Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung: Was Sie wissen müssen

Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) in Deutsch­land basiert auf dem Prin­zip der Soli­da­ri­tät: Alle zah­len ein, damit alle im Krank­heits­fall abge­si­chert sind. Neben dem all­ge­mei­nen Bei­trags­satz gibt es jedoch einen wei­te­ren Fak­tor, der von Kas­se zu Kas­se vari­iert – der Zusatz­bei­trag. Doch was genau steckt dahin­ter, war­um gibt es ihn, und wie wirkt er sich auf Ver­si­cher­te aus?

Was ist der Zusatzbeitrag?

Der Zusatz­bei­trag ist ein indi­vi­du­el­ler Bei­trag, den jede gesetz­li­che Kran­ken­kas­se zusätz­lich zum all­ge­mei­nen Bei­trags­satz erhe­ben kann. Der all­ge­mei­ne Bei­trags­satz liegt der­zeit bei 14,6 % des Brut­to­ein­kom­mens, wobei die­ser Betrag je zur Hälf­te vom Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber getra­gen wird. Der Zusatz­bei­trag hin­ge­gen wird von der Kran­ken­kas­se selbst fest­ge­legt und ist eben­falls zwi­schen Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber aufzuteilen.

Warum gibt es den Zusatzbeitrag?

Der Zusatz­bei­trag wur­de ein­ge­führt, um finan­zi­el­le Eng­päs­se der Kran­ken­kas­sen zu über­brü­cken. Die Kos­ten im Gesund­heits­we­sen stei­gen ste­tig – sei es durch neue medi­zi­ni­sche Tech­no­lo­gien, den demo­gra­fi­schen Wan­del oder höhe­re Gehalts­for­de­run­gen im Gesund­heits­sek­tor. Der Zusatz­bei­trag dient dazu, die­se zusätz­li­chen Aus­ga­ben zu decken und eine sta­bi­le Ver­sor­gung der Ver­si­cher­ten zu gewährleisten.

Wie wird der Zusatzbeitrag berechnet?

Der Zusatz­bei­trag wird in Pro­zent des Brut­to­ein­kom­mens ange­ge­ben, wobei die genaue Höhe von jeder Kran­ken­kas­se indi­vi­du­ell bestimmt wird. Ver­si­cher­te zah­len den Bei­trag nur auf Ein­künf­te bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze, die 2025 bei monat­lich 5.250 Euro liegt. Das bedeu­tet, dass für höhe­re Ein­kom­men kei­ne Zusatz­bei­trä­ge über die­ser Gren­ze anfallen.

Wer entscheidet über die Höhe des Zusatzbeitrags?

Die Vor­stän­de der Kran­ken­kas­sen legen die Höhe des Zusatz­bei­trags fest. Dabei müs­sen sie jedoch wirt­schaft­lich agie­ren und dar­auf ach­ten, dass der Bei­trag im Wett­be­werbs­ver­gleich ver­tret­bar bleibt. Der durch­schnitt­li­che Zusatz­bei­trag wird jedes Jahr vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um als Richt­wert fest­ge­legt, an dem sich die Kran­ken­kas­sen ori­en­tie­ren können.

Welche Auswirkungen hat der Zusatzbeitrag auf Versicherte?

Die Höhe des Zusatz­bei­trags kann direk­te Aus­wir­kun­gen auf die Haus­halts­kas­se haben. Bei einem Brut­to­ein­kom­men von 3.000 Euro und einem Zusatz­bei­trag von 1,6 % ent­ste­hen bei­spiels­wei­se Mehr­kos­ten von 48 Euro im Monat, die zwi­schen Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber auf­ge­teilt wer­den. Wich­tig ist: Ver­si­cher­te haben das Recht, ihre Kran­ken­kas­se zu wech­seln, wenn ihnen der Zusatz­bei­trag zu hoch erscheint. Ein Kran­ken­kas­sen­wech­sel kann also finan­zi­el­le Vor­tei­le bringen.

Wie erfahre ich, wie hoch der Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse ist?

Kran­ken­kas­sen sind gesetz­lich ver­pflich­tet, ihre Mit­glie­der über Ände­run­gen des Zusatz­bei­trags zu infor­mie­ren. Meist erfolgt dies per Post oder über die Online­por­ta­le der Kas­sen. Dar­über hin­aus wer­den die Bei­trä­ge in öffent­li­chen Ver­zeich­nis­sen und auf Ver­gleichs­por­ta­len aufgeführt.

Fazit: Augen auf bei der Krankenkassenwahl

Der Zusatz­bei­trag ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung und bie­tet Kran­ken­kas­sen die Mög­lich­keit, fle­xi­bel auf Kos­ten­ent­wick­lun­gen im Gesund­heits­we­sen zu reagie­ren. Für Ver­si­cher­te lohnt es sich jedoch, die Bei­trä­ge regel­mä­ßig zu über­prü­fen und bei Bedarf einen Wech­sel in Betracht zu zie­hen. So las­sen sich nicht nur Kos­ten spa­ren, son­dern auch die indi­vi­du­ell bes­ten Leis­tun­gen finden.

Wer sich genau­er infor­mie­ren oder die Bei­trä­ge ver­schie­de­ner Kas­sen ver­glei­chen möch­te, fin­det online zahl­rei­che Tools und Res­sour­cen – ein klei­ner Auf­wand, der sich lang­fris­tig aus­zah­len kann.

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