Änderungen im Betreuungsrecht: Mehr Selbstbestimmung und neue Regelungen

Das Betreu­ungs­recht in Deutsch­land wur­de grund­le­gend refor­miert. Seit dem 1. Janu­ar 2023 gel­ten neue gesetz­li­che Rege­lun­gen, die ins­be­son­de­re die Selbst­be­stim­mung betreu­ter Per­so­nen stär­ken und die Qua­li­tät der Betreu­ung ver­bes­sern sol­len. In die­sem Arti­kel geben wir einen Über­blick über die wich­tigs­ten Ände­run­gen und ihre Auswirkungen.

Mehr Selbstbestimmung für betreute Personen

Ein zen­tra­les Ziel der Reform ist es, die Auto­no­mie der betreu­ten Per­so­nen zu stär­ken. Kon­kret bedeu­tet das:

  • Die Wün­sche der betreu­ten Per­son ste­hen noch stär­ker im Mit­tel­punkt der Betreuung.
  • Betreue­rin­nen und Betreu­er müs­sen sich inten­si­ver mit den indi­vi­du­el­len Wün­schen der betreu­ten Per­son aus­ein­an­der­set­zen und die­se – soweit mög­lich – umsetzen.
  • Es wird betont, dass eine Betreu­ung nur dann not­wen­dig ist, wenn es kei­ne ande­ren Mög­lich­kei­ten gibt, die betrof­fe­ne Per­son zu unterstützen.

Verbesserte Qualität in der Betreuung

Die Reform soll außer­dem sicher­stel­len, dass Betreue­rin­nen und Betreu­er bes­ser qua­li­fi­ziert sind und ihre Auf­ga­ben gewis­sen­haft wahr­neh­men. Dazu gehören:

  • Ein­heit­li­che Qua­li­täts­an­for­de­run­gen: Es gibt nun ver­bind­li­che Stan­dards für Betreu­ungs­ver­ei­ne und Berufsbetreuer.
  • Eig­nungs­prü­fung für Berufs­be­treu­er: Neue Berufs­be­treu­er müs­sen ihre per­sön­li­che und fach­li­che Eig­nung nachweisen.
  • Regel­mä­ßi­ge Fort­bil­dun­gen: Berufs­be­treu­er sind ver­pflich­tet, sich kon­ti­nu­ier­lich weiterzubilden.

Neuregelungen für Angehörige und Ehrenamtliche

Auch für ehren­amt­li­che Betreue­rin­nen und Betreu­er sowie Ange­hö­ri­ge gibt es rele­van­te Änderungen:

  • Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge müs­sen nicht mehr per Gerichts­be­schluss aus­drück­lich bestellt wer­den, wenn sie sich um die Betreu­ung küm­mern möchten.
  • Eine ver­ein­fach­te Unter­stüt­zung für ehren­amt­li­che Betreu­er soll sicher­stel­len, dass die­se ihre Auf­ga­ben bes­ser wahr­neh­men können.
  • Die Ver­gü­tung und Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen für ehren­amt­li­che Betreu­er wur­den angepasst.

Digitalisierung und Entbürokratisierung

Um Betreu­ungs­ver­fah­ren effi­zi­en­ter zu gestal­ten, setzt die Reform auf mehr Digitalisierung:

  • Gerichts­ver­fah­ren im Betreu­ungs­recht sol­len schnel­ler und unkom­pli­zier­ter werden.
  • Digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge zwi­schen Betreu­ern, Gerich­ten und ande­ren Behör­den sol­len die Pro­zes­se vereinfachen.

Fazit

Die Reform des Betreu­ungs­rechts bringt vie­le posi­ti­ve Neue­run­gen, ins­be­son­de­re für betreu­te Per­so­nen, deren Selbst­be­stim­mung gestärkt wird. Gleich­zei­tig wer­den auch die Anfor­de­run­gen an Berufs­be­treu­er erhöht, um eine bes­se­re Qua­li­tät der Betreu­ung sicher­zu­stel­len. Ange­hö­ri­ge und ehren­amt­li­che Betreu­er pro­fi­tie­ren von einer erleich­ter­ten Betreu­ungs­pra­xis. Ins­ge­samt ist die Reform ein wich­ti­ger Schritt zu mehr Auto­no­mie und einer bes­se­ren Unter­stüt­zung betreu­ter Menschen.

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