Pflegetagebuch

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zum Inhalt und Aufbau

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Die sechs Module des Pflegetagebuchs

Inhalt und Auf­bau bei einem Pfle­ge­ta­ge­buch müs­sen seit 2017 bestimm­ten Kri­te­ri­en ent­spre­chen. Das hat vor allem fol­gen­den Hintergrund:

Das ab 2017 gültige Begut­ach­tungs­ver­fah­ren für die Beur­tei­lung der Pflegebedürftigkeit misst in ers­ter Linie, wie selbstständig die betrof­fe­ne Per­son den Lebens­all­tag bewältigen kann. So wird die Selbstständigkeit in sechs The­men­be­rei­chen (Modu­le) erfasst. In jedem Modul gibt es dar­über hin­aus unter­schied­lich vie­le Fra­gen, die beant­wor­tet wer­den müssen.

Zu jeder Fra­ge gibt es zudem meh­re­re abge­stuf­te Antwortmöglichkeiten. Sie bezie­hen sich zum Bei­spiel dar­auf, wie viel der Betrof­fe­ne noch allei­ne kann oder wie häufig bestimm­te Ereig­nis­se vor­kom­men. Des­we­gen spricht man hier auch von Gra­den der Selbst­stän­dig­keit. Die Gesamt­zahl aller Fra­gen beträgt 64.

Wich­tig: Die sechs Modu­le und die dazu­ge­hö­ri­gen Fra­gen bil­den die Grund­la­ge unse­res Pfle­ge­ta­ge­buchs.

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1. Mobilität

Die Einschätzung zur Mobilität rich­tet sich aus­schließ­lich danach, ob die Per­son in der Lage ist, zum Bei­spiel ohne per­so­nel­le Unterstützung eine Körperhaltung ein­zu­neh­men oder zu wech­seln und sich fort­zu­be­we­gen. Des­we­gen sind hier des­we­gen ledig­lich Aspek­te wie Körperkraft, Balan­ce und Bewe­gungs­ko­or­di­na­ti­on zu beur­tei­len. Die Fähigkeit der ziel­ge­rich­te­ten Fort­be­we­gung, ob die betrof­fe­ne Per­son bei­spiels­wei­se vom Wohn­zim­mer zur Toi­let­te gehen kann, ist dage­gen nicht entscheidend.

Dar­über hin­aus wer­den auch nicht die Fol­gen kogni­ti­ver Beeinträchtigungen auf Pla­nung, Steue­rung und Durchführung moto­ri­scher Hand­lun­gen abge­bil­det. In ande­ren Wor­ten: Wenn die Per­son also körperlich in der Lage ist, eine bestimm­te Bewe­gung durchzuführen, dies aber auf­grund zum Bei­spiel einer Demenz nicht tut, so wird sie in Bezug auf ihre Mobilität den­noch als „selbstständig“ angesehen.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Am wich­tigs­ten in die­sem Modul ist, dass sich die Einschätzung bei den Merk­ma­len aus­schließ­lich auf die kogni­ti­ven Funk­tio­nen und Aktivitäten bezieht. Zu beur­tei­len sind hier ledig­lich Aspek­te wie bei­spiels­wei­se Erken­nen, Ent­schei­den oder Steu­ern etc. und nicht die moto­ri­sche Umset­zung. Sicher­lich sind auch die Aus­wir­kun­gen von Hör‑, Sprech- oder Sprachstörungen zu berücksichtigen.

Für die­sen Bereich gilt eine ähnliche Gra­du­ie­rung wie im Fal­le der Selbstständigkeit (vier­stu­fi­ge Ska­la). Im Gegen­satz dazu wird hier aber kei­ne Aktivität, son­dern eine geis­ti­ge Funk­ti­on beur­teilt. Es wird daher nicht nach selbst­stän­dig oder unselbst­stän­dig, son­dern nach vor­han­den oder nicht vor­han­den gefragt. Wich­tig: Für die Bewer­tung ist dabei uner­heb­lich, ob ein zuvor selbstständiger Erwach­se­ner eine Fähigkeit ver­lo­ren oder nie aus­ge­bil­det hat.

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

In die­sem Modul geht es vor allem um Ver­hal­tens­wei­sen und psy­chi­sche Pro­blem­la­gen als Fol­ge von Gesund­heits­pro­ble­men, die immer wie­der auf­tre­ten und per­so­nel­le Unterstützung erfor­der­lich machen. Die Bewer­tung rich­tet sich des­we­gen nach der not­wen­di­gen Unterstützung des pflegebedürftigen Men­schen. Bei­spie­le sind vor allem die Hil­fe bei der Bewältigung von belas­ten­den Emo­tio­nen (wie bei­spiels­wei­se Panik­at­ta­cken), beim Abbau psy­chi­scher Span­nun­gen oder bei der Impulssteuerung.

Zusam­men­ge­fasst: Im Mit­tel­punkt die­ses Moduls steht in ers­ter Linie die Fra­ge, inwie­weit die Per­son ihr Ver­hal­ten ohne per­so­nel­le Unterstützung steu­ern kann.

4. Selbstversorgung

In der glei­chen Art und Wei­se rich­tet sich die Einschätzung zur Selbst­ver­sor­gung danach, wie selbstständig die unter­such­te Per­son wesent­li­che selbst­ver­sor­gen­de Aktivitäten (zum Bei­spiel Waschen, Anklei­den, Essen, Trin­ken, Toi­let­te etc.) prak­tisch durchführen kann.

Zur Klar­stel­lung: Es ist dabei uner­heb­lich, ob die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit auf­grund von Schädigungen körperlicher oder geis­ti­ger Funk­tio­nen bestehen oder ob Teil­aspek­te bereits in ande­ren Modu­len berücksichtigt wor­den sind.

5. Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen und Belastungen

Der Bereich „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krank­heits- oder the­ra­pie­be­ding­ten Anfor­de­run­gen und Belas­tun­gen“ befasst sich dar­über hin­aus mit der selbstständigen Krankheitsbewältigung. Damit meint man eben­so die „krank­heits­be­zo­ge­ne Arbeit“, die direkt auf die Kon­trol­le von Erkran­kun­gen und Sym­pto­men sowie auf die Durchführung the­ra­peu­ti­scher Inter­ven­tio­nen bezo­gen ist.

Ein Groß­teil der in die­sem Modul aufgeführten Maß­nah­men und Hand­lun­gen kann von erkrank­ten Per­so­nen sicher­lich eigenständig durchgeführt wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass sie über die dazu nötigen körperlichen und kogni­ti­ven Fähigkeiten, spe­zi­fi­sche Fer­tig­kei­ten, Moti­va­ti­on und Kennt­nis­se verfügen. Dies gilt in glei­cher Wei­se für Maß­nah­men, die nur sel­ten von den Erkrank­ten selbst durchgeführt wer­den, wie zum Bei­spiel das Absau­gen von Sekret oder die regelmäßige Ein­mal­ka­the­te­ri­sie­rung. Mit dem Bereich ist des­we­gen häufig ein Hil­fe­be­darf bei der Anlei­tung und Moti­va­ti­on oder Schu­lung verknüpft.

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

In die­sem Modul ist abschlie­ßend zu bewer­ten, ob die Per­son die jewei­li­ge Aktivität prak­tisch durchführen kann. Es ist dabei uner­heb­lich, ob die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bei­spiels­wei­se auf­grund von Schädigungen körperlicher oder men­ta­ler Funk­tio­nen bestehen. Zusätz­lich ist es nicht rele­vant, ob Teil­aspek­te bereits in ande­ren Modu­len berücksichtigt wor­den sind.

Wei­ter­füh­ren­de und detail­lier­te­re Hin­wei­se zu den Modu­len fin­den Sie in unse­rem Pfle­ge­ta­ge­buch für Erwach­se­ne bzw. Pfle­ge­ta­ge­buch für Kin­der.

Grade der Selbstständigkeit

Um einen Pfle­ge­grad rech­ne­risch ermit­teln zu kön­nen, hat der Gesetz­ge­ber die Ant­wort­mög­lich­kei­ten auf die Fra­gen des neu­en Begut­ach­tungs­ver­fah­rens stan­dar­di­siert. So wur­den vier Gra­de der Selbst­stän­dig­keit defi­niert, die sich in unse­rem Pfle­ge­ta­ge­buch wiederfinden:

  1. Selbst­stän­dig
  2. Über­wie­gend selbstständig
  3. Über­wie­gend unselbstständig
  4. Unselbst­stän­dig

Nähe­res zu den Gra­den der Selbst­stän­dig­keit fin­den Sie auf der Sei­te mit unse­ren Aus­füll­hin­wei­sen.

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Pflegetagebuch für Erwachsene — Muster & PDF Vorlage zum Download

Unser 55-sei­ti­ges Pfle­ge­ta­ge­buch für Erwach­se­ne kön­nen Sie als kos­ten­frei­es PDF her­un­ter­la­den und bei Bedarf selbst aus­dru­cken. Das Doku­ment ist auf dem aktu­el­len Stand und berück­sich­tigt alle durch das Zwei­te Pfle­ge­stär­kungs­ge­setz (PSG II) ein­ge­führ­ten Neue­run­gen. Eben­falls ent­hal­ten sind die gesetz­li­chen Fest­le­gun­gen für alle 64 Begut­ach­tungs­kri­te­ri­en des MD. Nut­zen Sie unser Pfle­ge­ta­ge­buch, um die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit rea­lis­tisch darzustellen.

Pflegetagebuch für Kinder — Muster & PDF Vorlage zum Download

Unser 62-sei­ti­ges Pfle­ge­ta­ge­buch für Kin­der kön­nen Sie als kos­ten­frei­es PDF her­un­ter­la­den und bei Bedarf selbst aus­dru­cken. Das Doku­ment ist auf dem aktu­el­len Stand und berück­sich­tigt alle durch das Zwei­te Pfle­ge­stär­kungs­ge­setz (PSG II) ein­ge­führ­ten Neue­run­gen. Eben­falls ent­hal­ten sind die gesetz­li­chen Fest­le­gun­gen für alle 64 Begut­ach­tungs­kri­te­ri­en des MD. Auch die beson­de­ren Kri­te­ri­en zur Ermitt­lung von Pfle­ge­be­dürf­tig­keit bei einem Kind wer­den beschrie­ben. Nut­zen Sie die­ses wich­ti­ge Instru­ment, um die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit des Kin­des erfolg­reich zu dokumentieren.

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