📝 Blogartikel: Pflegekräfte aus dem Ausland legal beschäftigen – so geht’s richtig
Der Fachkräftemangel in der Pflege ist in Deutschland seit Jahren eine wachsende Herausforderung. Eine der nachhaltigsten Lösungen ist die Rekrutierung von Pflegekräften aus dem Ausland. Doch wie funktioniert das legal und professionell? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und wie gelingt eine erfolgreiche Integration?
In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, den Ablauf der Anstellung sowie praktische Tipps, um internationale Pflegekräfte langfristig und erfolgreich in Ihr Team zu integrieren.
1. Rechtliche Grundlagen
Arbeitsmarktzugang
Pflegekräfte aus Drittstaaten dürfen in Deutschland arbeiten, sofern sie:
- ein konkretes Arbeitsangebot in der Pflege haben,
- eine anerkannte Qualifikation besitzen oder sich in einem Anerkennungsverfahren befinden,
- über ein entsprechendes Visum verfügen.
Anerkennung der Berufsqualifikation
Nicht-EU-Fachkräfte müssen ihre Ausbildung gemäß dem „Anerkennungsgesetz“ prüfen und gegebenenfalls anpassen lassen. Zuständig sind die Landesbehörden bzw. das Portal anerkennung-in-deutschland.de.
2. Der korrekte Ablauf in 5 Schritten
Schritt 1: Rekrutierung
Nutzen Sie seriöse Agenturen oder eigene Netzwerke. Achten Sie auf transparente Verträge, faire Vermittlungsgebühren und eine ethische Vorgehensweise.
Schritt 2: Anerkennungsverfahren
Die ausländische Qualifikation wird geprüft. Eventuell muss eine Anpassungsmaßnahme (z. B. Kenntnisprüfung) durchlaufen werden. In dieser Zeit ist eine Beschäftigung als Pflegehilfskraft möglich.
Schritt 3: Visum & Einreise
Das Visum wird bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt. Wichtige Voraussetzungen:
- Nachweis der Anerkennung (oder begonnene Maßnahme)
- Arbeitsvertrag oder ‑angebot
- Nachweis über Deutschkenntnisse (in der Regel B1 oder B2)
Schritt 4: Aufenthaltstitel
Nach der Einreise muss innerhalb von 90 Tagen ein Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Bei einer erfolgreichen Anerkennung ist eine Beschäftigung als examinierte Pflegekraft möglich.
Schritt 5: Integration
Sprachliche und soziale Integration sind entscheidend. Hilfreich sind:
- Sprachförderung (berufsbegleitend)
- Wohnungsunterstützung
- Interkulturelle Schulungen für beide Seiten
3. Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
- Unklare Vertragsgestaltung: Achten Sie auf rechtskonforme Arbeitsverträge, transparente Gehaltsangaben und faire Arbeitsbedingungen.
- Verspätete Anerkennung: Beginnen Sie das Verfahren frühzeitig, idealerweise noch vor der Einreise.
- Fehlende Begleitung: Pflegekräfte sollten durch Mentor:innen oder Integrationsbeauftragte begleitet werden.
4. Fördermöglichkeiten & Netzwerke
Es gibt verschiedene Programme zur Unterstützung:
- Triple Win (GIZ & BA): Vermittlung qualifizierter Pflegekräfte aus Drittstaaten.
- BQFG-Förderung: Unterstützung bei Qualifikationsanerkennung.
- Arbeitgeberzuschüsse für Deutschkurse und Umschulungen in vielen Bundesländern.
Fazit
Die legale Beschäftigung von Pflegekräften aus dem Ausland ist ein wirkungsvoller Beitrag zur Entlastung des Pflegepersonals in Deutschland – wenn sie korrekt und menschlich umgesetzt wird. Mit dem richtigen Wissen, einem strukturierten Vorgehen und gezielter Begleitung gelingt die Integration internationaler Fachkräfte nachhaltig und fair.