Sie haben bereits vom Lan­des­pfle­ge­geld Bay­ern gehört und möch­ten nun wis­sen, ob Ihnen die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung eben­falls zusteht? Sie haben Fra­gen zur Antrags­stel­lung oder sind unsi­cher, wel­che Fris­ten gel­ten? Erfah­ren Sie in die­sem Rat­ge­ber mehr zum Lan­des­pfle­ge­geld Bay­ern, zu Vor­aus­set­zun­gen, Ablauf, Höhe und Fris­ten. Im Anschluss beant­wor­ten wir für Sie häu­fig gestell­te Fra­gen zu dem The­ma und geben Ihnen außer­dem wich­ti­ge Links mit auf den Weg. So sind Sie opti­mal aus­ge­stat­tet und mit dem nöti­gen Wis­sen ver­sorgt, um unkom­pli­ziert das Lan­des­pfle­ge­geld Bay­ern für sich selbst oder für eine zu betreu­en­de Per­son zu beantragen.

1. Was ist das Bayrische Landespflegegeld?

Das Lan­des­pfle­ge­geld Bay­ern ist eine Maß­nah­me der Bay­ri­schen Lan­des­re­gie­rung, um Pfle­ge­be­dürf­ti­ge ab Pfle­ge­grad 2 stär­ker zu unter­stüt­zen. Es wur­de mit dem Pfle­ge­pa­ket von 2018 ein­ge­führt und soll ein Zei­chen der Wert­schät­zung gegen­über pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen und deren Hel­fern sein. Aus die­sem Grund soll der gesam­te Pro­zess von der Antrags­stel­lung über die Prü­fung bis hin zur Bewil­li­gung mög­lichst unkom­pli­ziert und schnell pas­sie­ren sowie mit wenig Büro­kra­tie ver­bun­den sein.

2. Wer darf einen Antrag stellen?

Es gibt ein paar weni­ge Vor­aus­set­zun­gen, die erfüllt sein müs­sen, wenn Sie das Lan­des­pfle­ge­geld Bay­ern bean­tra­gen möch­ten bzw. wenn der Antrag bewil­ligt wer­den soll. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge der Pfle­ge­gra­de 0 und 1 bekom­men zum Bei­spiel kein Lan­des­pfle­ge­geld. Die fol­gen­den Punk­te müs­sen Sie erfül­len, damit Ihr Antrag auf Lan­des­pfle­ge­geld Aus­sicht auf Erfolg hat:

  • Haupt­wohn­sitz in Bayern
  • min­des­tens ein­ge­stuft in Pfle­ge­stu­fe 2 mit offi­zi­el­lem Pflegebescheid
  • Antrags­un­ter­la­gen voll­stän­dig und frist­ge­recht einreichen

Damit dür­fen Sie auch einen Antrag auf Lan­des­pfle­ge­geld stel­len, wenn Sie bei­spiels­wei­se zwar nicht die deut­sche Staats­bür­ger­schaft besit­zen, Ihren Haupt­wohn­sitz aber in Bay­ern haben.

3. Wie funktioniert die Antragsstellung?

Erfül­len Sie die Vor­aus­set­zun­gen für das Lan­des­pfle­ge­geld in Bay­ern, dann steht Ihrer Antrags­stel­lung nichts mehr im Wege. Hier­für benö­ti­gen Sie die fol­gen­den Unterlagen:

  • voll­stän­di­ges Antragsformular
  • eine Kopie Ihres Personalausweises
  • eine Kopie Ihres Pfle­ge­be­scheids über Pfle­ge­grad 2 oder höher

Sie haben aus ver­schie­de­nen Grün­den aktu­ell kei­nen gül­ti­gen Per­so­nal­aus­weis? Alter­na­tiv rei­chen Sie ande­re Nach­wei­se Ihrer Iden­ti­tät ein, wie zum Bei­spiel einen Rei­se­pass oder Ihre Meldebescheinigung.

Fül­len Sie das Antrags­for­mu­lar voll­stän­dig aus. Dies kön­nen Sie am PC tun. Alter­na­tiv dru­cken Sie das For­mu­lar aus und tra­gen die nöti­gen Infor­ma­tio­nen hand­schrift­lich ein. Auf jeden Fall aber müs­sen Sie das Antrags­for­mu­lar unter­schrei­ben. Ohne Unter­schrift ist Ihr Antrag nicht gül­tig. Anschlie­ßend legen Sie Kopien der oben auf­ge­lis­te­ten Doku­men­te bei. Stel­len Sie den Antrag für Ihr Kind oder als Betreu­er für eine zu betreu­en­de Per­son, kom­men Nach­wei­se der Voll­macht bzw. Betreu­er­aus­wei­se hinzu.

Die rich­ti­ge Adres­se: Ach­ten Sie unbe­dingt dar­auf, dass auf dem Antrag die rich­ti­ge Adres­se steht. Geben Sie die Adres­se an, mit der Sie auch beim Ein­woh­ner­mel­de­amt gemel­det sind. Sie haben meh­re­re Wohn­sit­ze oder sind sich aus einem ande­ren Grund unsi­cher, wel­che Adres­se Sie wäh­len müs­sen? Sie kön­nen Ihren der­zeit ange­mel­de­ten Haupt­wohn­sitz beim Ein­woh­ner­mel­de­amt in Erfah­rung bringen.

Haben Sie den Antrag voll­stän­dig aus­ge­füllt und alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen bei­sam­men, rei­chen Sie alles beim Baye­ri­schen Lan­des­amt für Pfle­ge ein. Erfah­ren Sie hier, wel­che For­men des Ein­rei­chens mög­lich sind:

Form des Einreichens:PostOnline-For­mu­larE‑MailFax
akzep­tiert vom Lan­des­amt für Pflege:jaaus­fül­len ja, abschi­cken per Postnur in Kom­bi­na­ti­on mit elek­tro­ni­schem Personalausweisnein

Nut­zen Sie unse­re über­sicht­li­che Auf­lis­tung der drei wich­tigs­ten Dos und Don’ts, um bei der Antrags­stel­lung nicht den Über­blick zu verlieren:

DoDon´t
Vor­aus­set­zun­gen prü­fen: Haupt­wohn­sitz und PflegestufeAntrags­stel­lung ohne Haupt­wohn­sitz in Bay­ern oder unter Pfle­ge­grad 2
Unter­la­gen prü­fen: Antrags­for­mu­lar, Iden­ti­täts­nach­weis, Pflegebescheidabge­lau­fe­ne Doku­men­te ein- oder feh­len­de Unter­la­gen nicht nachreichen
Antrag an allen gefor­der­ten Stel­len unterschreibenAntrags­un­ter­la­gen zusam­men­hef­ten: Büro- oder Heft­klam­mern sind nicht erwünscht

4. Achtung: Antragsfrist nicht verpassen!

Die Antrags­fris­ten gel­ten für die lau­fen­den Pfle­ge­jah­re. Das Pfle­ge­jahr 2020/2021 geht vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021. Bis zum 31.12.2021 kön­nen Sie Ihren Antrag auf Lan­des­pfle­ge­geld für das Pfle­ge­jahr noch stel­len. Wur­de der Erst­an­trag ein­mal bewil­ligt, müs­sen Sie für die wei­te­ren Jah­re kei­ne neu­en Anträ­ge stel­len. Ledig­lich Ände­run­gen an Pfle­ge­be­scheid, Haupt­wohn­sitz oder ande­ren Lebens­um­stän­den müs­sen aktua­li­siert werden.

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5. Wofür darf das bayrische Landespflegegeld verwendet werden?

Im Gegen­satz zu der finan­zi­el­len Unter­stüt­zung, die Sie abhän­gig vom Pfle­ge­grad von Ihrer Pfle­ge­kas­se bekom­men, ist das Lan­des­pfle­ge­geld Bay­ern nicht zweck­ge­bun­den. Erfül­len Sie alle Vor­aus­set­zun­gen für einen Antrag und wur­de die­ser bewil­ligt, dann steht es Ihnen frei, das Geld nach Belie­ben ein­zu­set­zen. Erfül­len Sie sich selbst einen Wunsch oder machen Sie einem lie­ben Men­schen in Ihrem Umfeld eine Freu­de. Sinn und Zweck des Lan­des­pfle­ge­gelds Bay­ern ist es, pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen Wert­schät­zung ent­ge­gen­zu­brin­gen und sie selbst­stän­dig über den Betrag ver­fü­gen zu lassen.

6. Landespflegegeld in Bayern schnell und unkompliziert beantragen

Ihr Haupt­wohn­sitz ist in Bay­ern ange­mel­det und Sie sind min­des­tens in den Pfle­ge­grad 2 ein­ge­stuft? Dann zögern Sie nicht län­ger! Bean­tra­gen Sie das Lan­des­pfle­ge­geld Bay­ern noch heute.

Schnell und unbü­ro­kra­tisch: Die­se Leit­li­ni­en hal­ten Lan­des­re­gie­rung sowie das Lan­des­amt für Pfle­ge in Bay­ern mit dem kur­zen, ein­sei­ti­gen Antrag ein. Die zwei­te Sei­te unter­stützt mit Hin­wei­sen zum Aus­fül­len des Antrags.

7. Kurz und knapp: Häufige Fragen und deren Antworten zum Landespflegegeld in Bayern

Im Fol­gen­den fin­den Sie eini­ge wich­ti­ge Ant­wor­ten auf viel gestell­te Fra­gen, wenn es um das Lan­des­pfle­ge­geld Bay­ern geht.

8. Wohin muss ich den Antrag auf Landespflegegeld schicken?

Der Antrag auf Lan­des­pfle­ge­geld geht an die fol­gen­de Adresse:

Baye­ri­sches Lan­des­amt für Pflege
– Landespflegegeld –
Post­fach 1365
92203 Amberg

Die­se fin­den Sie zusätz­lich ganz unten auf der zwei­ten Sei­te des Antrags­for­mu­lars. Den­ken Sie dar­an, den Brief­um­schlag aus­rei­chend zu frankieren.

9. Wo finde ich das Antragsformular?

Das Antrags­for­mu­lar für das Lan­des­pfle­ge­geld Bay­ern fin­den Sie auf der Web­site des Baye­ri­schen Lan­des­am­tes für Pfle­ge oder unter die­sem Link. Spei­chern Sie das For­mu­lar als .pdf und fül­len es anschlie­ßend auf Ihrem PC oder aus­ge­druckt hand­schrift­lich aus.

10. Wann bekomme ich das Landespflegegeld ausgezahlt?

Die regu­lä­ren Aus­zah­lun­gen für das jewei­li­ge Pfle­ge­geld­jahr fin­den ab Okto­ber statt. Ihre ers­te Zah­lung kommt noch im sel­ben Jahr der Antrags­stel­lung, nach­dem der Bewil­li­gungs­be­scheid aus­ge­stellt wurde.

11. Wie hoch ist das Landespflegegeld in Bayern?

Das Lan­des­pfle­ge­geld Bay­ern beträgt pau­schal 1.000 Euro im Jahr. Es gilt als staat­li­che Für­sor­ge­leis­tung und ist daher nicht steu­er­pflich­tig. Sie dür­fen nach Erhalt frei über das Geld verfügen.

Möch­ten Sie tie­fer in das The­ma Lan­des­pfle­ge­geld in Bay­ern ein­stei­gen, dann nut­zen Sie die fol­gen­den Links:

  • umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zum Lan­des­pfle­ge­geld Bay­ern fin­den Sie auf der Web­site des Bay­ri­schen Lan­des­am­tes für Pflege
  • auch einen 20-sei­ti­gen Fra­gen­ka­ta­log bie­tet das LfP an, in dem aus­führ­lich Fra­gen zu Unter­la­gen, Antrags­stel­lung und Co. beant­wor­tet werden

13. Fragen zu Pflegegeld und Pflegegraden mit unseren Experten besprechen

Die Bean­tra­gung des Lan­des­pfle­ge­gelds Bay­ern ist recht unkom­pli­ziert und ohne vie­le Vor­aus­set­zun­gen mög­lich. Das gilt jedoch nicht für alle finan­zi­el­len Zuschüs­se, die pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen zuste­hen. Wir von Fami­li­a­ra behal­ten den Über­blick und unter­stüt­zen Sie u. a. in den fol­gen­den Bereichen:

  • Bean­tra­gun­gen von Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung (z. B. Antrag auf Pfle­ge­grad, Antrag auf Höher­stu­fung des Pflegegrads)
  • Gut­ach­t­er­ter­mi­ne
  • rich­ti­ge Art der Pfle­ge auswählen
  • Wider­spruch gegen Pflegegrad-Einstufung

Es gibt vie­le Grün­de, aus denen Ihr Antrag auf Pfle­ge­grad oder Höher­stu­fung des Pfle­ge­grads abge­lehnt wor­den sein könn­te. Unse­re Exper­ten ken­nen sich aus und wis­sen, wor­auf bei Antrags­stel­lung, Gut­ach­t­er­ter­mi­nen und Co. geach­tet wer­den muss. Wir legen gemein­sam mit Ihnen bei Bedarf Wider­spruch gegen den Bescheid Ihrer Pfle­ge­kas­se ein. Falls nötig, beglei­ten wir Sie auch bei einer Klageerhebung.
Bei uns sind Sie in siche­ren Hän­den, wenn es dar­um geht, für sich selbst oder einen Ange­hö­ri­gen finan­zi­el­le Unter­stüt­zung durch die Pfle­ge­kas­se zu sichern. Fin­den Sie in einem ers­ten Gespräch her­aus, ob und wie wir Ihnen hel­fen können.

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