je nach Pflegegrad). So können Sie frühzeitig einen neuen Termin vereinbaren und kommen gar nicht erst in Zeitdruck. Viele Pflegebedürftige und Angehörige legen den Besuch bewusst ein paar Wochen vor Ablauf der Frist, um Puffer zu haben, falls z. B. der Berater kurzfristig absagen muss oder etwas dazwischenkommt. Bei Terminproblemen oder Krankheit zögern Sie nicht, Ihre Pflegekasse zu informieren – oft lässt sich eine Lösung finden, bevor es zu Sanktionen kommt.
Beispiel – Beratungseinsatz in der Praxis: Frau M. ist 78 Jahre alt, hat Pflegegrad 3 und wird von ihrer Tochter zuhause gepflegt. Sie erhält ausschließlich Pflegegeld und muss daher alle sechs Monate eine Beratung nach § 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen. Ihre Pflegekasse erinnert Frau M. per Brief rechtzeitig daran, dass der nächste Beratungsbesuch fällig ist. Frau M. ruft bei einem ambulanten Pflegedienst in ihrer Nähe an und vereinbart einen Termin. Ein Mitarbeiter des Pflegedienstes besucht Mutter und Tochter zuhause. Er schaut sich die Pflegesituation an und stellt fest, dass die Tochter ihre Mutter vorbildlich versorgt. Er gibt ihr dennoch ein paar Tipps – zum Beispiel, wie sie ihre Mutter rückenschonender umlagern kann, und empfiehlt, einen Rollator zu beantragen, damit sich Frau M. in der Wohnung sicherer bewegen kann. Anschließend füllt der Pfleger das Formular für den Beratungseinsatz aus und schickt die Bescheinigung an die Pflegekasse. Frau M. hat damit ihre Pflicht erfüllt und erhält ihr Pflegegeld weiterhin ungekürzt. Beide – Mutter und Tochter – profitieren von dem Termin, denn sie haben nun neue Anregungen, wie der Pflegealltag erleichtert werden kann.
Beratung vor Ort oder per Video: Traditionell findet der Beratungseinsatz immer in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt – das ist auch sinnvoll, damit sich der Berater ein realistisches Bild machen kann. Seit der Corona-Pandemie wurde jedoch ausnahmsweise erlaubt, diese Beratung auch telefonisch oder per Videokonferenz durchzuführen. Diese Sonderregelung wurde mittlerweile verlängert und gilt vorläufig bis 31. März 2027. Sie haben daher (je nach Angebot der Beratungsstellen) die Wahl, bestimmte Termine auch bequem online wahrzunehmen. Allerdings schreibt das Gesetz vor, dass der allererste Beratungsbesuch sowie jeder zweite danach persönlich vor Ort stattfinden müssen. Zwischen zwei Präsenzterminen darf also jeweils eine Video-Beratung stattfinden. Diese Mischung stellt sicher, dass der persönliche Kontakt nicht verloren geht. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Pflegedienst oder Berater, ob und wie Videoberatung angeboten wird. Für viele ist dies eine praktische Option – beispielsweise wenn Angehörige weit entfernt wohnen und am Gespräch online teilnehmen möchten.
Fazit: Worauf Sie achten sollten
Sowohl die Pflegeberatung nach § 7a als auch die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind dazu da, Ihnen zu helfen. Nutzen Sie diese Angebote aktiv – sie sind kostenlos und können Ihnen das Leben erheblich erleichtern. Achten Sie darauf, rechtzeitig Termine zu vereinbaren, und halten Sie die vorgeschriebenen Fristen ein, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen. Bereiten Sie sich auf Beratungsgespräche mit einer Liste Ihrer Fragen und Anliegen vor, damit Sie möglichst viel daraus mitnehmen. Während der Beratung gilt: Seien Sie offen über Ihre Herausforderungen in der Pflege – je ehrlicher Sie Ihre Situation schildern, desto gezielter können Lösungen gefunden werden. Scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten nachzuhaken oder um zusätzliche Unterstützung zu bitten.
Vergessen Sie nicht, dass Pflegeberatung keine Kontrolle im negativen Sinne ist, sondern vor allem eine Chance, die Pflege zu verbessern und Ihnen Sicherheit zu geben. Die Berater kennen viele Tricks und regionale Angebote, die Ihnen eventuell noch gar nicht bekannt waren. Am Ende profitieren alle davon: Die pflegebedürftige Person, weil sie bestmöglich versorgt wird, und Sie als Angehörige*r, weil Sie Entlastung und wertvolles Wissen gewinnen. Fazit: Bleiben Sie nicht allein mit Ihren Fragen – nehmen Sie die Hilfe, die Ihnen gesetzlich zusteht, auch in Anspruch. So stellen Sie sicher, dass die Pflege langfristig gelingt und Sie alle Unterstützungsleistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Viel Erfolg und zögern Sie nicht, bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt Rat einzuholen – man berät Sie dort gern und kompetent.