Pflegegrad Begutachtung Tipps: 10 Tipps für die Begutachtung durch MDK oder Medicproof

Mit Fami­li­a­ra den rich­ti­gen Pfle­ge­grad bekommen

Das The­ma Pfle­ge­grad und die damit ver­bun­de­ne Pfle­ge­be­gut­ach­tung sind für vie­le Betrof­fe­ne und Ange­hö­ri­ge von gro­ßer Bedeu­tung. Im Rah­men der Pfle­ge­be­gut­ach­tung erfolgt die Pfle­ge­grad Ein­stu­fung, bei der ver­schie­de­ne Lebens­be­rei­che bewer­tet wer­den, um den pas­sen­den Pfle­ge­grad zu ermit­teln. In die­sem Arti­kel erhal­ten Sie prak­ti­sche Tipps und Hin­wei­se, wie Sie sich opti­mal auf die Begut­ach­tung vor­be­rei­ten kön­nen. Auch die Rol­le der Kran­ken­kas­se im Begut­ach­tungs­pro­zess wird erläu­tert, da sie maß­geb­lich an der Antrag­stel­lung und der Koor­di­na­ti­on mit dem Medi­zi­ni­schen Dienst betei­ligt ist.

Hier fin­den Sie die fol­gen­den Tipps, die Ihnen hel­fen, den Begut­ach­tungs­pro­zess opti­mal zu gestalten:

  1. Legen Sie den Ter­min so, dass er in Ihren Zeit­plan passt
  2. Tra­gen Sie alle wich­ti­gen Unter­la­gen sorg­fäl­tig zusammen
  3. Machen Sie sich mit den Begut­ach­tungs­kri­te­ri­en vertraut
  4. Berei­ten Sie die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son auf den Ter­min vor
  5. Star­ten Sie erst, wenn alle da sind
  6. Ach­ten Sie dar­auf, dass alle Kri­te­ri­en abge­fragt werden
  7. Ver­su­chen Sie nicht, den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen zu schützen
  8. Ach­tung bei der Fra­ge nach einer Ver­schlech­te­rung des Zustands
  9. Spre­chen Sie auch allei­ne mit dem Gutachter
  10. Über­prü­fen Sie, ob alle pfle­ge­be­dürf­ti­gen Berei­che bespro­chen wurden

Pflegegrad Begutachtung durch MD oder Medicproof

Nach­dem Sie Ihren Antrag auf Leis­tun­gen gestellt haben, wird die Pfle­ge­ver­si­che­rung ein Gut­ach­ten beauf­tra­gen. Sind Sie gesetz­lich ver­si­chert, ist dafür der Medi­zi­ni­sche Dienst (MD) der Kran­ken­kas­sen zustän­dig. Bei Pri­vat­ver­si­cher­ten über­nimmt das die Fir­ma Medic­pro­of. Der Antrag­stel­ler steht im Mit­tel­punkt der Begut­ach­tung – sei­ne indi­vi­du­el­len Ein­schrän­kun­gen und All­tags­si­tua­tio­nen müs­sen rea­lis­tisch und voll­stän­dig dar­ge­stellt wer­den, um eine kor­rek­te Fest­stel­lung der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit zu ermöglichen.

Die Begut­ach­tung fin­det in der Regel zu Hau­se im gewohn­ten Umfeld des pfle­ge­be­dürf­ti­gen Antrag­stel­lers statt. Dabei wer­den die Pfle­ge­per­son und Ange­hö­ri­ge eng in den Pro­zess ein­ge­bun­den, um alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zu den All­tags­fä­hig­kei­ten, dem Umgang mit krank­heits­be­ding­ten Anfor­de­run­gen und den Erfah­run­gen im Pfle­ge­all­tag zu erfas­sen. Die Ein­schät­zung des Gut­ach­ters erfolgt anhand ver­schie­de­ner Lebens­be­rei­che, wie Mobi­li­tät, kogni­ti­ve und kom­mu­ni­ka­ti­ve Fähig­kei­ten sowie Ver­hal­tens­wei­sen und psy­chi­sche Pro­blem­la­gen. Die­se Berei­che sind ent­schei­dend für die Ein­stu­fung des Pfle­ge­gra­des und die spä­te­re Pfle­ge­grad Einstufung.

Wäh­rend des Begut­ach­tungs­ter­mins prüft der Gut­ach­ter mit­hil­fe eines gesetz­lich defi­nier­ten Kri­te­ri­en­ka­ta­lo­ges, ob und in wel­chem Umfang bei Ihnen eine Pfle­ge­be­dürf­tig­keit besteht. Die Ein­schät­zung erfolgt struk­tu­riert und umfasst alle rele­van­ten All­tags­si­tua­tio­nen. Feh­ler oder eine Ver­harm­lo­sung der tat­säch­li­chen Pro­ble­me kön­nen zu einer fal­schen Ein­stu­fung füh­ren. Klä­ren Sie daher alle Beden­ken und Unsi­cher­hei­ten im Vor­feld und berei­ten Sie sich gemein­sam mit Ihrer Pfle­ge­per­son und Ihren Ange­hö­ri­gen auf den Ter­min vor. Nut­zen Sie Erfah­run­gen, Tricks und Tipps, um den Ablauf zu ver­ste­hen und typi­sche Feh­ler zu vermeiden.

Nach Abschluss der Begut­ach­tung erstellt der Medi­zi­ni­sche Dienst ein Gut­ach­ten, das die Fest­stel­lung und Ein­stu­fung des Pfle­ge­gra­des doku­men­tiert. Im Anschluss erhal­ten Sie als pfle­ge­be­dürf­ti­ger Ver­si­cher­ter einen Bescheid von der Pfle­ge­kas­se, in dem die Ent­schei­dung über die Pfle­ge­leis­tun­gen mit­ge­teilt wird. Soll­te der Bescheid eine Ableh­nung oder eine zu nied­ri­ge Ein­stu­fung ent­hal­ten, kön­nen Sie inner­halb eines Monats Wider­spruch ein­le­gen und ein Wider­spruchs­ver­fah­ren ein­lei­ten. Die ein­zel­nen Schrit­te und Fris­ten soll­ten dabei genau beach­tet wer­den. Bei einer Ver­schlech­te­rung des Gesund­heits­zu­stands ist auch eine Höher­stu­fung des Pfle­ge­gra­des möglich.

Die Orga­ni­sa­ti­on der Pfle­ge­leis­tun­gen und der Anschluss an die Begut­ach­tung sind für eine kon­ti­nu­ier­li­che Ver­sor­gung wich­tig. Pla­nen Sie die Ter­mi­ne sorg­fäl­tig und ach­ten Sie auf die ein­zel­nen Schrit­te im Begut­ach­tungs­pro­zess, um eine rei­bungs­lo­se Unter­stüt­zung zu gewährleisten.

Hier fin­den Sie unse­re Umfra­ge zur Begut­ach­tung durch MDK oder Medic­pro­of.

Übersicht über die Pflegegrade

Die Pfle­ge­gra­de sind das Herz­stück der Pfle­ge­ver­si­che­rung in Deutsch­land und bestim­men, wel­che Leis­tun­gen pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen von der Pfle­ge­kas­se erhal­ten. Sie hel­fen dabei, den indi­vi­du­el­len Pfle­ge­be­darf einer pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son ein­zu­schät­zen und die pas­sen­de Unter­stüt­zung zu gewähr­leis­ten. Ins­ge­samt gibt es fünf Pfle­ge­gra­de, die sich nach dem Grad der Selbst­stän­dig­keit und dem Unter­stüt­zungs­be­darf in der Gestal­tung des All­tags­le­bens unterscheiden:

  • Pfle­ge­grad 1: Hier liegt ein gerin­ger Pfle­ge­be­darf vor. Die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son benö­tigt nur in weni­gen Berei­chen Unter­stüt­zung, kann den All­tag aber größ­ten­teils selbst­stän­dig bewältigen.
  • Pfle­ge­grad 2: Der Pfle­ge­be­darf ist erhöht. Die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son braucht regel­mä­ßig Hil­fe bei der Selbst­ver­sor­gung und bei all­täg­li­chen Aufgaben.
  • Pfle­ge­grad 3: Bei einem hohen Pfle­ge­be­darf ist eine umfas­sen­de Unter­stüt­zung im All­tag not­wen­dig. Die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son ist in vie­len Lebens­be­rei­chen auf Hil­fe angewiesen.
  • Pfle­ge­grad 4: Ein sehr hoher Pfle­ge­be­darf liegt vor. Die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son benö­tigt inten­si­ve Unter­stüt­zung, sowohl bei der Kör­per­pfle­ge als auch bei der Gestal­tung des Alltagslebens.
  • Pfle­ge­grad 5: Hier besteht ein maxi­ma­ler Pfle­ge­be­darf. Die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son ist voll­stän­dig auf Unter­stüt­zung ange­wie­sen und kann den All­tag nicht mehr selbst­stän­dig gestalten.

Jeder Pfle­ge­grad ist mit unter­schied­li­chen Leis­tun­gen der Pfle­ge­kas­se ver­bun­den. Des­halb ist es beson­ders wich­tig, sich gut auf die Begut­ach­tung vor­zu­be­rei­ten, damit der tat­säch­li­che Pfle­ge­be­darf rich­tig ein­ge­schätzt wird. So stel­len Sie sicher, dass die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son und ihre Ange­hö­ri­gen die not­wen­di­ge Unter­stüt­zung und die pas­sen­den Leis­tun­gen erhalten.


Ein kurzer Überblick: Was bedeuten die einzelnen Pflegegrade und wie unterscheiden sie sich?

1. Legen Sie den Termin so, dass er in Ihren Zeitplan passt

Der MD bzw. Medic­pro­of wird Ihnen einen Ter­min für die Begut­ach­tung vor­schla­gen. Haben Sie am Tag der Begut­ach­tung die nöti­ge Ruhe? Bleibt Ihnen vor­her genug Zeit, sich gründ­lich dar­auf vorzubereiten?

Stim­men Sie dem Ter­min­vor­schlag wirk­lich nur dann zu, wenn er Ihnen passt. Der MD oder Medic­pro­of muss Sie bei der Pla­nung mit­ein­be­zie­hen. Kommt Ihnen etwas dazwi­schen, soll­ten Sie den Begut­ach­tungs­ter­min ver­schie­ben. Gehen Sie auf kei­nen Fall unter Zeit­druck oder unvor­be­rei­tet in den Termin.

Gut zu wissen:

Es kommt regel­mä­ßig vor, dass der Gut­ach­ter frü­her oder spä­ter als ver­ein­bart bei Ihnen erscheint. Pla­nen Sie zur Sicher­heit also min­des­tens vier Stun­den ein: zwei Stun­den für den Ter­min und jeweils eine Stun­de davor und danach.

Sie kön­nen einen vor­ge­schla­ge­nen Ter­min übri­gens auch ein- oder sogar zwei­mal ver­schie­ben. Dar­aus ent­ste­hen Ihnen kei­ne Nach­tei­le. Aller­dings sind Sie im Rah­men der gesetz­li­chen Mit­wir­kungs­pflicht dazu ver­pflich­tet, sich bei Ter­min­pla­nung koope­ra­tiv zu zeigen.

2. Tragen Sie alle wichtigen Unterlagen sorgfältig zusammen

Haben Sie alle Unter­la­gen griff­be­reit? Machen Sie Kopien von allem, was wich­tig sein könn­te: medi­zi­ni­sche Doku­men­te, ärzt­li­che Ver­ord­nun­gen, Arzt­be­rich­te und Beschei­ni­gun­gen, Medi­ka­men­ten- und The­ra­pie­plä­ne, Ent­las­sungs­be­rich­te, MRT- oder Rönt­gen­bil­der und alles, was Ihnen sonst noch rele­vant erscheint. Selbst über All­er­gien oder vom Arzt emp­foh­le­ne Ein­rei­bun­gen soll­ten Sie den Gut­ach­ter infor­mie­ren, da die­se den Pfle­ge­auf­wand erhöhen.

Tra­gen Sie auch die Pfle­ge­hilfs­mit­tel für den Gut­ach­ter zusam­men – von der Schna­bel­tas­se über Inkon­ti­nenz­ar­ti­kel bis zum Rol­la­tor. Je genau­er Sie zei­gen, wie Sie pfle­gen bzw. gepflegt wer­den, des­to bes­ser ver­steht der Gut­ach­ter die Situation.

Erstel­len Sie außer­dem Lis­ten: Füh­ren Sie die behan­deln­den Ärz­te auf, die letz­ten Arzt­ter­mi­ne und Behand­lun­gen und die Kon­takt­da­ten aller Pflegekräfte.

Eine sorg­fäl­ti­ge Doku­men­ta­ti­on und voll­stän­di­ge Unter­la­gen­samm­lung hilft, Feh­ler im Begut­ach­tungs­pro­zess zu vermeiden.

3. Machen Sie sich mit den Begutachtungskriterien vertraut

Um den Pfle­ge­grad zu errech­nen, muss der Gut­ach­ter einen gesetz­lich defi­nier­ten Fra­gen­ka­ta­log beant­wor­ten. Je bes­ser Sie die­sen Fra­gen­ka­ta­log ken­nen, des­to geziel­ter kön­nen Sie dem Gut­ach­ter erklä­ren, in wel­chen Berei­chen die Selbst­stän­dig­keit ein­ge­schränkt ist.

Doku­men­tie­ren Sie den Pfle­ge­be­darf mit unse­rem und ermit­teln Sie dann mit unse­rem Pfle­ge­grad­rech­ner, wel­cher Pfle­ge­grad Ihnen wahr­schein­lich zusteht. Notie­ren Sie sich wirk­lich alle Kri­te­ri­en, bei denen die betrof­fe­ne Per­son ein­ge­schränkt ist und hal­ten Sie das Pfle­ge­ta­ge­buch wäh­rend der Begut­ach­tung bereit.

Ver­mei­den Sie dabei unbe­dingt eine Ver­harm­lo­sung der tat­säch­li­chen Ein­schrän­kun­gen oder Pro­ble­me, da dies zu einer fal­schen Ein­stu­fung und damit zu Nach­tei­len bei der finan­zi­el­len Unter­stüt­zung füh­ren kann.

4. Bereiten Sie die pflegebedürftige Person auf den Termin vor

Es ist wich­tig, dass Sie und die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son dem Gut­ach­ter einen glaub­wür­di­gen Ein­druck Ihres Pfle­ge­all­tags ver­mit­teln. Nur dann kann er beur­tei­len, wie selbst­stän­dig der All­tag bewäl­tigt wird.

Rich­ten Sie also sich selbst oder die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son und auch das Wohn­um­feld nicht extra her für die Begut­ach­tung her. Ein Bei­spiel: Möch­te die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son jeden Mor­gen vom Schlaf­an­zug in Tages­klei­dung wech­seln? Dann emp­fan­gen Sie den Gut­ach­ter in Tages­klei­dung. Zei­gen Sie dem Gut­ach­ter ein­fach einen ganz nor­ma­len Tag.

Wich­tig ist auch, dass Sie alle Fra­gen des Gut­ach­ters ehr­lich beant­wor­ten. Auch wenn die Ant­wort beschä­mend oder pein­lich ist. Nur wenn alle Ein­schrän­kun­gen offen ange­spro­chen wer­den, erhal­ten Sie Ihren gerech­ten Pflegegrad.

Oft ver­hält sich die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son wäh­rend der Begut­ach­tung wie in einem Vor­stel­lungs­ge­spräch oder einer Prü­fungs­si­tua­ti­on. Um mög­lichst selbst­stän­dig zu wir­ken, wer­den die letz­ten Kräf­te mobi­li­siert und die Gedan­ken mit aller Kraft sor­tiert. Das soll­ten Sie unbe­dingt vermeiden.

5. Starten Sie erst, wenn alle da sind

Bevor die Begut­ach­tung durch den medi­zi­ni­schen Dienst (MD) oder Medic­pro­of beginnt, ist es ent­schei­dend, dass alle rele­van­ten Per­so­nen anwe­send sind. Dazu zäh­len die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son selbst, die wich­tigs­ten Ange­hö­ri­gen, die Haupt­pfle­ge­per­so­nen und natür­lich der Gut­ach­ter. Nur wenn alle Betei­lig­ten vor Ort sind, kann die Begut­ach­tung umfas­send und kor­rekt durch­ge­führt werden.

Die Anwe­sen­heit aller sorgt dafür, dass kei­ne wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen ver­lo­ren gehen und die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son wäh­rend des gesam­ten Begut­ach­tungs­ter­mins best­mög­lich unter­stützt wird. Gera­de Ange­hö­ri­ge und Pfle­ge­per­so­nen kön­nen wert­vol­le Hin­wei­se geben, die dem Gut­ach­ter hel­fen, den tat­säch­li­chen Pfle­ge­be­darf rea­lis­tisch ein­zu­schät­zen. So wird sicher­ge­stellt, dass die Begut­ach­tung durch den medi­zi­ni­schen Dienst auf einer voll­stän­di­gen Infor­ma­ti­ons­ba­sis erfolgt und die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son die Leis­tun­gen erhält, die ihr zustehen.


5. Starten Sie erst, wenn alle da sind

Auch wenn der Gut­ach­ter viel frü­her als ver­ein­bart kommt: Begin­nen Sie wirk­lich erst, wenn alle Betei­lig­ten anwe­send sind. Sät­ze wie “Wir kön­nen ja schon mal anfan­gen” gilt es zu ver­mei­den. Die bes­ten Chan­cen haben Sie, wenn alle wich­ti­gen Per­so­nen vor Ort und gut vor­be­rei­tet sind. Wer auf jeden Fall die gan­ze Zeit dabei sein soll­te, sind die Haupt­pfle­ge­kraft und die wich­tigs­te Ver­trau­ens­per­son: Las­sen Sie den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen nie allein mit dem Gutachter.

6. Achten Sie darauf, dass alle Kriterien abgefragt werden

In der Regel dau­ert eine Begut­ach­tung höchs­tens eine Stun­de. Um alle 64 gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Begut­ach­tungs­kri­te­ri­en abzu­fra­gen, bräuch­te der Gut­ach­ter jedoch deut­lich mehr Zeit. Anstatt die Fra­gen zu stel­len, beant­wor­tet er sie dar­um oft aus sei­ner Wahr­neh­mung her­aus. Oder er stellt Sug­ges­tiv­fra­gen wie “Und das mit dem Toi­let­ten­gang in der Nacht klappt doch auch noch, oder?”. In bei­den Fäl­len kann es trotz der Erfah­rung des Gut­ach­ters zu fal­schen Ein­schät­zun­gen kommen.

Eine voll­stän­di­ge Abfra­ge aller Kri­te­ri­en ist ent­schei­dend, um eine kor­rek­te Ein­schät­zung des Pfle­ge­be­darfs und damit des Pfle­ge­grads zu gewährleisten.

Unsere Empfehlung:

Ver­schaf­fen Sie sich vor dem Ter­min mit­hil­fe unse­res Pfle­ge­ta­ge­buchs einen Über­blick, an wel­chen Stel­len die Selbst­stän­dig­keit ein­ge­schränkt ist. Bei der Begut­ach­tung kön­nen Sie dann gedank­lich abha­ken, ob alles ange­spro­chen wurde.

7. Versuchen Sie nicht, den Pflegebedürftigen zu schützen

Häu­fig möch­te der Gut­ach­ter bestimm­te pfle­ge­ri­sche Hand­lun­gen sehen, wie zum Bei­spiel den Gang zur Toi­let­te oder das Auf­ste­hen aus dem Bett. Dabei beur­teilt der Gut­ach­ter gezielt die Fähig­kei­ten der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son in All­tags­si­tua­tio­nen, um den tat­säch­li­chen Pfle­ge­be­darf rea­lis­tisch ein­zu­schät­zen. Oder er stellt sehr anspruchs­vol­le Fra­gen, um die geis­ti­gen Fähig­kei­ten der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son zu testen.

Aus Ihrem pfle­ge­ri­schen All­tag sind Sie es gewohnt, die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son vor Über­for­de­run­gen, Über­las­tun­gen und pein­li­chen Momen­ten zu schüt­zen. Geben Sie dem Gut­ach­ter die Mög­lich­keit, sich einen rea­lis­ti­schen Ein­druck zu ver­schaf­fen. Auch wenn dadurch unan­ge­neh­me Situa­tio­nen ent­ste­hen. Nur wenn die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son durch die gefor­der­ten Hand­lun­gen gefähr­det wird, soll­ten Sie einschreiten.

8. Achtung bei der Frage nach einer Verschlechterung des Zustands

Eine Stan­dard­fra­ge wäh­rend der Begut­ach­tung: Hat sich der Zustand der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son in letz­ter Zeit oder seit der letz­ten Begut­ach­tung ver­schlech­tert? Da man dem Gut­ach­ter ver­mit­teln möch­te, dass die pfle­ge­ri­sche Situa­ti­on schwie­rig ist und man finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bei der Pfle­ge benö­tigt, wird die Fra­ge oft intui­tiv mit “Ja” beant­wor­tet. Doch Ach­tung: Ist der Zustand der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son tat­säch­lich schlech­ter gewor­den? Ant­wor­ten Sie nur mit “Ja”, wenn es auch so ist. Erläu­tern Sie ganz genau, was sich ver­än­dert hat.

War­um ist das so wich­tig? Ganz ein­fach: Bewil­lig­te Leis­tun­gen ste­hen Ihnen ab dem Tag zu, an dem Sie den Antrag gestellt haben oder die Vor­aus­set­zun­gen für den ent­spre­chen­den Pfle­ge­grad erfüllt waren. Hat sich der Gesund­heits­zu­stand der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son in den Wochen oder Mona­ten vor der Begut­ach­tung jedoch ver­schlech­tert, lehnt die Pfle­ge­ver­si­che­rung genau die­sen rück­wir­ken­den Anspruch oft ab. Schließ­lich ging es der Per­son zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung noch bes­ser. Eine fal­sche Anga­be zur Ver­schlech­te­rung kann zur fol­ge haben, dass Ansprü­che abge­lehnt oder Leis­tun­gen zurück­ge­for­dert werden.

9. Sprechen Sie auch alleine mit dem Gutachter

Als Haupt­pfle­ge­per­son haben Sie die Mög­lich­keit, mit dem Gut­ach­ter unter vier Augen zu spre­chen. For­dern Sie die­ses Gespräch ein und kor­ri­gie­ren Sie, wenn nötig, die Ein­drü­cke des Gut­ach­ters. Eine offe­ne und trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Gut­ach­tern ist beson­ders wich­tig, um die eige­nen Bedürf­nis­se, Ein­schrän­kun­gen und Beein­träch­ti­gun­gen klar dar­zu­stel­len und so eine ange­mes­se­ne Ein­stu­fung zu gewährleisten.

Unan­ge­neh­me The­men wie Inkon­ti­nenz wer­den im Bei­sein des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen häu­fig nur sehr kurz bespro­chen. Nut­zen Sie das Gespräch unter vier Augen dafür, die­se The­men klar anzusprechen.

Auch bei Demenz­pa­ti­en­ten kann es pas­sie­ren, dass der Gut­ach­ter einen fal­schen Ein­druck bekommt. Die Betrof­fe­nen neh­men die eige­nen Fähig­kei­ten oft ver­zerrt wahr. Kor­ri­gie­ren Sie die Selbst­ein­schät­zung der pfle­ge­be­dür­fi­gen Per­son im direk­ten Gespräch mit dem Gutachter.

10. Überprüfen Sie, ob alle pflegebedürftigen Bereiche besprochen wurden

Wer­fen Sie noch ein­mal einen Blick auf Ihren Notiz­zet­tel, bevor sich der Gut­ach­ter ver­ab­schie­det. Kamen alle Berei­che zur Spra­che? Wenn eine der Ein­schrän­kun­gen nicht expli­zit bespro­chen wur­de, soll­ten Sie den Gut­ach­ter kon­kret dar­auf hin­wei­sen. Stel­len Sie sicher, dass der Gut­ach­ter jede Ein­schrän­kung erkannt hat.

Selbstauskunftsbogen: So füllen Sie ihn richtig aus

Der Selbst­aus­kunfts­bo­gen ist ein zen­tra­les Ele­ment der Begut­ach­tung durch den medi­zi­ni­schen Dienst (MD). Mit die­sem For­mu­lar wer­den wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son und ihren indi­vi­du­el­len Pfle­ge­be­darf erfasst. Damit der Gut­ach­ter ein mög­lichst genau­es Bild erhält, soll­ten Sie beim Aus­fül­len des Bogens eini­ge Tipps beachten:

  • Lesen Sie den Selbst­aus­kunfts­bo­gen auf­merk­sam durch, bevor Sie mit dem Aus­fül­len begin­nen. So ver­mei­den Sie Miss­ver­ständ­nis­se und kön­nen gezielt auf alle Fra­gen eingehen.
  • Fül­len Sie den Bogen ehr­lich und voll­stän­dig aus. Beschrei­ben Sie den All­tag der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son so rea­lis­tisch wie mög­lich und ver­schwei­gen Sie kei­ne Einschränkungen.
  • Geben Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen an, die den Pfle­ge­be­darf betref­fen – dazu gehö­ren auch schein­bar klei­ne Details, die den All­tag erschweren.
  • Ver­wen­den Sie eine kla­re und ver­ständ­li­che Spra­che, damit der Gut­ach­ter die Anga­ben pro­blem­los nach­voll­zie­hen kann.
  • Holen Sie sich Unter­stüt­zung von Ange­hö­ri­gen oder Pfle­ge­per­so­nen, wenn Sie unsi­cher sind oder Hil­fe beim Aus­fül­len benö­ti­gen. Oft fal­len ande­ren wich­ti­ge Aspek­te auf, die Sie selbst viel­leicht über­se­hen hätten.
  • Über­prü­fen Sie den aus­ge­füll­ten Bogen sorg­fäl­tig, bevor Sie ihn abschi­cken. So stel­len Sie sicher, dass kei­ne wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen fehlen.

Ein sorg­fäl­tig aus­ge­füll­ter Selbst­aus­kunfts­bo­gen ist die Grund­la­ge für eine fai­re und umfas­sen­de Begut­ach­tung durch den medi­zi­ni­schen Dienst. Er trägt dazu bei, dass der tat­säch­li­che Pfle­ge­be­darf erkannt und die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son die pas­sen­de Unter­stüt­zung erhält.

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