Elektrorollstuhl gleicher Qualität: Anspruch, Auswahl & Kostenübernahme
Kurzüberblick
- Was bedeutet „gleiche® Qualität“? In der Hilfsmittelversorgung heißt das: Die Krankenkasse finanziert ein medizinisch geeignetes, wirtschaftliches Modell; Marke ist zweitrangig, Versorgungsziel und Leistungsumfang müssen gleichwertig sein.
- Ihr Ziel: Den benötigten Funktionsumfang exakt begründen – dann darf die Kasse nicht auf ein minderpassendes „gleiches“ Modell verweisen.
- Aufzahlung: Extras über das medizinisch Notwendige hinaus sind meist aufzahlungspflichtig, solange eine gleichwertige Kassenversorgung möglich ist.
1) Begriffsklärung: Was heißt „gleiche Qualität“ bei Elektrorollstühlen?
Im deutschen Hilfsmittelrecht (Hilfsmittelverzeichnis, Wirtschaftlichkeitsgebot) zählt nicht die Produktmarke, sondern ob das Hilfsmittel den individuellen Bedarf deckt. „Gleiche Qualität“ bedeutet hier:
- Gleiche Zweckmäßigkeit: Das Hilfsmittel erfüllt das Versorgungsziel (z. B. sicheres Fahren draußen, Kantelung zur Dekubitusprophylaxe, spezielle Steuerung).
- Gleiche Funktionalität: Funktionsumfang und Performance sind gleichwertig (z. B. Reichweite, Steigfähigkeit, Sitzsystem).
- Wirtschaftlichkeit: Unter mehreren geeigneten Alternativen darf die Kasse die wirtschaftlichste wählen – sofern sie den gleichen Bedarf deckt.
Wichtig: Ein „gleiches“ Modell darf nicht bewilligt werden, wenn es medizinisch/ funktional nicht ausreicht. Deshalb ist die bedarfsgerechte Begründung im Antrag entscheidend.
2) Typische Elektrorollstuhl-Kategorien (mit Auswahlkriterien)
| Kategorie | Einsatz | Kernmerkmale | Worauf achten? |
|---|---|---|---|
| Innenraum-E-Rollstuhl | Wohnung/Einrichtungen | kompakt, enger Wendekreis | Sitzhöhe, manövrierbar durch Türen/Flure, leise Antriebe |
| Außenbereich/Outdoor | Gehwege, leichte Steigungen | größere Räder, stärkere Motoren, höhere Reichweite | Federung, Steigfähigkeit (z. B. ≥ 10°), Bodenfreiheit |
| Innen/außen Kombi | gemischt | Kompromiss aus Wendigkeit & Reichweite | Akkukapazität, Reifenmix, Licht/Reflektoren |
| Faltbar/Reise | Transport/Auto/ÖPNV | leicht, klappbar | Gesamtgewicht, Akku entnehmbar, Sicherungspunkte |
| Spezial-Sitzeinheit | Langzeitsitzen, Dekubitusrisiko | Kantelung, Rückenwinkel, Kopfstütze | Druckmanagement, Positionierung, Anpassbarkeit |
| Sondersteuerungen | eingeschränkte Handfunktion | Kinn‑, Kopf‑, Fuß‑, Sip-and-Puff | Feinjustage, Ausfallsicherheit, Service-Verfügbarkeit |
Leistungsdaten, die „Gleichwertigkeit“ belegen/entkräften können:
- Reichweite (km) und Akkukapazität (Ah)
- Steigfähigkeit (%) und Motorleistung (W)
- Wendekreis (cm), Gesamtbreite/Höhe
- Sitzsystem (Kantelung, Rückenwinkel, Kissen/Antidekubitus)
- Zubehör (Beleuchtung, Spiegel, Kippschutz, Halterungen)
Wenn das von der Kasse vorgeschlagene Modell diese Bedarfs-Parameter nicht erfüllt, ist es nicht gleicher Qualität.
3) Kosten & Finanzierung: Was zahlt die Kasse?
- Regel: Bei ärztlicher Verordnung eines Elektrorollstuhls übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die notwendige & wirtschaftliche Versorgung – häufig als Leihgerät (Wiedereinsatz).
- Zuzahlung: Üblich sind 10 % des Abgabepreises (mind. 5 €, max. 10 €), sofern nicht befreit.
- Aufzahlung: Für Komfort/Extras (über den medizinisch notwendigen Bedarf hinaus) kann der Versorgungspartner Aufzahlungen verlangen.
- Pflegekasse: Pflegegrad eröffnet zusätzliche Budgets (z. B. Entlastungsbetrag), die aber kein Ersatz für das Hilfsmittel sind.
- Reparatur/Service: Bei Kassen-Leihgeräten sind Wartung und Reparaturen i. d. R. abgedeckt; dokumentieren Sie Ausfälle für eventuelle Austausche.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie immer Ihren individuellen Vertrag/ Bescheid.
4) So beantragen Sie korrekt – in 6 Schritten
- Verordnung besorgen: Ärztin/Arzt stellt Hilfsmittel-Rezept aus (möglichst mit Indikation und Versorgungsziel, z. B. „sicheres Fahren im Außenbereich bei 10 % Steigung; tägliches Sitzen > 8 h; Dekubitusrisiko“).
- Bedarf dokumentieren: Pflegedokumentation, Physio-Berichte, Wohnumfeld-Fotos, Steigungen/Kanten vor Ort, Wegeprofil (Kopfsteinpflaster, Bordsteine).
- Sanitätshaus/Versorger einbinden: Erprobung/Probefahrt, Messprotokoll (Sitzbreite, −tiefe, −höhe), Kostenvoranschlag mit klaren Funktionsparametern.
- Kostenträgerunterlagen einreichen: Rezept + Begründung (siehe Muster unten) + KV mit Parametern; betonen, warum Alternativen den Bedarf nicht erfüllen.
- MD-Begutachtung: Bei Rückfragen/Termin die Alltagssituationen demonstrieren (Haushaltsausgang, Rampe, Steigung, Gehwegkanten).
- Bescheid prüfen: Bei Verweis auf „gleiches, günstigeres Modell“ Parameter checken. Passt es nicht → Widerspruch.
5) Musterformulierungen für Antrag & Widerspruch
A) Antrag (Kurzbegründung)
„Beantragt wird ein Elektrorollstuhl mit Kantelung, Rückenwinkelverstellung, Reichweite ≥ 25 km, Steigfähigkeit ≥ 10 % und Wendekreis ≤ 70 cm, da tägliche Wege im Außenbereich mit Steigungen bis 9 % zu bewältigen sind und ein Dekubitusrisiko (Pflegegrad X, Diagnose Y) vorliegt. Gleichwertige Alternativen ohne Kantelung oder mit geringerer Steigfähigkeit erreichen das Versorgungsziel nicht (Dokumentation/Foto anbei).“
B) Widerspruch (bei Verweis auf „gleiche Qualität“)
„Gegen den Bescheid vom [Datum] lege ich Widerspruch ein. Das vorgeschlagene Hilfsmittel ist nicht gleicher Qualität, da es die erforderlichen Parameter (Steigfähigkeit, Reichweite, Kantelung) nicht erfüllt. Eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung ist mit dem beantragten Modell bzw. einer funktional gleichwertigen Alternative mit identischen Leistungsparametern möglich. Bitte prüfen Sie unter Berücksichtigung der beigefügten Nachweise (Erprobungsprotokoll, Wegeprofil, Therapiebericht).“
6) Checkliste „Gleiche Qualität“ (zum Abhaken)
- Versorgungsziel schriftlich definiert (Innen/außen, tägliche Distanzen, Steigungen)
- Medizinische Gründe dokumentiert (Sitzen > x h, Dekubitusrisiko, Spastik etc.)
- Leistungsparameter fixiert (Reichweite, Steigfähigkeit, Wendekreis, Sitzfunktionen)
- Erprobung/Probefahrt protokolliert
- Alternativen geprüft und warum unzureichend begründet
- Fotos/Video vom Wohnumfeld (Türbreiten, Bordsteine, Rampen) beigefügt
- Kostenvoranschlag mit exakten Parametern statt nur Produktname
- Bei Ablehnung: fristwahrender Widerspruch mit konkreten Parametern
7) Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Nur Markenname nennen: Stattdessen Funktionen & Messwerte verlangen.
- Keine Außenwege dokumentiert: Steigungen/Bodenbeschaffenheit messen/fotografieren.
- „Nice-to-have“ statt Bedarf: Extras klar von medizinischer Notwendigkeit trennen (sonst Aufzahlung).
- Unklare Sitzversorgung: Druckmanagement (Kissenklasse), Kantelungswinkel, Rücken modulweise festhalten.
- Kein Serviceplan: Fragen Sie nach Wartung, Leihgerät im Ausfall, Reaktionszeiten.
8) Service & Wartung: Was zur Gleichwertigkeit gehört
- Ersatzteilverfügbarkeit und Werkstattnetz
- Akkutausch (Zyklen, Verfügbarkeit)
- Leih-/Ersatzgerät bei Reparatur
- Anpassungen (Sitzbreite, Armlehnen, Steuerung)
„Gleiche Qualität“ umfasst in der Praxis auch, dass die Versorgung haltbar und betreu-bar ist.
9) FAQ
Ist ein bestimmtes Markenmodell erstattungsfähig?
Nur, wenn es medizinisch notwendig ist. Ansonsten genügt eine gleichwertige Alternative gleicher Qualität.
Darf die Kasse auf ein günstigeres Modell verweisen?
Ja – wenn es den gleichen Bedarf erfüllt. Tut es das nicht, widersprechen und Parameter belegen.
Was zählt als medizinisch notwendig?
Alles, was das Versorgungsziel belegt: z. B. Kantelung bei Dekubitusrisiko, Steigfähigkeit für Wohnumfeld, Sondersteuerung bei Handfunktions-Einschränkung.
Wer zahlt Reparaturen?
Bei Kassen-Leihgeräten in der Regel der Leistungserbringer; klären Sie Reaktionszeiten und Ersatzgeräte.
Kann ich aufrüsten (Komfort/Extras)?
Ja, aber Aufzahlung ist üblich, wenn die Kassenversorgung den Bedarf bereits deckt.
10) Fazit
„Gleiche Qualität“ heißt gleiche Eignung für Ihren persönlichen Bedarf – nicht zwingend die gleiche Marke. Wer Versorgungsziel, Funktionsparameter und Alltagshürden sauber dokumentiert, erhöht die Chance auf die richtige Bewilligung – und kann unpassende „gleichwertige“ Alternativen fachlich begründet zurückweisen.