Grad der Behinderung (GdB): Ein Leitfaden mit praktischen Tipps

Der Grad der Behin­de­rung (GdB) ist ein wich­ti­ges Kri­te­ri­um für Men­schen mit gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen. Er bestimmt den Umfang der Beein­träch­ti­gung und kann ver­schie­de­ne recht­li­che und finan­zi­el­le Vor­tei­le mit sich brin­gen. Doch wie wird der GdB fest­ge­stellt, wel­che Vor­tei­le bringt er, und wie kann man ihn bean­tra­gen? In die­sem Bei­trag klä­ren wir die wich­tigs­ten Fra­gen und geben prak­ti­sche Tipps.

Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Der GdB ist ein Maß für die Schwe­re einer Behin­de­rung und wird in Zeh­ner­schrit­ten von 20 bis 100 ein­ge­teilt. Je höher der Wert, des­to gra­vie­ren­der ist die Ein­schrän­kung im All­tag. Grund­la­ge für die Bewer­tung ist die Ver­sor­gungs­me­di­zin-Ver­ord­nung (Vers­MedV), die bun­des­ein­heit­li­che Maß­stä­be für die Beur­tei­lung festlegt.

Wer kann einen GdB beantragen?

Jede Per­son, die eine dau­er­haf­te gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gung hat, kann einen Antrag auf Fest­stel­lung des GdB stel­len. Dies betrifft sowohl phy­si­sche als auch psy­chi­sche Erkran­kun­gen sowie chro­ni­sche Lei­den. Vor­aus­set­zung ist, dass die Ein­schrän­kung vor­aus­sicht­lich län­ger als sechs Mona­te besteht.

Wie beantragt man den GdB?

  1. Antrags­stel­lung: Der Antrag wird bei der zustän­di­gen Ver­sor­gungs­be­hör­de des Bun­des­lan­des gestellt. In vie­len Fäl­len kann dies auch online erfolgen.
  2. Ärzt­li­che Unter­la­gen: Fügen Sie alle rele­van­ten medi­zi­ni­schen Berich­te und Gut­ach­ten bei. Je mehr Infor­ma­tio­nen vor­lie­gen, des­to genau­er kann die Behör­de die Beein­träch­ti­gung bewerten.
  3. Bear­bei­tungs­zeit: Die Bear­bei­tung kann meh­re­re Wochen oder Mona­te dau­ern. Falls kei­ne aus­rei­chen­den Unter­la­gen vor­lie­gen, kön­nen wei­te­re Unter­su­chun­gen durch Amts­ärz­te ange­ord­net werden.
  4. Bescheid erhal­ten: Nach der Prü­fung erhal­ten Sie einen Bescheid mit dem fest­ge­leg­ten GdB. Falls Sie mit der Ent­schei­dung nicht ein­ver­stan­den sind, kann Wider­spruch ein­ge­legt werden.

Welche Vorteile bringt ein anerkannter GdB?

Je nach Höhe des GdB gibt es unter­schied­li­che Nachteilsausgleiche:

  • Steu­er­li­che Erleich­te­run­gen: Ab einem GdB von 30 gibt es bereits Pausch­be­trä­ge für die Steuererklärung.
  • Kün­di­gungs­schutz: Men­schen mit einem GdB von min­des­tens 50 genie­ßen beson­de­ren Schutz im Arbeitsverhältnis.
  • Frei­fahr­ten und Ver­güns­ti­gun­gen: Ab GdB 50 gibt es unter bestimm­ten Bedin­gun­gen Ermä­ßi­gun­gen im öffent­li­chen Nahverkehr.
  • Park­aus­weis: Per­so­nen mit erheb­li­chen Geh­be­hin­de­run­gen (z. B. GdB 70 mit Merk­zei­chen G) kön­nen einen Behin­der­ten­park­aus­weis beantragen.
  • Erleich­te­run­gen im Berufs­le­ben: Schwer­be­hin­der­te haben Anspruch auf Zusatz­ur­laub und gege­be­nen­falls bevor­zug­te Berück­sich­ti­gung bei Bewerbungen.

Praktische Tipps für den Antrag

  • Gründ­li­che Vor­be­rei­tung: Sam­meln Sie alle rele­van­ten ärzt­li­chen Berich­te und stel­len Sie sicher, dass Ihre Beein­träch­ti­gun­gen aus­führ­lich doku­men­tiert sind.
  • For­mu­lie­rungs­hil­fe nut­zen: Falls Sie unsi­cher sind, wie Sie den Antrag aus­fül­len sol­len, gibt es Bera­tungs­stel­len, die hel­fen kön­nen (z. B. Sozi­al­ver­bän­de oder Integrationsämter).
  • Wider­spruch nicht scheu­en: Wird ein nied­ri­ge­rer GdB als erwar­tet fest­ge­legt, kann sich ein Wider­spruch loh­nen. Etwa die Hälf­te der Wider­sprü­che wird zuguns­ten der Antrag­stel­len­den entschieden.
  • Merk­zei­chen prü­fen: Neben dem GdB gibt es soge­nann­te Merk­zei­chen (z. B. G für Geh­be­hin­de­rung, H für Hilf­lo­sig­keit), die zusätz­li­che Vor­tei­le bringen.

Fazit

Der Grad der Behin­de­rung kann eine erheb­li­che Erleich­te­rung im All­tag und Berufs­le­ben bedeu­ten. Eine sorg­fäl­ti­ge Antrags­stel­lung mit voll­stän­di­gen Unter­la­gen erhöht die Chan­cen auf eine fai­re Bewer­tung. Wer sich unsi­cher ist, soll­te Bera­tungs­stel­len oder sozia­le Trä­ger in Anspruch nehmen.

Haben Sie bereits Erfah­run­gen mit der Bean­tra­gung eines GdB gemacht? Tei­len Sie Ihre Tipps und Erleb­nis­se in den Kommentaren!

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