Pflegegrad beantragen — Der vollständige Ratgeber für Angehörige
Einleitung: Warum der erste Antrag so entscheidend ist
Der erste Antrag auf einen Pflegegrad legt den Grundstein für alle zukünftigen Pflegeleistungen. Eine realistische und vollständige Einstufung sorgt dafür, dass Betroffene und Angehörige die notwendige finanzielle und organisatorische Unterstützung bekommen. Ein unvollständiger oder schlecht vorbereiteter Antrag kann dagegen Jahre lang zu geringeren Leistungen führen.
1. Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?
Ein Pflegegrad kann gewährt werden, wenn eine Person in ihrer Selbstständigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist und regelmäßige Unterstützung benötigt. Dazu zählen:
- Einschränkungen der Mobilität
- Probleme bei der Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung)
- Einschränkungen im Alltag (z. B. bei der Haushaltsführung)
- Psychische oder kognitive Beeinträchtigungen wie Demenz
Wichtig: Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag.
2. Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die der Krankenversicherung der betroffenen Person angeschlossen ist.
- Telefonisch: Die Kasse schickt die Antragsunterlagen per Post zu
- Schriftlich: Antrag formlos per Brief einreichen
- Online: Manche Kassen bieten digitale Formulare an
💡 Tipp: Der Antrag gilt ab dem Monat der Antragstellung – nicht ab dem Datum der Begutachtung. Deshalb sollte man keine Zeit verlieren.
3. Die Begutachtung durch den MDK oder Medicproof
Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MDK) (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten).
- Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in 6 Modulen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, medizinische Versorgung, Alltagsgestaltung, besondere Anforderungen).
- Aus den einzelnen Bewertungen wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die den Pflegegrad bestimmt.
Pflegegrad-Tabelle (Kurzüberblick):
| Punktebereich | Pflegegrad |
|---|---|
| 12,5 – <27 | 1 |
| 27 – <47,5 | 2 |
| 47,5 – <70 | 3 |
| 70 – <90 | 4 |
| 90 – 100 | 5 |
4. Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
Die Vorbereitung entscheidet oft über die Höhe des Pflegegrads.
Checkliste:
- Pflegeprotokoll der letzten 14 Tage
- Ärztliche Atteste und Krankenhausberichte
- Medikamentenplan
- Hilfsmittelverordnungen (Rollator, Pflegebett, etc.)
- Zeugenaussagen von Pflegediensten oder Therapeuten
💡 Extra-Tipp: Beim Termin sollte die pflegebedürftige Person den Alltag realistisch zeigen – nicht “besser als sonst” auftreten, um keine falsche Einschätzung zu riskieren.
5. Nach dem Gutachten – so geht es weiter
- Positiver Bescheid: Leistungen beginnen rückwirkend ab Antragstellung
- Zu niedriger Pflegegrad: Innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen
- Ablehnung: Ebenfalls Widerspruch möglich (siehe Artikel 1)
6. Häufige Fehler vermeiden
- Antrag zu spät stellen
- Keine Unterlagen vorbereiten
- Einschränkungen verharmlosen
- Ohne Begleitung zum MDK-Termin gehen
Fazit: Rechtzeitig handeln lohnt sich
Ein gut vorbereiteter Antrag auf Pflegegrad spart Zeit, Nerven und sorgt dafür, dass pflegebedürftige Menschen die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht. Wer den Prozess strukturiert angeht und alle Belege griffbereit hat, erhöht seine Chancen auf eine faire und angemessene Einstufung deutlich.