Elektromobil gleicher Qualität: Anspruch, Auswahl & Kostenübernahme
Einleitung
Ein Elektromobil (E‑Scooter für Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkung) kann den Alltag enorm erleichtern – ob für Einkäufe, Arztbesuche oder Spazierfahrten.
Doch wenn die Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger den Antrag ablehnt oder auf ein anderes Modell verweist, fällt oft der Begriff „gleiche Qualität“.
In diesem Artikel erfahren Sie, was dieser Begriff im Hilfsmittelrecht bedeutet, wie Sie die passende Versorgung sichern und welche Rechte Sie haben.
1) Was bedeutet „gleiche Qualität“ beim Elektromobil?
Im Hilfsmittelrecht gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V):
Die Krankenkasse muss eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung ermöglichen – nicht zwingend ein bestimmtes Markenmodell.
„Gleiche Qualität“ bedeutet:
- Gleiche Zweckmäßigkeit: Das Elektromobil muss Ihr Versorgungsziel erfüllen (z. B. selbstständige Erreichung von Arztpraxen, Einkaufsmöglichkeiten).
- Gleiche Funktionalität: Leistungsmerkmale wie Geschwindigkeit, Reichweite, Bodenfreiheit, Steigfähigkeit und Sitzkomfort müssen gleichwertig sein.
- Wirtschaftlichkeit: Unter mehreren gleich geeigneten Modellen darf die Kasse das günstigste wählen.
⚠️ Wichtig: Ist das vorgeschlagene Modell funktional nicht geeignet, handelt es sich nicht um „gleiche Qualität“.
2) Elektromobil-Kategorien und Auswahlkriterien
| Kategorie | Einsatzgebiet | Merkmale | Worauf achten? |
|---|---|---|---|
| Kompaktmodelle | Innenbereich / kurze Wege | sehr wendig, kleiner Wendekreis | niedrige Geschwindigkeit, Akkureichweite prüfen |
| Standardmodelle | Stadt, ebene Wege | 6–10 km/h, mittlere Reichweite | Sitzkomfort, einfache Bedienung |
| Außenbereichsmodelle | Land, unebene Wege | große Räder, Federung | Bodenfreiheit, Steigfähigkeit, Stabilität |
| Reisemobile | Transport im Auto/Wohnmobil | falt- oder zerlegbar | Gewicht, Akkuentnahme, Montageaufwand |
| Hochleistungsmodelle | lange Strecken, Steigungen | >12 km/h, Reichweite >40 km | Federung, Motorleistung, große Akkus |
Technische Parameter, die über die Gleichwertigkeit entscheiden können:
- Maximale Geschwindigkeit (km/h)
- Reichweite pro Akkuladung (km)
- Bodenfreiheit (cm) für Bordsteine & unebenen Untergrund
- Steigfähigkeit (%) für Steigungen im Wohnumfeld
- Sitzkomfort (gepolstert, höhenverstellbar, Armlehnen)
- Wendekreis (für enge Wege)
- Federungssystem für unebene Wege
3) Kosten & Finanzierung
Gesetzliche Krankenkasse
- Elektromobile sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet (Produktgruppe 18, „Krankenfahrzeuge ohne motorischen Antrieb“ – mit Ausnahmegenehmigung auch mit Motor).
- Bewilligung nur bei medizinischer Notwendigkeit und wenn kein anderes Hilfsmittel den Bedarf deckt.
- Meist Leihgeräte vom Vertragspartner.
Private Finanzierung
- Kaufpreis: ca. 1.500 € bis 6.000 €
- Second-Hand-Geräte sind günstiger, aber prüfen Sie Akkuzustand und Garantie.
Zuzahlung & Aufzahlung
- Zuzahlung: 10 % (mind. 5 €, max. 10 €) bei Kassenleistung.
- Aufzahlung für Extras (Design, Komfortausstattung, höhere Geschwindigkeit) möglich.
4) Antragstellung – Schritt für Schritt
- Ärztliche Verordnung: Rezept mit klarer Begründung („Notwendig für selbstständige Arztbesuche, Einkäufe, soziale Teilhabe; Wegstrecken >1 km, Steigung bis 10 %“).
- Bedarfsanalyse: Fotos, Messungen von Bordsteinen, Steigungen, Weglängen.
- Kostenvoranschlag mit technischen Details (Reichweite, Steigfähigkeit, Bodenfreiheit).
- Einreichen bei der Kasse mit Begründung, warum leistungsschwächere Modelle den Bedarf nicht decken.
- MD-Begutachtung (falls gefordert): Wohnumfeld demonstrieren, Probefahrt vorführen.
- Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen.
5) Muster für die Begründung
„Beantragt wird ein Elektromobil mit Reichweite ≥ 30 km, Steigfähigkeit ≥ 10 %, Bodenfreiheit ≥ 7 cm, da tägliche Wege von bis zu 4 km mit Steigungen zu bewältigen sind. Das von der Kasse vorgeschlagene Modell erreicht diese Parameter nicht und ist daher nicht gleicher Qualität.“
6) Checkliste „Gleiche Qualität“
- Versorgungsziel definiert
- Technische Mindestanforderungen festgelegt
- Wohnumfeld dokumentiert (Fotos, Maße)
- Probefahrt/Erprobung dokumentiert
- Kostenvoranschlag mit exakten Parametern
- Alternativen geprüft & bewertet
- Fristen für Widerspruch notiert
7) Häufige Fehler vermeiden
- Nur Modellname statt Funktionswerte angeben
- Keine Wohnumfeldanalyse durchführen
- Extras als medizinische Notwendigkeit darstellen (führt zu Ablehnung)
- Auf Zubehör & Service (Ersatzakku, Wartung) nicht achten
8) Service & Wartung als Teil der Qualität
- Ersatzteilverfügbarkeit
- Akkuwechsel & Garantiezeiten
- Werkstattnetz in der Region
- Leihgerät bei Reparatur
9) FAQ
Wann zahlt die Krankenkasse ein Elektromobil?
Nur bei medizinischer Notwendigkeit und wenn kein anderes Hilfsmittel geeignet ist.
Was heißt gleiche Qualität?
Das Elektromobil muss technisch gleichwertig sein und das gleiche Versorgungsziel erreichen.
Kann ich ein schnelleres Modell bekommen?
Nur, wenn medizinisch notwendig – sonst als Aufzahlung privat.
Wer übernimmt Reparaturen?
Bei Kassen-Leihgeräten der Vertragspartner.
Fazit
„Gleiche Qualität“ beim Elektromobil heißt nicht „gleiche Marke“, sondern gleiche Eignung für Ihren Bedarf. Mit einer präzisen Bedarfsbeschreibung, klaren technischen Parametern und Wohnumfelldokumentation können Sie sicherstellen, dass Sie das Hilfsmittel bekommen, das Ihre Mobilität wirklich unterstützt.