Sieben Fehler beim Widerspruch
Ein Widerspruch mag einfach erscheinen, ist jedoch häufig komplizierter als erwartet. Nach unseren Erfahrungen aus über 4.000 begleiteten Verfahren hat sich gezeigt, dass die folgenden sieben Fehler am häufigsten vorkommen:
- Fristversäumnis
Zahlreiche Widersprüche scheitern einfach daran, dass Betroffene zu spät handeln. Die Frist beginnt am Tag, an dem der schriftliche Bescheid der Kasse zugeht, und beträgt exakt einen Monat – keine vier Wochen. Falls im Schreiben der Pflegekasse keine Frist angegeben ist, gilt die Monatsfrist nicht, und ein Widerspruch kann bis zu einem Jahr später eingereicht werden. Für privat Versicherte gilt keine starre Fristenregelung. - Schriftlicher Widerspruch ist Pflicht
Ein Widerspruch muss stets schriftlich erfolgen – ein Anruf genügt nicht. Er kann allenfalls mündlich vor Ort in der Geschäftsstelle der Kasse zur Niederschrift gemacht werden. Widersprüche per E‑Mail oder Fax können den Empfang unsicher machen. Am zuverlässigsten ist der postalische Weg als Einwurf-Einschreiben. - Fehlende Begründung
Eine ausführliche Begründung ist entscheidend, da sonst oft eine Entscheidung „nach Aktenlage“ erfolgt und der Widerspruch häufig abgelehnt wird. Eine fundierte Begründung minimiert das Risiko einer solchen Entscheidung und steigert die Erfolgsaussichten, da sie einen professionellen Blick auf die Argumente der Pflegekasse ermöglicht. - Übertriebene Emotionen
In vielen Fällen enthalten Widerspruchsbegründungen dramatisierende oder persönlich angreifende Formulierungen. Ein sachlicher, objektiver Ton ohne Angriffe ist wichtiger, um glaubwürdig aufzuzeigen, wo falsche Beurteilungen oder Auslassungen vorliegen. - Unzureichende Vorbereitung
Eine erneute Begutachtung sollte sorgfältig vorbereitet werden. Relevante ärztliche Befunde, eine Checkliste zu den wesentlichen Punkten und, wenn möglich, eine Pflegedokumentation in Form eines Tagebuches erleichtern die Prüfung. Am Begutachtungstag sollte genügend Zeit für das Gespräch eingeplant werden. - Die Gutachter-Problematik
Wenn eine erneute Begutachtung ansteht, hat der Zweitgutachter die Aufgabe, das vorherige Urteil zu bewerten – was oft unangenehm ist, da Gutachter ungern die Arbeit ihrer Kollegen revidieren. Eine überzeugende Widerspruchsbegründung sowie die Begleitung durch einen Pflegeexperten können hier die Chancen erheblich erhöhen. - Juristische Unterstützung fehlt
Im Widerspruchsverfahren besteht keine Anwaltspflicht, jedoch kann ein Anwalt in kritischen Fällen zusätzlichen Druck auf die Pflegekasse ausüben, insbesondere bei niedrigen Punktzahlen oder wenn der Verlust eines Pflegegrades droht. Wichtig ist dabei, dass der Anwalt nicht alleine agiert, sondern durch einen Pflegeexperten unterstützt wird, um eine fundierte pflegefachliche Beurteilung sicherzustellen.
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