Zukunftspakt Pflege – was sich jetzt ändern soll
Worum geht es überhaupt?
Die Bundesregierung und die Bundesländer haben gemeinsam eine große Arbeitsgruppe gestartet: die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“.
Diese Gruppe soll bis Ende 2025 Vorschläge ausarbeiten, wie die Pflegeversicherung gerechter, einfacher und zukunftssicher gemacht werden kann.
Das Ziel ist klar: Pflege muss bezahlbar, gut organisiert und menschlich bleiben.
Warum braucht es eine Reform?
Die Pflegeversicherung in Deutschland steht unter Druck.
Immer mehr Menschen brauchen Pflege – aber es gibt zu wenig Fachkräfte, zu viele bürokratische Hürden und steigende Eigenanteile in Pflegeheimen.
Viele Familien fühlen sich überfordert: Sie kämpfen mit Formularen, Finanzierung und der Organisation zwischen ambulanter und stationärer Pflege.
Gleichzeitig steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung regelmäßig – doch das Geld reicht trotzdem oft nicht aus.
Genau hier will der Zukunftspakt ansetzen.
Was ist geplant?
Die Arbeitsgruppe hat sich auf wichtige Themenfelder geeinigt.
Hier sind die wichtigsten Punkte, einfach erklärt:
1. Pflegekosten sollen gerechter verteilt werden
Viele Pflegebedürftige zahlen hohe Eigenanteile – also den Teil der Kosten, den die Pflegeversicherung nicht übernimmt.
Diese Eigenanteile sollen begrenzt oder zumindest langsamer steigen.
Bis Ende 2025 will die Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge vorlegen, wie das gehen kann.
Beispiel: Wenn jemand im Pflegeheim lebt, könnten bestimmte Kosten künftig stärker von der Pflegeversicherung oder dem Staat übernommen werden, statt von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst.
2. Mehr Unterstützung durch Steuergelder
Bislang wird die Pflegeversicherung hauptsächlich durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen.
Das soll sich ändern: Künftig sollen einige Ausgaben aus Steuergeldern finanziert werden – besonders solche, die nichts direkt mit Pflegeleistungen zu tun haben.
Das entlastet die Pflegeversicherung und könnte helfen, Beitragserhöhungen zu vermeiden.
3. Vereinfachung der Leistungen
Viele Pflegebedürftige und Angehörige verstehen das aktuelle System kaum: Pflegegrade, Zuschüsse, Zusatzleistungen – es ist kompliziert.
Darum soll das Leistungsrecht einfacher und verständlicher werden.
Das Ziel: Weniger Bürokratie, klarere Regeln, schnellere Hilfe.
Beispiel: Wer Anspruch auf einen bestimmten Pflegegrad hat, soll künftig leichter erkennen können, welche Leistungen und Beträge dazugehören – ohne endlos Papierkram.
4. Prävention: Pflege verhindern, bevor sie nötig wird
Ein großer neuer Gedanke ist die präventive Pflege.
Der sogenannte Pflegegrad 1 soll stärker auf Vorbeugung ausgerichtet werden.
Das heißt: Menschen, die erste Anzeichen von Pflegebedürftigkeit zeigen, sollen frühzeitig Unterstützung bekommen – etwa für Bewegung, Ernährung oder technische Hilfsmittel, um länger selbstständig zu bleiben.
5. Ambulant vor stationär
Viele Menschen möchten so lange wie möglich zuhause bleiben.
Deshalb soll die ambulante Pflege weiter gestärkt werden.
Gleichzeitig prüft die Arbeitsgruppe, wie man die Trennung zwischen „ambulant“ und „stationär“ lockern kann – also Pflege zuhause und im Heim besser kombinieren.
Beispiel: Wer teils zuhause, teils in einer Tagespflege betreut wird, soll künftig nicht zwischen verschiedenen Leistungstöpfen hin- und herspringen müssen.
6. Bessere Beratung
Die Pflegeberatung – also die Unterstützung bei Anträgen, Informationen und Leistungsansprüchen – soll ausgebaut und vereinfacht werden.
Ziel ist, dass jede pflegebedürftige Person schnell und ohne Bürokratie erfährt, welche Hilfe sie bekommen kann.
7. Investitionen in Pflegeeinrichtungen
Die Länder (also Bayern, NRW, Berlin usw.) sollen stärker in die Pflegeinfrastruktur investieren – also in Heime, Tagespflegen, Kurzzeitpflegeplätze und barrierefreie Wohnungen.
Damit Pflegeplätze verfügbar und bezahlbar bleiben, braucht es funktionierende Einrichtungen – nicht nur Gesetze auf Papier.
Wann passiert was?
- Bis Dezember 2025: Die Arbeitsgruppe legt konkrete Reformvorschläge vor.
- Ab 2026: Ein neues Pflegereformgesetz soll beraten und verabschiedet werden.
- Bis 2027: Die Wirkung der Reformen soll überprüft werden, besonders bei den Kosten für Pflegebedürftige.
Was bedeutet das für Pflegebedürftige und Angehörige?
Kurz gesagt:
- Weniger Kosten, wenn die Eigenanteile wirklich sinken.
- Mehr Klarheit, wenn die Leistungen einfacher werden.
- Mehr Unterstützung, wenn Beratung und Prävention ausgebaut werden.
- Mehr Entlastung, wenn Pflege zuhause gestärkt wird.
Aber: Noch ist vieles in Planung.
Bis konkrete Änderungen spürbar werden, dauert es noch mindestens ein Jahr.
Fazit: Hoffnung auf echten Wandel
Der Zukunftspakt Pflege ist ein wichtiger Schritt. Zum ersten Mal seit Jahren sprechen Bund und Länder gemeinsam über eine große Reform – nicht nur kleine Korrekturen.
Die Pläne klingen vielversprechend: faire Kosten, weniger Bürokratie, mehr Menschlichkeit in der Pflege.
Aber der Teufel steckt, wie immer, im Detail. Entscheidend wird sein, ob die Ankündigungen auch wirklich umgesetzt werden – und ob die Finanzierung reicht, um das System dauerhaft zu stabilisieren.
Für Pflegebedürftige und Angehörige bleibt es also spannend.
Eines ist aber klar: Das Thema Pflege steht endlich wieder im Mittelpunkt der Politik, und das ist längst überfällig.