Pflegegrad 3: Voraussetzungen, Leistungen und Beantragung
Pflegegrad 3 beschreibt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und ist eine der höheren Stufen der Pflegebedürftigkeit. Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen regelmäßig umfangreiche Unterstützung im Alltag, sei es durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Voraussetzungen für Pflegegrad 3, welche Leistungen zur Verfügung stehen und wie Sie den Antrag stellen können.
1. Was ist Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 ist die dritte von fünf Pflegegradstufen, die im Rahmen der Pflegeversicherung seit 2017 eingeführt wurden. Personen mit Pflegegrad 3 benötigen tägliche Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen und oft auch eine intensive Pflege. Betroffene sind in ihrer Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt und benötigen Unterstützung bei grundlegenden Aufgaben wie der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Die Einstufung in Pflegegrad 3 erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere Gutachter. Dabei wird die Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen bewertet:
- Mobilität: Bewegungsfähigkeit und Lageveränderungen.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung und Kommunikationsfähigkeit.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Auffälligkeiten, die regelmäßige Unterstützung erfordern.
- Selbstversorgung: Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden und Essen.
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Hilfestellung bei Medikamenten und Therapien.
- Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte: Teilhabe am sozialen Leben und Freizeitgestaltung.
Für Pflegegrad 3 ist eine Punktzahl zwischen 47,5 und unter 70 erforderlich.
2. Leistungen bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können auf eine Vielzahl von Leistungen der Pflegeversicherung zugreifen. Diese Leistungen sollen die pflegebedürftige Person und deren Angehörige im Alltag unterstützen und entlasten:
- Pflegegeld: Wer die Pflege zu Hause durch Angehörige organisiert, erhält ein monatliches Pflegegeld von 545 Euro.
- Pflegesachleistungen: Bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes stehen bis zu 1.363 Euro monatlich zur Verfügung, die direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden.
- Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, der für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann, wie etwa Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen.
- Verhinderungspflege: Wenn die Hauptpflegeperson, z. B. ein Angehöriger, eine Auszeit benötigt, können bis zu 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege genutzt werden. Diese Summe kann durch Kurzzeitpflege aufgestockt werden.
- Kurzzeitpflege: Für eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, stellt die Pflegeversicherung bis zu 1.774 Euro jährlich bereit.
- Tages- und Nachtpflege: Für pflegebedürftige Personen, die tagsüber oder nachts eine intensivere Betreuung benötigen, können teilstationäre Pflegeangebote genutzt werden. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, ohne das Pflegegeld zu kürzen.
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro monatlich stehen für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen zur Verfügung.
- Wohnraumanpassung: Für bauliche Anpassungen, die die Selbstständigkeit fördern, wie den Einbau eines Treppenlifts oder einer barrierefreien Dusche, stellt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme bereit.
- Hausnotruf: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Einrichtung eines Hausnotrufsystems, das pflegebedürftigen Personen zusätzliche Sicherheit im Alltag bietet.
3. Pflegegrad 3 beantragen
Der Antrag auf Pflegegrad 3 kann direkt bei der Pflegekasse des Betroffenen gestellt werden. Hier sind die wichtigsten Schritte:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen: Kontaktieren Sie die Pflegekasse und stellen Sie einen formlosen Antrag auf Pflegegrad. Die Pflegekasse sendet Ihnen dann die notwendigen Formulare zu.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht den Antragsteller in seiner häuslichen Umgebung, um den Pflegebedarf festzustellen. Die Begutachtung dient der Einstufung in einen der Pflegegrade.
- Pflegegrad-Bescheid: Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid von der Pflegekasse, der den Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen bestätigt.
- Widerspruch bei Ablehnung oder falscher Einstufung: Sollte der Antrag abgelehnt oder ein anderer Pflegegrad als erwartet vergeben werden, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.
4. Pflegegrad 3 im Alltag optimal nutzen
Die Leistungen von Pflegegrad 3 können Betroffenen und ihren Angehörigen eine erhebliche Erleichterung im Pflegealltag bieten. Hier einige Tipps, wie Sie die Ansprüche optimal nutzen können:
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren: Es besteht die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel zu kombinieren, wenn ein Teil der Pflege durch Angehörige und ein Teil durch professionelle Pflegedienste erfolgt. Die Pflegekasse passt das Pflegegeld anteilig an.
- Entlastungsbetrag für Unterstützung im Haushalt nutzen: Der Entlastungsbetrag von 125 Euro kann für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden, die pflegende Angehörige entlasten und den Pflegebedürftigen unterstützen.
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren: Um Angehörige zu entlasten, können die Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombiniert werden. So kann eine Auszeit von der Pflege organisiert werden, ohne dass die Qualität der Betreuung leidet.
- Wohnraumanpassung und Pflegehilfsmittel nutzen: Die Wohnraumanpassung kann den Alltag für Pflegebedürftige erheblich erleichtern. Prüfen Sie, welche baulichen Anpassungen notwendig sein könnten, um Sicherheit und Mobilität zu fördern, und nutzen Sie monatlich verfügbare Pflegehilfsmittel.
- Tages- und Nachtpflege-Angebote wahrnehmen: Wenn die häusliche Pflege nicht rund um die Uhr gewährleistet werden kann, bieten Tages- und Nachtpflegeangebote eine wertvolle Unterstützung und geben Pflegebedürftigen die Möglichkeit, soziale Kontakte zu pflegen.
5. Pflegeberatung: Hilfe und Unterstützung für Angehörige
Menschen mit Pflegegrad 3 und deren Angehörige haben Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung durch die Pflegekasse. Diese Beratung bietet wertvolle Unterstützung zur Organisation der Pflege und Informationen über die verfügbaren Leistungen. Pflegeberater können zudem helfen, individuelle Lösungen zu finden und über rechtliche Ansprüche aufklären.
6. Pflegegrad 3: Auf Prävention setzen
Auch bei Pflegegrad 3 können präventive Maßnahmen dazu beitragen, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person möglichst lange zu erhalten. Die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Entlastungsangeboten, der Einsatz von Pflegehilfsmitteln und eine angepasste Wohnumgebung tragen dazu bei, den Alltag leichter und sicherer zu gestalten.
Fazit
Pflegegrad 3 bietet umfangreiche Unterstützung für Menschen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ihre Angehörigen. Mit Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Tagespflege stellt die Pflegeversicherung eine Vielzahl von Hilfen bereit, die den Alltag erleichtern und die Lebensqualität fördern. Indem Sie alle zur Verfügung stehenden Leistungen optimal nutzen, können Sie die Pflege bestmöglich gestalten und die Selbstständigkeit Ihrer Angehörigen langfristig unterstützen.