Elektrorollstuhl gleicher Qualität: Anspruch, Auswahl & Kostenübernahme

Kurzüberblick

  • Was bedeu­tet „glei­che® Qua­li­tät“? In der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung heißt das: Die Kran­ken­kas­se finan­ziert ein medi­zi­nisch geeig­ne­tes, wirt­schaft­li­ches Modell; Mar­ke ist zweit­ran­gig, Ver­sor­gungs­ziel und Leis­tungs­um­fang müs­sen gleich­wer­tig sein.
  • Ihr Ziel: Den benö­tig­ten Funk­ti­ons­um­fang exakt begrün­den – dann darf die Kas­se nicht auf ein min­der­pas­sen­des „glei­ches“ Modell verweisen.
  • Auf­zah­lung: Extras über das medi­zi­nisch Not­wen­di­ge hin­aus sind meist auf­zah­lungs­pflich­tig, solan­ge eine gleich­wer­ti­ge Kas­sen­ver­sor­gung mög­lich ist.

1) Begriffsklärung: Was heißt „gleiche Qualität“ bei Elektrorollstühlen?

Im deut­schen Hilfs­mit­tel­recht (Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis, Wirt­schaft­lich­keits­ge­bot) zählt nicht die Pro­dukt­mar­ke, son­dern ob das Hilfs­mit­tel den indi­vi­du­el­len Bedarf deckt. „Glei­che Qua­li­tät“ bedeu­tet hier:

  1. Glei­che Zweck­mä­ßig­keit: Das Hilfs­mit­tel erfüllt das Ver­sor­gungs­ziel (z. B. siche­res Fah­ren drau­ßen, Kan­te­lung zur Deku­bi­tus­pro­phy­la­xe, spe­zi­el­le Steuerung).
  2. Glei­che Funk­tio­na­li­tät: Funk­ti­ons­um­fang und Per­for­mance sind gleich­wer­tig (z. B. Reich­wei­te, Steig­fä­hig­keit, Sitzsystem).
  3. Wirt­schaft­lich­keit: Unter meh­re­ren geeig­ne­ten Alter­na­ti­ven darf die Kas­se die wirt­schaft­lichs­te wäh­len – sofern sie den glei­chen Bedarf deckt.

Wich­tig: Ein „glei­ches“ Modell darf nicht bewil­ligt wer­den, wenn es medizinisch/ funk­tio­nal nicht aus­reicht. Des­halb ist die bedarfs­ge­rech­te Begrün­dung im Antrag entscheidend.

2) Typische Elektrorollstuhl-Kategorien (mit Auswahlkriterien)

Kate­go­rieEin­satzKern­merk­ma­leWor­auf achten?
Innen­raum-E-Roll­stuhlWohnung/Einrichtungenkom­pakt, enger WendekreisSitz­hö­he, manö­vrier­bar durch Türen/Flure, lei­se Antriebe
Außenbereich/OutdoorGeh­we­ge, leich­te Steigungengrö­ße­re Räder, stär­ke­re Moto­ren, höhe­re ReichweiteFede­rung, Steig­fä­hig­keit (z. B. ≥ 10°), Bodenfreiheit
Innen/außen Kom­bigemischtKom­pro­miss aus Wen­dig­keit & ReichweiteAkku­ka­pa­zi­tät, Rei­fen­mix, Licht/Reflektoren
Faltbar/ReiseTransport/Auto/ÖPNVleicht, klapp­barGesamt­ge­wicht, Akku ent­nehm­bar, Sicherungspunkte
Spe­zi­al-Sitz­ein­heitLang­zeit­sit­zen, DekubitusrisikoKan­te­lung, Rücken­winkel, KopfstützeDruck­ma­nage­ment, Posi­tio­nie­rung, Anpassbarkeit
Son­der­steue­run­genein­ge­schränk­te HandfunktionKinn‑, Kopf‑, Fuß‑, Sip-and-PuffFein­jus­ta­ge, Aus­fall­si­cher­heit, Service-Verfügbarkeit

Leis­tungs­da­ten, die „Gleich­wer­tig­keit“ belegen/entkräften können:

  • Reich­wei­te (km) und Akku­ka­pa­zi­tät (Ah)
  • Steig­fä­hig­keit (%) und Motor­leis­tung (W)
  • Wen­de­kreis (cm), Gesamtbreite/Höhe
  • Sitz­sys­tem (Kan­te­lung, Rücken­winkel, Kissen/Antidekubitus)
  • Zube­hör (Beleuch­tung, Spie­gel, Kipp­schutz, Halterungen)

Wenn das von der Kas­se vor­ge­schla­ge­ne Modell die­se Bedarfs-Para­me­ter nicht erfüllt, ist es nicht glei­cher Qua­li­tät.

3) Kosten & Finanzierung: Was zahlt die Kasse?

  • Regel: Bei ärzt­li­cher Ver­ord­nung eines Elek­tro­roll­stuhls über­nimmt die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se die not­wen­di­ge & wirt­schaft­li­che Ver­sor­gung – häu­fig als Leih­ge­rät (Wie­der­ein­satz).
  • Zuzah­lung: Üblich sind 10 % des Abga­be­prei­ses (mind. 5 €, max. 10 €), sofern nicht befreit.
  • Auf­zah­lung: Für Komfort/Extras (über den medi­zi­nisch not­wen­di­gen Bedarf hin­aus) kann der Ver­sor­gungs­part­ner Auf­zah­lun­gen verlangen.
  • Pfle­ge­kas­se: Pfle­ge­grad eröff­net zusätz­li­che Bud­gets (z. B. Ent­las­tungs­be­trag), die aber kein Ersatz für das Hilfs­mit­tel sind.
  • Reparatur/Service: Bei Kas­sen-Leih­ge­rä­ten sind War­tung und Repa­ra­tu­ren i. d. R. abge­deckt; doku­men­tie­ren Sie Aus­fäl­le für even­tu­el­le Aus­tau­sche.

Hin­weis: Dies ist kei­ne Rechts­be­ra­tung. Prü­fen Sie immer Ihren indi­vi­du­el­len Vertrag/ Bescheid.

4) So beantragen Sie korrekt – in 6 Schritten

  1. Ver­ord­nung besor­gen: Ärztin/Arzt stellt Hilfs­mit­tel-Rezept aus (mög­lichst mit Indi­ka­ti­on und Ver­sor­gungs­ziel, z. B. „siche­res Fah­ren im Außen­be­reich bei 10 % Stei­gung; täg­li­ches Sit­zen > 8 h; Dekubitusrisiko“).
  2. Bedarf doku­men­tie­ren: Pfle­ge­do­ku­men­ta­ti­on, Phy­sio-Berich­te, Wohn­um­feld-Fotos, Steigungen/Kanten vor Ort, Wege­pro­fil (Kopf­stein­pflas­ter, Bordsteine).
  3. Sanitätshaus/Versorger ein­bin­den: Erpro­bung/Probefahrt, Mess­pro­to­koll (Sitz­brei­te, −tie­fe, −höhe), Kos­ten­vor­anschlag mit kla­ren Funk­ti­ons­pa­ra­me­tern.
  4. Kos­ten­trä­ger­un­ter­la­gen ein­rei­chen: Rezept + Begrün­dung (sie­he Mus­ter unten) + KV mit Para­me­tern; beto­nen, war­um Alter­na­ti­ven den Bedarf nicht erfüllen.
  5. MD-Begut­ach­tung: Bei Rückfragen/Termin die All­tags­si­tua­tio­nen demons­trie­ren (Haus­halts­aus­gang, Ram­pe, Stei­gung, Gehwegkanten).
  6. Bescheid prü­fen: Bei Ver­weis auf „glei­ches, güns­ti­ge­res Modell“ Para­me­ter che­cken. Passt es nicht → Wider­spruch.

5) Musterformulierungen für Antrag & Widerspruch

A) Antrag (Kurzbegründung)

„Bean­tragt wird ein Elek­tro­roll­stuhl mit Kan­te­lung, Rücken­winkel­ver­stel­lung, Reich­wei­te ≥ 25 km, Steig­fä­hig­keit ≥ 10 % und Wen­de­kreis ≤ 70 cm, da täg­li­che Wege im Außen­be­reich mit Stei­gun­gen bis 9 % zu bewäl­ti­gen sind und ein Deku­bi­tus­ri­si­ko (Pfle­ge­grad X, Dia­gno­se Y) vor­liegt. Gleich­wer­ti­ge Alter­na­ti­ven ohne Kan­te­lung oder mit gerin­ge­rer Steig­fä­hig­keit errei­chen das Ver­sor­gungs­ziel nicht (Dokumentation/Foto anbei).“

B) Widerspruch (bei Verweis auf „gleiche Qualität“)

„Gegen den Bescheid vom [Datum] lege ich Wider­spruch ein. Das vor­ge­schla­ge­ne Hilfs­mit­tel ist nicht glei­cher Qua­li­tät, da es die erfor­der­li­chen Para­me­ter (Steig­fä­hig­keit, Reich­wei­te, Kan­te­lung) nicht erfüllt. Eine aus­rei­chen­de, zweck­mä­ßi­ge und wirt­schaft­li­che Ver­sor­gung ist mit dem bean­trag­ten Modell bzw. einer funk­tio­nal gleich­wer­ti­gen Alter­na­ti­ve mit iden­ti­schen Leis­tungs­pa­ra­me­tern mög­lich. Bit­te prü­fen Sie unter Berück­sich­ti­gung der bei­gefüg­ten Nach­wei­se (Erpro­bungs­pro­to­koll, Wege­pro­fil, Therapiebericht).“

6) Checkliste „Gleiche Qualität“ (zum Abhaken)

  • Ver­sor­gungs­ziel schrift­lich defi­niert (Innen/außen, täg­li­che Distan­zen, Steigungen)
  • Medi­zi­ni­sche Grün­de doku­men­tiert (Sit­zen > x h, Deku­bi­tus­ri­si­ko, Spas­tik etc.)
  • Leis­tungs­pa­ra­me­ter fixiert (Reich­wei­te, Steig­fä­hig­keit, Wen­de­kreis, Sitzfunktionen)
  • Erprobung/Probefahrt pro­to­kol­liert
  • Alter­na­ti­ven geprüft und war­um unzu­rei­chend begründet
  • Fotos/Video vom Wohn­um­feld (Tür­brei­ten, Bord­stei­ne, Ram­pen) beigefügt
  • Kos­ten­vor­anschlag mit exak­ten Para­me­tern statt nur Produktname
  • Bei Ableh­nung: frist­wah­ren­der Wider­spruch mit kon­kre­ten Parametern

7) Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Nur Mar­ken­na­me nen­nen: Statt­des­sen Funk­tio­nen & Mess­wer­te verlangen.
  • Kei­ne Außen­we­ge doku­men­tiert: Steigungen/Bodenbeschaffenheit messen/fotografieren.
  • „Nice-to-have“ statt Bedarf: Extras klar von medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit tren­nen (sonst Auf­zah­lung).
  • Unkla­re Sitz­ver­sor­gung: Druck­ma­nage­ment (Kis­sen­klas­se), Kan­te­lungs­win­kel, Rücken modul­wei­se festhalten.
  • Kein Ser­vice­plan: Fra­gen Sie nach War­tung, Leih­ge­rät im Aus­fall, Reak­ti­ons­zei­ten.

8) Service & Wartung: Was zur Gleichwertigkeit gehört

  • Ersatz­teil­ver­füg­bar­keit und Werk­statt­netz
  • Akku­tausch (Zyklen, Verfügbarkeit)
  • Leih-/Er­satz­ge­rät bei Reparatur
  • Anpas­sun­gen (Sitz­brei­te, Arm­leh­nen, Steue­rung)
    „Glei­che Qua­li­tät“ umfasst in der Pra­xis auch, dass die Ver­sor­gung halt­bar und betreu-bar ist.

9) FAQ

Ist ein bestimm­tes Mar­ken­mo­dell erstat­tungs­fä­hig?
Nur, wenn es medi­zi­nisch not­wen­dig ist. Ansons­ten genügt eine gleich­wer­ti­ge Alter­na­ti­ve glei­cher Qua­li­tät.

Darf die Kas­se auf ein güns­ti­ge­res Modell ver­wei­sen?
Ja – wenn es den glei­chen Bedarf erfüllt. Tut es das nicht, wider­spre­chen und Para­me­ter belegen.

Was zählt als medi­zi­nisch not­wen­dig?
Alles, was das Ver­sor­gungs­ziel belegt: z. B. Kan­te­lung bei Deku­bi­tus­ri­si­ko, Steig­fä­hig­keit für Wohn­um­feld, Son­der­steue­rung bei Handfunktions-Einschränkung.

Wer zahlt Repa­ra­tu­ren?
Bei Kas­sen-Leih­ge­rä­ten in der Regel der Leis­tungs­er­brin­ger; klä­ren Sie Reak­ti­ons­zei­ten und Ersatz­ge­rä­te.

Kann ich auf­rüs­ten (Komfort/Extras)?
Ja, aber Auf­zah­lung ist üblich, wenn die Kas­sen­ver­sor­gung den Bedarf bereits deckt.

10) Fazit

Glei­che Qua­li­tät“ heißt glei­che Eig­nung für Ihren per­sön­li­chen Bedarf – nicht zwin­gend die glei­che Mar­ke. Wer Ver­sor­gungs­ziel, Funk­ti­ons­pa­ra­me­ter und All­tags­hür­den sau­ber doku­men­tiert, erhöht die Chan­ce auf die rich­ti­ge Bewil­li­gung – und kann unpas­sen­de „gleich­wer­ti­ge“ Alter­na­ti­ven fach­lich begrün­det zurückweisen.

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