Steuererleichterungen für pflegende Angehörige: Was Sie absetzen können
Die Pflege eines Angehörigen bedeutet nicht nur emotionale und körperliche Belastung, sondern häufig auch finanzielle Aufwendungen. Um pflegende Angehörige zu entlasten, sieht der deutsche Staat verschiedene Steuererleichterungen vor. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten Sie steuerlich geltend machen können und wie Sie von diesen Entlastungen profitieren.
Warum Steuererleichterungen für pflegende Angehörige wichtig sind
Pflegende Angehörige übernehmen in Deutschland einen erheblichen Teil der Pflegearbeit. Nach Schätzungen der Bundesregierung werden über 80 % der pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt – oft von Familienmitgliedern. Diese private Pflege spart dem Sozialstaat immense Summen und wird daher steuerlich unterstützt. Steuererleichterungen sollen die finanzielle Last mindern und Anerkennung für die geleistete Arbeit ausdrücken.
Welche Kosten können pflegende Angehörige absetzen?
1️⃣ Pflege-Pauschbetrag
Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause unentgeltlich pflegen, können Sie den Pflege-Pauschbetrag nach § 33b EStG in Anspruch nehmen. Dieser beträgt:
- 600 Euro jährlich bei Pflegegrad 2,
- 1.100 Euro jährlich bei Pflegegrad 3,
- 1.800 Euro jährlich bei Pflegegrad 4 oder 5.
👉 Voraussetzungen:
- Die Pflege muss unentgeltlich erfolgen.
- Die gepflegte Person muss zum Haushalt des Pflegenden gehören oder in dessen Nähe wohnen.
- Es darf keine Pflegevergütung gezahlt werden.
2️⃣ Außergewöhnliche Belastungen
Wenn die tatsächlichen Pflegekosten höher sind, können Sie diese als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen. Dazu zählen:
- Kosten für ambulante Pflegedienste
- Aufwendungen für Pflegehilfsmittel
- Umbaukosten für barrierefreies Wohnen (z. B. Einbau eines Treppenlifts)
Wichtig: Hier müssen Sie Belege einreichen, und es gilt eine zumutbare Eigenbelastung, die sich nach Ihrem Einkommen richtet.
3️⃣ Haushaltsnahe Dienstleistungen
Viele Kosten rund um die Pflege im eigenen Haushalt lassen sich zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG steuerlich absetzen. Hierzu gehören:
- Pflege- und Betreuungsleistungen durch externe Anbieter
- Unterstützung im Haushalt (z. B. Reinigungskraft)
💡 Steuerbonus: Sie können 20 % der Aufwendungen (maximal 4.000 Euro pro Jahr) direkt von der Steuer abziehen.
4️⃣ Fahrtkosten
Fahrtkosten, die im Rahmen der Pflege anfallen (z. B. Fahrten zum Arzt oder zur Apotheke), können Sie ebenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Hierfür können Sie entweder die tatsächlichen Kosten (Tankquittungen) oder eine Kilometerpauschale von derzeit 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen.
So nutzen Sie die Steuererleichterungen optimal
- Sorgfältige Dokumentation: Führen Sie ein Pflegetagebuch und bewahren Sie alle Quittungen, Rechnungen und Verträge auf.
- Steuerberatung nutzen: Gerade bei hohen Pflegekosten lohnt es sich, einen Steuerberater einzuschalten, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
- Anträge rechtzeitig stellen: Der Pflege-Pauschbetrag wird nicht automatisch berücksichtigt – Sie müssen ihn in Ihrer Steuererklärung beantragen.
Häufige Fragen zu Steuererleichterungen für pflegende Angehörige
Muss die gepflegte Person ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis haben?
Nein, es zählt vor allem die unentgeltliche Pflege einer Person mit Pflegegrad 2 oder höher – egal ob es sich um Eltern, Geschwister, Freunde oder Nachbarn handelt.
Können mehrere Angehörige den Pflege-Pauschbetrag beanspruchen?
Nein, der Pauschbetrag kann für eine gepflegte Person immer nur einmal gewährt werden – entweder für eine Person oder aufgeteilt zwischen mehreren Pflegenden.
Gilt der Pflege-Pauschbetrag auch bei stationärer Pflege?
Nein, der Pflege-Pauschbetrag gilt nur bei häuslicher Pflege.
Fazit
Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft. Die steuerlichen Entlastungen sind ein wichtiger Baustein, um diese Aufgabe finanziell tragbarer zu machen. Wer sich frühzeitig informiert und seine Ansprüche nutzt, kann spürbar entlastet werden.