Pflegegrad 2: Voraussetzungen, Leistungen und Beantragung

Pfle­ge­grad 2 ist die zwei­te Stu­fe der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit und beschreibt eine „erheb­li­che Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit.“ Men­schen mit Pfle­ge­grad 2 benö­ti­gen regel­mä­ßig Unter­stüt­zung im All­tag, bewäl­ti­gen jedoch noch vie­le Auf­ga­ben eigen­stän­dig. In die­sem Blog­bei­trag erfah­ren Sie alles über die Vor­aus­set­zun­gen für Pfle­ge­grad 2, wel­che Leis­tun­gen Sie in Anspruch neh­men kön­nen und wie Sie den Pfle­ge­grad erfolg­reich beantragen.

1. Was ist Pflegegrad 2?

Pfle­ge­grad 2 ist die ers­te Stu­fe der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, bei der eine regel­mä­ßi­ge, aber noch nicht inten­si­ve Pfle­ge not­wen­dig ist. Per­so­nen mit Pfle­ge­grad 2 haben eine erheb­li­che Beein­träch­ti­gung ihrer Selbst­stän­dig­keit und benö­ti­gen Unter­stüt­zung bei all­täg­li­chen Auf­ga­ben wie der Kör­per­pfle­ge, der Mobi­li­tät oder dem Anziehen.

Pfle­ge­grad 2 wird durch den Medi­zi­ni­schen Dienst (MD) oder ande­re unab­hän­gi­ge Gut­ach­ter im Rah­men eines Punk­te­sys­tems fest­ge­stellt. Dabei wer­den die Fähig­kei­ten und Ein­schrän­kun­gen des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen in sechs Berei­chen bewertet:

  1. Mobi­li­tät: Bewe­gungs­fä­hig­keit und kör­per­li­che Mobilität.
  2. Kogni­ti­ve und kom­mu­ni­ka­ti­ve Fähig­kei­ten: Ori­en­tie­rungs- und Kommunikationsfähigkeit.
  3. Ver­hal­tens­wei­sen und psy­chi­sche Pro­blem­la­gen: Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten und psy­chi­sche Einschränkungen.
  4. Selbst­ver­sor­gung: Unter­stüt­zung bei der Kör­per­pfle­ge, beim Anzie­hen, Essen und Trinken.
  5. Umgang mit krank­heits­be­ding­ten Anfor­de­run­gen: Umgang mit Medi­ka­men­ten und Therapien.
  6. Gestal­tung des All­tags­le­bens und sozia­ler Kon­tak­te: Fähig­keit zur Teil­ha­be am sozia­len Leben.

Ein Pfle­ge­grad 2 wird ver­ge­ben, wenn im Gut­ach­ten eine Punkt­zahl zwi­schen 27 und unter 47,5 erreicht wird.

2. Leistungen bei Pflegegrad 2

Mit Pfle­ge­grad 2 erhal­ten Betrof­fe­ne Zugang zu zahl­rei­chen Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung, die sie finan­zi­ell und prak­tisch unterstützen:

  • Pfle­ge­geld: Wenn die Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen zu Hau­se über­nom­men wird, steht ein monat­li­ches Pfle­ge­geld von 316 Euro zur Verfügung.
  • Pfle­ge­sach­leis­tun­gen: Bei Unter­stüt­zung durch einen ambu­lan­ten Pfle­ge­dienst kön­nen monat­lich bis zu 724 Euro für pro­fes­sio­nel­le Pfle­ge in Anspruch genom­men werden.
  • Ent­las­tungs­be­trag: Monat­lich 125 Euro ste­hen für Betreu­ungs- und Ent­las­tungs­leis­tun­gen zur Ver­fü­gung, wie etwa Haus­halts­hil­fen oder Alltagsbegleiter.
  • Ver­hin­de­rungs­pfle­ge: Bei Urlaub oder Krank­heit der pfle­gen­den Per­son kön­nen jähr­lich bis zu 1.612 Euro für eine Ersatz­pfle­ge­per­son genutzt wer­den. Die­ses Bud­get kann zusätz­lich durch die Kurz­zeit­pfle­ge erhöht werden.
  • Kurz­zeit­pfle­ge: Für eine vor­über­ge­hen­de Unter­brin­gung in einer Pfle­ge­ein­rich­tung, z. B. nach einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt, ste­hen jähr­lich bis zu 1.774 Euro zur Verfügung.
  • Tages- und Nacht­pfle­ge: Bei Pfle­ge­grad 2 kön­nen teil­sta­tio­nä­re Pfle­ge­an­ge­bo­te wie Tages- und Nacht­pfle­ge in Anspruch genom­men wer­den, die von der Pfle­ge­ver­si­che­rung bezu­schusst werden.
  • Pfle­ge­hilfs­mit­tel zum Ver­brauch: Bis zu 40 Euro monat­lich ste­hen für Pfle­ge­hilfs­mit­tel wie Hand­schu­he, Des­in­fek­ti­ons­mit­tel und Bett­ein­la­gen bereit.
  • Wohn­raum­an­pas­sung: Für Maß­nah­men zur Anpas­sung des Wohn­raums, wie Trep­pen­lif­te oder roll­stuhl­ge­rech­te Bäder, kön­nen bis zu 4.000 Euro pro Maß­nah­me bean­tragt werden.
  • Haus­not­ruf: Die Pfle­ge­kas­se über­nimmt die Kos­ten für einen Haus­not­ruf, der bei Not­fäl­len schnell Hil­fe orga­ni­sie­ren kann.

3. So beantragen Sie Pflegegrad 2

Der Antrag auf Pfle­ge­grad 2 kann unkom­pli­ziert direkt bei der Pfle­ge­kas­se gestellt wer­den. Hier sind die Schrit­te für eine erfolg­rei­che Beantragung:

  1. Antrag­stel­lung bei der Pfle­ge­kas­se: Kon­tak­tie­ren Sie die Pfle­ge­kas­se des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und stel­len Sie den Antrag schrift­lich oder tele­fo­nisch. Die Pfle­ge­kas­se sen­det Ihnen dann die erfor­der­li­chen For­mu­la­re zu.
  2. Begut­ach­tung durch den Medi­zi­ni­schen Dienst: Nach der Antrag­stel­lung beauf­tragt die Pfle­ge­kas­se den Medi­zi­ni­schen Dienst oder ande­re Gut­ach­ter, die eine Begut­ach­tung durch­füh­ren. Ein Gut­ach­ter besucht den Antrag­stel­ler zu Hau­se oder in der Pfle­ge­ein­rich­tung, um den Pfle­ge­be­darf zu bewerten.
  3. Bescheid der Pfle­ge­kas­se: Die Pfle­ge­kas­se teilt Ihnen das Ergeb­nis der Begut­ach­tung mit. In dem Bescheid erfah­ren Sie, ob der Antrag auf Pfle­ge­grad 2 geneh­migt wur­de und wel­che Leis­tun­gen zur Ver­fü­gung stehen.
  4. Wider­spruch bei Ableh­nung: Falls der Antrag abge­lehnt oder ein ande­rer Pfle­ge­grad als erwar­tet zuge­wie­sen wird, kön­nen Sie Wider­spruch ein­le­gen. Dazu muss ein schrift­li­cher Wider­spruch inner­halb eines Monats nach Erhalt des Bescheids ein­ge­reicht werden.

4. Pflegegrad 2 im Alltag: Tipps zur optimalen Nutzung der Leistungen

Für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und ihre Ange­hö­ri­gen gibt es zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten, die Leis­tun­gen des Pfle­ge­grads 2 opti­mal im All­tag ein­zu­set­zen. Hier eini­ge hilf­rei­che Tipps:

  • Pfle­ge­geld und Pfle­ge­sach­leis­tun­gen kom­bi­nie­ren: Pfle­ge­be­dürf­ti­ge kön­nen Pfle­ge­geld und Pfle­ge­sach­leis­tun­gen fle­xi­bel kom­bi­nie­ren. Bei­spiels­wei­se kön­nen Ange­hö­ri­ge einen Teil der Pfle­ge über­neh­men und ergän­zend auf die Hil­fe eines ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­tes zurück­grei­fen. Die Pfle­ge­kas­se passt das Pfle­ge­geld antei­lig an.
  • Ent­las­tungs­be­trag für haus­halts­na­he Unter­stüt­zung nut­zen: Der Ent­las­tungs­be­trag von 125 Euro kann für All­tags­un­ter­stüt­zung wie Putz­hil­fen oder Betreu­ung genutzt wer­den. Beson­ders für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge stellt die­se Leis­tung eine wich­ti­ge Ent­las­tung dar.
  • Ver­hin­de­rungs­pfle­ge und Kurz­zeit­pfle­ge kom­bi­nie­ren: Nut­zen Sie die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge, wenn die Haupt­pfle­ge­per­son eine Pau­se benö­tigt. Die Leis­tun­gen der Kurz­zeit­pfle­ge kön­nen zudem als zusätz­li­che Ent­las­tung in Anspruch genom­men werden.
  • Wohn­raum­an­pas­sung pla­nen: Die Pfle­ge­kas­se gewährt Zuschüs­se für Wohn­raum­an­pas­sun­gen, die den All­tag für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge erleich­tern. Prü­fen Sie, ob Umbau­ten wie ein Trep­pen­lift oder eine bar­rie­re­freie Dusche not­wen­dig sind, um die Mobi­li­tät und Sicher­heit in der Woh­nung zu erhöhen.
  • Tages- und Nacht­pfle­ge­an­ge­bo­te nut­zen: Die­se teil­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­an­ge­bo­te bie­ten eine gute Mög­lich­keit, Pfle­ge­be­dürf­ti­gen sozia­le Kon­tak­te und Betreu­ung außer­halb der Woh­nung zu ermög­li­chen und gleich­zei­tig pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge zu entlasten.

5. Pflegeberatung: Wertvolle Unterstützung für Angehörige

Men­schen mit Pfle­ge­grad 2 und deren Ange­hö­ri­ge haben Anspruch auf eine kos­ten­freie Pfle­ge­be­ra­tung durch die Pfle­ge­kas­se. Die­se Bera­tung kann eine wert­vol­le Unter­stüt­zung sein, um die Pfle­ge zu orga­ni­sie­ren, Infor­ma­tio­nen zu Leis­tun­gen zu erhal­ten und Hil­fe bei der Aus­wahl von Pfle­ge- und Ent­las­tungs­an­ge­bo­ten zu bekom­men. Ein Pfle­ge­be­ra­ter kann zudem über recht­li­che Ansprü­che auf­klä­ren und hel­fen, indi­vi­du­el­le Lösun­gen für den All­tag zu finden.

6. Pflegegrad 2 als präventive Maßnahme

Pfle­ge­grad 2 ist auch eine Chan­ce, prä­ven­ti­ve Maß­nah­men zu nut­zen, um die Selbst­stän­dig­keit des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen zu erhal­ten und eine höhe­re Pfle­ge­be­dürf­tig­keit mög­lichst lan­ge zu ver­hin­dern. Regel­mä­ßi­ge Betreu­ung, geeig­ne­te Pfle­ge­hilfs­mit­tel und eine bar­rie­re­freie Wohn­um­ge­bung tra­gen dazu bei, dass Pfle­ge­be­dürf­ti­ge ein selbst­be­stimm­tes Leben füh­ren können.

Fazit

Pfle­ge­grad 2 bie­tet eine Viel­zahl von Leis­tun­gen, die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und ihren Ange­hö­ri­gen das Leben erleich­tern und sie finan­zi­ell ent­las­ten kön­nen. Von monat­li­chem Pfle­ge­geld über Pfle­ge­sach­leis­tun­gen bis hin zur Ver­hin­de­rungs­pfle­ge: Die Pfle­ge­ver­si­che­rung stellt umfas­sen­de Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten bereit, die den All­tag ver­bes­sern und die Selbst­stän­dig­keit för­dern. Wer alle Ansprü­che kennt und nutzt, kann die best­mög­li­che Ver­sor­gung sicher­stel­len und die Lebens­qua­li­tät lang­fris­tig erhöhen.

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