Zukunftspakt Pflege – was sich jetzt ändern soll

Worum geht es überhaupt?

Die Bun­des­re­gie­rung und die Bun­des­län­der haben gemein­sam eine gro­ße Arbeits­grup­pe gestar­tet: die Bund-Län­der-Arbeits­grup­pe „Zukunfts­pakt Pfle­ge“.
Die­se Grup­pe soll bis Ende 2025 Vor­schlä­ge aus­ar­bei­ten, wie die Pfle­ge­ver­si­che­rung gerech­ter, ein­fa­cher und zukunfts­si­cher gemacht wer­den kann.

Das Ziel ist klar: Pfle­ge muss bezahl­bar, gut orga­ni­siert und mensch­lich bleiben.

Warum braucht es eine Reform?

Die Pfle­ge­ver­si­che­rung in Deutsch­land steht unter Druck.
Immer mehr Men­schen brau­chen Pfle­ge – aber es gibt zu wenig Fach­kräf­te, zu vie­le büro­kra­ti­sche Hür­den und stei­gen­de Eigen­an­tei­le in Pflegeheimen.

Vie­le Fami­li­en füh­len sich über­for­dert: Sie kämp­fen mit For­mu­la­ren, Finan­zie­rung und der Orga­ni­sa­ti­on zwi­schen ambu­lan­ter und sta­tio­nä­rer Pfle­ge.
Gleich­zei­tig stei­gen die Bei­trä­ge zur Pfle­ge­ver­si­che­rung regel­mä­ßig – doch das Geld reicht trotz­dem oft nicht aus.

Genau hier will der Zukunfts­pakt ansetzen.

Was ist geplant?

Die Arbeits­grup­pe hat sich auf wich­ti­ge The­men­fel­der geei­nigt.
Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, ein­fach erklärt:

1. Pflegekosten sollen gerechter verteilt werden

Vie­le Pfle­ge­be­dürf­ti­ge zah­len hohe Eigen­an­tei­le – also den Teil der Kos­ten, den die Pfle­ge­ver­si­che­rung nicht über­nimmt.
Die­se Eigen­an­tei­le sol­len begrenzt oder zumin­dest lang­sa­mer stei­gen.
Bis Ende 2025 will die Arbeits­grup­pe kon­kre­te Vor­schlä­ge vor­le­gen, wie das gehen kann.

Bei­spiel: Wenn jemand im Pfle­ge­heim lebt, könn­ten bestimm­te Kos­ten künf­tig stär­ker von der Pfle­ge­ver­si­che­rung oder dem Staat über­nom­men wer­den, statt von den Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern selbst.

2. Mehr Unterstützung durch Steuergelder

Bis­lang wird die Pfle­ge­ver­si­che­rung haupt­säch­lich durch Bei­trä­ge finan­ziert, die Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber zah­len.
Das soll sich ändern: Künf­tig sol­len eini­ge Aus­ga­ben aus Steu­er­gel­dern finan­ziert wer­den – beson­ders sol­che, die nichts direkt mit Pfle­ge­leis­tun­gen zu tun haben.
Das ent­las­tet die Pfle­ge­ver­si­che­rung und könn­te hel­fen, Bei­trags­er­hö­hun­gen zu vermeiden.

3. Vereinfachung der Leistungen

Vie­le Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und Ange­hö­ri­ge ver­ste­hen das aktu­el­le Sys­tem kaum: Pfle­ge­gra­de, Zuschüs­se, Zusatz­leis­tun­gen – es ist kom­pli­ziert.
Dar­um soll das Leis­tungs­recht ein­fa­cher und ver­ständ­li­cher wer­den.
Das Ziel: Weni­ger Büro­kra­tie, kla­re­re Regeln, schnel­le­re Hilfe.

Bei­spiel: Wer Anspruch auf einen bestimm­ten Pfle­ge­grad hat, soll künf­tig leich­ter erken­nen kön­nen, wel­che Leis­tun­gen und Beträ­ge dazu­ge­hö­ren – ohne end­los Papierkram.

4. Prävention: Pflege verhindern, bevor sie nötig wird

Ein gro­ßer neu­er Gedan­ke ist die prä­ven­ti­ve Pfle­ge.
Der soge­nann­te Pfle­ge­grad 1 soll stär­ker auf Vor­beu­gung aus­ge­rich­tet wer­den.
Das heißt: Men­schen, die ers­te Anzei­chen von Pfle­ge­be­dürf­tig­keit zei­gen, sol­len früh­zei­tig Unter­stüt­zung bekom­men – etwa für Bewe­gung, Ernäh­rung oder tech­ni­sche Hilfs­mit­tel, um län­ger selbst­stän­dig zu bleiben.

5. Ambulant vor stationär

Vie­le Men­schen möch­ten so lan­ge wie mög­lich zuhau­se blei­ben.
Des­halb soll die ambu­lan­te Pfle­ge wei­ter gestärkt wer­den.
Gleich­zei­tig prüft die Arbeits­grup­pe, wie man die Tren­nung zwi­schen „ambu­lant“ und „sta­tio­när“ lockern kann – also Pfle­ge zuhau­se und im Heim bes­ser kombinieren.

Bei­spiel: Wer teils zuhau­se, teils in einer Tages­pfle­ge betreut wird, soll künf­tig nicht zwi­schen ver­schie­de­nen Leis­tungs­töp­fen hin- und her­sprin­gen müssen.

6. Bessere Beratung

Die Pfle­ge­be­ra­tung – also die Unter­stüt­zung bei Anträ­gen, Infor­ma­tio­nen und Leis­tungs­an­sprü­chen – soll aus­ge­baut und ver­ein­facht wer­den.
Ziel ist, dass jede pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son schnell und ohne Büro­kra­tie erfährt, wel­che Hil­fe sie bekom­men kann.

7. Investitionen in Pflegeeinrichtungen

Die Län­der (also Bay­ern, NRW, Ber­lin usw.) sol­len stär­ker in die Pfle­geinfra­struk­tur inves­tie­ren – also in Hei­me, Tages­pfle­gen, Kurz­zeit­pfle­ge­plät­ze und bar­rie­re­freie Woh­nun­gen.
Damit Pfle­ge­plät­ze ver­füg­bar und bezahl­bar blei­ben, braucht es funk­tio­nie­ren­de Ein­rich­tun­gen – nicht nur Geset­ze auf Papier.

Wann passiert was?

  • Bis Dezem­ber 2025: Die Arbeits­grup­pe legt kon­kre­te Reform­vor­schlä­ge vor.
  • Ab 2026: Ein neu­es Pfle­ge­re­form­ge­setz soll bera­ten und ver­ab­schie­det werden.
  • Bis 2027: Die Wir­kung der Refor­men soll über­prüft wer­den, beson­ders bei den Kos­ten für Pflegebedürftige.

Was bedeutet das für Pflegebedürftige und Angehörige?

Kurz gesagt:

  • Weni­ger Kos­ten, wenn die Eigen­an­tei­le wirk­lich sinken.
  • Mehr Klar­heit, wenn die Leis­tun­gen ein­fa­cher werden.
  • Mehr Unter­stüt­zung, wenn Bera­tung und Prä­ven­ti­on aus­ge­baut werden.
  • Mehr Ent­las­tung, wenn Pfle­ge zuhau­se gestärkt wird.

Aber: Noch ist vie­les in Pla­nung.
Bis kon­kre­te Ände­run­gen spür­bar wer­den, dau­ert es noch min­des­tens ein Jahr.

Fazit: Hoffnung auf echten Wandel

Der Zukunfts­pakt Pfle­ge ist ein wich­ti­ger Schritt. Zum ers­ten Mal seit Jah­ren spre­chen Bund und Län­der gemein­sam über eine gro­ße Reform – nicht nur klei­ne Korrekturen.

Die Plä­ne klin­gen viel­ver­spre­chend: fai­re Kos­ten, weni­ger Büro­kra­tie, mehr Mensch­lich­keit in der Pfle­ge.
Aber der Teu­fel steckt, wie immer, im Detail. Ent­schei­dend wird sein, ob die Ankün­di­gun­gen auch wirk­lich umge­setzt wer­den – und ob die Finan­zie­rung reicht, um das Sys­tem dau­er­haft zu stabilisieren.

Für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und Ange­hö­ri­ge bleibt es also span­nend.
Eines ist aber klar: Das The­ma Pfle­ge steht end­lich wie­der im Mit­tel­punkt der Poli­tik, und das ist längst überfällig.

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