Berechnung des Pflegegrades: Ein Leitfaden zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit
Die Pflegegrade bilden die Grundlage für die Gewährung von Pflegeleistungen in Deutschland. Seit der Pflegereform 2017 ersetzen sie die früheren Pflegestufen und ermöglichen eine differenziertere Einschätzung der individuellen Pflegebedürftigkeit. Doch wie wird der Pflegegrad genau berechnet? In diesem Artikel erläutern wir den Prozess der Einstufung und die Kriterien, die dabei eine Rolle spielen.
Hintergrund: Von Pflegestufen zu Pflegegraden
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde im Januar 2017 ein neues Begutachtungssystem eingeführt. Ziel war es, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen besser abzubilden, insbesondere von Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie Demenz. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt, die eine genauere Differenzierung ermöglichen.
Das Begutachtungsverfahren
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für gesetzlich Versicherte oder durch MEDICPROOF für privat Versicherte. Ein geschulter Gutachter besucht den Antragsteller zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung und führt eine umfassende Beurteilung durch.
Die sechs Module des Neuen Begutachtungsassessments (NBA)
Die Bewertung der Pflegebedürftigkeit basiert auf sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen. Jedes Modul bewertet bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten des Antragstellers.
- Mobilität (10% Gewichtung)
- Fähigkeit, sich fortzubewegen und die Körperhaltung zu wechseln.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15% Gewichtung)
- Orientierung, Erinnerungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15% Gewichtung)
- Unruhe, Aggressivität, Ängste, nächtliche Unruhe.
- Selbstversorgung (40% Gewichtung)
- Fähigkeit, sich zu waschen, anzukleiden, zu essen und auszuscheiden.
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20% Gewichtung)
- Medikation, Arztbesuche, Therapien, Verbandswechsel.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15% Gewichtung)
- Tagesstrukturierung, Teilnahme am sozialen Leben.
Hinweis: Die Module 2 und 3 werden zusammengefasst, wobei der höhere Wert zählt.
Berechnung der Punktzahl
Für jedes Modul werden Punkte auf einer Skala von 0 bis 4 vergeben:
- 0 Punkte: selbstständig
- 1 Punkt: überwiegend selbstständig
- 2 Punkte: überwiegend unselbstständig
- 3 Punkte: unselbstständig
- 4 Punkte: vollständig unselbstständig
Die Punkte jedes Moduls werden entsprechend ihrer Gewichtung multipliziert. Anschließend werden alle gewichteten Punkte addiert, um die Gesamtpunktzahl zu ermitteln.
Zuordnung zu Pflegegraden
Anhand der Gesamtpunktzahl erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade:
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher ist der Unterstützungsbedarf und desto höher fallen die gewährten Pflegeleistungen aus.
Beispielrechnung
Angenommen, ein Antragsteller erhält folgende Bewertungen:
- Mobilität: 3 Punkte (Gewichtung 10%)
- Kognitive Fähigkeiten: 2 Punkte (Gewichtung 15%)
- Verhaltensweisen: 2 Punkte (Gewichtung 15%)
- Selbstversorgung: 3 Punkte (Gewichtung 40%)
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: 2 Punkte (Gewichtung 20%)
- Gestaltung des Alltags: 2 Punkte (Gewichtung 15%)
Die Berechnung erfolgt wie folgt:
- Mobilität: 3 Punkte x 10% = 0,3
- Kognitive/Verhaltensweisen: Höherer Wert zwischen Modul 2 und 3 zählt. Beide haben 2 Punkte x 15% = 0,3
- Selbstversorgung: 3 Punkte x 40% = 1,2
- Umgang mit Anforderungen: 2 Punkte x 20% = 0,4
- Gestaltung des Alltags: 2 Punkte x 15% = 0,3
Gesamtpunktzahl: 0,3 + 0,3 + 1,2 + 0,4 + 0,3 = 2,5
Diese Punktzahl entspricht dem Pflegegrad 2.
Bedeutung der korrekten Einstufung
Die genaue Ermittlung des Pflegegrades ist entscheidend für die angemessene Versorgung des Pflegebedürftigen. Sie bestimmt nicht nur die finanziellen Leistungen, sondern auch den Umfang der unterstützenden Maßnahmen. Daher ist es wichtig, sich sorgfältig auf die Begutachtung vorzubereiten und alle relevanten Informationen bereitzustellen.
Fazit
Die Berechnung des Pflegegrades ist ein komplexer Prozess, der verschiedene Lebensbereiche und Fähigkeiten berücksichtigt. Durch das strukturierte Begutachtungsverfahren wird sichergestellt, dass der individuelle Pflegebedarf realistisch eingeschätzt wird. Betroffene und ihre Angehörigen sollten sich frühzeitig informieren und bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um den bestmöglichen Unterstützungsgrad zu erhalten.