Pflegegrad 1 bei Kindern: Anspruch, Leistungen & Tipps für Eltern
Wenn ein Kind dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt ist, stellt sich für viele Eltern früher oder später die Frage: Steht meinem Kind ein Pflegegrad zu? Und was bedeutet Pflegegrad 1 bei Kindern eigentlich genau?
In diesem Beitrag erklären wir, was hinter dem Pflegegrad 1 steckt, wie Sie ihn beantragen können, welche Leistungen Ihnen zustehen – und worauf Sie als Familie achten sollten.
Was ist Pflegegrad 1 bei Kindern?
Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Einstufung im deutschen Pflegesystem. Er wird vergeben, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Bei Kindern bedeutet das, dass sie im Vergleich zu gesunden Gleichaltrigen in bestimmten Lebensbereichen auf Unterstützung angewiesen sind – etwa beim Anziehen, Essen, der Körperpflege oder bei der Mobilität.
Besonderheit bei Kindern:
Die Beurteilung erfolgt im Vergleich zu einem gesunden, gleichaltrigen Kind. Ein zweijähriges Kind, das noch gewickelt werden muss, wäre etwa normal – ein sechsjähriges Kind, das noch Hilfe beim Toilettengang braucht, nicht.
Voraussetzungen für Pflegegrad 1 bei Kindern
Ein Kind hat Anspruch auf Pflegegrad 1, wenn:
- eine gesundheitlich bedingte Einschränkung vorliegt,
- diese mindestens sechs Monate anhält oder anhalten wird,
- und ein gutachterlicher Pflegebedarf durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt wird.
Das Gutachten bewertet sechs Module (z. B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung), die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtbewertung einfließen.
👉 Pflegegrad 1 wird ab 12,5 Punkten in der Bewertung vergeben.
Leistungen bei Pflegegrad 1 für Kinder
Pflegegrad 1 bringt zwar noch kein Pflegegeld, aber es stehen dennoch wertvolle Unterstützungsleistungen zur Verfügung:
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42€ monatlich für z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektion etc. |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich, z. B. für Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote |
| Kostenlose Pflegeberatung | z. B. durch Pflegestützpunkte oder spezialisierte Pflegeberater:innen |
| Wohnraumanpassung | Zuschuss bis zu 4.180 € für Umbauten, z. B. barrierefreies Bad |
| Pflegekurse für Angehörige | Kostenfrei über Krankenkassen oder Pflegekassen buchbar |
Pflegegrad für Kinder beantragen – so geht’s
- Antrag bei der Pflegekasse stellen: Ein formloses Schreiben genügt zunächst. Viele Kassen bieten auch Online-Formulare an.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD): Ein:e Gutachter:in besucht Sie und Ihr Kind zu Hause.
- Erhalt des Gutachtens und Bescheids: Die Kasse informiert über den zugeteilten Pflegegrad.
- Widerspruch möglich: Falls der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig erscheint, kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden.
Tipp: Führen Sie ein Pflegetagebuch – darin sollten alle Unterstützungsleistungen dokumentiert sein, um beim Gutachten gewappnet zu sein.
Fazit: Pflegegrad 1 ist ein erster Schritt zur Unterstützung
Auch wenn Pflegegrad 1 noch nicht alle finanziellen Leistungen umfasst, stellt er eine wertvolle Grundlage für die Entlastung von Familien dar. Nutzen Sie die gebotenen Hilfen – und zögern Sie nicht, sich bei Unsicherheiten beraten zu lassen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung oder beim Widerspruch benötigen, helfen Pflegeberater:innen oder spezialisierte Pflegedienste weiter.