Treppenlifte und Pflegebedürftigkeit: Mehr Mobilität und Lebensqualität im Alter

Einleitung: Warum Mobilität im Alter ein zentrales Thema ist

Die meis­ten Men­schen möch­ten im Alter so lan­ge wie mög­lich in den eige­nen vier Wän­den blei­ben. Eine Umfra­ge zeigt, dass rund 90 % der Senio­rin­nen und Senio­ren am liebs­ten in der ver­trau­ten Woh­nung alt wer­den möch­ten. Damit das gelingt, spielt Mobi­li­tät eine ent­schei­den­de Rol­le – wer sich gut zuhau­se bewe­gen kann, bleibt län­ger selbst­stän­dig und muss sein gelieb­tes Zuhau­se nicht verlassen.

Aller­dings neh­men Kraft und Beweg­lich­keit im Alter oft ab. Trep­pen­stei­gen wird für vie­le Senio­ren zur Her­aus­for­de­rung: Unsi­cher­heit und kör­per­li­che Ein­schrän­kun­gen kön­nen dazu füh­ren, dass man Stu­fen mei­det oder nur noch mit Hil­fe ande­rer bewäl­tigt. Stür­ze auf Trep­pen sind ein gro­ßes Risi­ko – etwa 30 % der über 65-Jäh­ri­gen stür­zen min­des­tens ein­mal pro Jahr, und bei Hoch­be­tag­ten steigt die­ser Anteil wei­ter. Sol­che Stür­ze haben häu­fig ernst­haf­te Fol­gen und kön­nen die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit erhö­hen. Mobi­li­täts­hil­fen wie ein Trep­pen­lift wer­den dar­um zu einem zen­tra­len The­ma: Sie kön­nen hel­fen, Unfäl­le zu ver­mei­den und die Selbst­stän­dig­keit im All­tag zu erhalten.

Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen im Alltag – wie ein Treppenlift helfen kann

Mit stei­gen­dem Pfle­ge­be­darf tre­ten im All­tag oft Ein­schrän­kun­gen der Beweg­lich­keit auf. Vie­le Pfle­ge­be­dürf­ti­ge schaf­fen Trep­pen nicht mehr ohne Unter­stüt­zung. Das hat Fol­gen: Wich­ti­ge Wohn­be­rei­che im obe­ren Stock­werk blei­ben unge­nutzt, oder Betrof­fe­ne zie­hen aus Sicher­heits­grün­den ganz ins Erd­ge­schoss um. In man­chen Fäl­len denkt man sogar über einen Umzug in eine bar­rie­re­freie Woh­nung oder ins Pfle­ge­heim nach, nur weil das Trep­pen­stei­gen zu Hau­se nicht mehr geht. Die­se Ein­schrän­kung kann sehr belas­tend sein – sowohl für die Senio­ren selbst, die an Frei­heit ein­bü­ßen, als auch für Ange­hö­ri­ge, die sich Sor­gen um Sturz­ge­fah­ren machen.

Ein Trep­pen­lift kann hier wir­kungs­voll Abhil­fe schaf­fen. Das moto­ri­sier­te Lift­sys­tem beför­dert die Per­son sicher die Trep­pe hin­auf und hin­un­ter, ohne dass Kraft oder frem­de Hil­fe nötig sind. So kön­nen auch geh­be­hin­der­te oder pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen alle Eta­gen ihres Zuhau­ses wei­ter­hin nut­zen, anstatt das Ober­ge­schoss auf­zu­ge­ben oder umzie­hen zu müs­sen. Dadurch bleibt die gewohn­te Umge­bung erhal­ten – ein gro­ßer see­li­scher Kom­fort. Außer­dem ver­rin­gert ein Trep­pen­lift die Sturz­ge­fahr im Trep­pen­haus erheb­lich, was die Sicher­heit im All­tag deut­lich erhöht. Die Nut­zer füh­len sich wie­der siche­rer in den eige­nen vier Wän­den, und auch Ange­hö­ri­ge sind beru­hig­ter, weil sie wis­sen, dass die Trep­pe kein Risi­ko mehr dar­stellt. Kurz gesagt: Ein Trep­pen­lift ermög­licht mehr Unab­hän­gig­keit und ent­las­tet sowohl die Betrof­fe­nen als auch ihre Fami­li­en im Pflegealltag.

Arten von Treppenliften und ihre Einsatzmöglichkeiten

Trep­pen­lift ist nicht gleich Trep­pen­lift – je nach Bedarf und Wohn­si­tua­ti­on gibt es ver­schie­de­ne Arten von Lif­ten. Die wich­tigs­ten Model­le sind Sitz­lif­te, Platt­form­lif­te und Hub­lif­te (Hebe­lif­te). Im Fol­gen­den stel­len wir die­se Lift­ar­ten und ihre Ein­satz­mög­lich­kei­ten vor.

Sitzlifte

Sitz­lif­te sind die klas­si­sche Trep­pen­lift-Vari­an­te für Pri­vat­haus­hal­te. Hier­bei fährt ein kom­for­ta­bler Sitz auf Schie­nen ent­lang der Trep­pe nach oben oder unten. Sie eig­nen sich für Per­so­nen, die zwar Schwie­rig­kei­ten beim Trep­pen­stei­gen haben, sich aber noch selbst­stän­dig set­zen und auf­ste­hen kön­nen. Sitz­lif­te benö­ti­gen wenig Platz – der Sitz, die Arm­leh­nen und Fuß­stüt­zen las­sen sich oft hoch­klap­pen, sodass der Lift kom­pakt an der Trep­pen­wand parkt und genug Raum zum Gehen bleibt. Mon­ta­ge und Anpas­sung sind nahe­zu an jeder Trep­pe mög­lich, egal ob gera­de oder kur­vig, innen oder außen. Ein­schrän­kun­gen gibt es ledig­lich bei der Trag­kraft: Sitz­lif­te sind nicht für Roll­stuhl­fah­rer geeig­net und haben ein begrenz­tes Gewichts­li­mit. In den meis­ten Fäl­len stel­len sie jedoch die idea­le Lösung für Senio­rin­nen und Senio­ren dar, die sich im Sit­zen sicher die Trep­pen eta­gen­wei­se fort­be­we­gen möchten.

Plattformlifte

Platt­form­lif­te ver­fü­gen über eine ebe­ne, gro­ße Platt­form, auf die man mit einem Roll­stuhl oder Rol­la­tor direkt fah­ren kann. Die­ser Lift­typ ist spe­zi­ell für Men­schen im Roll­stuhl oder mit Geh­hil­fen kon­zi­piert. Anders als beim Sitz­lift gibt es hier kei­nen Stuhl, son­dern eine klapp­ba­re Platt­form, die wäh­rend der Fahrt waa­ge­recht bleibt. Der Roll­stuhl­fah­rer kann somit ohne Umset­zen die Trep­pe über­win­den. Platt­form­lif­te bewe­gen sich ähn­lich wie Sitz­lif­te ent­lang von Schie­nen an der Trep­pe und las­sen sich oft bei Nicht­ge­brauch hoch­klap­pen, damit sie weni­ger Platz weg­neh­men. Ihr Vor­teil ist die hohe Trag­kraft und Bar­rie­re­frei­heit – auch elek­tri­sche Roll­stüh­le oder schwe­re E‑Scooter kön­nen trans­por­tiert wer­den. Aller­dings benö­ti­gen Platt­form­lif­te mehr Platz und eine sta­bi­le Befes­ti­gung an Wand oder Trep­pen­ge­län­der. Sie sind in der Anschaf­fung meist teu­rer als Sitz­lif­te und erfor­dern mit­un­ter bau­li­che Ver­stär­kun­gen, damit die Kon­struk­ti­on sicher hält. Ein­ge­setzt wer­den Platt­form­lif­te sowohl im Innen­be­reich (z. B. bei schma­len mehr­stö­cki­gen Häu­sern) als auch außen, etwa um den Haus­ein­gang roll­stuhl­ge­recht zugäng­lich zu machen.

Hublifte

Hub­lif­te – auch Hebe­lif­te genannt – funk­tio­nie­ren etwas anders: Sie heben die Platt­form senk­recht nach oben, anstatt ihr ent­lang einer Trep­pe zu fol­gen. Man kann sie sich als klei­ne Auf­zü­ge ohne Schacht vor­stel­len. Hub­lif­te kom­men häu­fig im Außen­be­reich zum Ein­satz, zum Bei­spiel um eini­ge weni­ge Stu­fen am Haus­ein­gang oder zur Ter­ras­se zu über­win­den. Ist für eine lan­ge Ram­pe kein Platz, bie­tet ein Hub­lift eine ele­gan­te Lösung, um einen Roll­stuhl oder Rol­la­tor mit­samt Per­son auf das höhe­re Niveau zu heben. Typi­scher­wei­se über­brü­cken Hub­lif­te Höhen von bis zu etwa 1,5 Metern – per­fekt für Ein­gangs­trep­pen oder Hoch­par­terres. Roll­stuhl­fah­rer kön­nen direkt auf die Platt­form fah­ren, und per Knopf­druck fährt der Lift nach oben auf die nächst­hö­he­re Ebe­ne. Vor­teil: Hub­lif­te haben meist eine sehr hohe Trag­fä­hig­keit und kön­nen auch schwe­re elek­tri­sche Roll­stüh­le oder Mobi­li­täts­hil­fen trans­por­tie­ren. Nach­teil: Für den Ein­bau benö­tigt man genug Stell­flä­che nach oben (da der Lift senk­recht fährt) sowie einen fes­ten Unter­grund. Außer­dem sind Hub­lif­te in Anschaf­fung und Betrieb oft kost­spie­li­ger als ein­fa­che Sitz­lif­te. Wenn aber archi­tek­to­nisch kein Trep­pen­lift mit Schie­ne passt, kann ein Hub­lift die Bar­rie­re­frei­heit an schwie­ri­gen Stel­len her­stel­len – zum Bei­spiel auch als Zugang zu einem höher­ge­le­ge­nen Bal­kon oder inner­halb eines Hau­ses mit ver­setz­ten Halbgeschossen.

Hinweise zur Finanzierung: Pflegekassenzuschüsse und Genehmigung

Ein Trep­pen­lift bedeu­tet Lebens­qua­li­tät, ist aber auch eine finan­zi­el­le Inves­ti­ti­on. Die gute Nach­richt: Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen gibt es För­der­mit­tel, ins­be­son­de­re von der Pfle­ge­ver­si­che­rung. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge mit aner­kann­tem Pfle­ge­grad (PG 1–5) kön­nen bei ihrer Pfle­ge­kas­se einen Zuschuss für wohn­um­feld­ver­bes­sern­de Maß­nah­men bean­tra­gen, wozu auch Trep­pen­lif­te zäh­len. Seit 2025 über­nimmt die Pfle­ge­kas­se bis zu 4.180 € pro Per­son für den Ein­bau eines Trep­pen­lifts. Die­ser Zuschuss steht schon ab Pfle­ge­grad 1 zu. Woh­nen also z. B. bei­de Ehe­part­ner mit Pfle­ge­grad im sel­ben Haus­halt, sind ins­ge­samt bis zu 8.360 € För­de­rung mög­lich (je Per­son 4.180 €). In einer Pfle­ge-WG mit meh­re­ren Berech­tig­ten las­sen sich Beträ­ge sogar noch bün­deln – maxi­mal bis etwa 16.000 € Gesamt­zu­schuss für einen Lift sind erreich­bar. Wich­tig zu wis­sen: Die Kos­ten­über­nah­me der Pfle­ge­kas­se muss unbe­dingt vor dem Kauf bean­tragt und bewil­ligt wer­den. Stel­len Sie also recht­zei­tig einen form­lo­sen Antrag bei Ihrer Pfle­ge­kas­se, bevor Sie den Trep­pen­lift bestel­len. In der Regel wird ein Kos­ten­vor­anschlag des Anbie­ters benö­tigt, manch­mal auch eine kur­ze Begrün­dung, war­um der Lift Ihre Pfle­ge zuhau­se erleich­tert. Nach Geneh­mi­gung kön­nen Sie den Lift ein­bau­en las­sen und erhal­ten anschlie­ßend die Zuschuss­zah­lung. Vie­le Trep­pen­lift-Fir­men bie­ten an, bei der Antrag­stel­lung zu hel­fen und bera­ten auch zu wei­te­ren mög­li­chen För­der­pro­gram­men – scheu­en Sie sich also nicht, die­ses Ange­bot zu nutzen.

Neben den Pfle­ge­kas­sen­zu­schüs­sen gibt es wei­te­re Aspek­te der „Geneh­mi­gung“ zu beach­ten, vor allem wenn Sie zur Mie­te woh­nen. In Miet­woh­nun­gen darf ein Trep­pen­lift grund­sätz­lich ein­ge­baut wer­den, aller­dings benö­tigt man die Zustim­mung des Ver­mie­ters. Dank einer Miet­rechts­re­form haben Mie­ter mit Behin­de­rung inzwi­schen einen Rechts­an­spruch auf sol­che bar­rie­re­frei­en Umbau­ten, sofern ein berech­tig­tes Inter­es­se besteht. Das heißt: Wenn Sie auf­grund einer dau­er­haf­ten Mobi­li­täts-ein­schrän­kung auf den Lift ange­wie­sen sind, muss der Ver­mie­ter im Nor­mal­fall zustim­men. Sie soll­ten natür­lich vor­her das Gespräch suchen und eine schrift­li­che Erlaub­nis ein­ho­len. Oft wird ver­ein­bart, dass der Trep­pen­lift beim Aus­zug wie­der ent­fernt und der Ori­gi­nal­zu­stand her­ge­stellt wird – mög­li­che Kos­ten dafür muss man ein­kal­ku­lie­ren. Sind Sie Eigen­tü­mer in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus, soll­ten Sie zudem die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft infor­mie­ren, da ein Lift im Trep­pen­haus eine bau­li­che Ver­än­de­rung dar­stel­len kann, die von der Gemein­schaft geneh­migt wer­den muss. In den eige­nen vier Wän­den (Ein­fa­mi­li­en­haus) hin­ge­gen ent­schei­den Sie frei über den Ein­bau. Tipp: Klä­ren Sie die Geneh­mi­gungs­fra­gen früh­zei­tig, um Ver­zö­ge­run­gen zu ver­mei­den. Mit dem Okay der Pfle­ge­kas­se und des Ver­mie­ters steht einer erfolg­rei­chen Lift-Instal­la­ti­on nichts mehr im Wege.

(Hin­weis: Ehe­ma­li­ge Zuschuss­pro­gram­me, wie etwa der KfW-Zuschuss für Bar­rie­re­frei­heit, sind inzwi­schen aus­ge­lau­fen. Seit Anfang 2025 kön­nen kei­ne neu­en Anträ­ge mehr im KfW-Pro­gramm „Alters­ge­recht Umbau­en – Bar­rie­re­redu­zie­rung“ gestellt wer­den. Statt­des­sen gibt es nur noch zins­güns­ti­ge Kre­di­te, aber kei­ne direk­ten Zuschüs­se mehr. Umso wich­ti­ger ist es, die För­de­rung der Pfle­ge­kas­se zu nut­zen und sich bei Bedarf von Exper­ten bera­ten zu lassen.)

Vorteile eines Treppenlifts: Sicherheit, Selbstständigkeit, Lebensqualität

Ein Trep­pen­lift bie­tet nicht nur Mobi­li­tät, son­dern ver­bes­sert auch in vie­ler­lei Hin­sicht den All­tag. Hier die größ­ten Vor­tei­le für Senio­ren und pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen im Überblick:

  • Sicher­heit: Mit einem Trep­pen­lift las­sen sich Trep­pen­stu­fen ohne Sturz­ri­si­ko über­win­den. Das erheb­lich ver­rin­ger­te Unfall­ri­si­ko auf der Trep­pe sorgt dafür, dass Sie sich zuhau­se wie­der angst­frei bewe­gen kön­nen. Im Ergeb­nis wer­den Stür­ze und Ver­let­zun­gen wirk­sam ver­mie­den – eine enor­me Erleich­te­rung sowohl für die Betrof­fe­nen als auch für ihre Angehörigen.
  • Selbst­stän­dig­keit: Ein Lift ver­schafft Ihnen neue Unab­hän­gig­keit. Din­ge des All­tags – vom Wäsche­holen im Kel­ler bis zum Schla­fen im obe­ren Stock­werk – kön­nen wie­der ohne frem­de Hil­fe erle­digt wer­den. Vie­le Nut­zer berich­ten, dass sie durch den Trep­pen­lift ihr altes Frei­heits­ge­fühl zurück­ge­win­nen: Alle Eta­gen des eige­nen Zuhau­ses sind wie­der zugäng­lich, ohne dass man sich abmü­hen oder stän­dig um Hil­fe bit­ten muss. Dadurch steigt auch das Selbst­wert­ge­fühl, weil man sein Leben wie­der akti­ver und eigen­stän­di­ger gestal­ten kann.
  • Lebens­qua­li­tät: Ins­ge­samt trägt ein Trep­pen­lift zu einer deut­li­chen Stei­ge­rung der Lebens­qua­li­tät bei. Mobi­li­tät bedeu­tet Lebens­freu­de – wenn man sich in den eige­nen vier Wän­den frei bewe­gen kann, bleibt der gewohn­te Tages­ab­lauf erhal­ten. Man kann län­ger im ver­trau­ten Heim woh­nen blei­ben und muss weni­ger Ein­schrän­kun­gen im All­tag hin­neh­men. Stu­di­en und Exper­ten bestä­ti­gen, dass ein Trep­pen­lift die Lebens­qua­li­tät erheb­lich ver­bes­sert, weil Men­schen mit Bewe­gungs­ein­schrän­kun­gen damit ihre häus­li­che Frei­heit und Unab­hän­gig­keit zurück­ge­win­nen. Auch das Gefühl von Sicher­heit und Kom­fort daheim nimmt zu, was sich posi­tiv auf die see­li­sche Gesund­heit aus­wirkt. Kurz: Der Trep­pen­lift schenkt ein Stück Lebens­freu­de und Nor­ma­li­tät zurück – etwas, das gera­de im Alter unbe­zahl­bar ist.

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