Leistungen der Pflegeversicherung bei einem Aufenthalt im Ausland: Ein detaillierter Leitfaden

Für vie­le Men­schen stellt sich im Lau­fe ihres Lebens die Fra­ge, ob und inwie­fern die Leis­tun­gen der deut­schen Pfle­ge­ver­si­che­rung auch bei einem Auf­ent­halt im Aus­land grei­fen. Dies ist beson­ders rele­vant für Per­so­nen, die bei­spiels­wei­se ihren Lebens­abend im Aus­land ver­brin­gen möch­ten oder dort län­ge­re Zeit ver­wei­len. In die­sem Blog­bei­trag erläu­tern wir, wel­che Leis­tun­gen der deut­schen Pfle­ge­ver­si­che­rung im Aus­land bean­sprucht wer­den kön­nen, unter wel­chen Bedin­gun­gen und was dabei zu beach­ten ist.

Grundlagen der Pflegeversicherung im Ausland

Grund­sätz­lich sind die Leis­tun­gen der deut­schen Pfle­ge­ver­si­che­rung an den Wohn­ort in Deutsch­land gebun­den. Dies bedeu­tet, dass die Pfle­ge­ver­si­che­rung pri­mär für Leis­tun­gen inner­halb Deutsch­lands auf­kommt. Es gibt jedoch bestimm­te Rege­lun­gen und Aus­nah­men, die es Pfle­ge­be­dürf­ti­gen ermög­li­chen, auch im Aus­land Unter­stüt­zung zu erhalten.

Pflegegeld im EU-Ausland und EWR

Für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge, die sich vor­über­ge­hend oder dau­er­haft in einem Mit­glieds­staat der Euro­päi­schen Uni­on (EU) oder des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums (EWR) auf­hal­ten, besteht die Mög­lich­keit, Pfle­ge­geld zu bezie­hen. Die Höhe des Pfle­ge­gel­des rich­tet sich nach dem in Deutsch­land fest­ge­stell­ten Pfle­ge­grad. Wich­tig zu beach­ten ist, dass Sach­leis­tun­gen (z.B. pro­fes­sio­nel­le Pfle­ge­diens­te) und sta­tio­nä­re Pfle­ge­leis­tun­gen nicht erstat­tet wer­den, wenn der Pfle­ge­be­dürf­ti­ge sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt ins Aus­land ver­legt hat.

Beantragung und Voraussetzungen

Die Bean­tra­gung von Pfle­ge­leis­tun­gen bei einem Auf­ent­halt im Aus­land erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der zustän­di­gen Pfle­ge­kas­se. Fol­gen­de Schrit­te sind zu beachten:

  1. Vor­ab­klä­rung: Infor­mie­ren Sie sich früh­zei­tig bei Ihrer Pfle­ge­kas­se über die Mög­lich­kei­ten und Vor­aus­set­zun­gen für die Inan­spruch­nah­me von Pfle­ge­leis­tun­gen im Ausland.
  2. Nach­weis des Pfle­ge­gra­des: Der Pfle­ge­grad, der in Deutsch­land fest­ge­stellt wur­de, ist maß­geb­lich für die Höhe des Pflegegeldes.
  3. Antrag­stel­lung: Stel­len Sie einen for­mel­len Antrag bei Ihrer Pfle­ge­kas­se, bevor Sie Ihren Wohn­sitz ins Aus­land ver­le­gen oder dort für län­ge­re Zeit verweilen.

Besonderheiten außerhalb der EU/EWR

Für Län­der außer­halb der EU/EWR gel­ten spe­zi­el­le Rege­lun­gen, und die Inan­spruch­nah­me von Pfle­ge­leis­tun­gen wird wei­ter ein­ge­schränkt. In der Regel wer­den Pfle­ge­leis­tun­gen außer­halb die­ses Rau­mes nicht über­nom­men. Eine Aus­nah­me bil­det das Pfle­ge­geld, des­sen Aus­zah­lung im Ein­zel­fall geprüft und ent­schie­den wird.

Tipps für die Planung

  • Früh­zei­ti­ge Bera­tung: Nut­zen Sie Bera­tungs­an­ge­bo­te Ihrer Pfle­ge­kas­se, um indi­vi­du­el­le Mög­lich­kei­ten und Ein­schrän­kun­gen zu besprechen.
  • Doku­men­ta­ti­on: Hal­ten Sie alle Unter­la­gen und Nach­wei­se bereit, die Ihren Auf­ent­halts­sta­tus und Ihren Pfle­ge­grad belegen.
  • Kon­takt hal­ten: Infor­mie­ren Sie Ihre Pfle­ge­kas­se regel­mä­ßig über Ihren Auf­ent­halts­ort und even­tu­el­le Ände­run­gen Ihrer Situation.

Fazit

Obwohl die deut­schen Pfle­ge­ver­si­che­rungs­leis­tun­gen pri­mär auf den Inlands­auf­ent­halt aus­ge­rich­tet sind, besteht für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge unter bestimm­ten Bedin­gun­gen die Mög­lich­keit, auch im Aus­land finan­zi­el­le Unter­stüt­zung zu erhal­ten. Wich­tig ist eine gute Vor­be­rei­tung und die enge Abstim­mung mit der Pfle­ge­kas­se, um die best­mög­li­che Ver­sor­gung sicherzustellen.

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