Das Aberkennungsverfahren des Pflegegrades: Was Sie wissen müssen

Das Ver­fah­ren zur Aberken­nung eines Pfle­ge­gra­des ist ein The­ma, das bei vie­len Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und ihren Ange­hö­ri­gen Unsi­cher­heit aus­löst. Die Sor­ge, dass die Pfle­ge­kas­se den ein­mal bewil­lig­ten Pfle­ge­grad wie­der ent­zie­hen könn­te, ist ver­ständ­lich, beson­ders ange­sichts der damit ver­bun­de­nen finan­zi­el­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Aus­wir­kun­gen. In die­sem Bei­trag erläu­tern wir, unter wel­chen Umstän­den ein Pfle­ge­grad aberkannt wer­den kann, wie das Ver­fah­ren abläuft und wel­che Rech­te Betrof­fe­ne haben.

Gründe für die Aberkennung eines Pflegegrades

Eine Neu­be­wer­tung und mög­li­che Aberken­nung des Pfle­ge­gra­des kann initi­iert wer­den, wenn sich der Gesund­heits­zu­stand der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son signi­fi­kant ver­bes­sert hat. Dies kann zum Bei­spiel durch Reha­bi­li­ta­ti­on, erfolg­rei­che The­ra­pien oder Ope­ra­tio­nen der Fall sein. Die Pfle­ge­kas­sen füh­ren in regel­mä­ßi­gen Abstän­den oder auf­grund kon­kre­ter Hin­wei­se Re-Assess­ments durch, um den aktu­el­len Pfle­ge­be­darf zu ermitteln.

Das Verfahren der Neubewertung

Wird eine Neu­be­wer­tung des Pfle­ge­gra­des ein­ge­lei­tet, erfolgt in der Regel eine erneu­te Begut­ach­tung durch den Medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­ver­si­che­rung (MD) oder durch medic­Pro­of bei pri­vat Ver­si­cher­ten. Wäh­rend die­ser Begut­ach­tung wird der aktu­el­le Gesund­heits­zu­stand und Pfle­ge­be­darf der Per­son erfasst und bewer­tet. Auf Basis die­ser Bewer­tung ent­schei­det die Pfle­ge­kas­se über die Fort­füh­rung, Anpas­sung oder Aberken­nung des Pflegegrades.

Ihre Rechte und Möglichkeiten

Soll­te es zu einer Aberken­nung oder Her­ab­stu­fung des Pfle­ge­gra­des kom­men, haben Betrof­fe­ne das Recht, Wider­spruch gegen die Ent­schei­dung der Pfle­ge­kas­se ein­zu­le­gen. Es ist rat­sam, die­sen Schritt gut zu über­le­gen und sich gege­be­nen­falls Unter­stüt­zung durch Bera­tungs­stel­len oder einen Pfle­ge­stütz­punkt zu holen. Ein Wider­spruch muss begrün­det und inner­halb einer bestimm­ten Frist ein­ge­reicht wer­den. In vie­len Fäl­len führt der Wider­spruch zu einer noch­ma­li­gen Über­prü­fung des Falles.

Fazit

Die Mög­lich­keit der Aberken­nung eines Pfle­ge­gra­des mag beun­ru­hi­gend wir­ken, doch es ist wich­tig zu wis­sen, dass sol­che Schrit­te nur bei nach­weis­li­cher und erheb­li­cher Ver­bes­se­rung des Gesund­heits­zu­stan­des ein­ge­lei­tet wer­den. Infor­mie­ren Sie sich über Ihre Rech­te, berei­ten Sie sich auf mög­li­che Begut­ach­tun­gen vor und zögern Sie nicht, Unter­stüt­zung und Bera­tung in Anspruch zu nehmen.

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