Pflegegrade bei Kindern: Was Eltern wissen sollten

Die Pfle­ge von Kin­dern mit beson­de­ren Bedürf­nis­sen stellt vie­le Fami­li­en vor Her­aus­for­de­run­gen – sei es durch eine kör­per­li­che, geis­ti­ge oder see­li­sche Beein­träch­ti­gung. Die Ein­stu­fung in einen Pfle­ge­grad ist für Eltern oft eine wich­ti­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, um die not­wen­di­ge Pfle­ge und För­de­rung zu gewähr­leis­ten. In die­sem Bei­trag beleuch­ten wir, wie Pfle­ge­gra­de bei Kin­dern funk­tio­nie­ren, wel­che Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein müs­sen und wel­che Leis­tun­gen für Fami­li­en infra­ge kommen.

1. Was sind Pflegegrade bei Kindern?

Pfle­ge­gra­de wur­den 2017 im Rah­men der Pfle­ge­ver­si­che­rung in Deutsch­land ein­ge­führt und gel­ten für Men­schen aller Alters­grup­pen, also auch für Kin­der. Ein Pfle­ge­grad beschreibt den Umfang der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit und legt fest, in wel­chem Maß die Pfle­ge­ver­si­che­rung die Kos­ten für not­wen­di­ge Pfle­ge­leis­tun­gen über­nimmt. Wäh­rend bei Erwach­se­nen Pfle­ge­gra­de von der Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit abhän­gen, wer­den bei Kin­dern alters­ent­spre­chen­de Ent­wick­lun­gen und Fähig­kei­ten als Grund­la­ge für die Ein­stu­fung herangezogen.

2. Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad bei Kindern

Um für ein Kind einen Pfle­ge­grad zu bean­tra­gen, muss das Kind dau­er­haft pfle­ge­be­dürf­tig sein. Der Pfle­ge­grad ori­en­tiert sich dar­an, in wel­chem Aus­maß das Kind im Ver­gleich zu einem gesun­den Kind glei­chen Alters ein­ge­schränkt ist. Kin­der gel­ten als pfle­ge­be­dürf­tig, wenn sie seit min­des­tens sechs Mona­ten erheb­li­che Beein­träch­ti­gun­gen der Selbst­stän­dig­keit und der Fähig­kei­ten auf­wei­sen. Das betrifft bei­spiels­wei­se die Bereiche:

  • Mobi­li­tät: Ein­schrän­kun­gen bei der Fort­be­we­gung und beim Sit­zen oder Stehen.
  • Kogni­ti­ve und kom­mu­ni­ka­ti­ve Fähig­kei­ten: Schwie­rig­kei­ten bei der Kom­mu­ni­ka­ti­on oder Wahrnehmung.
  • Ver­hal­tens­wei­sen und psy­chi­sche Pro­blem­la­gen: Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten, die eine beson­de­re Betreu­ung erfordern.
  • Selbst­ver­sor­gung: Ein­ge­schränk­te Fähig­keit zur Kör­per­pfle­ge, beim Anzie­hen oder Essen.
  • Umgang mit krank­heits­be­ding­ten Anfor­de­run­gen: Medi­zi­ni­sche Maß­nah­men und Unter­stüt­zung im Alltag.
  • Gestal­tung des All­tags­le­bens und sozia­ler Kon­tak­te: Schwie­rig­kei­ten, alters­ent­spre­chend am sozia­len Leben teilzunehmen.

3. Pflegegrad-Einstufung bei Kindern: Wie funktioniert der Antrag?

Die Bean­tra­gung eines Pfle­ge­gra­des für ein Kind ist oft der ers­te Schritt, um finan­zi­el­le Unter­stüt­zung und Hilfs­mit­tel zu erhal­ten. Eltern oder Erzie­hungs­be­rech­tig­te kön­nen den Pfle­ge­grad-Antrag bei der Pfle­ge­kas­se stel­len. Nach Antrag­stel­lung wird ein Gut­ach­ter vom Medi­zi­ni­schen Dienst (MD) das Kind und die Fami­li­en­si­tua­ti­on begut­ach­ten, meist durch einen Hausbesuch.

Wich­ti­ge Schrit­te für den Antrag:

  1. Antrag­stel­lung bei der Pfle­ge­kas­se: Der ers­te Schritt ist die schrift­li­che Antrag­stel­lung bei der zustän­di­gen Pfle­ge­kas­se. Hier­bei reicht ein form­lo­ser Antrag.
  2. Begut­ach­tung durch den MD: Ein Gut­ach­ter wird das Kind und sei­ne Fähig­kei­ten begut­ach­ten, wobei alters­ent­spre­chen­de Ent­wick­lungs­stu­fen berück­sich­tigt wer­den. Der Gut­ach­ter erstellt dar­auf­hin ein Pflegegutachten.
  3. Pfle­ge­grad-Ein­stu­fung: Nach der Begut­ach­tung wird das Pfle­ge­gut­ach­ten aus­ge­wer­tet und ein Pfle­ge­grad fest­ge­legt. Die Ein­stu­fung berück­sich­tigt dabei indi­vi­du­el­le Ein­schrän­kun­gen, ohne die Bedürf­nis­se gesun­der Kin­der glei­chen Alters zu berücksichtigen.

4. Pflegegrade bei Kindern: Die fünf Pflegegrade im Überblick

Es gibt ins­ge­samt fünf Pfle­ge­gra­de, die den Grad der Beein­träch­ti­gung des Kin­des beschrei­ben. Die Pfle­ge­gra­de umfas­sen fol­gen­de Einstufungen:

  • Pfle­ge­grad 1: Gerin­ge Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit oder der Fähigkeiten.
  • Pfle­ge­grad 2: Erheb­li­che Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit oder der Fähigkeiten.
  • Pfle­ge­grad 3: Schwe­re Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit oder der Fähigkeiten.
  • Pfle­ge­grad 4: Schwers­te Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit oder der Fähigkeiten.
  • Pfle­ge­grad 5: Schwers­te Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit, die beson­de­re Pfle­ge­be­din­gun­gen erfordert.

Pfle­ge­be­dürf­ti­ge Kin­der unter 18 Mona­ten begin­nen mit einer Ein­stu­fung ab Pfle­ge­grad 2, da der Pfle­ge­auf­wand bereits per Gesetz als höher ange­se­hen wird.

5. Leistungen bei Pflegegraden für Kinder

Fami­li­en mit pfle­ge­be­dürf­ti­gen Kin­dern erhal­ten ver­schie­de­ne Leis­tun­gen, die sie finan­zi­ell und prak­tisch ent­las­ten. Die Höhe der Leis­tun­gen rich­tet sich nach dem Pfle­ge­grad und beinhal­tet ver­schie­de­ne Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Pfle­ge­geld: Eltern oder pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge kön­nen Pfle­ge­geld bezie­hen, wenn sie die Pfle­ge zu Hau­se selbst über­neh­men. Die Höhe vari­iert je nach Pfle­ge­grad und liegt zwi­schen 316 Euro (Pfle­ge­grad 2) und 901 Euro (Pfle­ge­grad 5) monatlich.
  • Pfle­ge­sach­leis­tun­gen: Die­se Leis­tun­gen wer­den zur Finan­zie­rung pro­fes­sio­nel­ler Pfle­ge­kräf­te oder ambu­lan­ter Pfle­ge­diens­te ver­wen­det. Sie sind höher als das Pfle­ge­geld und kön­nen zusätz­lich zum Pfle­ge­geld ein­ge­setzt werden.
  • Ent­las­tungs­leis­tun­gen: Fami­li­en kön­nen monat­lich bis zu 125 Euro für Betreu­ungs- und Ent­las­tungs­an­ge­bo­te in Anspruch neh­men, wie z. B. für haus­wirt­schaft­li­che Unter­stüt­zung oder Alltagsbegleiter.
  • Ver­hin­de­rungs­pfle­ge und Kurz­zeit­pfle­ge: Zur Ent­las­tung der pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen über­nimmt die Pfle­ge­kas­se die Kos­ten für Ver­hin­de­rungs­pfle­ge (bis zu 1.612 Euro pro Jahr) oder Kurz­zeit­pfle­ge in einer Ein­rich­tung, wenn die Pfle­ge­per­son zeit­wei­se ausfällt.
  • Hilfs­mit­tel und Wohn­raum­an­pas­sung: Die Pfle­ge­ver­si­che­rung stellt Pfle­ge­hilfs­mit­tel und tech­ni­sche Hilfs­mit­tel zur Ver­fü­gung, die den Pfle­ge­all­tag erleich­tern. Für bau­li­che Anpas­sun­gen an die Wohn­si­tua­ti­on, wie z. B. Trep­pen­lif­te oder Bad­um­bau­ten, kön­nen bis zu 4.000 Euro pro Maß­nah­me bean­tragt werden.

6. Pflegegrad und Schulalltag: Integration und Unterstützung

Für Eltern stellt sich oft die Fra­ge, wie sich der Pfle­ge­grad und die damit ver­bun­de­nen Leis­tun­gen auf den Schul­all­tag ihres Kin­des aus­wir­ken. Kin­der mit Pfle­ge­grad haben einen Anspruch auf Unter­stüt­zung im Schul­all­tag, der über die Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung hin­aus­geht. Schu­len bie­ten häu­fig inte­gra­ti­ve Betreu­ungs­an­ge­bo­te, Son­der­päd­ago­gen und Schul­be­glei­ter, um Kin­dern mit beson­de­ren Bedürf­nis­sen eine alters­ge­rech­te Bil­dung und Teil­ha­be zu ermöglichen.

7. Widerspruch gegen die Einstufung: Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig erscheint?

Soll­te die Pfle­ge­kas­se den Pfle­ge­grad nied­ri­ger als erwar­tet fest­le­gen oder den Antrag ableh­nen, haben Eltern die Mög­lich­keit, Wider­spruch ein­zu­le­gen. Inner­halb eines Monats nach Erhalt des Bescheids kön­nen sie den Wider­spruch bei der Pfle­ge­kas­se ein­rei­chen und eine erneu­te Prü­fung der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit anfordern.

Tipps für den Widerspruch:

  • Ver­fas­sen Sie eine schrift­li­che Begrün­dung, in der Sie kon­kret beschrei­ben, war­um ein höhe­rer Pfle­ge­grad gerecht­fer­tigt ist.
  • Sam­meln Sie medi­zi­ni­sche Doku­men­te und ärzt­li­che Berich­te, die die Ein­schrän­kun­gen und den Pfle­ge­be­darf des Kin­des belegen.
  • Set­zen Sie sich mit Fach­leu­ten, wie Pfle­ge­be­ra­tern oder Sozi­al­diens­ten, in Ver­bin­dung, um sich bei der Wider­spruchs­for­mu­lie­rung unter­stüt­zen zu lassen.

Fazit

Die Pfle­ge­gra­de bei Kin­dern ermög­li­chen betrof­fe­nen Fami­li­en Zugang zu finan­zi­el­len Hil­fen und wert­vol­len Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­ten. Von der Begut­ach­tung bis hin zur Bean­tra­gung von Pfle­ge­geld und Pfle­ge­sach­leis­tun­gen gibt es vie­le Mög­lich­kei­ten, um die Betreu­ung des Kin­des zu erleich­tern. Eine sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung und eine umfas­sen­de Infor­ma­ti­on über die Pfle­ge­gra­de und Leis­tun­gen kann Eltern hel­fen, die best­mög­li­che Unter­stüt­zung für ihr Kind zu erhalten.

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