Pflege im Koalitionsvertrag 2025 – Was die Bundesregierung plant
Im Koalitionsvertrag 2025 der neuen Bundesregierung (CDU, CSU und SPD) – Titel „Verantwortung für Deutschland“ – hat die Koalition umfassende Reformen im Bereich Pflege vereinbart. Damit reagiert sie auf dringende Herausforderungen: Pflegekräfte fühlen sich überlastet und unterbezahlt, Pflegebedürftige und Angehörige kämpfen mit steigenden Kosten und zu wenig Angeboten. Ziel der Koalition ist eine nachhaltige, bezahlbare und bedarfsgerechte pflegerische Versorgung in ganz Deutschland. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten geplanten Maßnahmen und Reformvorhaben für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörige, die Finanzierung der Pflege sowie Digitalisierung und Innovation in der Pflege zusammen – anhand der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag 2025.
Große Pflegereform: Mehr ambulante Pflege und nachhaltige Finanzierung
Die Koalition kündigt eine „große Pflegereform“ an, um die Pflegeversicherung zukunftsfähig zu machen und strukturell wie finanziell neu aufzustellen. Die Regierungsparteien betrachten die Bewältigung der wachsenden Pflege-Herausforderungen als „Generationenaufgabe“, der man mit einem Mix aus kurz‑, mittel- und langfristigen Maßnahmen begegnen müsse. Im Zentrum steht eine Neuordnung der Pflegeversicherungs-Leistungen: Diese sollen „gebündelt, vereinfacht und stärker auf die tatsächlichen Bedürfnisse ausgerichtet“ werden. Besonders betont wird die Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege gegenüber der stationären Versorgung. Zugleich sollen Pflegebedürftige und Familien Leistungen leichter und unbürokratischer in Anspruch nehmen können. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Ziele der Reform sind, die nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung zu sichern sowie eine Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege. Ferner wollen wir damit gewährleisten, dass Leistungen der Pflegeversicherung von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einfach und bürokratiearm in Anspruch genommen werden können.“
Zur Vorbereitung der Reform setzt die Regierung eine Bund-Länder-Kommission auf Ministerebene ein, die bis Ende 2025 konkrete Vorschläge erarbeiten soll. Diese Arbeitsgruppe soll insbesondere folgende Punkte prüfen:
- Leistungsumfang und ‑arten: Welche Pflegeleistungen bietet die Versicherung und wie können sie differenziert werden?
- Leistungen bündeln und fokussieren: Möglichkeiten, die Vielzahl der Leistungen übersichtlicher zu gestalten und auf den Bedarf auszurichten.
- Pflegende Angehörige stärken: Unterstützung von Familien, die zuhause pflegen (siehe auch nächsten Abschnitt).
- Akutpflege-Angebote: Aufbau von Hilfsangeboten für akute Pflegesituationen, z. B. wenn Angehörige kurzfristig ausfallen.
- Sektorenübergreifende Versorgung: Bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Pflege; erfolgreiche Modellprojekte wie „stambulant“ (Mischformen aus stationär und ambulant) in die Regelversorgung überführen.
- Anreize zur Vorsorge: Förderung der privaten Altersvorsorge für Pflege, damit mehr Menschen finanziell vorsorgen.
- Nachhaltigkeit der Finanzierung: Einführung von Nachhaltigkeitsfaktoren (etwa eine Karenzzeit in der Leistungsinanspruchnahme) zur finanziellen Stabilisierung.
- Versicherungsfremde Leistungen verorten: Überprüfung, ob versicherungsfremde Ausgaben der Pflegeversicherung – etwa die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige oder die Umlage zur Finanzierung der Pflegeausbildung – anders finanziert werden sollten.
- Eigenanteile begrenzen: Maßnahmen, um die pflegebedingten Eigenanteile (Zuzahlungen der Pflegebedürftigen, v. a. im Pflegeheim) zu deckeln und Pflegebedürftige finanziell zu entlasten.
Ein zentrales Ziel der Koalition ist es, die Versorgung Pflegebedürftiger zukunftsfest zu machen – mit Fokus auf mehr ambulante Betreuung und nachhaltiger Finanzierung.
Die Ergebnisse dieser Bund-Länder-Kommission sollen bis Ende 2025 vorliegen und dann in eine umfassende Reform münden. Kurzfristig will die Regierung bereits vorab einige gesetzliche Änderungen auf den Weg bringen, um die Pflege zu verbessern: Geplant sind neue Gesetze zur Stärkung der Pflegekompetenz und Pflegeassistenz sowie die Einführung der „Advanced Practice Nurse“ (APN) als erweiterte Pflegefachrolle. Damit soll Pflegekräften mit besonderer Ausbildung die Übernahme hochqualifizierter Tätigkeiten ermöglicht werden. Außerdem wird der sogenannte „kleine Versorgungsvertrag“ rechtlich abgesichert, um Versorgungsbrüche – etwa beim Übergang zwischen Krankenhaus und Pflege – zu vermeiden.
Stabilisierung der Pflegeversicherung und Finanzierung
Ein großes Anliegen im Koalitionsvertrag ist die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung. Aktuell ist die Lage angespannt: „Hohe Defizite prägen derzeit die Finanzsituation der […] sozialen Pflegeversicherung. Die Einnahmeentwicklung bleibt deutlich hinter der Entwicklung der Ausgaben zurück. Die Beitragssätze steigen.“ Ohne Gegensteuern müssten Beiträge immer weiter erhöht werden, was sowohl Beitragszahler als auch Pflegebedürftige belastet. Die Koalition will daher „die Finanzsituation stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahlerinnen und ‑zahler vermeiden“. Geplant ist ein Maßnahmenmix aus kurzfristigen und strukturellen Anpassungen, um die Ausgabendynamik der letzten Jahre zu bremsen und die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen.
Konkret sollen die Beitragssätze langfristig stabilisiert werden, ohne Leistungskürzungen – im Gegenteil: Die Koalition betont, dass weiterhin „eine hohe Qualität und ein hohes Niveau der Leistungen“ gewährleistet bleiben soll. Auf der Einnahmenseite setzt man auf wirtschaftliches Wachstum und höhere Beschäftigung, um mehr Beitragszahler zu gewinnen. Gleichzeitig sollen auf der Ausgabenseite Effizienzpotenziale gehoben und Kosten gedämpft werden.
Zur Erarbeitung weiterer finanzieller Reformschritte wird eine Expertenkommission unter Einbeziehung von Wissenschaft und Sozialpartnern eingerichtet. Diese Kommission soll bis Frühjahr 2027 Vorschläge vorlegen, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten gesundheitspolitischen Vorhaben in ihrer Gesamtheit finanziell wirken und welche zusätzlichen Maßnahmen nötig sind. Auch wenn diese Kommission die gesamte Gesundheitsversorgung betrachtet (inklusive Krankenversicherung), wird sie entscheidende Weichen für die Finanzierung der Pflegeversicherung mitstellen. Parallel dazu greift – wie oben beschrieben – die Bund-Länder-Arbeitsgruppe das Thema Finanzierung in Zusammenhang mit der Pflegereform auf (z. B. durch Prüfung von Nachhaltigkeitsfaktoren und Entlastung der Pflegekassen von versicherungsfremden Leistungen). Unterm Strich soll so sichergestellt werden, dass die Pflegeversicherung leistungsfähig und bezahlbar bleibt, ohne dass Beiträge ungebremst steigen müssen.
Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige
Pflegende Angehörige – also Familienmitglieder, die zuhause Pflege leisten – stehen besonders im Fokus der Koalitionspläne. Sie sollen spürbar entlastet und besser unterstützt werden. Geplant ist vor allem eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Dazu will die Regierung das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zusammenführen, die Regeln für Freistellungen flexibler gestalten und den Kreis der anspruchsberechtigten Angehörigen erweitern. Wörtlich heißt es: „Wir streben an, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zusammenzuführen, die Freistellungsansprüche flexibler zu machen und den Kreis der Angehörigen zu erweitern.“. Außerdem wird geprüft, ob perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden kann – also eine Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen.
Pflegende Angehörige sollen künftig bessere Unterstützung erhalten – etwa durch flexiblere Freistellungsregeln und eventuell ein finanzielles Familienpflegegeld als Anerkennung ihrer Pflegeleistung.
Darüber hinaus will die Koalition weitere Entlastungsangebote für Familien schaffen. So sollen klare Hilfeleistungen in akuten Pflegesituationen entwickelt werden – zum Beispiel, wenn eine Pflegeperson plötzlich ausfällt oder kurzfristig Überlastung eintritt. Solche Angebote für pflegerische Akutsituationen (z. B. Kurzzeitpflegeplätze auf die Schnelle) hat die Reformkommission ausdrücklich auf ihrer Agenda. Auch die bereits beschriebene Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim würde Angehörige und Pflegebedürftige finanziell entlasten. Zudem will man die Nationale Demenzstrategie fortführen und die Situation von Menschen mit Demenz und ihren Familien weiter verbessern. Insgesamt zeichnen die Koalitionspläne ein Bild, in dem Angehörige bei der Pflege nicht allein gelassen werden, sondern durch flexiblere gesetzliche Rahmen und gezielte Leistungen besser unterstützt werden – sei es zeitlich, finanziell oder durch professionelle Angebote, die im Notfall einspringen können.
Bessere Arbeitsbedingungen und Aufwertung für Pflegekräfte
Die neue Regierung möchte den Pflegeberuf attraktiver machen und die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals deutlich verbessern. So bekennt sich der Koalitionsvertrag dazu, die Wertschätzung und Attraktivität der Gesundheits- und Pflegeberufe zu erhöhen. Geplant ist ein kompetenzorientierter Personaleinsatz: Pflegefachkräfte sollen ihr volles Können einbringen dürfen, Aufgaben besser nach Qualifikation verteilt werden und eigenständige heilkundliche Tätigkeiten (z. B. durch Advanced Practice Nurses) ermöglicht werden. Damit einher geht die Absicht, die Personalbemessung zu verbessern – also für eine angemessene Personalausstattung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu sorgen. Die Koalition will hier geeignete Instrumente etablieren, um den tatsächlichen Pflegebedarf mit genügend Fachpersonal abzudecken.
Auch die Selbstverwaltung der Pflege im Gesundheitssystem soll gestärkt werden. Ein wichtiger Schritt: Erstmals soll die Profession Pflege einen festen Sitz mit Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) erhalten. Dieses zentrale Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens (zuständig z. B. für Richtlinien zu Leistungen) würde damit „erstmals direkten Einfluss“ der Pflegefachkräfte erfahren – eine langjährige Forderung der Berufsverbände. Durch eine solche Aufwertung der Stimme der Pflege sollen deren Belange bei zentralen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden.
Ein weiterer Aspekt ist der Umgang mit Leiharbeit und Zeitarbeitskräften in der Pflege. Die Koalition will „geeignete Maßnahmen zur Reduktion der Unterschiede zwischen Leiharbeitnehmern und der Stammbelegschaft“ erwirken. In der Praxis bedeutet das, die Abhängigkeit von teuren Zeitarbeits-Pflegekräften zu verringern und stattdessen Stammkräfte zu halten. Geplant ist etwa, die Einrichtung von Springerpools (betrieblichen Personalreserven für Engpässe) zu fördern – zusätzliche Kosten dafür sowie entsprechende Zuschläge fürs Personal sollen von den Kostenträgern ausgeglichen werden. So soll die Versorgung im Notfall gesichert werden, ohne dass Einrichtungen auf externe Leihkräfte angewiesen sind, und zugleich die Arbeitsbelastung des Stammpersonals sinken.
Zudem setzt die Regierung bei der Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften an. Für berufserfahrene Pflegefachpersonen will man Karrierewege erleichtern: Das bestehende Verfahren zur Anerkennung von Weiterqualifikationen (nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen, DQR) soll vereinfacht werden, indem praktische Kompetenzprüfungen durch Praxisanleiter eingeführt werden. Damit können erfahrene Pflegerinnen und Pfleger schneller höhere Qualifikationsstufen erreichen, ohne unnötige bürokratische Hürden. Außerdem wird die Einführung der Advanced Practice Nurse (APN) vorbereitet (siehe oben), was neue fachliche Entwicklungsmöglichkeiten in der Pflege schafft. Insgesamt erhofft man sich, durch bessere Aufstiegschancen, mehr Eigenverantwortung und attraktivere Arbeitsbedingungen auch mehr Nachwuchs für den Pflegeberuf zu gewinnen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Nicht zuletzt betont der Koalitionsvertrag, dass alle diese Maßnahmen Hand in Hand mit einer Steigerung der Wertschätzung einhergehen müssen: Der Pflegeberuf soll gesellschaftlich und finanziell attraktiv sein. Zwar finden sich im Vertrag keine expliziten Zusagen zu höheren Gehältern, jedoch ist anzunehmen, dass Tarifbindung und faire Löhne weiterhin unterstützt werden – zumal bereits laufende Reformen (z. B. die Tarifpflicht für Pflegeeinrichtungen) den Rahmen vorgeben. Zusammenfassend will die Koalition, dass mehr Menschen sich für den Pflegeberuf entscheiden und länger motiviert darin bleiben – durch bessere Bedingungen, neue Karriereperspektiven und eine stärkere Stimme der Pflege in der Gesundheitspolitik.
Bürokratieabbau und Digitalisierung in der Pflege
Ein zentrales Querschnittsthema im Koalitionsvertrag ist der Abbau von Bürokratie im Gesundheits- und Pflegebereich. Pflegekräfte sollen spürbar von unnötigem Dokumentationsaufwand entlastet werden, um mehr Zeit für die eigentliche Pflege zu haben. Die Regierung plant ein umfassendes Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen, das massiv Dokumentationspflichten reduziert und Kontrolldichten verringert. Man will statt einer Misstrauenskultur eine Vertrauenskultur etablieren und die Eigenständigkeit der Professionen stärken. Konkret sollen alle Gesetze und Vorschriften in der Pflege einem „Praxis-Check“ unterzogen werden: Dabei prüft man, welche Dokumentations- und Berichtspflichten wirklich notwendig sind. Besonders die während der Corona-Pandemie eingeführten zusätzlichen Berichtspflichten will man wieder abschaffen, sofern sie für künftige Pandemievorsorge nicht zwingend gebraucht werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Digitalisierung der Pflegeprozesse. Geplant ist, die Pflegedokumentation zu vereinfachen und vollständig zu digitalisieren. Der Koalitionsvertrag sieht vor, KI-gestützte Pflege- und Behandlungsdokumentation explizit zu erlauben und zu fördern. Das bedeutet, Pflegekräfte dürfen künftig Künstliche Intelligenz einsetzen, um z. B. Routine-Dokumentationen automatisiert zu erstellen oder zu vereinfachen – natürlich unter Wahrung des Datenschutzes. Zudem soll das Berichtswesen konsequent auf ein volldigitales System umgestellt werden, sodass Papierdokumentation der Vergangenheit angehört. Durch solche digitalen Lösungen verspricht man sich eine enorme Zeitersparnis im Pflegealltag.
Auch bei den Kontrollinstanzen setzt die Koalition an: Medizinischer Dienst (MD) und Heimaufsicht sollen ihre Prüfungen besser abstimmen, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Eine „Verschränkung der Kontrollinstanzen“ soll sicherstellen, dass Einrichtungen nicht von verschiedenen Prüfern nacheinander mit ähnlichen Anforderungen behelligt werden. Die Prüffrequenzen könnten ggf. gesenkt werden, wenn Einrichtungen unauffällig sind, damit der Aufwand im Rahmen bleibt. Insgesamt verspricht sich die Regierung von all diesen Schritten spürbare Entlastungen im Arbeitsalltag der Pflegekräfte, sofern sie konsequent umgesetzt werden. Pflegekräfte sollen weniger Zeit am Schreibtisch und mehr Zeit am Menschen verbringen können – ganz im Sinne einer menschlicheren Pflege.
Parallel dazu wird natürlich auch die generelle Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben (Stichwort elektronische Patientenakte, Telemedizin etc.), was indirekt auch der Pflege zugutekommt. So soll bis 2025 die elektronische Patientenakte für alle eingeführt und die Telemedizin ausgebaut werden. Für Pflegeheime und ambulante Dienste bedeutet das etwa schnelleren Informationsaustausch mit Ärzten und Krankenhäusern, was Prozesse effizienter macht. All diese digitalen Fortschritte – kombiniert mit Bürokratieabbau – gelten als notwendige Modernisierungsschritte, um die Pflege zukunftsfähig zu gestalten und dem Personal dringend benötigte Zeitressourcen zurückzugeben.
Fazit
Der Koalitionsvertrag 2025 setzt ein deutliches Zeichen, dass die neue Bundesregierung die Probleme im Pflegesektor erkannt hat und entschlossen ist, gegenzusteuern. Von der großen Pflegereform über bessere Bedingungen für Pflegekräfte bis hin zu Entlastungen für Familien und finanziellen Stabilisierungsschritten spannt sich ein breites Maßnahmenpaket. Vieles davon – etwa die Bündelung der Leistungen, die Begrenzung der Eigenanteile oder der Bürokratieabbau – entspricht langjährigen Forderungen aus der Praxis. Allerdings bleiben Details zu Umsetzung und Finanzierung abzuwarten, und nicht alle Vorhaben sind schon konkret ausformuliert. Pflegeverbände begrüßen zwar die Richtung, mahnen aber an, dass den Worten auch rasch Taten folgen müssen. Klar ist: Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, ob die angekündigten Reformen tatsächlich greifen und spürbare Verbesserungen in der Pflege bringen. Der Koalitionsvertrag bietet hierfür einen ambitionierten Fahrplan – nun liegt es an der Regierung, ihn mit Leben zu füllen, damit Pflegekräfte, Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen entlastet werden und die Pflege in Deutschland zukunftsfest aufgestellt wird.
Quellen: Koalitionsvertrag 2025 der Bundesregierung (CDU/CSU & SPD) und begleitende Analysen (Altenpflege Online, DMRZ-Blog).