Hausnotrufsystem beantragen: Ein Leitfaden zur Sicherheit in den eigenen vier Wänden

Das Bean­tra­gen eines Haus­not­ruf­sys­tems und die Klä­rung der Kos­ten­über­nah­me sind wich­ti­ge Schrit­te für die Sicher­heit und Unab­hän­gig­keit in den eige­nen vier Wän­den. Hier fin­den Sie eine Schritt-für-Schritt-Anlei­tung sowie Infor­ma­tio­nen zur Kos­ten­über­nah­me durch ver­schie­de­ne Träger.

Schritt 1: Bedarf feststellen

Bevor Sie ein Haus­not­ruf­sys­tem bean­tra­gen, soll­ten Sie den indi­vi­du­el­len Bedarf der Per­son, die das Sys­tem nut­zen wird, fest­stel­len. Berück­sich­ti­gen Sie Fak­to­ren wie Alter, Gesund­heits­zu­stand und ob die Per­son allein lebt.

Schritt 2: Anbieter auswählen

Es gibt zahl­rei­che Anbie­ter von Haus­not­ruf­sys­te­men, die unter­schied­li­che Pake­te und Dienst­leis­tun­gen anbie­ten. Ver­glei­chen Sie die Ange­bo­te, Funk­tio­nen und Kos­ten. Ach­ten Sie dabei auf Ver­trags­be­din­gun­gen, Ver­füg­bar­keit des Ser­vice in Ihrer Regi­on und zusätz­li­che Funk­tio­nen, die für Ihre Situa­ti­on rele­vant sein könnten.

Schritt 3: Kostenklärung und Antrag auf Kostenübernahme

Die Kos­ten für ein Haus­not­ruf­sys­tem kön­nen unter bestimm­ten Umstän­den von der Pfle­ge­kas­se, der Kran­ken­kas­se oder ande­ren sozia­len Trä­gern über­nom­men wer­den. Wenn die zu ver­sor­gen­de Per­son pfle­ge­be­dürf­tig ist und min­des­tens Pfle­ge­grad 1 hat, besteht die Mög­lich­keit, dass die Pfle­ge­kas­se die monat­li­chen Grund­ge­büh­ren über­nimmt. Dazu müs­sen Sie einen for­mel­len Antrag bei der zustän­di­gen Pfle­ge­kas­se stellen.

Antrag bei der Pflegekasse:

  1. Antrags­for­mu­lar aus­fül­len: Die­ses erhal­ten Sie direkt bei der Pfle­ge­kas­se oder auf deren Webseite.
  2. Ärzt­li­ches Attest bei­fü­gen: Ein ärzt­li­ches Attest kann erfor­der­lich sein, um den Bedarf für ein Haus­not­ruf­sys­tem zu untermauern.
  3. Ange­bot des Anbie­ters bei­le­gen: Eini­ge Pfle­ge­kas­sen ver­lan­gen einen Kos­ten­vor­anschlag oder ein Ange­bot des Hausnotrufanbieters.

Wer zahlt?

  • Pfle­ge­kas­se: Über­nimmt in der Regel die monat­li­chen Grund­ge­büh­ren, wenn ein Pfle­ge­grad vor­liegt. Die Instal­la­ti­on und die ein­ma­li­ge Gebühr kön­nen in man­chen Fäl­len auch über­nom­men werden.
  • Pri­va­te Zah­lung: Wenn kei­ne Kos­ten­über­nah­me durch sozia­le Trä­ger erfolgt oder zusätz­li­che Dienst­leis­tun­gen gewünscht wer­den, die über den Grund­ser­vice hin­aus­ge­hen, müs­sen die Kos­ten pri­vat getra­gen werden.
  • Sozi­al­hil­fe­trä­ger: In Ein­zel­fäl­len, wenn die betrof­fe­ne Per­son nicht über die finan­zi­el­len Mit­tel ver­fügt, kön­nen Sozi­al­hil­fe­trä­ger oder das Sozi­al­amt die Kos­ten übernehmen.

Schritt 4: Installation und Einweisung

Nach Geneh­mi­gung und Aus­wahl des Anbie­ters wird das Haus­not­ruf­sys­tem instal­liert. Eine aus­führ­li­che Ein­wei­sung in die Funk­ti­ons­wei­se ist essen­ti­ell, damit die Nut­zer im Not­fall rich­tig reagie­ren können.

Fazit

Ein Haus­not­ruf­sys­tem bie­tet Sicher­heit und kann im Not­fall lebens­ret­tend sein. Die Kos­ten­über­nah­me durch die Pfle­ge­kas­se oder ande­re Trä­ger hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. Eine früh­zei­ti­ge Klä­rung der Kos­ten­über­nah­me und sorg­fäl­ti­ge Aus­wahl des Anbie­ters sind ent­schei­dend für eine erfolg­rei­che Imple­men­tie­rung des Systems.

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