Elektromobil gleicher Qualität: Anspruch, Auswahl & Kostenübernahme

Einleitung

Ein Elek­tro­mo­bil (E‑Scooter für Senio­ren und Men­schen mit Mobi­li­täts­ein­schrän­kung) kann den All­tag enorm erleich­tern – ob für Ein­käu­fe, Arzt­be­su­che oder Spa­zier­fahr­ten.
Doch wenn die Kran­ken­kas­se oder ein ande­rer Kos­ten­trä­ger den Antrag ablehnt oder auf ein ande­res Modell ver­weist, fällt oft der Begriff „glei­che Qua­li­tät“.
In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie, was die­ser Begriff im Hilfs­mit­tel­recht bedeu­tet, wie Sie die pas­sen­de Ver­sor­gung sichern und wel­che Rech­te Sie haben.

1) Was bedeutet „gleiche Qualität“ beim Elektromobil?

Im Hilfs­mit­tel­recht gilt das Wirt­schaft­lich­keits­ge­bot (§ 12 SGB V):
Die Kran­ken­kas­se muss eine aus­rei­chen­de, zweck­mä­ßi­ge und wirt­schaft­li­che Ver­sor­gung ermög­li­chen – nicht zwin­gend ein bestimm­tes Markenmodell.

„Glei­che Qua­li­tät“ bedeutet:

  1. Glei­che Zweck­mä­ßig­keit: Das Elek­tro­mo­bil muss Ihr Ver­sor­gungs­ziel erfül­len (z. B. selbst­stän­di­ge Errei­chung von Arzt­pra­xen, Einkaufsmöglichkeiten).
  2. Glei­che Funk­tio­na­li­tät: Leis­tungs­merk­ma­le wie Geschwin­dig­keit, Reich­wei­te, Boden­frei­heit, Steig­fä­hig­keit und Sitz­kom­fort müs­sen gleich­wer­tig sein.
  3. Wirt­schaft­lich­keit: Unter meh­re­ren gleich geeig­ne­ten Model­len darf die Kas­se das güns­tigs­te wählen.

⚠️ Wich­tig: Ist das vor­ge­schla­ge­ne Modell funk­tio­nal nicht geeig­net, han­delt es sich nicht um „glei­che Qualität“.

2) Elektromobil-Kategorien und Auswahlkriterien

Kate­go­rieEin­satz­ge­bietMerk­ma­leWor­auf achten?
Kom­pakt­mo­del­leInnen­be­reich / kur­ze Wegesehr wen­dig, klei­ner Wendekreisnied­ri­ge Geschwin­dig­keit, Akku­reich­wei­te prüfen
Stan­dard­mo­del­leStadt, ebe­ne Wege6–10 km/h, mitt­le­re ReichweiteSitz­kom­fort, ein­fa­che Bedienung
Außen­be­reichs­mo­del­leLand, unebe­ne Wegegro­ße Räder, FederungBoden­frei­heit, Steig­fä­hig­keit, Stabilität
Rei­se­mo­bi­leTrans­port im Auto/Wohnmobilfalt- oder zerlegbarGewicht, Akku­ent­nah­me, Montageaufwand
Hoch­leis­tungs­mo­del­lelan­ge Stre­cken, Steigungen>12 km/h, Reich­wei­te >40 kmFede­rung, Motor­leis­tung, gro­ße Akkus

Tech­ni­sche Para­me­ter, die über die Gleich­wer­tig­keit ent­schei­den können:

  • Maxi­ma­le Geschwin­dig­keit (km/h)
  • Reich­wei­te pro Akku­la­dung (km)
  • Boden­frei­heit (cm) für Bord­stei­ne & unebe­nen Untergrund
  • Steig­fä­hig­keit (%) für Stei­gun­gen im Wohnumfeld
  • Sitz­kom­fort (gepols­tert, höhen­ver­stell­bar, Armlehnen)
  • Wen­de­kreis (für enge Wege)
  • Fede­rungs­sys­tem für unebe­ne Wege

3) Kosten & Finanzierung

Gesetz­li­che Krankenkasse

  • Elek­tro­mo­bi­le sind im Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis gelis­tet (Pro­dukt­grup­pe 18, „Kran­ken­fahr­zeu­ge ohne moto­ri­schen Antrieb“ – mit Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung auch mit Motor).
  • Bewil­li­gung nur bei medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit und wenn kein ande­res Hilfs­mit­tel den Bedarf deckt.
  • Meist Leih­ge­rä­te vom Vertragspartner.

Pri­va­te Finanzierung

  • Kauf­preis: ca. 1.500 € bis 6.000 €
  • Second-Hand-Gerä­te sind güns­ti­ger, aber prü­fen Sie Akku­zu­stand und Garan­tie.

Zuzah­lung & Aufzahlung

  • Zuzah­lung: 10 % (mind. 5 €, max. 10 €) bei Kassenleistung.
  • Auf­zah­lung für Extras (Design, Kom­fort­aus­stat­tung, höhe­re Geschwin­dig­keit) möglich.

4) Antragstellung – Schritt für Schritt

  1. Ärzt­li­che Ver­ord­nung: Rezept mit kla­rer Begrün­dung („Not­wen­dig für selbst­stän­di­ge Arzt­be­su­che, Ein­käu­fe, sozia­le Teil­ha­be; Weg­stre­cken >1 km, Stei­gung bis 10 %“).
  2. Bedarfs­ana­ly­se: Fotos, Mes­sun­gen von Bord­stei­nen, Stei­gun­gen, Weglängen.
  3. Kos­ten­vor­anschlag mit tech­ni­schen Details (Reich­wei­te, Steig­fä­hig­keit, Bodenfreiheit).
  4. Ein­rei­chen bei der Kas­se mit Begrün­dung, war­um leis­tungs­schwä­che­re Model­le den Bedarf nicht decken.
  5. MD-Begut­ach­tung (falls gefor­dert): Wohn­um­feld demons­trie­ren, Pro­be­fahrt vorführen.
  6. Bescheid prü­fen und ggf. Wider­spruch einlegen.

5) Muster für die Begründung

„Bean­tragt wird ein Elek­tro­mo­bil mit Reich­wei­te ≥ 30 km, Steig­fä­hig­keit ≥ 10 %, Boden­frei­heit ≥ 7 cm, da täg­li­che Wege von bis zu 4 km mit Stei­gun­gen zu bewäl­ti­gen sind. Das von der Kas­se vor­ge­schla­ge­ne Modell erreicht die­se Para­me­ter nicht und ist daher nicht glei­cher Qua­li­tät.“

6) Checkliste „Gleiche Qualität“

  • Ver­sor­gungs­ziel definiert
  • Tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­run­gen festgelegt
  • Wohn­um­feld doku­men­tiert (Fotos, Maße)
  • Probefahrt/Erprobung doku­men­tiert
  • Kos­ten­vor­anschlag mit exak­ten Parametern
  • Alter­na­ti­ven geprüft & bewertet
  • Fris­ten für Wider­spruch notiert

7) Häufige Fehler vermeiden

  • Nur Modell­na­me statt Funk­ti­ons­wer­te angeben
  • Kei­ne Wohn­um­feld­ana­ly­se durchführen
  • Extras als medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit dar­stel­len (führt zu Ablehnung)
  • Auf Zube­hör & Ser­vice (Ersatz­ak­ku, War­tung) nicht achten

8) Service & Wartung als Teil der Qualität

  • Ersatz­teil­ver­füg­bar­keit
  • Akku­wech­sel & Garantiezeiten
  • Werk­statt­netz in der Region
  • Leih­ge­rät bei Reparatur

9) FAQ

Wann zahlt die Kran­ken­kas­se ein Elek­tro­mo­bil?
Nur bei medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit und wenn kein ande­res Hilfs­mit­tel geeig­net ist.

Was heißt glei­che Qua­li­tät?
Das Elek­tro­mo­bil muss tech­nisch gleich­wer­tig sein und das glei­che Ver­sor­gungs­ziel erreichen.

Kann ich ein schnel­le­res Modell bekom­men?
Nur, wenn medi­zi­nisch not­wen­dig – sonst als Auf­zah­lung privat.

Wer über­nimmt Repa­ra­tu­ren?
Bei Kas­sen-Leih­ge­rä­ten der Vertragspartner.

Fazit

„Glei­che Qua­li­tät“ beim Elek­tro­mo­bil heißt nicht „glei­che Mar­ke“, son­dern glei­che Eig­nung für Ihren Bedarf. Mit einer prä­zi­sen Bedarfs­be­schrei­bung, kla­ren tech­ni­schen Para­me­tern und Wohn­um­fell­do­ku­men­ta­ti­on kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Sie das Hilfs­mit­tel bekom­men, das Ihre Mobi­li­tät wirk­lich unterstützt.

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