Nachbarschaftshilfe und Entlastungsbetrag: Unterstützung einfach abrechnen

Wichtigste Punkte

  • Nach­bar­schafts­hil­fe ist eine gegen­sei­ti­ge Unter­stüt­zung unter Nach­barn, oft ohne Bezah­lung, kann aber im Pfle­ge­kon­text for­ma­li­siert werden.
  • Der Ent­las­tungs­be­trag beträgt der­zeit 131 Euro pro Monat und kann für aner­kann­te Nach­bar­schafts­hil­fe genutzt wer­den, Vor­aus­set­zun­gen vari­ie­ren je nach Bundesland.
  • Die Abrech­nung erfolgt durch Kos­ten­er­stat­tung oder direk­te Zah­lung, je nach Ver­ein­ba­rung und regio­na­len Regelungen.

Was ist Nachbarschaftshilfe?

Nach­bar­schafts­hil­fe bedeu­tet, dass Nach­barn sich gegen­sei­tig unter­stüt­zen, zum Bei­spiel beim Ein­kau­fen oder Gie­ßen von Pflan­zen. Im Pfle­ge­kon­text kann die­se Hil­fe for­mal aner­kannt wer­den, um Men­schen mit Pfle­ge­be­darf zu unter­stüt­zen, wie bei Arzt­be­su­chen oder Behördengängen.

Der Entlastungsbetrag

Der Ent­las­tungs­be­trag ist ein monat­li­cher Betrag von 131 Euro, der von der Pfle­ge­ver­si­che­rung gezahlt wird. Er kann für Nach­bar­schafts­hil­fe genutzt wer­den, wenn die­se aner­kannt ist und die Per­son einen Pfle­ge­grad hat sowie zu Hau­se gepflegt wird. Die genau­en Bedin­gun­gen hän­gen vom Bun­des­land ab.

Abrechnung und Anwendung

Die Abrech­nung kann durch Vor­fi­nan­zie­rung und Rück­erstat­tung oder durch direk­te Zah­lung an den Hel­fer erfol­gen. In Ham­burg kön­nen ehren­amt­li­che Hel­fer bis zu 5 Euro pro Stun­de steu­er­frei erhal­ten. Es ist wich­tig, sich über die regio­na­len Vor­ga­ben zu infor­mie­ren, z. B. bei der Pfle­ge­kas­se oder Beratungsstellen.


Einführung in die Nachbarschaftshilfe

Nach­bar­schafts­hil­fe ist ein Kon­zept, das auf gegen­sei­ti­ger Unter­stüt­zung zwi­schen Nach­barn basiert, oft ohne finan­zi­el­le Ver­gü­tung. Typi­sche Bei­spie­le sind das Hel­fen beim Ein­kau­fen, das Gie­ßen von Pflan­zen wäh­rend eines Urlaubs oder das gegen­sei­ti­ge Unter­stüt­zen bei klei­nen Auf­ga­ben. Im Kon­text der Pfle­ge, ins­be­son­de­re für Men­schen mit Pfle­ge­grad 1 bis 5, kann Nach­bar­schafts­hil­fe jedoch for­ma­li­siert und von der Pfle­ge­ver­si­che­rung aner­kannt wer­den. Dies ermög­licht es, finan­zi­el­le Unter­stüt­zung in Form des Ent­las­tungs­be­trags zu erhal­ten, um die Pfle­ge zu Hau­se zu erleichtern.

Rechtliche Grundlagen und Finanzierung

Die Nach­bar­schafts­hil­fe im Pfle­ge­kon­text fällt unter § 45a SGB XI (Sozi­al­ge­setz­buch XI), das zusätz­li­che Betreu­ungs­leis­tun­gen regelt. Der Ent­las­tungs­be­trag, der der­zeit bei 131 Euro pro Monat liegt, kann für aner­kann­te Nach­bar­schafts­hil­fe genutzt wer­den, sofern bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind:

  • Die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son muss einen aner­kann­ten Pfle­ge­grad haben und zu Hau­se gepflegt werden.
  • Die Nach­bar­schafts­hil­fe muss for­mal aner­kannt sein, was je nach Bun­des­land unter­schied­lich gere­gelt ist.

Die­se Fle­xi­bi­li­tät ermög­licht es, den Betrag bis zum 30. Juni des Fol­ge­jah­res zu spa­ren, z. B. für grö­ße­re Aus­ga­ben. Die genau­en Rege­lun­gen vari­ie­ren jedoch, wes­halb es wich­tig ist, sich an die ört­li­che Pfle­ge­kas­se oder regio­na­le Bera­tungs­stel­len zu wenden.

Regionale Unterschiede und Anwendung

Die Umset­zung der Nach­bar­schafts­hil­fe und die Nut­zung des Ent­las­tungs­be­trags unter­schei­den sich je nach Bun­des­land. Hier sind eini­ge Beispiele:

  • Ham­burg: In Ham­burg kann man sich bei der Ser­vice­stel­le Nach­bar­schafts­hil­fe regis­trie­ren, ent­we­der online (Nach­bar­schafts­hil­fe Ham­burg) oder per Post. Nach der Regis­trie­rung erhält die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son eine Bestä­ti­gung, die bei der Pfle­ge­kas­se ein­ge­reicht wer­den muss. Ehren­amt­li­che Hel­fer kön­nen bis zu 5 Euro pro Stun­de erhal­ten, und die­se Ver­gü­tung ist steu­er­frei gemäß § 3 Nr. 36 EStG. Doku­men­te kön­nen per Post ein­ge­reicht wer­den, aber nicht per E‑Mail.
  • Nord­rhein-West­fa­len: In NRW gibt es erleich­ter­te Bedin­gun­gen seit dem 1. Janu­ar 2024. Der Ent­las­tungs­be­trag von 131 Euro kann über Kos­ten­er­stat­tung für Nach­bar­schafts­hil­fe genutzt wer­den, sofern ein Nach­weis (Nr. 5a) oder eine Bestä­ti­gung (Nr. 5b) vor­liegt. Die­se müs­sen mit der Leis­tungs­be­an­tra­gung bei der Pfle­ge­kas­se ein­ge­reicht wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und For­mu­la­re sind auf der Web­site ver­füg­bar (Nach­bar­schafts­hil­fe NRW).

Die­se Bei­spie­le zei­gen, dass die Pro­zes­se je nach Regi­on vari­ie­ren kön­nen, ins­be­son­de­re in Bezug auf Regis­trie­rung und erfor­der­li­che Doku­men­te. Es ist rat­sam, die spe­zi­fi­schen Vor­ga­ben des jewei­li­gen Bun­des­lan­des zu prü­fen, z. B. über die Pfle­ge­kas­se oder loka­le Beratungsstellen.

Abrechnung des Entlastungsbetrags

Die Abrech­nung des Ent­las­tungs­be­trags kann auf zwei Arten erfolgen:

  1. Kos­ten­er­stat­tung: Die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son zahlt die Kos­ten für die Nach­bar­schafts­hil­fe vor und bean­tragt anschlie­ßend die Rück­erstat­tung bei der Pfle­ge­kas­se. Dies erfor­dert oft die Vor­la­ge von Rech­nun­gen oder Bestätigungen.
  2. Direk­te Zah­lung: In eini­gen Fäl­len kann ver­ein­bart wer­den, dass der Ent­las­tungs­be­trag direkt an den Nach­bar­schafts­hel­fer gezahlt wird, z. B. durch eine Über­wei­sungs­er­mäch­ti­gung. Dies ist jedoch abhän­gig von den regio­na­len Rege­lun­gen und der Zustim­mung der Pflegekasse.

In Ham­burg kön­nen ehren­amt­li­che Hel­fer bis zu 5 Euro pro Stun­de erhal­ten, was steu­er­frei ist, wäh­rend in ande­ren Bun­des­län­dern ähn­li­che Rege­lun­gen gel­ten kön­nen, aber die genau­en Beträ­ge und Bedin­gun­gen vari­ie­ren. Es ist wich­tig, die ent­spre­chen­den For­mu­la­re und Bestä­ti­gun­gen kor­rekt aus­zu­fül­len, um eine rei­bungs­lo­se Abrech­nung zu gewährleisten.

Steuerliche Aspekte für Nachbarschaftshelfer

Für ehren­amt­li­che Nach­bar­schafts­hel­fer gibt es steu­er­li­che Vor­tei­le, die ihre Tätig­keit attrak­ti­ver machen:

  • Die Ver­gü­tung kann unter die Übungs­lei­ter­pau­scha­le fal­len, die bis zu 3.000 Euro pro Jahr steu­er­frei ist, sofern die Tätig­keit ehren­amt­lich ist und bestimm­te Bedin­gun­gen erfüllt wer­den (Übungs­lei­ter­pau­scha­le Info).
  • Alter­na­tiv kann die Ehren­amts­pau­scha­le bis zu 840 Euro pro Jahr steu­er­frei sein, ins­be­son­de­re bei Tätig­kei­ten für gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen (Ehren­amts­pau­scha­le Info).

Die­se Beträ­ge müs­sen jedoch in der Steu­er­erklä­rung ange­ge­ben wer­den, um die Steu­er­frei­heit zu sichern. Es lohnt sich für Hel­fer, sich über die­se Rege­lun­gen zu infor­mie­ren, um von den finan­zi­el­len Vor­tei­len zu profitieren.

Bedeutung und Herausforderungen

Nach­bar­schafts­hil­fe spielt eine wich­ti­ge Rol­le, um pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen län­ger in ihrem ver­trau­ten Umfeld zu hal­ten und sozia­le Kon­tak­te auf­recht­zu­er­hal­ten. Sie ent­las­tet nicht nur die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen, son­dern auch pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge, die oft unter hohem Druck ste­hen. Den­noch gibt es Her­aus­for­de­run­gen, wie die unter­schied­li­chen Rege­lun­gen zwi­schen den Bun­des­län­dern, die eine kla­re Kom­mu­ni­ka­ti­on und Bera­tung erfor­dern. Platt­for­men wie nebenan.de oder loka­le Ver­ei­ne kön­nen dabei hel­fen, Nach­bar­schafts­hil­fe zu orga­ni­sie­ren und zu fördern.

Tabelle: Überblick über wichtige Details

AspektDetails
Monat­li­cher Entlastungsbetrag131 Euro (Stand 2025)
Vor­aus­set­zun­genPfle­ge­grad, häus­li­che Pfle­ge, aner­kann­te Nachbarschaftshilfe
Abrech­nungs­mög­lich­kei­tenKos­ten­er­stat­tung oder direk­te Zah­lung, je nach Region
Bei­spiel HamburgRegis­trie­rung online/per Post, Hel­fer bis 5 €/Stunde steuerfrei
Bei­spiel NRWNachweis/Bestätigung erfor­der­lich, seit 01.01.2024 erleich­ter­te Bedingungen
Steu­er­li­che VorteileÜbungs­lei­ter­pau­scha­le (3.000 €), Ehren­amts­pau­scha­le (840 €) steuerfrei

Fazit

Nach­bar­schafts­hil­fe ist ein wert­vol­les Instru­ment, um pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen zu unter­stüt­zen und ihre Lebens­qua­li­tät zu ver­bes­sern. Der Ent­las­tungs­be­trag von 131 Euro pro Monat bie­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, wobei die Abrech­nung und Anwen­dung je nach Bun­des­land vari­ie­ren. Es ist rat­sam, sich bei der ört­li­chen Pfle­ge­kas­se oder Bera­tungs­stel­len zu infor­mie­ren, um von den Mög­lich­kei­ten zu pro­fi­tie­ren. Die­se Unter­stüt­zung stärkt nicht nur die indi­vi­du­el­len Betrof­fe­nen, son­dern auch das sozia­le Gefü­ge in der Nachbarschaft.


Quellen

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