Pflegegrad Begutachtung durch MD oder Medicproof

Nach­dem Sie Ihren Antrag auf Leis­tun­gen gestellt haben, wird die Pfle­ge­ver­si­che­rung ein Gut­ach­ten beauf­tra­gen. Sind Sie gesetz­lich ver­si­chert, ist dafür der Medi­zi­ni­sche Dienst (MD) zustän­dig. Bei Pri­vat­ver­si­cher­ten über­nimmt das die Fir­ma Medicproof.

Wäh­rend des Begut­ach­tungs­ter­mins prüft der Gut­ach­ter mit­hil­fe eines gesetz­lich defi­nier­ten Kri­te­ri­en­ka­ta­lo­ges, ob und in wel­chem Umfang bei Ihnen ein Pfle­ge­be­darf besteht.

Berei­ten Sie sich so gut wie mög­lich auf die­sen Ter­min vor: Er ist für die Bewil­li­gung der Leis­tun­gen ent­schei­dend, da sich die Pfle­ge­ver­si­che­rung aus­schließ­lich auf das Urteil des Gut­ach­ters stützt.

Durch unse­re jah­re­lan­ge Erfah­rung mit Pfle­ge­grad-Anträ­gen wis­sen wir, was es für Beson­der­hei­ten bei den Begut­ach­tun­gen gibt und wel­che Pro­ble­me auf­tre­ten kön­nen. Die­ses Wis­sen möch­ten wir mit Ihnen tei­len und Sie mit unse­ren Tipps und Hin­wei­sen best­mög­lich auf den Ter­min vorbereiten.

Hier fin­den Sie unse­re Umfra­ge zur Begut­ach­tung durch MDK oder Medic­pro­of.

1. Legen Sie den Termin so, dass er in Ihren Zeitplan passt

Der MD bzw. Medic­pro­of wird Ihnen einen Ter­min für die Begut­ach­tung vor­schla­gen. Haben Sie am Tag der Begut­ach­tung die nöti­ge Ruhe? Bleibt Ihnen vor­her genug Zeit, sich gründ­lich dar­auf vorzubereiten?

Stim­men Sie dem Ter­min­vor­schlag wirk­lich nur dann zu, wenn er Ihnen passt. Der MD oder Medic­pro­of muss Sie bei der Pla­nung mit­ein­be­zie­hen. Kommt Ihnen etwas dazwi­schen, soll­ten Sie den Begut­ach­tungs­ter­min ver­schie­ben. Gehen Sie auf kei­nen Fall unter Zeit­druck oder unvor­be­rei­tet in den Termin.

Gut zu wissen:

Es kommt regel­mä­ßig vor, dass der Gut­ach­ter frü­her oder spä­ter als ver­ein­bart bei Ihnen erscheint. Pla­nen Sie zur Sicher­heit also min­des­tens vier Stun­den ein: zwei Stun­den für den Ter­min und jeweils eine Stun­de davor und danach.

Sie kön­nen einen vor­ge­schla­ge­nen Ter­min übri­gens auch ein- oder sogar zwei­mal ver­schie­ben. Dar­aus ent­ste­hen Ihnen kei­ne Nach­tei­le. Aller­dings sind Sie im Rah­men der gesetz­li­chen Mit­wir­kungs­pflicht dazu ver­pflich­tet, sich bei Ter­min­pla­nung koope­ra­tiv zu zeigen.

2. Tragen Sie alle wichtigen Unterlagen sorgfältig zusammen

Haben Sie alle Unter­la­gen griff­be­reit? Machen Sie Kopien von allem, was wich­tig sein könn­te: medi­zi­ni­sche Doku­men­te, ärzt­li­che Ver­ord­nun­gen, Arzt­be­rich­te und Beschei­ni­gun­gen, Medi­ka­men­ten- und The­ra­pie­plä­ne, Ent­las­sungs­be­rich­te, MRT- oder Rönt­gen­bil­der und alles, was Ihnen sonst noch rele­vant erscheint. Selbst über All­er­gien oder vom Arzt emp­foh­le­ne Ein­rei­bun­gen soll­ten Sie den Gut­ach­ter infor­mie­ren, da die­se den Pfle­ge­auf­wand erhöhen.

Tra­gen Sie auch die Pfle­ge­hilfs­mit­tel für den Gut­ach­ter zusam­men – von der Schna­bel­tas­se über Inkon­ti­nenz­ar­ti­kel bis zum Rol­la­tor. Je genau­er Sie zei­gen, wie Sie pfle­gen bzw. gepflegt wer­den, des­to bes­ser ver­steht der Gut­ach­ter die Situation.

Erstel­len Sie außer­dem Lis­ten: Füh­ren Sie die behan­deln­den Ärz­te auf, die letz­ten Arzt­ter­mi­ne und Behand­lun­gen und die Kon­takt­da­ten aller Pflegekräfte.

3. Machen Sie sich mit den Begutachtungskriterien vertraut

Um den Pfle­ge­grad zu errech­nen, muss der Gut­ach­ter einen gesetz­lich defi­nier­ten Fra­gen­ka­ta­log beant­wor­ten. Je bes­ser Sie die­sen Fra­gen­ka­ta­log ken­nen, des­to geziel­ter kön­nen Sie dem Gut­ach­ter erklä­ren, in wel­chen Berei­chen die Selbst­stän­dig­keit ein­ge­schränkt ist.

Doku­men­tie­ren Sie den Pfle­ge­be­darf mit unse­rem Pfle­ge­ta­ge­buch und ermit­teln Sie dann mit unse­rem Pfle­ge­grad­rech­ner, wel­cher Pfle­ge­grad Ihnen wahr­schein­lich zusteht. Notie­ren Sie sich wirk­lich alle Kri­te­ri­en, bei denen die betrof­fe­ne Per­son ein­ge­schränkt ist und hal­ten Sie das Pfle­ge­ta­ge­buch wäh­rend der Begut­ach­tung bereit.

4. Bereiten Sie die pflegebedürftige Person auf den Termin vor

Es ist wich­tig, dass Sie und die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son dem Gut­ach­ter einen glaub­wür­di­gen Ein­druck Ihres Pfle­ge­all­tags ver­mit­teln. Nur dann kann er beur­tei­len, wie selbst­stän­dig der All­tag bewäl­tigt wird.

Rich­ten Sie also sich selbst oder die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son und auch das Wohn­um­feld nicht extra her für die Begut­ach­tung her. Ein Bei­spiel: Möch­te die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son jeden Mor­gen vom Schlaf­an­zug in Tages­klei­dung wech­seln? Dann emp­fan­gen Sie den Gut­ach­ter in Tages­klei­dung. Zei­gen Sie dem Gut­ach­ter ein­fach einen ganz nor­ma­len Tag.

Wich­tig ist auch, dass Sie alle Fra­gen des Gut­ach­ters ehr­lich beant­wor­ten. Auch wenn die Ant­wort beschä­mend oder pein­lich ist. Nur wenn alle Ein­schrän­kun­gen offen ange­spro­chen wer­den, erhal­ten Sie Ihren gerech­ten Pflegegrad.

Oft ver­hält sich die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son wäh­rend der Begut­ach­tung wie in einem Vor­stel­lungs­ge­spräch oder einer Prü­fungs­si­tua­ti­on. Um mög­lichst selbst­stän­dig zu wir­ken, wer­den die letz­ten Kräf­te mobi­li­siert und die Gedan­ken mit aller Kraft sor­tiert. Das soll­ten Sie unbe­dingt vermeiden.

5. Starten Sie erst, wenn alle da sind

Auch wenn der Gut­ach­ter viel frü­her als ver­ein­bart kommt: Begin­nen Sie wirk­lich erst, wenn alle Betei­lig­ten anwe­send sind. Sät­ze wie “Wir kön­nen ja schon mal anfan­gen” gilt es zu ver­mei­den. Die bes­ten Chan­cen haben Sie, wenn alle wich­ti­gen Per­so­nen vor Ort und gut vor­be­rei­tet sind. Wer auf jeden Fall die gan­ze Zeit dabei sein soll­te, sind die Haupt­pfle­ge­kraft und die wich­tigs­te Ver­trau­ens­per­son: Las­sen Sie den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen nie allein mit dem Gutachter.

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6. Achten Sie darauf, dass alle Kriterien abgefragt werden

In der Regel dau­ert eine Begut­ach­tung höchs­tens eine Stun­de. Um alle 64 gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Begut­ach­tungs­kri­te­ri­en abzu­fra­gen, bräuch­te der Gut­ach­ter jedoch deut­lich mehr Zeit. Anstatt die Fra­gen zu stel­len, beant­wor­tet er sie dar­um oft aus sei­ner Wahr­neh­mung her­aus. Oder er stellt Sug­ges­tiv­fra­gen wie “Und das mit dem Toi­let­ten­gang in der Nacht klappt doch auch noch, oder?”. In bei­den Fäl­len kann es trotz der Erfah­rung des Gut­ach­ters zu fal­schen Ein­schät­zun­gen kommen.

Unsere Empfehlung:

Ver­schaf­fen Sie sich vor dem Ter­min mit­hil­fe unse­res Pfle­ge­ta­ge­buchs einen Über­blick, an wel­chen Stel­len die Selbst­stän­dig­keit ein­ge­schränkt ist. Bei der Begut­ach­tung kön­nen Sie dann gedank­lich abha­ken, ob alles ange­spro­chen wurde.

7. Versuchen Sie nicht, den Pflegebedürftigen zu schützen

Häu­fig möch­te der Gut­ach­ter bestimm­te pfle­ge­ri­sche Hand­lun­gen sehen, wie zum Bei­spiel den Gang zur Toi­let­te oder das Auf­ste­hen aus dem Bett. Oder er stellt sehr anspruchs­vol­le Fra­gen, um die geis­ti­gen Fähig­kei­ten der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son zu testen.

Aus Ihrem pfle­ge­ri­schen All­tag sind Sie es gewohnt, die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son vor Über­for­de­run­gen, Über­las­tun­gen und pein­li­chen Momen­ten zu schüt­zen. Geben Sie dem Gut­ach­ter die Mög­lich­keit, sich einen rea­lis­ti­schen Ein­druck zu ver­schaf­fen. Auch wenn dadurch unan­ge­neh­me Situa­tio­nen ent­ste­hen. Nur wenn die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son durch die gefor­der­ten Hand­lun­gen gefähr­det wird, soll­ten Sie einschreiten.

8. Achtung bei der Frage nach einer Verschlechterung des Zustands

Eine Stan­dard­fra­ge wäh­rend der Begut­ach­tung: Hat sich der Zustand der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son in letz­ter Zeit oder seit der letz­ten Begut­ach­tung ver­schlech­tert? Da man dem Gut­ach­ter ver­mit­teln möch­te, dass die pfle­ge­ri­sche Situa­ti­on schwie­rig ist und man finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bei der Pfle­ge benö­tigt, wird die Fra­ge oft intui­tiv mit “Ja” beant­wor­tet. Doch Ach­tung: Ist der Zustand der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son tat­säch­lich schlech­ter gewor­den? Ant­wor­ten Sie nur mit “Ja”, wenn es auch so ist. Erläu­tern Sie ganz genau, was sich ver­än­dert hat.

War­um ist das so wich­tig? Ganz ein­fach: Bewil­lig­te Leis­tun­gen ste­hen Ihnen ab dem Tag zu, an dem Sie den Antrag gestellt haben oder die Vor­aus­set­zun­gen für den ent­spre­chen­den Pfle­ge­grad erfüllt waren. Hat sich der Gesund­heits­zu­stand der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son in den Wochen oder Mona­ten vor der Begut­ach­tung jedoch ver­schlech­tert, lehnt die Pfle­ge­ver­si­che­rung genau die­sen rück­wir­ken­den Anspruch oft ab. Schließ­lich ging es der Per­son zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung noch besser.

9. Sprechen Sie auch alleine mit dem Gutachter

Als Haupt­pfle­ge­per­son haben Sie die Mög­lich­keit, mit dem Gut­ach­ter unter vier Augen zu spre­chen. For­dern Sie die­ses Gespräch ein und kor­ri­gie­ren Sie, wenn nötig, die Ein­drü­cke des Gutachters.

Unan­ge­neh­me The­men wie Inkon­ti­nenz wer­den im Bei­sein des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen häu­fig nur sehr kurz bespro­chen. Nut­zen Sie das Gespräch unter vier Augen dafür, die­se The­men klar anzusprechen.

Auch bei Demenz­pa­ti­en­ten kann es pas­sie­ren, dass der Gut­ach­ter einen fal­schen Ein­druck bekommt. Die Betrof­fe­nen neh­men die eige­nen Fähig­kei­ten oft ver­zerrt wahr. Kor­ri­gie­ren Sie die Selbst­ein­schät­zung der pfle­ge­be­dür­fi­gen Per­son im direk­ten Gespräch mit dem Gutachter. 

10. Überprüfen Sie, ob alle pflegebedürftigen Bereiche besprochen wurden

Wer­fen Sie noch ein­mal einen Blick auf Ihren Notiz­zet­tel, bevor sich der Gut­ach­ter ver­ab­schie­det. Kamen alle Berei­che zur Spra­che? Wenn eine der Ein­schrän­kun­gen nicht expli­zit bespro­chen wur­de, soll­ten Sie den Gut­ach­ter kon­kret dar­auf hin­wei­sen. Stel­len Sie sicher, dass der Gut­ach­ter jede Ein­schrän­kung erkannt hat.

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