Pflegegrad für Kinder: Anspruch, Antrag und Leistungen im Überblick
Wenn ein Kind durch eine körperliche oder geistige Einschränkung dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, stellt sich für viele Eltern die Frage: Hat mein Kind Anspruch auf einen Pflegegrad? Und wenn ja – wie stelle ich einen Antrag und welche Leistungen stehen uns zu?
In diesem Beitrag erklären wir alles Wichtige rund um das Thema Pflegegrad bei Kindern, von den Voraussetzungen über die Einstufung bis zu konkreten Unterstützungsangeboten.
Was bedeutet „Pflegegrad“ bei Kindern?
Ein Pflegegrad ist die offizielle Einstufung des Pflegebedarfs eines Menschen – bei Erwachsenen ebenso wie bei Kindern. Seit der Pflegereform 2017 gilt das neue System der Pflegegrade 1 bis 5, welches sich am tatsächlichen Unterstützungsbedarf und nicht mehr nur an körperlichen Beeinträchtigungen orientiert.
Wichtig bei Kindern: Der Pflegegrad bezieht sich nicht auf das Alter, sondern auf den individuellen Mehraufwand im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind.
Ab wann kann ein Kind einen Pflegegrad erhalten?
Kinder können ab Geburt einen Pflegegrad erhalten, wenn die Pflegebedürftigkeit für mindestens sechs Monate bestehen wird – etwa bei:
- Chronischen Erkrankungen (z. B. Diabetes Typ 1, Mukoviszidose)
- Behinderungen (z. B. Trisomie 21, Spina bifida)
- Entwicklungsverzögerungen oder neurologischen Störungen
- Schwere Unfallfolgen oder Operationen
Voraussetzungen für einen Pflegegrad beim Kind
Die Grundvoraussetzungen für einen Pflegegrad sind:
- Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI (Sozialgesetzbuch)
- Gesetzliche oder private Pflegeversicherung des Kindes
- Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse
- Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen
So läuft der Antrag ab
- Antragstellung bei der Pflegekasse – telefonisch, schriftlich oder online
- Gutachterbesuch durch den MD (Medizinischer Dienst) – bei gesetzlich Versicherten
- Bei privat Versicherten ist der Gutachterdienst MEDICPROOF zuständig.
- Begutachtung nach dem NBA (Neues Begutachtungsassessment) – speziell angepasst für Kinder.
- Einstufung in einen Pflegegrad (1–5) innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang.
Tipp: Eltern sollten sich vorbereiten, z. B. durch ein Pflegetagebuch oder ärztliche Unterlagen.
Besonderheiten der Begutachtung bei Kindern
Kinder unter 11 Jahren werden in sechs Bereichen begutachtet:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Zusätzlich gibt es altersbezogene Vergleichswerte, die den Pflegebedarf objektiv bewerten – z. B. was ein gesundes 2‑jähriges Kind schon selbstständig kann.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad für Kinder?
Je nach Pflegegrad erhalten Eltern:
- Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige)
- Pflegesachleistungen (z. B. Pflegedienste)
- Verhinderungspflege (z. B. wenn Eltern verhindert sind)
- Entlastungsleistungen (131 € / Monat)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Umbau des Badezimmers)
- Zuschüsse zur Kurzzeitpflege (z. B. in Reha-Zentren)
Pflegegrad und Behinderung: Was ist der Unterschied?
Ein Pflegegrad beschreibt den aktuellen Unterstützungsbedarf, eine Behinderung hingegen wird durch das Versorgungsamt mit einem Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Beide Systeme ergänzen sich, sind aber unabhängig voneinander.
Fazit: Frühzeitig informieren und Antrag stellen lohnt sich
Ein Pflegegrad kann für betroffene Familien eine spürbare Entlastung bedeuten – emotional, organisatorisch und finanziell. Der Weg dahin ist formal, aber nicht unmöglich. Wer frühzeitig informiert ist und sich Unterstützung holt, erhöht die Chancen auf eine faire Einstufung.
Hilfreiche Anlaufstellen:
- Pflegestützpunkte in Ihrer Region
- Elterninitiativen und Selbsthilfegruppen
- Pflegeberatungsdienste der Krankenkassen