Modul 1 bei der Einschätzung eines Pflegegrades: Mobilität im Fokus

Bei der Ein­schät­zung eines Pfle­ge­gra­des in Deutsch­land spielt das soge­nann­te „Modul 1: Mobi­li­tät“ eine zen­tra­le Rol­le. Die­ses Modul bewer­tet die Beweg­lich­keit und Mobi­li­tät der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son und dient als ers­ter wich­ti­ger Bereich im Begut­ach­tungs­ver­fah­ren. In die­sem Blog­bei­trag erfah­ren Sie, wie das Modul 1 funk­tio­niert, wel­che Kri­te­ri­en dabei beur­teilt wer­den und wel­che Bedeu­tung die Mobi­li­tät für die Ein­stu­fung in einen Pfle­ge­grad hat.

1. Was ist Modul 1 bei der Einschätzung eines Pflegegrades?

Das Modul 1 – Mobi­li­tät ist eines von sechs Modu­len, die im Rah­men der Pfle­ge­grad-Begut­ach­tung durch den Medi­zi­ni­schen Dienst (MD) oder ande­re Gut­ach­ter bewer­tet wer­den. Jedes die­ser Modu­le unter­sucht einen spe­zi­fi­schen Aspekt der Selbst­stän­dig­keit und Fähig­kei­ten einer pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son. Die Bewer­tung des Moduls Mobi­li­tät hat das Ziel, den Grad der kör­per­li­chen Beweg­lich­keit und die Fähig­keit zur Fort­be­we­gung einzuschätzen.

Die Mobi­li­tät umfasst ver­schie­de­ne Kri­te­ri­en, wie die Fähig­keit, sich inner­halb der Woh­nung fort­zu­be­we­gen, Trep­pen zu stei­gen, sich im Bett zu dre­hen und eigen­stän­dig auf­zu­ste­hen. Da Mobi­li­tät ein grund­le­gen­der Fak­tor im All­tag ist, fließt das Ergeb­nis die­ses Moduls wesent­lich in die Berech­nung des Pfle­ge­gra­des ein.

2. Welche Kriterien werden im Modul 1: Mobilität bewertet?

Die Bewer­tung der Mobi­li­tät erfolgt anhand spe­zi­fi­scher Kri­te­ri­en. Der Gut­ach­ter prüft, inwie­weit die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son in der Lage ist, sich eigen­stän­dig zu bewe­gen und grund­le­gen­de Bewe­gun­gen durch­zu­füh­ren. Hier sind die wesent­li­chen Kriterien:

  • Posi­ti­ons­wech­sel im Bett: Kann die Per­son sich selbst­stän­dig im Bett umdre­hen und die Schlaf­po­si­ti­on ver­än­dern? Dies ist beson­ders wich­tig für Men­schen mit ein­ge­schränk­ter Beweg­lich­keit, um Deku­bi­tus (Druck­ge­schwü­re) zu vermeiden.
  • Sitz­po­si­ti­on ein­neh­men: Kann die Per­son selbst­stän­dig aus einer lie­gen­den Posi­ti­on in eine sit­zen­de Posi­ti­on kom­men? Die­se Fähig­keit ist ent­schei­dend für das selbst­stän­di­ge Auf­ste­hen und Hinsetzen.
  • Auf­ste­hen von einem Stuhl oder aus dem Bett: Kann die Per­son eigen­stän­dig auf­ste­hen und sich hin­set­zen, ohne frem­de Hil­fe? Dies betrifft auch das Auf­ste­hen aus einem Roll­stuhl, falls die Per­son einen sol­chen verwendet.
  • Fort­be­we­gen inner­halb der Woh­nung: Kann die Per­son sich ohne frem­de Hil­fe von einem Raum zum nächs­ten bewe­gen? Hier wird die Fähig­keit zur Fort­be­we­gung auf kur­zen Distan­zen bewertet.
  • Trep­pen­stei­gen: Kann die Per­son Trep­pen­stu­fen über­win­den? Dies ist ins­be­son­de­re für Men­schen mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät ein wich­ti­ges Kri­te­ri­um, um die Selbst­stän­dig­keit in der häus­li­chen Umge­bung zu beurteilen.

Jedes die­ser Kri­te­ri­en wird mit Punk­ten bewer­tet, je nach­dem, wie selbst­stän­dig die Per­son in der jewei­li­gen Auf­ga­be ist. Die Punk­te flie­ßen dann in das Gesamt­ergeb­nis für das Modul Mobi­li­tät ein.

3. Wie wird das Modul 1 bewertet?

Die Bewer­tung im Modul 1 erfolgt nach einem Punk­te­sys­tem, das die Selbst­stän­dig­keit in den jewei­li­gen Bewe­gungs­ab­läu­fen fest­legt. Der Gut­ach­ter bewer­tet jede Fähig­keit auf einer Ska­la von 0 bis 3 Punkten:

  • 0 Punk­te: Die Per­son ist voll­stän­dig selbst­stän­dig und benö­tigt kei­ne Hilfe.
  • 1 Punkt: Die Per­son ist über­wie­gend selbst­stän­dig, benö­tigt aber gele­gent­li­che Unterstützung.
  • 2 Punk­te: Die Per­son ist teil­wei­se selbst­stän­dig, benö­tigt aber häu­fi­ge Unterstützung.
  • 3 Punk­te: Die Per­son ist voll­stän­dig unselbst­stän­dig und auf stän­di­ge Unter­stüt­zung angewiesen.

Die Bewer­tung ergibt eine Punkt­zahl, die dann in das Gesamt­ergeb­nis des Pfle­ge­gra­des ein­fließt. Das Modul 1 macht etwa 10 % der Gesamt­be­wer­tung aus, wodurch es einen wich­ti­gen, aber nicht domi­nie­ren­den Anteil an der Ein­stu­fung in einen Pfle­ge­grad hat.

4. Bedeutung des Moduls Mobilität für die Pflegegrad-Einstufung

Das Modul Mobi­li­tät ist beson­ders wich­tig für die Ein­stu­fung in die ers­ten Pfle­ge­gra­de, da es ein wesent­li­cher Indi­ka­tor für die Selbst­stän­dig­keit einer Per­son ist. Gera­de bei Per­so­nen mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen kann die Mobi­li­tät eine star­ke Aus­wir­kung auf die All­tags­be­wäl­ti­gung haben. Eine ein­ge­schränk­te Mobi­li­tät kann zum Bei­spiel dazu füh­ren, dass die Per­son Unter­stüt­zung beim Auf­ste­hen, Fort­be­we­gen oder Trep­pen­stei­gen benö­tigt, was für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge eine gro­ße Belas­tung dar­stel­len kann.

Die Ergeb­nis­se des Moduls Mobi­li­tät geben Auf­schluss dar­über, wie viel Pfle­ge­auf­wand für die kör­per­li­che Unter­stüt­zung im All­tag erfor­der­lich ist. Je nach Punkt­zahl kann eine Per­son mit Mobi­li­täts­ein­schrän­kun­gen in einen höhe­ren Pfle­ge­grad ein­ge­stuft wer­den, was den Zugang zu zusätz­li­chen Pfle­ge­leis­tun­gen und finan­zi­el­len Hil­fen ermöglicht.

5. Tipps für die Begutachtung im Bereich Mobilität

Um die Begut­ach­tung im Bereich Mobi­li­tät opti­mal vor­zu­be­rei­ten, kön­nen pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­so­nen und ihre Ange­hö­ri­gen fol­gen­de Tipps beachten:

  • All­tag doku­men­tie­ren: Hal­ten Sie in einem Pfle­ge­ta­ge­buch fest, in wel­chen Situa­tio­nen Unter­stüt­zung erfor­der­lich ist und wel­che Bewe­gungs­ab­läu­fe ein­ge­schränkt sind. Eine detail­lier­te Doku­men­ta­ti­on hilft dem Gut­ach­ter, ein rea­lis­ti­sches Bild der Mobi­li­tät zu erhalten.
  • Unter­stüt­zungs­mit­tel ein­be­zie­hen: Falls die Per­son Hilfs­mit­tel wie einen Rol­la­tor, Geh­hil­fen oder Hal­te­grif­fe ver­wen­det, soll­ten die­se beim Gut­ach­t­er­ter­min erwähnt wer­den. Der Ein­satz sol­cher Hilfs­mit­tel zeigt, wel­che Mobi­li­täts­an­for­de­run­gen bereits bestehen.
  • Offen­heit beim Gut­ach­t­er­ter­min: Pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge soll­ten ehr­lich über die Hil­fe­stel­lun­gen spre­chen, die sie leis­ten. Über­mä­ßi­ge Scham oder Zurück­hal­tung kann dazu füh­ren, dass der tat­säch­li­che Pfle­ge­be­darf unter­schätzt wird.
  • Gut­ach­ten ver­ste­hen und prü­fen: Nach dem Begut­ach­tungs­ter­min erhal­ten Sie einen Pfle­ge­be­scheid mit den Ergeb­nis­sen des Gut­ach­tens. Es ist rat­sam, das Gut­ach­ten gründ­lich zu prü­fen und gege­be­nen­falls Wider­spruch ein­zu­le­gen, falls der Pfle­ge­be­darf nicht voll­stän­dig erfasst wurde.

6. Zusammenfassung: Modul 1 als wichtiger Bestandteil der Pflegegrad-Einschätzung

Das Modul Mobi­li­tät ist ein zen­tra­ler Bestand­teil des Pfle­ge­grad-Begut­ach­tungs­ver­fah­rens und lie­fert wert­vol­le Infor­ma­tio­nen über die Beweg­lich­keit und Selbst­stän­dig­keit einer pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son. Durch die geziel­te Beur­tei­lung der kör­per­li­chen Mobi­li­tät kann der Medi­zi­ni­sche Dienst fest­stel­len, wie stark die Beein­träch­ti­gun­gen der Per­son sind und in wel­chem Pfle­ge­grad sie ein­ge­stuft wer­den soll­te. Ein klar doku­men­tier­ter Pfle­ge­all­tag und die Nut­zung von Hilfs­mit­teln kön­nen dabei hel­fen, den tat­säch­li­chen Pfle­ge­be­darf umfas­send darzustellen.

Fazit

Modul 1: Mobi­li­tät spielt eine ent­schei­den­de Rol­le bei der Ein­stu­fung in einen Pfle­ge­grad und gibt Aus­kunft über die kör­per­li­che Selbst­stän­dig­keit und Beweg­lich­keit einer pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son. Wer gut vor­be­rei­tet zur Begut­ach­tung geht, stellt sicher, dass der tat­säch­li­che Pfle­ge­be­darf erfasst und ange­mes­sen bewer­tet wird. Indem alle Modu­le sorg­fäl­tig begut­ach­tet wer­den, kön­nen pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­so­nen und ihre Ange­hö­ri­gen den Zugang zu wich­ti­gen Pfle­ge­leis­tun­gen und Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten sichern.

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