Bürgergeld und Pflegegrad: Welche Unterstützung steht Betroffenen zu?
Das Bürgergeld wurde eingeführt, um Menschen in finanziell schwierigen Situationen besser zu unterstützen. Doch was passiert, wenn jemand zusätzlich einen Pflegegrad hat? Welche Leistungen gibt es, und wie wirken sich Pflegeleistungen auf das Bürgergeld aus? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
1. Bürgergeld und Pflegegrad – ein Überblick
Das Bürgergeld ersetzt seit Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und soll Menschen helfen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Gleichzeitig gibt es in Deutschland das Pflegesystem, das Personen mit Pflegebedürftigkeit durch verschiedene Leistungen unterstützt.
Wer einen Pflegegrad hat, kann Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen) erhalten. Doch wie wirkt sich das auf das Bürgergeld aus?
2. Wird das Pflegegeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Nein, das Pflegegeld zählt nicht als Einkommen im Sinne des Bürgergeldes, wenn es für die eigene Pflege genutzt wird. Das bedeutet: Wer Bürgergeld bezieht und zusätzlich Pflegegeld bekommt, darf dieses Geld behalten, da es für die Pflege gedacht ist.
Anders sieht es aus, wenn Angehörige das Pflegegeld für die Pflege erhalten. In diesem Fall wird es als Einkommen gewertet und kann die Höhe des Bürgergelds beeinflussen.
3. Pflegesachleistungen und Bürgergeld
Pflegesachleistungen – also die Kostenübernahme für professionelle Pflege durch einen Pflegedienst – werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet und haben daher keinen Einfluss auf das Bürgergeld.
4. Was gilt für zusätzliche finanzielle Unterstützung?
Neben dem Bürgergeld und den Pflegeleistungen können Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen weitere Hilfen beantragen, zum Beispiel:
- Mehrbedarf wegen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit: Menschen mit Pflegegrad 3 oder höher erhalten einen Mehrbedarf im Bürgergeld.
- Wohngeld oder Kosten der Unterkunft: Pflegebedürftige, die in einer eigenen Wohnung leben, können Wohngeld oder eine höhere Kostenübernahme für die Miete erhalten.
- Eingliederungshilfe: Wer eine Behinderung hat und Unterstützung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigt, kann zusätzlich Eingliederungshilfe beantragen.
5. Pflegegrad und Arbeitsfähigkeit – was bedeutet das für die Jobpflicht?
Grundsätzlich müssen Bürgergeld-Empfänger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Doch wer pflegebedürftig ist oder einen Angehörigen pflegt, kann unter Umständen von dieser Pflicht befreit werden. Das Jobcenter prüft dies individuell.
Fazit
Bürgergeld und Pflegegrad schließen sich nicht aus – im Gegenteil: Menschen mit Pflegebedarf können sowohl Bürgergeld als auch Pflegeleistungen erhalten. Wichtig ist zu wissen, welche Leistungen angerechnet werden und welche nicht, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.