Landespflegegeld in Bayern
Voraussetzungen für die Beantragung des Landespflegegeld in Bayern.
Voraussetzungen für die Beantragung des Landespflegegeld in Bayern.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was ist das Bayrische Landespflegegeld?
- Wer darf einen Antrag stellen?
- Wie funktioniert die Antragsstellung?
- Achtung: Antragsfrist nicht verpassen!
- Wofür darf das bayrische Landespflegegeld verwendet werden?
- Landespflegegeld in Bayern schnell und unkompliziert beantragen
- Kurz und knapp: Häufige Fragen und deren Antworten zum Landespflegegeld in Bayern
- Wohin muss ich den Antrag auf Landespflegegeld schicken?
- Wo finde ich das Antragsformular?
- Wann bekomme ich das Landespflegegeld ausgezahlt?
- Wie hoch ist das Landespflegegeld in Bayern?
- Weiterführende Links
- Fragen zu Pflegegeld und Pflegegraden mit unseren Experten besprechen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was ist das Bayrische Landespflegegeld?
- Wer darf einen Antrag stellen?
- Wie funktioniert die Antragsstellung?
- Achtung: Antragsfrist nicht verpassen!
- Wofür darf das bayrische Landespflegegeld verwendet werden?
- Landespflegegeld in Bayern schnell und unkompliziert beantragen
- Kurz und knapp: Häufige Fragen und deren Antworten zum Landespflegegeld in Bayern
- Wohin muss ich den Antrag auf Landespflegegeld schicken?
- Wo finde ich das Antragsformular?
- Wann bekomme ich das Landespflegegeld ausgezahlt?
- Wie hoch ist das Landespflegegeld in Bayern?
- Weiterführende Links
- Fragen zu Pflegegeld und Pflegegraden mit unseren Experten besprechen
Sie haben bereits vom Landespflegegeld Bayern gehört und möchten nun wissen, ob Ihnen die finanzielle Unterstützung ebenfalls zusteht? Sie haben Fragen zur Antragsstellung oder sind unsicher, welche Fristen gelten? Erfahren Sie in diesem Ratgeber mehr zum Landespflegegeld Bayern, zu Voraussetzungen, Ablauf, Höhe und Fristen. Im Anschluss beantworten wir für Sie häufig gestellte Fragen zu dem Thema und geben Ihnen außerdem wichtige Links mit auf den Weg. So sind Sie optimal ausgestattet und mit dem nötigen Wissen versorgt, um unkompliziert das Landespflegegeld Bayern für sich selbst oder für eine zu betreuende Person zu beantragen.
1. Was ist das Bayrische Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld Bayern ist eine Maßnahme der Bayrischen Landesregierung, um Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stärker zu unterstützen. Es wurde mit dem Pflegepaket von 2018 eingeführt und soll ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber pflegebedürftigen Menschen und deren Helfern sein. Aus diesem Grund soll der gesamte Prozess von der Antragsstellung über die Prüfung bis hin zur Bewilligung möglichst unkompliziert und schnell passieren sowie mit wenig Bürokratie verbunden sein.
2. Wer darf einen Antrag stellen?
Es gibt ein paar wenige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wenn Sie das Landespflegegeld Bayern beantragen möchten bzw. wenn der Antrag bewilligt werden soll. Pflegebedürftige der Pflegegrade 0 und 1 bekommen zum Beispiel kein Landespflegegeld. Die folgenden Punkte müssen Sie erfüllen, damit Ihr Antrag auf Landespflegegeld Aussicht auf Erfolg hat:
- Hauptwohnsitz in Bayern
- mindestens eingestuft in Pflegestufe 2 mit offiziellem Pflegebescheid
- Antragsunterlagen vollständig und fristgerecht einreichen
Damit dürfen Sie auch einen Antrag auf Landespflegegeld stellen, wenn Sie beispielsweise zwar nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, Ihren Hauptwohnsitz aber in Bayern haben.
3. Wie funktioniert die Antragsstellung?
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für das Landespflegegeld in Bayern, dann steht Ihrer Antragsstellung nichts mehr im Wege. Hierfür benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- vollständiges Antragsformular
- eine Kopie Ihres Personalausweises
- eine Kopie Ihres Pflegebescheids über Pflegegrad 2 oder höher
Sie haben aus verschiedenen Gründen aktuell keinen gültigen Personalausweis? Alternativ reichen Sie andere Nachweise Ihrer Identität ein, wie zum Beispiel einen Reisepass oder Ihre Meldebescheinigung.
Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Dies können Sie am PC tun. Alternativ drucken Sie das Formular aus und tragen die nötigen Informationen handschriftlich ein. Auf jeden Fall aber müssen Sie das Antragsformular unterschreiben. Ohne Unterschrift ist Ihr Antrag nicht gültig. Anschließend legen Sie Kopien der oben aufgelisteten Dokumente bei. Stellen Sie den Antrag für Ihr Kind oder als Betreuer für eine zu betreuende Person, kommen Nachweise der Vollmacht bzw. Betreuerausweise hinzu.
Die richtige Adresse: Achten Sie unbedingt darauf, dass auf dem Antrag die richtige Adresse steht. Geben Sie die Adresse an, mit der Sie auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind. Sie haben mehrere Wohnsitze oder sind sich aus einem anderen Grund unsicher, welche Adresse Sie wählen müssen? Sie können Ihren derzeit angemeldeten Hauptwohnsitz beim Einwohnermeldeamt in Erfahrung bringen.
Haben Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen beisammen, reichen Sie alles beim Bayerischen Landesamt für Pflege ein. Erfahren Sie hier, welche Formen des Einreichens möglich sind:
Form des Einreichens: | Post | Online-Formular | E‑Mail | Fax |
akzeptiert vom Landesamt für Pflege: | ja | ausfüllen ja, abschicken per Post | nur in Kombination mit elektronischem Personalausweis | nein |
Nutzen Sie unsere übersichtliche Auflistung der drei wichtigsten Dos und Don’ts, um bei der Antragsstellung nicht den Überblick zu verlieren:
Do | Don´t |
---|---|
Voraussetzungen prüfen: Hauptwohnsitz und Pflegestufe | Antragsstellung ohne Hauptwohnsitz in Bayern oder unter Pflegegrad 2 |
Unterlagen prüfen: Antragsformular, Identitätsnachweis, Pflegebescheid | abgelaufene Dokumente ein- oder fehlende Unterlagen nicht nachreichen |
Antrag an allen geforderten Stellen unterschreiben | Antragsunterlagen zusammenheften: Büro- oder Heftklammern sind nicht erwünscht |
4. Achtung: Antragsfrist nicht verpassen!
Die Antragsfristen gelten für die laufenden Pflegejahre. Das Pflegejahr 2020/2021 geht vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021. Bis zum 31.12.2021 können Sie Ihren Antrag auf Landespflegegeld für das Pflegejahr noch stellen. Wurde der Erstantrag einmal bewilligt, müssen Sie für die weiteren Jahre keine neuen Anträge stellen. Lediglich Änderungen an Pflegebescheid, Hauptwohnsitz oder anderen Lebensumständen müssen aktualisiert werden.
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5. Wofür darf das bayrische Landespflegegeld verwendet werden?
Im Gegensatz zu der finanziellen Unterstützung, die Sie abhängig vom Pflegegrad von Ihrer Pflegekasse bekommen, ist das Landespflegegeld Bayern nicht zweckgebunden. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für einen Antrag und wurde dieser bewilligt, dann steht es Ihnen frei, das Geld nach Belieben einzusetzen. Erfüllen Sie sich selbst einen Wunsch oder machen Sie einem lieben Menschen in Ihrem Umfeld eine Freude. Sinn und Zweck des Landespflegegelds Bayern ist es, pflegebedürftigen Menschen Wertschätzung entgegenzubringen und sie selbstständig über den Betrag verfügen zu lassen.
6. Landespflegegeld in Bayern schnell und unkompliziert beantragen
Ihr Hauptwohnsitz ist in Bayern angemeldet und Sie sind mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft? Dann zögern Sie nicht länger! Beantragen Sie das Landespflegegeld Bayern noch heute.
Schnell und unbürokratisch: Diese Leitlinien halten Landesregierung sowie das Landesamt für Pflege in Bayern mit dem kurzen, einseitigen Antrag ein. Die zweite Seite unterstützt mit Hinweisen zum Ausfüllen des Antrags.
7. Kurz und knapp: Häufige Fragen und deren Antworten zum Landespflegegeld in Bayern
Im Folgenden finden Sie einige wichtige Antworten auf viel gestellte Fragen, wenn es um das Landespflegegeld Bayern geht.
8. Wohin muss ich den Antrag auf Landespflegegeld schicken?
Der Antrag auf Landespflegegeld geht an die folgende Adresse:
Bayerisches Landesamt für Pflege
– Landespflegegeld –
Postfach 1365
92203 Amberg
Diese finden Sie zusätzlich ganz unten auf der zweiten Seite des Antragsformulars. Denken Sie daran, den Briefumschlag ausreichend zu frankieren.
9. Wo finde ich das Antragsformular?
Das Antragsformular für das Landespflegegeld Bayern finden Sie auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Pflege oder unter diesem Link. Speichern Sie das Formular als .pdf und füllen es anschließend auf Ihrem PC oder ausgedruckt handschriftlich aus.
10. Wann bekomme ich das Landespflegegeld ausgezahlt?
Die regulären Auszahlungen für das jeweilige Pflegegeldjahr finden ab Oktober statt. Ihre erste Zahlung kommt noch im selben Jahr der Antragsstellung, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.
11. Wie hoch ist das Landespflegegeld in Bayern?
Das Landespflegegeld Bayern beträgt pauschal 1.000 Euro im Jahr. Es gilt als staatliche Fürsorgeleistung und ist daher nicht steuerpflichtig. Sie dürfen nach Erhalt frei über das Geld verfügen.
12. Weiterführende Links
Möchten Sie tiefer in das Thema Landespflegegeld in Bayern einsteigen, dann nutzen Sie die folgenden Links:
- umfassende Informationen zum Landespflegegeld Bayern finden Sie auf der Website des Bayrischen Landesamtes für Pflege
- auch einen 20-seitigen Fragenkatalog bietet das LfP an, in dem ausführlich Fragen zu Unterlagen, Antragsstellung und Co. beantwortet werden
13. Fragen zu Pflegegeld und Pflegegraden mit unseren Experten besprechen
Die Beantragung des Landespflegegelds Bayern ist recht unkompliziert und ohne viele Voraussetzungen möglich. Das gilt jedoch nicht für alle finanziellen Zuschüsse, die pflegebedürftigen Menschen zustehen. Wir von Familiara behalten den Überblick und unterstützen Sie u. a. in den folgenden Bereichen:
- Beantragungen von Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. Antrag auf Pflegegrad, Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads)
- Gutachtertermine
- richtige Art der Pflege auswählen
- Widerspruch gegen Pflegegrad-Einstufung
Es gibt viele Gründe, aus denen Ihr Antrag auf Pflegegrad oder Höherstufung des Pflegegrads abgelehnt worden sein könnte. Unsere Experten kennen sich aus und wissen, worauf bei Antragsstellung, Gutachterterminen und Co. geachtet werden muss. Wir legen gemeinsam mit Ihnen bei Bedarf Widerspruch gegen den Bescheid Ihrer Pflegekasse ein. Falls nötig, begleiten wir Sie auch bei einer Klageerhebung.
Bei uns sind Sie in sicheren Händen, wenn es darum geht, für sich selbst oder einen Angehörigen finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse zu sichern. Finden Sie in einem ersten Gespräch heraus, ob und wie wir Ihnen helfen können.
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