Landespflegegeld in Bayern 2025: Was sich für Pflegebedürftige ändert
Das Landespflegegeld in Bayern ist für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine wertvolle Unterstützung. Seit seiner Einführung im Jahr 2018 wurde es jährlich an über 360.000 Menschen ausgezahlt. Auch 2025 gibt es einige Änderungen und Entwicklungen, über die wir in diesem Beitrag informieren.
Was ist das Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr. Es richtet sich an Menschen mit einem Pflegegrad ab Stufe 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Das Geld soll direkt den Pflegebedürftigen zugutekommen – etwa für eine Anerkennung der Pflege durch Angehörige, für Alltagsunterstützung oder kleine Entlastungen.
Die wichtigsten Änderungen 2025 im Überblick
1. Digitale Antragstellung vereinfacht
Ab dem Jahr 2025 wird der gesamte Antragsprozess digitalisiert. Pflegebedürftige können ihren Antrag online über das Bayerische Landesportal stellen. Das spart Zeit und Papier und soll insbesondere älteren Menschen mit Hilfe von Angehörigen oder Betreuern die Antragstellung erleichtern.
👉 Tipp: Wer bereits 2024 Landespflegegeld erhalten hat, bekommt automatisch einen Folgeantrag zugeschickt – in Zukunft per E‑Mail, wenn eine digitale Zustimmung vorliegt.
2. Ausweitung auf Pflegegrad 1: Noch nicht beschlossen, aber in Diskussion
Die Bayerische Staatsregierung prüft aktuell, ob das Landespflegegeld künftig auch für Menschen mit Pflegegrad 1 zugänglich gemacht wird. Diese Gruppe bleibt bislang außen vor, obwohl auch sie bereits Unterstützungsbedarf hat. Eine Entscheidung dazu wird für Sommer 2025 erwartet.
3. Inflationsausgleich: Diskussion um Erhöhung
Obwohl das Pflegegeld seit 2018 unverändert bei 1.000 Euro liegt, wird nun verstärkt über eine Anpassung an die Inflation diskutiert. Pflegeverbände fordern eine Erhöhung auf mindestens 1.200 Euro jährlich. Die Staatsregierung hat angekündigt, bis Ende 2025 eine Entscheidung zu treffen – konkrete Zusagen gibt es bislang nicht.
4. Mehrsprachige Informationen und Hilfen
Ab Frühjahr 2025 werden alle Informationen rund um das Landespflegegeld in mehreren Sprachen bereitgestellt – darunter Türkisch, Russisch, Arabisch und Rumänisch. Damit sollen pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund besseren Zugang zur Leistung erhalten.
Fazit: Kleine Schritte, aber noch Luft nach oben
Das Landespflegegeld bleibt ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für Pflegebedürftige und ihre Familien in Bayern. Die Digitalisierung ist ein sinnvoller Schritt, um Bürokratie abzubauen. Gleichzeitig zeigt die Diskussion um eine Erhöhung und eine Öffnung für Pflegegrad 1, dass sich auch in der Pflegepolitik 2025 einiges bewegt – wenn auch langsam.
Wer die Leistung noch nicht beantragt hat, kann das jederzeit tun – auch rückwirkend für das laufende Jahr.
Weitere Informationen und Online-Antrag:
👉 www.landespflegegeld.bayern.de