Pflegetagebuch
Hier finden Sie Informationen
zum Inhalt und Aufbau
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Das Wichtigste auf einen Blick
Das Wichtigste auf einen Blick
Die sechs Module des Pflegetagebuchs
Inhalt und Aufbau bei einem Pflegetagebuch müssen seit 2017 bestimmten Kriterien entsprechen. Das hat vor allem folgenden Hintergrund:
Das ab 2017 gültige Begutachtungsverfahren für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit misst in erster Linie, wie selbstständig die betroffene Person den Lebensalltag bewältigen kann. So wird die Selbstständigkeit in sechs Themenbereichen (Module) erfasst. In jedem Modul gibt es darüber hinaus unterschiedlich viele Fragen, die beantwortet werden müssen.
Zu jeder Frage gibt es zudem mehrere abgestufte Antwortmöglichkeiten. Sie beziehen sich zum Beispiel darauf, wie viel der Betroffene noch alleine kann oder wie häufig bestimmte Ereignisse vorkommen. Deswegen spricht man hier auch von Graden der Selbstständigkeit. Die Gesamtzahl aller Fragen beträgt 64.
Wichtig: Die sechs Module und die dazugehörigen Fragen bilden die Grundlage unseres Pflegetagebuchs.
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1. Mobilität
Die Einschätzung zur Mobilität richtet sich ausschließlich danach, ob die Person in der Lage ist, zum Beispiel ohne personelle Unterstützung eine Körperhaltung einzunehmen oder zu wechseln und sich fortzubewegen. Deswegen sind hier deswegen lediglich Aspekte wie Körperkraft, Balance und Bewegungskoordination zu beurteilen. Die Fähigkeit der zielgerichteten Fortbewegung, ob die betroffene Person beispielsweise vom Wohnzimmer zur Toilette gehen kann, ist dagegen nicht entscheidend.
Darüber hinaus werden auch nicht die Folgen kognitiver Beeinträchtigungen auf Planung, Steuerung und Durchführung motorischer Handlungen abgebildet. In anderen Worten: Wenn die Person also körperlich in der Lage ist, eine bestimmte Bewegung durchzuführen, dies aber aufgrund zum Beispiel einer Demenz nicht tut, so wird sie in Bezug auf ihre Mobilität dennoch als „selbstständig“ angesehen.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Am wichtigsten in diesem Modul ist, dass sich die Einschätzung bei den Merkmalen ausschließlich auf die kognitiven Funktionen und Aktivitäten bezieht. Zu beurteilen sind hier lediglich Aspekte wie beispielsweise Erkennen, Entscheiden oder Steuern etc. und nicht die motorische Umsetzung. Sicherlich sind auch die Auswirkungen von Hör‑, Sprech- oder Sprachstörungen zu berücksichtigen.
Für diesen Bereich gilt eine ähnliche Graduierung wie im Falle der Selbstständigkeit (vierstufige Skala). Im Gegensatz dazu wird hier aber keine Aktivität, sondern eine geistige Funktion beurteilt. Es wird daher nicht nach selbstständig oder unselbstständig, sondern nach vorhanden oder nicht vorhanden gefragt. Wichtig: Für die Bewertung ist dabei unerheblich, ob ein zuvor selbstständiger Erwachsener eine Fähigkeit verloren oder nie ausgebildet hat.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
In diesem Modul geht es vor allem um Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen, die immer wieder auftreten und personelle Unterstützung erforderlich machen. Die Bewertung richtet sich deswegen nach der notwendigen Unterstützung des pflegebedürftigen Menschen. Beispiele sind vor allem die Hilfe bei der Bewältigung von belastenden Emotionen (wie beispielsweise Panikattacken), beim Abbau psychischer Spannungen oder bei der Impulssteuerung.
Zusammengefasst: Im Mittelpunkt dieses Moduls steht in erster Linie die Frage, inwieweit die Person ihr Verhalten ohne personelle Unterstützung steuern kann.
4. Selbstversorgung
In der gleichen Art und Weise richtet sich die Einschätzung zur Selbstversorgung danach, wie selbstständig die untersuchte Person wesentliche selbstversorgende Aktivitäten (zum Beispiel Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilette etc.) praktisch durchführen kann.
Zur Klarstellung: Es ist dabei unerheblich, ob die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufgrund von Schädigungen körperlicher oder geistiger Funktionen bestehen oder ob Teilaspekte bereits in anderen Modulen berücksichtigt worden sind.
5. Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen und Belastungen
Der Bereich „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ befasst sich darüber hinaus mit der selbstständigen Krankheitsbewältigung. Damit meint man ebenso die „krankheitsbezogene Arbeit“, die direkt auf die Kontrolle von Erkrankungen und Symptomen sowie auf die Durchführung therapeutischer Interventionen bezogen ist.
Ein Großteil der in diesem Modul aufgeführten Maßnahmen und Handlungen kann von erkrankten Personen sicherlich eigenständig durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass sie über die dazu nötigen körperlichen und kognitiven Fähigkeiten, spezifische Fertigkeiten, Motivation und Kenntnisse verfügen. Dies gilt in gleicher Weise für Maßnahmen, die nur selten von den Erkrankten selbst durchgeführt werden, wie zum Beispiel das Absaugen von Sekret oder die regelmäßige Einmalkatheterisierung. Mit dem Bereich ist deswegen häufig ein Hilfebedarf bei der Anleitung und Motivation oder Schulung verknüpft.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
In diesem Modul ist abschließend zu bewerten, ob die Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann. Es ist dabei unerheblich, ob die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit beispielsweise aufgrund von Schädigungen körperlicher oder mentaler Funktionen bestehen. Zusätzlich ist es nicht relevant, ob Teilaspekte bereits in anderen Modulen berücksichtigt worden sind.
Weiterführende und detailliertere Hinweise zu den Modulen finden Sie in unserem Pflegetagebuch für Erwachsene bzw. Pflegetagebuch für Kinder.
Grade der Selbstständigkeit
Um einen Pflegegrad rechnerisch ermitteln zu können, hat der Gesetzgeber die Antwortmöglichkeiten auf die Fragen des neuen Begutachtungsverfahrens standardisiert. So wurden vier Grade der Selbstständigkeit definiert, die sich in unserem Pflegetagebuch wiederfinden:
- Selbstständig
- Überwiegend selbstständig
- Überwiegend unselbstständig
- Unselbstständig
Näheres zu den Graden der Selbstständigkeit finden Sie auf der Seite mit unseren Ausfüllhinweisen.
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Pflegetagebuch für Erwachsene — Muster & PDF Vorlage zum Download
Unser 55-seitiges Pflegetagebuch für Erwachsene können Sie als kostenfreies PDF herunterladen und bei Bedarf selbst ausdrucken. Das Dokument ist auf dem aktuellen Stand und berücksichtigt alle durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführten Neuerungen. Ebenfalls enthalten sind die gesetzlichen Festlegungen für alle 64 Begutachtungskriterien des MD. Nutzen Sie unser Pflegetagebuch, um die Pflegebedürftigkeit realistisch darzustellen.
Pflegetagebuch für Kinder — Muster & PDF Vorlage zum Download
Unser 62-seitiges Pflegetagebuch für Kinder können Sie als kostenfreies PDF herunterladen und bei Bedarf selbst ausdrucken. Das Dokument ist auf dem aktuellen Stand und berücksichtigt alle durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführten Neuerungen. Ebenfalls enthalten sind die gesetzlichen Festlegungen für alle 64 Begutachtungskriterien des MD. Auch die besonderen Kriterien zur Ermittlung von Pflegebedürftigkeit bei einem Kind werden beschrieben. Nutzen Sie dieses wichtige Instrument, um die Pflegebedürftigkeit des Kindes erfolgreich zu dokumentieren.
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