Pflegegeld 2025 — Höhe, Voraussetzungen & Auszahlungstermine
Einleitung: Warum Pflegegeld so wichtig ist
Pflegegeld ist für viele Familien die zentrale Unterstützung, wenn Angehörige zu Hause gepflegt werden. Es bietet finanzielle Entlastung und gibt pflegenden Personen mehr Spielraum bei der Organisation der Versorgung.
Ab 1. Juli 2025 gelten neue, erhöhte Beträge, die bis Ende 2027 gültig sind – diese sollten Sie kennen, um keinen Anspruch zu verschenken.
1. Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn die Pflege überwiegend von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern übernommen wird.
Es kann frei verwendet werden, z. B. für:
- Anerkennung der Pflegeperson
- Pflegehilfsmittel
- Unterstützung im Haushalt
- Fahrkosten
2. Voraussetzungen für den Anspruch
- Pflegegrad 2 bis 5 (Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld)
- Pflege erfolgt zu Hause, nicht vollstationär
- Keine vollständige Nutzung von Pflegesachleistungen
- Verpflichtender Beratungseinsatz (§ 37 SGB XI) wird regelmäßig wahrgenommen
3. Pflegegeld 2025 – aktuelle Beträge (gültig ab 1.7.2025)
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
💡 Hinweis: Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 €, jedoch kein Pflegegeld.
4. Auszahlungstermine
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus gezahlt, meist zwischen dem 1. und 5. Werktag des Monats.
Beispiel: Pflegegeld für August 2025 wird in den ersten Augusttagen überwiesen.
5. Pflegegeld und andere Leistungen kombinieren
Sie können Pflegegeld mit Pflegesachleistungen (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst) kombinieren. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.
Weitere kombinierbare Leistungen:
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € pro Monat (für alle Pflegegrade 1–5)
- Kurzzeit- & Verhinderungspflege: Jährlich kombinierter Betrag von 3.539 € (anteilig nutzbar)
6. Tipps zur optimalen Nutzung
- Beratungseinsätze fristgerecht wahrnehmen, um Kürzungen zu vermeiden
- Pflegegeld gezielt für Entlastungsangebote einsetzen (z. B. haushaltsnahe Dienste)
- Prüfen, ob Kombinationsleistungen sinnvoll sind, um den Pflegeaufwand zu teilen
Fazit: Mit den neuen Beträgen planen
Die ab Juli 2025 geltenden Erhöhungen bedeuten spürbar mehr Geld im Monat — besonders in den höheren Pflegegraden. Wer das Pflegegeld gezielt einsetzt und mit anderen Leistungen kombiniert, kann die häusliche Pflege langfristig sichern und pflegende Angehörige entlasten.