Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige
Alles, was Sie über die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige wissen müssen.
Alles, was Sie über die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige wissen müssen.
Sind Sie für eine pflegebedürftige Person im Kreis der Familie zuständig, bedeutet dies meist finanzielle Einbußen. Die Karriere steht oft nicht mehr an erster Stelle und teils werden die Arbeitsstunden reduziert, um Zeit für die Pflege zu finden. Entscheiden Sie sich trotzdem gegen einen Pflegedienst oder eine Unterbringung im Heim und dafür, sich selbst um einen zu pflegenden Angehörigen zu kümmern, stehen Ihnen zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zu. Dadurch sollen die Nachteile von geringeren, regulären Zahlungen in die Rentenkasse ausgeglichen werden.
1. Wer hat Anspruch auf Pflegerente?
Um Beiträge der Pflegerente zu beziehen, müssen Sie einige Anforderungen erfüllen:
- Sie kümmern sich um mindestens eine pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad von 2 oder höher.
- Die für die Pflege aufgewendete Zeit liegt bei mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen in der Woche.
- Die Arbeitszeit Ihres regulären Jobs liegt bei oder unter 30 Stunden pro Woche.
- Pflege muss zuhause stattfinden: Ausschlaggebend ist normalerweise der Wohnort der pflegebedürftigen Person.
- Sie dürfen kein Empfänger von Vollrente wegen Alters sein.
Teilen Sie die Pflege mit einem anderen Angehörigen der pflegebedürftigen Person, kann auch die Pflegerente geteilt werden.
2. Unterstützung durch Pflegedienste bedeutet geringere Rentenzuschüsse!
Wenn Sie sich mit Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige beschäftigen, sollten Sie einen wichtigen Punkt nicht vergessen: Wenn ein externer Pflegedienst zum Einsatz kommt, sind Ihre Ansprüche auf diese Form der gesetzlichen Rente geringer.
3. Wie hoch sind die Rentenversicherungsbeiträge 2022?
Je höher Pflegegrad der zu pflegenden Person ist, desto mehr zeitlicher Aufwand für die Pflege ist oft nötig und desto höher fallen auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus. Vor allem bei einem hohen Pflegegrad ist es für Angehörige fast unmöglich, einen Vollzeitjob neben der Pflege auszuüben.
Wie hoch die Rentenversicherungsbeiträge sind, hängt u. a. von Wohnort und Pflegegrad der zu pflegenden Person ab. Bis zu 7.343 Euro werden bei Pflegegrad 5 ohne Unterstützung durch externe Pflegedienste im Westen Deutschlands gezahlt und bis zu 7.031 Euro im Osten.
Nach aktuellen Angaben der Stiftung Warentest liegt das monatliche Rentenplus damit zwischen sieben Euro bei Pflegegrad 2 und 35 Euro bei Pflegegrad 5 im Westen und zwischen sechs Euro bei Pflegegrad 2 und 34 Euro bei Pflegegrad 5 im Osten.
Je höher also der Pflegegrad der zu pflegenden Person und je geringer der Einsatz von externen Pflegediensten, desto mehr Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige stehen Ihnen zu.
4. Was müssen Sie jetzt tun?
Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige werden von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person übernommen, allerdings nicht automatisch gezahlt. Hierfür müssen Sie den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ vollständig ausfüllen und einreichen.
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