Landespflegegeld in Bayern 2025: Was sich für Pflegebedürftige ändert

Das Lan­des­pfle­ge­geld in Bay­ern ist für vie­le Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und ihre Ange­hö­ri­gen eine wert­vol­le Unter­stüt­zung. Seit sei­ner Ein­füh­rung im Jahr 2018 wur­de es jähr­lich an über 360.000 Men­schen aus­ge­zahlt. Auch 2025 gibt es eini­ge Ände­run­gen und Ent­wick­lun­gen, über die wir in die­sem Bei­trag informieren.

Was ist das Landespflegegeld?

Das Lan­des­pfle­ge­geld ist eine frei­wil­li­ge Leis­tung des Frei­staats Bay­ern in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr. Es rich­tet sich an Men­schen mit einem Pfle­ge­grad ab Stu­fe 2, die ihren Haupt­wohn­sitz in Bay­ern haben. Das Geld soll direkt den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen zugu­te­kom­men – etwa für eine Aner­ken­nung der Pfle­ge durch Ange­hö­ri­ge, für All­tags­un­ter­stüt­zung oder klei­ne Entlastungen.

Die wichtigsten Änderungen 2025 im Überblick

1. Digitale Antragstellung vereinfacht

Ab dem Jahr 2025 wird der gesam­te Antrags­pro­zess digi­ta­li­siert. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge kön­nen ihren Antrag online über das Baye­ri­sche Lan­des­por­tal stel­len. Das spart Zeit und Papier und soll ins­be­son­de­re älte­ren Men­schen mit Hil­fe von Ange­hö­ri­gen oder Betreu­ern die Antrag­stel­lung erleichtern.

👉 Tipp: Wer bereits 2024 Lan­des­pfle­ge­geld erhal­ten hat, bekommt auto­ma­tisch einen Fol­ge­an­trag zuge­schickt – in Zukunft per E‑Mail, wenn eine digi­ta­le Zustim­mung vorliegt.

2. Ausweitung auf Pflegegrad 1: Noch nicht beschlossen, aber in Diskussion

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung prüft aktu­ell, ob das Lan­des­pfle­ge­geld künf­tig auch für Men­schen mit Pfle­ge­grad 1 zugäng­lich gemacht wird. Die­se Grup­pe bleibt bis­lang außen vor, obwohl auch sie bereits Unter­stüt­zungs­be­darf hat. Eine Ent­schei­dung dazu wird für Som­mer 2025 erwartet.

3. Inflationsausgleich: Diskussion um Erhöhung

Obwohl das Pfle­ge­geld seit 2018 unver­än­dert bei 1.000 Euro liegt, wird nun ver­stärkt über eine Anpas­sung an die Infla­ti­on dis­ku­tiert. Pfle­ge­ver­bän­de for­dern eine Erhö­hung auf min­des­tens 1.200 Euro jähr­lich. Die Staats­re­gie­rung hat ange­kün­digt, bis Ende 2025 eine Ent­schei­dung zu tref­fen – kon­kre­te Zusa­gen gibt es bis­lang nicht.

4. Mehrsprachige Informationen und Hilfen

Ab Früh­jahr 2025 wer­den alle Infor­ma­tio­nen rund um das Lan­des­pfle­ge­geld in meh­re­ren Spra­chen bereit­ge­stellt – dar­un­ter Tür­kisch, Rus­sisch, Ara­bisch und Rumä­nisch. Damit sol­len pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund bes­se­ren Zugang zur Leis­tung erhalten.

Fazit: Kleine Schritte, aber noch Luft nach oben

Das Lan­des­pfle­ge­geld bleibt ein wich­ti­ges Zei­chen der Wert­schät­zung für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und ihre Fami­li­en in Bay­ern. Die Digi­ta­li­sie­rung ist ein sinn­vol­ler Schritt, um Büro­kra­tie abzu­bau­en. Gleich­zei­tig zeigt die Dis­kus­si­on um eine Erhö­hung und eine Öff­nung für Pfle­ge­grad 1, dass sich auch in der Pfle­ge­po­li­tik 2025 eini­ges bewegt – wenn auch langsam.

Wer die Leis­tung noch nicht bean­tragt hat, kann das jeder­zeit tun – auch rück­wir­kend für das lau­fen­de Jahr.


Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Online-Antrag:
👉 www.landespflegegeld.bayern.de

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