Verhinderungspflege: Wie viel Geld gibt es?
Kurz und knapp zusammengefasst
- Weiterhin gilt: Pflegst Du einen Angehörigen und brauchst davon vorübergehend eine Pause, zahlt die Pflegekasse eine Vertretung. Das ist bisher für sechs Wochen möglich.
- Die Verhinderungspflege wird schrittweise reformiert. Die ersten Änderungen gelten seit Januar 2024. Wir erklären Dir, was das für Dich heißt.
- Die meisten Änderungen greifen erst ab 2025. Für Kinder und Jugendliche mit hohen Pflegegraden gibt es aber bereits jetzt schon wichtige Verbesserungen.
- Wie viel Deine Pflegekasse für die Verhinderungspflege erstattet, hängt davon ab, wer die Vertretung übernimmt.
Wichtige Neuerungen in der Verhinderungspflege
Die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung findet in Etappen statt und umfasst auch Änderungen in der Verhinderungspflege. Seit Beginn des Jahres profitieren zahlreiche Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von erhöhten Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Weitere Steigerungen der Leistungsbeträge sind für die Jahre 2025 und 2028 vorgesehen.
Ab dem 1. Juli 2025 treten die meisten Neuerungen in der Verhinderungspflege in Kraft. Für junge Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr mit den Pflegegraden 4 und 5 wurden die Änderungen jedoch schon ab dem 1. Januar 2024 wirksam. Geplant sind folgende Anpassungen:
- Die Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen jährlichen Budget zusammengefasst. Dies stellt einen Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr für beide Pflegearten bereit, den Anspruchsberechtigte nach Bedarf aufteilen können. Es besteht die Möglichkeit, die für die Kurzzeitpflege vorgesehenen Mittel zugunsten der Verhinderungspflege umzuwidmen, sofern diese nicht bereits für Kurzzeitpflegeleistungen verwendet wurden. Wichtig ist dabei, dass die Mittel aus der Kurzzeitpflege dann nicht mehr für deren ursprünglichen Zweck zur Verfügung stehen.
- Die maximale Dauer der Verhinderungspflege wird von sechs auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr erhöht, was der maximalen Dauer der Kurzzeitpflege entspricht.
- Die bisher erforderliche Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt, wodurch die Verhinderungspflege direkt beansprucht werden kann, sobald die pflegebedürftige Person mindestens den Pflegegrad 2 erreicht hat – eine Regelung, die bereits für die Kurzzeitpflege galt.
- Bei Bezug von (anteiligem) Pflegegeld wird dieses während der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen weitergezahlt, allerdings in halber Höhe. Ausnahme bilden der erste und letzte Tag der Verhinderungspflege, für die das Pflegegeld in voller Höhe ausgezahlt wird, analog zur Regelung bei der Kurzzeitpflege.
Option 1: Unterstützung durch Bekannte oder Pflegedienste
Sollte eine externe Betreuung durch einen Pflegedienst, ein Pflegeheim oder eine vertraute, nicht verwandte Person notwendig werden, übernimmt die Pflegeversicherung bis zu 1.612 Euro jährlich für diese Leistungen. Bei der stationären Unterbringung in einem Pflegeheim werden lediglich die direkten Pflegekosten bis zu diesem Betrag erstattet; Kosten für Logis und Verpflegung sind von den Pflegebedürftigen selbst zu tragen.
Option 2: Ersatz durch Familienangehörige
Fällt die Wahl auf eine Verhinderungspflege durch nahe Verwandte oder im gleichen Haushalt lebende Personen, die bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind, sieht die Pflegekasse geringere Erstattungen vor. Hierzu zählen unter anderem Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder sowie Geschwister, Schwager, Schwägerinnen, Stief- oder Schwiegerkinder und ‑enkel. Die maximale Jahreshöhe der Erstattung beschränkt sich auf das 1,5‑fache des monatlichen Pflegegeldes entsprechend des Pflegegrads des Betroffenen. Die genauen Obergrenzen können Sie unserer Übersicht entnehmen.
Sollten durch die Ersatzpflege zusätzliche, nachweisbare Kosten entstehen, erstattet die Pflegeversicherung bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Dies umfasst unter anderem Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto sowie möglichen Verdienstausfall der Pflegeperson. Es empfiehlt sich daher, Belege wie Fahrscheine zu sammeln und bei der Pflegekasse einzureichen. Für die Nutzung des eigenen PKWs können gemäß Bundesreisekostengesetz 20 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden, sodass zumindest die Fahrtkosten teilweise erstattet werden, selbst wenn das Budget für die Pflegevertretung bereits ausgeschöpft sein sollte.
Jährlicher Höchstbetrag für Verhinderungspflege
durch Angehörige1 | durch Professionelle2 | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € |
Pflegegrad 2 | 474 € | 1.612 € |
Pflegegrad 3 | 817,50 € | 1.612 € |
Pflegegrad 4 | 1.092 € | 1.612 € |
Pflegegrad 5 | 1.351,50 € | 1.612 € |
1 Zusätzlich erstattet die Pflegekasse nachgewiesene Aufwendungen (etwa Fahrtkosten oder Verdienstausfall) bis zu einem Betrag von 1.612 Euro im Jahr, beziehungsweise 2.418 Euro bei zusätzlicher Nutzung des Kurzzeitpflege-Budgets.
2 Der Höchstbetrag kann um zusätzliche 806 Euro aus dem Budget für Kurzzeitpflege auf 2.418 Euro aufgestockt werden.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Finanztip-Berechnung (Stand: 29. Dezember 2023)
Zusätzliche Finanzierung durch Kurzzeitpflegebudget
Neben den bereits erwähnten Beträgen besteht die Möglichkeit, zusätzlich bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflegebudget in Anspruch zu nehmen, sofern dieses noch nicht vollständig genutzt wurde. Dieser Betrag wird dann vom verfügbaren Kurzzeitpflegeanspruch abgezogen. In Kombination mit den 1.612 Euro aus dem Budget für Verhinderungspflege kann die Pflegeversicherung somit bis zu 2.418 Euro pro Jahr übernehmen, unabhängig vom Pflegegrad des Betroffenen. Dies umfasst sowohl Leistungen durch professionelle Pflegekräfte als auch Erstattungen für Reisekosten und weitere notwendige Ausgaben bei der Pflege durch nahe Verwandte. Die Entscheidung, zusätzliche Mittel aus dem Kurzzeitpflegebudget zu verwenden, kann im Antrag für die Verhinderungspflege vermerkt werden.
Anpassung des Pflegegeldes
Das Pflegegeld wird während der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege halbiert. Eine Ausnahme bilden der erste und letzte Tag der Ersatzpflege, für die das Pflegegeld in voller Höhe gezahlt wird. Sollte die Vertretung nur für wenige Stunden am Tag erfolgen, bleibt der Anspruch auf das vollständige Pflegegeld bestehen. Auch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden von der Pflegekasse weiterhin übernommen.
Ein Beispiel für die Berechnung des angepassten Pflegegeldes: Angenommen, Du pflegst Deine Mutter, die in Pflegegrad 2 eingestuft ist, und machst für 14 Tage Urlaub. Während Deiner Abwesenheit wird sie von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Normalerweise erhältst Du ein Pflegegeld von 316 Euro pro Monat. Für den ersten und letzten Tag Deines Urlaubs erhältst Du das vollständige Pflegegeld (2/30 von 316 Euro = 21,07 Euro). Für die verbleibenden zwölf Tage wird das Pflegegeld halbiert (12/30 von 158 Euro = 63,20 Euro), was zu einem Gesamtbetrag von 84,27 Euro für die Dauer der Verhinderungspflege führt. Anschließend wird das Pflegegeld wieder in voller Höhe fortgesetzt.